Ein Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats

Eine von der ÖDP unterstützte Verfassungsklage gegen das 2007 eingeführte Elterngeld-Gesetz wurde November 2011 von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zu bisheriger Rechtssprechung. 

von Dr. Johannes Resch

Haben Grundrechte eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“? Dumme Frage, sollte man den- ken. Schließlich gehört es zu den Aufgaben der Verfassung, die Grundrechte zu schützen. Aber mit der Behauptung, es bestehe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (gemäß § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz) wurde im November 2011 die Verfassungsbeschwerde einer Mutter von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer „nicht zur Entscheidung angenommen“. Es ging um Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuvor als eine „Leitidee unserer Verfassung“ bezeichnet hatte.

Bei Nichtannahmebeschlüssen ist eine inhaltliche Begrüdung zwar nicht nötig, trotzdem hat sich die Kammer zu Aussagen hinreißen lassen, die der Rechtsprechung des BVerfG widersprechen und seine bisherige Auffassung zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf stellen. Das ist ein klarer Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates, der nicht ernst genug genommen werden kann, da er ausgerechnet von einem Teil des BVerfG ausgeht. Seither folgen Sozialgerichte und Landessozialgerichte dieser Sichtweise wie die Lem- minge, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Nichtannahmebeschlüsse sind nur für die jeweiligen Verfahren „unanfechtbar“.

Nichtannahmebeschluss widerspricht BVerfG-Urteilen

Eine vierfache Mutter hatte gegen den Berechnungsmodus des Elterngeldes geklagt. Sie erhielt nur deshalb den Mindestbetrag, weil sie wegen Betreuung ihrer älteren Kinder – darunter ein zweijähriges – vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Im Nichtannah- mebeschluss vom 9. November 2011 (1BvR 1853/11), Randnummer 18, steht dazu: „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG ge- rechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

In einem Urteil vom 17. Janu- ar 1957 (BVerfG 6, 55 [81]) waren die damaligen Richter noch einer ganz anderen Auffassung gewesen: „Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die An- erkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entschei- dungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt.“

Die Aussagen der Kammer stellen die bisherige Auffassung des BVerfG zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf. 

Damit widerspricht die Kammer ganz offen dem bereits 1957 als „Leitidee unserer Verfas- sung“ definierten Grundrecht der Eltern, ihre innerfamiliäre Aufgabenverteilung ohne Ein- flussnahme des Staates zu regeln. Der von der Kammer zitierte Grundgesetzsatz soll eigentlich die Gleichberechtigung der Geschlechter stärken, wird hier aber benutzt, um eine zusätzliche Benachteiligung der von der Beschwerdeführerin vertretenen Gruppe ohnehin schon benachteiligter, kinderreicher Mütter zu rechtfertigen. Das ist eine absur- de Argumentation, die bei einer „Annahme zur Entscheidung“ nicht haltbar gewesen wäre.

Auch ein Urteil vom 10. November 1998 (BVerfG 99, 216, 1. Leitsatz) zeigte eine andere Auf- fassung: „Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungs- verbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.“

Die Beschwerdeführerin wurde nur deshalb massiv benachteiligt, weil sie ihr Elternrecht, ihre älteren Kinder länger als ein Jahr selbst zu betreuen, wahrgenommen hatte. Das Urteil des BVerfG verbietet eine solche „belastende Differenzierung“. Die Kammer setzte sich über dieses Verbot hinweg.

Kammer übernimmt Auffassung der Bundesregierung  

Der Nichtannahmebeschluss zeigt, dass die Kammer kritiklos die Auffassung der Bundesregierung übernahm, ohne die bisherige Rechtsprechung des BVerfG noch die dazu vorliegende wissenschaftliche Fachliteratur zu beachten. Einer Entscheidung des BVerfG wurde dadurch ausgewichen, dass der Beschwerde keine „grundsätzliche verfas- sungsrechtliche Bedeutung“ zuerkannt wurde.

Wenn fundamentale Grundrechte, die das BVerfG zu einer „Leitidee unserer Verfassung“ erklärt hatte, auf diese Weise einfach beiseite geschoben wer- den, sollten bei allen Bürgern, denen der Rechtsstaat lieb ist, die Alarmglocken läuten. Dann gelten die Grundrechte nur noch für die, die das Geld haben, sie mit Hilfe teurer Rechtsanwälte auch durchzusetzen. Kinderreiche Familien wie die der Beschwerdeführerin haben da von vornherein schlechte Karten.

Der Kammerbeschluss zeigt: Der Trend unserer von Wirtschaftsinteressen geprägten Ge- sellschaft, kinderreiche Familien rücksichtslos verarmen zu lassen, obwohl sie den Rentenreichtum der Kinderlosen erarbeiten, hat inzwischen auch die Justiz ergriffen. Die Hoffnung, dass zumindest noch das BVerfG – wie es in der Vergangenheit öfters geschehen ist – auch in Zukunft die Grundrechte der Eltern verteidigt, droht am politischen Horizont zu verschwinden.

www.johannes-resch.de

johannes.resch@t-online.de

 

 

 

Es geht nicht um Emanzipation, sondern um PROFIT!

In der inzwischen absurden Debatte um das Betreuungsgeld äußert sich Dr. Steffen J. Roth, (Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln sowie dem Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung) sachlich und kompetent in einem politischen Kommentar. Lesenswert!

http://www.iwp.uni-koeln.de/DE/Publikationen/komment/pdf-Dateien/OK_05_2012.pdf


Herdprämie? „Eine Frechheit. Das beleidigt die Intelligenz der Frauen.“

Alle scheinen sich einig zu sein: Das Betreuungsgeld konserviert die alte Gesellschaft: Küche, Kinder, Kirche. Wirklich? Die Frauen in Bayern erzählen eine ganz andere Geschichte.

Von GEORG MECK

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/debatte-ums-betreuungsgeld-herdpraemie-11725961.html

Bundesverdienstkreuz an Frau Gesa Ebert

Die Pressestelle des Staatsministeriums Stuttgart gibt in ihrer Pressemitteilung folgendes bekannt:

BUNDESVERDIENSTKREUZ  FÜR  FRAU  GESA  EBERT

Staatsrätin Gisela Erler: Herausragendes und langjähriges Engagement für Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit

„Gesa Ebert tritt mit ganzem Herzen für ihre Überzeugung ein und hat sich mit ihrem herausragenden und langjährigen Engagement an vorderster Stelle für mehr Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit durch den Staat und die Gesellschaft eingesetzt“, sagte Staatsrätin Gisela Erler am Montag (23. April 2012) anlässlich der Überreichung des Verdienstkreuzes am Bande an Gesa Ebert.

Geboren und aufgewachsen in Laudenbach im Hohenlohischen, kam Frau Ebert 1970 nach Stuttgart und gründete hier ein paar Jahre später ihre Familie. „Ihre persönliche Erfahrung als Mutter von drei kleinen Kindern war für Gesa Ebert der Impuls für ihr familienpolitisches Engagement. Ihre Situation war vergleich- bar zu der von Tausenden anderer Frauen: Sie managte den Haushalt, leistete Erziehungsarbeit und hatte einen 24-Stunden-Job“, so Erler. Ab 1986 brachte sich Gesa Ebert zunehmend aktiv in die Verbandsarbeit der „Deutschen Hausfrauengewerkschaft e.V.“, heute „Verband der Familienfrauen und -männer e.V.“, ein. Zwei Jahre später begründete sie zusammen mit Gleichgesinnten den Landesverband Baden-Württemberg und übernahm für sechs Jahre den Vorsitz. Dazu gehörten auch der Aufbau und die Leitung der Geschäftsstelle. „Das Ziel des Verbandes war die finanzielle und soziale Sicherung der Familienarbeit und ihre Anerkennung als Erwerbstätigkeit in rechtlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht. Von Beginn an gehörte der Landesverband Baden-Württemberg unter ihrer Führung zu den stärksten Säulen des Bundesverbandes“, betonte die Staatsrätin. Von 1992 bis 1998 war Frau Ebert stellvertretende Vorsitzende auf Bundesebene. Auf lokaler Ebene leitete sie die Stuttgarter Gruppe.

Ihre besondere Aufmerksamkeit gehörte ab 1999 dem Rentenrecht. Frau Ebert kämpfte dafür, dass Familienarbeit und Kindererziehung von der Politik nicht mehr länger als „Nichtleistung“ im Sinne der sozialen Sicherungssysteme be- trachtet wird. Darüber hinaus begleitete sie Frauen bei Prozessen vor den Sozi- algerichten. Ab 2003 war Gesa Ebert im Bundesvorstand auch die Expertin für Eherecht und leitete den entsprechenden Arbeitskreis. „Frau Ebert forderte eine partnerschaftliche Basis für das eheliche Güterrecht und hat sich mit allen ver- fügbaren politischen Instrumenten, bis hin zu einer Bundesratsinitiative des Lan- des Baden-Württemberg, für das ‚Gläserne Ehegattenkonto‘ eingesetzt. Sie hat mit ihrem Fachwissen Überzeugungsarbeit geleistet, Stellungnahmen zu Geset- zesvorlagen verfasst, immer wieder neue Anträge formuliert und für ihren Ver- band an der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilge- nommen“, lobte Erler. „Wenn jemand im Verband gebraucht wurde, war sie zur Stelle. Auf Gesa Ebert war immer Verlass.“ So habe Gesa Ebert in einer kritischen Phase von 2009 bis 2010 als Vorsitzende erneut ein Amt auf Bundesebe- ne übernommen und zeitweise auch als geschäftsführender Vorstand gewirkt. Auch als Delegierte im Landesfrauenrat vertrat sie ihre Positionen nachdrücklich. Zudem war ihre Kompetenz im Beirat für Gleichstellungsfragen der Landes- hauptstadt Stuttgart gefragt.

Darüber hinaus war das Engagement von Gesa Ebert in der Redaktion für die Verbandszeitschrift „Familienarbeit heute“ unentbehrlich. „Gesa Ebert hat in die- sem Forum als eine der inhaltlich tragenden Säulen des Verbandes zu aktuellen Themen Stellung bezogen und für ihre politischen Ziele geworben“, unterstrich Erler.

„Das Verdienstkreuz am Bande ist Ausdruck des Dankes für ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz zugunsten der Allgemeinheit, für ein Höchstmaß an Ver- lässlichkeit, Kontinuität und Ideenreichtum“, sagte Staatsrätin Erler und über- reichte Gesa Ebert das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Wahrheit und Lüge

Die Hetze gegen das Betreuungsgeld vergiftet unser gesellschaftliches Klima. Die Gegner verdrehen die Fakten. Zwei Drittel aller Eltern betreuen ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst – sie verdienen Anerkennung und Förderung. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Keine andere Gruppe in Deutschland hat so viel Herabsetzung und Diskriminierung zu ertragen wie gerade die Familien.“

http://www.csu.de/dateien/partei/ta/12_betreuungsgeld_2.pdf

„Danke, emanzipiert sind wir selber!“

Der flächendeckende Beißreflex des versammelten weiblichen Feuilletons beweist alleine schon: Familienministerin Kristina Schröder hat mit ihrem Buch mitten ins feministische Herz getroffen. Mutig und selbstbewusst prangert sie den orthodoxen Alice – Schwarzer – Fundi – Feminismus an und die Unfähigkeit seiner Protagonistinnen, einzusehen: Frauen sind schon emanzipiert. Sie brauchen keine Gouvernanten.

Ein Essay von Birgit Kelle

Aberwitzig

Aberwitzig erscheint der Bevölkerung diese groteske Debatte um das geplante Betreuungsgeld. Da wetzen die Politiker aller Couleur ihre Messer, da findet sich kein Blatt, das nicht das andere mit Schlachtrufen übertönt, da werfen sich  Frauen mit bemerkenswerter Kampfbereitschaft in die Arena, als ob es einen Todfeind gälte abzuschrecken. Auf ihrem Banner steht in großen Lettern: Kinder in die Krippe, Frauen in den Betrieb!

Goliath gegen David?

Ohne den Grund dafür in den persönlichen Biographien zu suchen, muss mit dem Vorhaben B ein sehr schmerzhafter Punkt getroffen worden sein. Warum begehrten jüngst im SPIEGEL kluge Frauen wie Frau Rita Süßmuth so heftig auf, inwieweit schädigt das Almosen B eine Frau Gesine Schwan, welche Einbuße fürchtet Uschi Glas?  Wird der Krippenplatzbonus wegen des Betreuungsgeldes auch nur um einen Cent gekappt? Geht es  überhaupt ums Geld?

Nein, es geht nicht um Geld, sondern um das Frauenbild. Frauen, die nicht dem Wunschbild der„zeitgemäßen, modernen, emanzipierten  Karrierefrau“ entsprechen, gelten als altbacken, „rückwärtsgewandt“, dümmlich, und vor allem als sozial schwach und bildungsfern. Sie versauen sozusagen das wunderbare deutsche Hochglanzfrauenbild.

Weit würden die  SPIEGEL-Damen den Vorwurf von sich weisen, sie schrieben Frauen vor, wie diese zu leben haben, oh nein!  Jeder darf bei uns leben wie er will! Jeder schon, nur Frau nicht. Aufrecht und selbstbewusst gegen den staatlich und medial forcierten Trend Tag und Nacht in der Familie präsent zu sein, sein Kind in den eigenen Armen zu behalten,  es von Krippengeschrei und Abfütterung fern zu halten und ihm Abschiedstränen und Heimweh  zu ersparen, das geht dann doch entschieden zu weit!  Gelebte Mutterschaft sich auch noch bezahlen lassen? Mit 125 Euro! Da müssen besagte Damen im SPIEGEL schon einmal die Gouvernante raushängen und mit dem Finger drohen.

Wie widerlich!

Darf ich, werte Frontfrauen, Sie daran erinnern, dass paradoxerweise Sie es selbst sind, die mit Ihrem SPIEGEL-Feldzug  B e z a h l u n g  verlangen, indem nämlich der Steuerzahler den Frauen  ihr verfassungsmäßiges  Recht ( Art. 6, Abs. 3 und 4 GG )  auf Zeit und Präsenz mit und bei ihrem Baby  a b k a u f t .  Und zwar mit 1000 Euro acht mal so teuer.

Wie widerlich!

Aber wie gesagt: Ums Geld geht es ja gar nicht!

Bärbel Fischer

Angriff auf die Autonomie der Familie

Dr. Johannes Resch hält den NICHT-ANNAHME-BESCHLUSS des BVerfG zur Klage gegen das Elterngeldgesetz für einen direkten Angriff auf die eigentlich grundgesetzlich geschützte Autonomie der Familie, der damit nicht nur von einer Regierung, sondern erstmals von einem Teil des Bundesverfassungsgerichts selbst ausgeht, das ja eigentlich die Grundrechte auch der Eltern zu verteidigen hat.

http://www.freiewelt.net/blog-4238/kammer-des-bverfg-gegen-grundrechte-der-eltern.html

Stuttgarter CDU für Betreuungsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Kreisverband der CDU Stuttgart sprach sich auf seinem heutigen Kreisparteitag mehrheitlich, dafür aus, das Betreuungsgeld an Familien auszuzahlen. Die Auszahlung solle aber davon abhängig gemacht werden ob Eltern mit ihren Kindern Pflichtuntersuchungen bei Kinderärzten wahrnehmen. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der Frauenunion das Betreuungsgeld für die gesetzliche Rentenversicherung bzw. zur Aufstockung der Rente, für eine private Altersvorsorge oder eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung in Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu verwenden.
Der Wortlaut des Antrages im Anhang (Eingebracht von der BG Stuttgart-Ost und der Arbeitskreis Familie in der CDU Stuttgart)

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Christian Hausmann
Vorsitzender BG CDU Stuttgart-Ost
Haußmannstr. 200
70188 Stuttgart
Tel 0711-2624033 p
Tel. 0711-2628328 g
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info@cdu-stuttgart-ost.de

Experten im Bundestag zu Fragen der Familiengerechtigkeit

DEUTSCHER FAMILIENVERBAND

G E R E C H T I G K E I T    F  Ü R     F A M I L I  E N

– nachhaltig und zukunftsorientiert –

Vieles ist derzeit im Umbruch. Eine Demografiestrategie, die Pflegeversicherungsreform, das Lebensleistungsanerkennungsgesetz stehen ins Haus. Neue Leistungen sollen einer steigenden Altersarmut vorbeugen, die Situation Pflegebedürftiger soll verbessert werden.

Der Deutsche Familienverband tritt seit vielen Jahren für eine gerechte und nachhaltige Familienpolitik ein. Gemeinsam mit allen Politikerinnen und Politikern, mit Vertreterinnen und Vertretern aller gesellschaftlich relevanten Gruppen suchen wir nach neuen Wegen in der Familienpolitik, die zukunftsorientiert sein muss und nicht die nachwachsende Generation überfordern darf.

Diese Veranstaltung wollen wir als Auftakt nehmen für weitere Diskussionen, für die Entwicklung von Alternativen und Strategien zur Umsetzung einer nachhaltigen Familienpolitik.

Mittwoch, 09.05.2012

14:00-18:00 Uhr

Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion Deutscher Bundestag

14:00 Eintreffen im Saal

14:15 Begrüßung Dr. Klaus Zeh

14:25 Familiengerechtigkeit Prof. Dr. Anne Lenze

– Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

14:45 Das Beitragskinderurteil 2001 Prof. Dr. Martin Schulte

Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

15:05 Familienförderung? DFV

Der kleine Unterschied zwischen Brutto-Netto

15:20 Demografiereserve Marco Wanderwitz, MdB

Notwendigkeit und Anforderungen

15:30 Diskussion Moderation Robin Alexander, Die WELT

Podium

  • Dr. Jürgen Borchert
  • Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB (angefragt)
  • Daniela Ludwig, MdB

Nachfragen an Referenten, Öffnung der Diskussion ins Auditorium

17:00 Ausklang mit offenen Gesprächen

18:00 Ende der Veranstaltung

 

 

Robin Alexander, Redakteur bei DIE WELT und WELT am SONNTAG,

bei Rowohlt erschienen: „Familie für Einsteiger- ein Überlebenshandbuch“

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB,

Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Demografischer Wandelder SPD-Fraktion

Dr. Jürgen Borchert,

Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgencht,

Politikberater

Prof. Dr. Anne Lenze,

Professorin für Familien-, Jugendhilfe- und Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt

Daniela Ludwig, MdB, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion

im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung

Prof. Dr. Martin Schulte, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der TU Dresden

Marco Wanderwitz, MdB Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes

Anmeldung

Eine Teilnahme ist wegen der Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Sie erhalten eine Bestätigung per Email. In dieser wird der Gebäudeeingang mitgeteilt.

Bitte teilen Sie uns Ihre Teilnahme verbindlich bis spätestens 30.04.2012 per Email mit.

post@deutscher-familienverband.de