Wahrheit und Lüge

Die Hetze gegen das Betreuungsgeld vergiftet unser gesellschaftliches Klima. Die Gegner verdrehen die Fakten. Zwei Drittel aller Eltern betreuen ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst – sie verdienen Anerkennung und Förderung. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Keine andere Gruppe in Deutschland hat so viel Herabsetzung und Diskriminierung zu ertragen wie gerade die Familien.“

http://www.csu.de/dateien/partei/ta/12_betreuungsgeld_2.pdf

Ein Gedanke zu „Wahrheit und Lüge

  1. Sehr geehrte Frau Fischer,

    da das gerade heiß debattierte „Betreuungsgeld“ auch auf Ihrer Website im Rahmen von verschiedenen Leserkommentaren kommentiert wird, möchte ich mit ein paar Hinweisen den Meinungsaustauch ergänzen:

    Erstens fällt bei dem Begriff „Betreuungsgeld“ auf, dass der Ausdruck „Betreuungsgeld“ selbst die Abwertung der Erziehungsleistung impliziert, da Eltern in der Regel ihre Kinder erziehen und nicht betreuen. Betreuen heißt in diesem Zusammenhang sinngemäß, dass die Eltern ihren Kinder nur eine Art häusliche Aufbewahrungsstätte in Form einer sehr eingeschränkten Dienstleitung anbieten würden. Ein klassisches Beispiel für eine „Kinderbetreuung“ ist eine Kinderspielecke in diversen Kaufhäusern, wo teilweise die Geschäftsleitung extra eine Betreuungsperson einstellt, die nur eine reine Aufsichts-und Kontrollfunktion übernimmt. Und selbst bei diesen Betreuungsjobs ist der Stundenlohn signifikant höher als bei dem umgerechneten Stundenlohn für Eltern beim sogenannten „Betreuungsgeld“ in Höhe von 150 EUR monatlich.

    Doch es ist ja bekanntlich so, dass Eltern in den allermeisten Fällen ihre Kinder nicht betreuen sondern erziehen. Nicht selten hört man – auch nicht selten von Kinderlosen selbst – dass einige Kinder keine gute Erziehung von ihren Eltern bekommen haben. In den meisten Fällen ist das erfreulicherweise anders herum. Und in den Fällen, wo es den Eltern nicht gelingt, den Kindern eine gute Erziehung mit auf den Weg zu geben, liegt es nicht selten an der bereits bekannten systematischen finanziellen Benachteiligung von unterhaltspflichtigen Eltern.

    Ergo: Das „Betreuungsgeld“ müsste also umbenannt werden in „Erziehungsgeld“, da Eltern ihre Kinder erziehen und nicht betreuen. Das Elternhaus ist keine Aufbewahrungsstätte. In den Einzelfällen, wo das Elternhaus sich zu einer Kinderaufbewahrungsstätte ohne die notwendige Erziehung verwandelt, wird in der Regel sofort das Jugendamt eingeschaltet, und den Eltern können daraufhin im Extremfall das Sorgerecht bei richterlichem Beschluss entzogen werden.

    Ergo: Hier wird sehr deutlich, dass selbst der Staat es nicht duldet, wenn Eltern ihre Kinder nur betreuen statt diese verantwortungsvoll zu erziehen.

    Auch das ist ein weiteres Argument das sog. „Betreuungsgeld“ in „Erziehungsgeld“ umzubenennen.

    Wenn man sich gleichzeitig die nachweisbare Tatsache vor Augen führt, dass die Kindererziehung der Anfang einer jeden Produktionskette ist und gleichzeitig Kinderlose als Rentner von dem sog. „Humankapital“ dieser „fremden Kinder“ maßgeblich profitieren, dann haben sich Kinderlose genau in dem Maße an den Kosten des „Erziehungsgeldes“ zu beteiligen (z.B. durch erhöhten Steuersatz), in welchem Kinderlose auch später von den „fremden Kindern“ profitieren (z.B. bei den Sozialabgaben. Das ist ja schon des Öfteren auf Ihrer Website erörtert worden und bedarf deshalb hier keinerlei Erwähnung mehr).

    Das „Betreuungsgeld“ ist zwar seitens der CSU ein gut gemeintes Projekt, doch leider scheint die CSU nicht den Mut zu haben, transparent darzulegen, worum es eigentlich beim „Betreuungsgeld“ geht. Es darf gerade nicht als „Entschädigung“ für einen nicht in Anspruch genommenen Krippenplatz interpretiert werden, sondern müsste in Übereinstimmung mit den allgemeinen Prinzipien der Gerechtigkeit als Ausgleichszahlung für die Leistungen der Kindererziehung(und nicht Kinderbetreuung!) angesehen werden. Denn ohne diese Kindererziehung können Kinderlose auch später keine Rente und Krankenversorgung erhalten. Darum müssten Kinderlose entsprechend sich anteilsmäßig an den Kosten eines solchen Erziehungsgehaltes beteiligen.

    Ergo: die zwei Kardinalfehler der CSU sind die folgenden:

    erstens hat sie das Wort „Betreuungsgeld“ und nicht „Erziehungsgeld“ verwendet. Damit hat sie den familienfeindlichen und stock ideologisch denkenden Journalisten der etablierten Medien die Möglichkeit gegeben, diesen Schwachpunkt auszunutzen und das „Betreuungsgeld“ in Bausch und Bogen zu reden. Die medialen Berichte über das sog. „Betreuungsgeld“ sind von so minderwertiger und grottenschlechter Qualität, dass ich beim Lesen körperliche Schmerzen spüre, weil es hier keinesfalls um eine anschauliche objektive Darstellung für den Leser geht, sondern offensichtlich um primitive argumentationsarme Ergüsse einiger Journalisten, die sich ganz offensichtlich nie ernsthaft mit dem Thema sachlich auseinandergesetzt haben.

    Der zweite Kardinalfehler der CSU, dass sie überhaupt darin zugestimmt hat, den Krippenausbau auf staatlicher Seite auszubauen, statt verfassungskonform alle Eltern gleich zu behandeln. Damit wäre es wesentlich besser gewesen, wenn alle Eltern unabhängig von der gewählten Erziehungsform ihrer Kinder ein „Erziehungsgeld“ bekommen als Ausgleichszahlung für die Erziehungsleistung, ohne die es später keine Alters-und Krankenversorgung gibt. Alle Eltern sollten dann die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wofür sie dieses potentielle Erziehungsgeld verwenden: entweder als Kompensation für den erwerbstätigen Verdienstausfall oder als Investition in eine Krippenbetreuung oder als eine Kombination von beiden. Da die CSU die Auszahlung des „Betreuungsgeldes“ von der Nichtnutzung einer Infrastruktur abhängig macht, hat sie jetzt der familienfeindlichen SPD absolut in die Karten gespielt. Jetzt würde ich mich schon sehr wundern, wenn die SPD mit ihrer angedrohten Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld nicht durchkommen würde. Hätte die CSU dagegen von Anfang an allen Eltern ein gerechtfertigtes „Erziehungsgeld“ zugesprochen, dann hätte si gleich von Anfang an der familienfeindlichen Parteien und Medien den Wind aus den Segeln genommen. Auch wäre es dann wesentlich schwieriger für die Lobbyverbände der Wirtschaft und der ideologisch denkenden Parteien wesentlich schwieriger gewesen, Angriffspunkte bei einem „Erziehungsgeld“ zu finden. Meistens wird ja von Gegnern des „Betreuungsgeldes“ argumentiert, dass der betrag ja so wie so so klein ist und das ganze den Eltern nichts nützen würde. Bei einem gerechtfertigten und angemessenen Betreuungsgeld zwischen 1.500 und 2.500 EUR netto wäre dieses Argument vom Tisch. Jetzt befindet sich die CSU mit dem „Betreuungsgeld“ in einer Zwickmühle, in der sie so schnell nicht mehr herauskommt. Das ist sehr bedauerlich, da die Intention eigentlich sehr löblich ist.

    VG

    David Svoboda

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