Bündnis „Rettet die Familie“ befragt Parteien mit Wahlprüfsteinen

Wie Sie wissen, liebe Gäste auf unserer Seite, finden am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt.
Dazu hat das Bündnis “Rettet die Familie”, zu dem auch die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehört, Wahlprüfsteine an die Landesverbände der kandidierenden Parteien geschickt. Die Fragen und die aufschlussreichen Antworten wurden gestern ins Internet gestellt. Die Partei Bündnis 90 – die Grünen ließen verlauten: Auf Ihre Wahlprüfsteine antworten wir NICHT!
Die Familienpolitik wird seit Jahrzehnten von den jeweiligen Regierungsparteien massiv vernachlässigt mit verheerenden Folgen für viele Familien und die Erziehungsbedingungen überhaupt. Sie wird gegenwärtig aufgrund der “Flüchtlingskrise” noch weiter an den Rand gedrängt.
Durch unsere Wahlprüfsteine wollen wir dieser Entwicklung etwas entgegenwirken. Dazu bieten Wahlen die beste Möglichkeit. Da es sich jetzt um Landtagswahlen handelt, erschien es zweckmäßig, die Landespolitik in den Vordergrund zu stellen. Dazu bot das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2016, mit dem die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld den Ländern zugeordnet wurde, einen geeigneten Angriffspunkt.
 
Wahlprüfsteine können nur dann eine Wirkung entfalten und auf die Politik Einfluss nehmen, wenn sie eine möglichst weite Verbreitung finden. Deshalb unsere dringende Bitte: Leiten Sie, liebe Gäste, den Link für die Wahlprüfsteine an möglichst viele Empfänger weiter, besonders in den betroffenen Bundesländern.

 

 

 

 

 

 

 

Initiative „Eltern für gute Bildung“

Eltern, Ausbildungsbetriebe, Hochschulen beklagen das wachsende Defizit der Schulabgänger an soliden Kenntnissen und Fertigkeiten. Ohne dass es je eine Diskussion darüber gab wurde unser Bildungssystem, unter Abkehr von der humanistischen Bildungstradition, im Sinne des Konstruktivismus verändert. Der Schüler soll sich sein Wissen selbst aneignen, der Lehrer soll als bloßer Lernbegleiter zurücktreten. Seine Kompetenz als Wissensvermittler und Pädagoge ist nicht mehr gefragt. Geführter Klassenunterricht mit dem Lehrer als Pädagogen und Lehrenden wird zugunsten von „Individualisierung“ und „Selbststeuerung“ aufgegeben. Die pädagogische Arbeit, die aus einer lebendigen Wechselbeziehung zwischen Schülern und Lehrer besteht, das gemeinsame Arbeiten im Klassenverband, die Klassengemeinschaft gehen zugunsten der Aneignung scheinbar wichtiger Kompetenzen verloren.

Diese Entwicklung wird die bereits seit Jahren bestehenden Probleme verschärfen.

Bitte lesen Sie das deutliche Interview mit der Kinder- und Jugendtherapeutin  Dr. med. Elke Möller-Nehring auf Seite 13 ff:

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-169.pdf

 

und besuchen Sie die Homepage der bayrischen Initiative: „Eltern für gute Bildung“

http://eltern-fuer-gute-bildung.de

mit einem ausführlich klärenden Brief an die Elternschaft.

Kopf – Herz – Bauch

Gönnen Sie sich, liebe Besucher dieser Seite, den kurzweiligen Vortrag von Prof. Dr. Dr. Raphael M. Bonelli, Psychiater und Neurowissenschaftler, zum Thema: „Persönlichkeit, Geschlecht und Sexualität“, gehalten beim  Stuttgarter Gender-Symposium am 23. Januar 2016.

https://www.youtube.com/watch?v=nyW_Sn9unQg&feature=youtu.be

 

Neues aus Stuttgart – und Prof. Dr. Ulrich Kutschera zur „Gender-Sekte“

Das gestrige Symposium in Stuttgart zu „Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften“ begann unter lautem Gegröle der Christopher-Street-Day-Szene vor der Liederhalle und dem  Engagement des Bündnisses „Vielfalt für Alle“, das sich darauf beschränkte, ihre Materialien zu verteilen. Neben Flyern verschiedener Initiativen wie AK quer!, Uni Stuttgart, die LINKE. LAG queer BaWü, Stadtjugendring Stuttgart e. V., um nur wenige der 17 Unterzeichner zu nennen, wurde auch ein kleines Heft der Landesregierung zum Thema „Sexuelle Vielfalt“ verteilt. Allerdings war dieses nicht als solches zu erkennen, weil die Macher es mit einem Mantel umkleidet hatten, der sowohl das Foto als auch das Logo der „Demo für Alle“ für ihren Zweck missbrauchte. Die Besucher sollten also getäuscht werden. Wer mit solchen Tricks arbeitet, disqualifiziert sich und seine Anhänger als Betrüger.

Die Tatsache, dass weder der Kieler Professor Uwe Sielert ( Gesellschaft für Sexualpädagogik gsp, Berater, Ausbilder oder wissenschaftlicher Beirat in nahezu allen sexualpädagogischen Institutionen, Herausgeber von LISA und JAN, eines Aufklärungsbuchs für Kinder und ihre Eltern mit Anleitungen zu sexueller Betätigung zwecks Lustgewinn für Vorschulkinder ), noch Frau Prof. Elisabeth Tuider                            (  Sexualpädagogik der Vielfalt: Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit ), als auch die bw. Sozialministerin Frau Katrin Altpeter SPD (verantwortlich für den AKTIONSPLAN  FÜR  GLEICHE  RECHTE ) und Brigitte Lösch MdlL Grüne ) sich  für das Podium zur Verfügung stellten, zeigte, auf welch brüchigem Eis sich die Genderideologen bewegen. In weniger als drei Minuten wäre nämlich das ganze Gender-Kartenhaus in sich zusammengefallen, und deren Vertreter unsterblich blamiert gewesen. Das galt es natürlich zu vermeiden.

Unter folgenden Links können Sie die wissenschaftliche Einschätzung des Evolutionsbiologen Dr. Ulrich Kutschera zur Gender-Theorie auf YOU TUBE hören:

https://www.youtube.com/watch?v=rbWhlsb_Tzs

oder

https://www.youtube.com/watch?v=A2fJ4Xoxcyc

Kinderschrei – Anschreiben an alle kandidierenden Parteien für den neuen Stuttgarts Landtag

Die jüngst gegründete Bürgerinitiative „Kinderschrei“ ersucht die Bürger aus Baden-Württemberg, sich über Anschreiben an Abgeordnete aller Parteien im Landtag gegen die Frühsexualisierung unserer Klein-und Schulkinder zur Wehr zu setzen und den „Aktionsplan für gleiche Rechte“ abzulehnen.

www.kinderschrei.com

Im Folgenden lesen Sie das  postalische Anschreiben der Elterninitiative an Abgeordnete der CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, ÖDP, AfD:

Den 2. Januar 2016

Sehr geehrter Herr N.N., sehr geehrte Frau N. N.!

Die Landtagswahl 2016 in BW steht bevor. Damit wir von der o.g. Elterninitiative wählen können, bitten wir die Abgeordneten aller Parteien, einschließlich der ÖDP und AfD um eine Erklärung, wie sie zum beabsichtigten „Aktionsplan für gleiche Rechte“ stehen. Soweit wir informiert sind, soll sich die ganze Gesellschaft vom Kleinkind bis zum Greis nach Maßgaben der Gender-Ideologie umstellen, um gleiche Rechte für so genannte „LSBTTIQ – Diskriminierte“ zu schaffen. Unseres Wissens sind Menschen mit alternativer sexueller Ausrichtung jedoch seit 2006 durch § 1 AGG geschützt im Gegensatz allerdings zu Eltern, die wegen ihrer Kinder noch immer rücksichtslos benachteiligt werden.

Den Aktionsplan halten wir solange für eine Farce, wie von der Landespolitik gleiche Rechte für Eltern mit Kindern gegenüber Mitbürgern ohne Kinder ostentativ ignoriert werden. Mit großem Aufwand und viel Geld fördert unsere Landesregierung LSBTTIQ-Gleichstellung, keinen Cent aber hat sie übrig, die Diskriminierung  von Familien zu beenden. Nicht nur, wenn überhaupt, werden sexuell Alternative, sondern nicht minder Eltern mit mehr als zwei Kindern täglich diskriminiert wegen ihrer „Familien-Identität“ und müssen sich Tag für Tag anhören, sie seien Sozialschmarotzer, Karnickel, asozial und Schlimmeres. Sie bekommen so gut wie keine bezahlbare Wohnung, werden überall abgewiesen, von der finanziellen Ausbeutung der Familien über familienblinde Verbrauchssteuern und ungerechtfertigte Abgaben zu den Sozialversicherungen einmal ganz zu schweigen. Hat sich Herr Kretschmann oder die Frau Sozialministerin je einmal stark gemacht gegen die tägliche Diskriminierung von Eltern? Haben sie sich etwa bemüht, den Schutz des AGG     ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) auch auf Eltern mit mehreren Kindern als bedrohter Minderheit ( Deutschland ist Weltmeister im Kinderschwund! ) zu erweitern? Nein! Die Diskriminierung von Eltern ist in Stuttgart offenbar Nebensache, keiner Rede und keines Aktionsplans wert. Wo bleibt denn die Solidarität ( z. B. 1 Million € ) als Investition in den Nachwuchs der Gesellschaft anstatt in nachwuchslose Minderheiten ( Stichwort Rentensicherheit )?

Wie steht es um das verfassungsgemäße Elternrecht? Hier sind wir bei der Frage nach dem rot-grünen Bildungsplan, der unter Aufgabe eines begrenzten Zeitfensters die Sexualerziehung in den Lehrplänen fächerübergreifend über alle Schuljahre hinweg permanent durchsetzen will. ( So, als ob alle Lehrer sich erdreisten dürften, fachfremd Physik, Mathematik, Sprachen oder Religion zu unterrichten! ) Diese Absicht entzieht den Eltern bewusst die Kontrolle darüber, ob die Intimsphäre ihrer Kinder gewahrt bleibt. Hier handelt es sich u. E. um einen groben Missbrauch des staatlichen Bildungsauftrags.

Zum anderen steht zu befürchten, dass auch andere Minderheiten oder Interessenlobbys einen Zugriff auf Bildungspläne bekommen, weil mit LSBTTIQ bereits ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Mit gleichem Recht könnten z. B. muslimische Gruppen einfordern, Sexualerziehung ganz aus den Lehrplänen zu streichen.

Sehr geehrter Herr N. N.!

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?
  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?
  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?
  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?
  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb der Jahrespläne?

Gerne sind wir bereit, Ihre Partei zu wählen, wenn wir eine entsprechende Auskunft von Ihnen bekommen. Ich selbst als Sprecherin der Initiative war fast 45 Jahre als Lehrerin im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Aus pädagogischer Sicht halte ich die Vorhaben der Landesregierung für überaus problematisch und schädlich für unsere Schulkinder, deren Eltern und die gesamte Gesellschaft.

Daher bitten wir Sie, uns den Standpunkt Ihrer Partei zu erläutern, damit wir einschätzen können, welchen Wert Ihre Partei  dem Schutz von Kindern, Schülern, Eltern und Familien vor staatlichen Übergriffen beimisst.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag der Elterninitiative

Bärbel Fischer

 

Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rücke, FDP

 

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?Zunächst sollte zu Beginn der Hinweis stehen, dass der Aktionsplan zwar in Sitzungen mit dem LSBTTIQ-Netzwerk und allen Fraktionen erarbeitet, bei der Verabschiedung aber das Parlament nicht einbezogen wurde. Dies ist sehr bedauerlich, denn damit wurde die Chance vergeben, den Aktionsplan auf eine breite demokratische Grundlage zu stellen und alle Seiten einzube-ziehen. Wir werden die weitere Ausführung des Aktionsplans inhaltlich begleiten. Unsere Grundsätze sind dabei der Einsatz für eine offene und tolerante Gesellschaft mit der Würde des Menschen als Mittelpunkt.

 

  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?

 

  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb eines Jahresplans?Wir Freien Demokraten sind von jeher dafür eingetreten, dass niemand aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. Es ist nach unserer Auffassung elementare Aufgabe unseres liberalen Rechtsstaats, gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen. Entsprechend ist es auch Auftrag von Schule, junge Menschen zu einer toleranten und respektvollen Haltung gegenüber Unterschiedlichkeit bei Menschen in einer offenen und vielfältigen Bürgergesellschaft zu befähigen. Damit dies gelingt, ist ein grundlegender gesellschaftlicher Konsens über die Werte Toleranz und Respekt und die in ihrem Zusammenhang zu vermittelnden Unterrichtsinhalte entscheidende Voraussetzung. Dies gilt in besonderer Weise für den Themenkomplex „Sexualität, Beziehung, Familie bzw. Lebensgemeinschaft“, denn dieser Themenkomplex betrifft nicht nur wie kein zweiter die Privatsphäre, sondern die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Bereich der Familie. Aus diesem Grund haben wir es für einen schweren Fehler gehalten, dass die grün-rote Landesre-gierung durch ihre unsensible Behandlung des Themenkomplexes im Rahmen der Erarbeitung der zukünftigen Bildungspläne der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Mehr noch, indem sie die Debatte für ihre Zwecke zu instrumentalisieren versuchte und durch Schwarzweiß-malerei weiter Öl ins Feuer goss, hat sie sich Grün-Rot das traurige historische Verdienst erworben, dass ein Bildungsplan in seiner Entstehungsphase zu zwei unversöhnlichen Lagern in der Bevölkerung und schließlich sogar zu eskalierenden Auseinandersetzungen führte. Viel zu spät erklärten Ministerpräsident und Kultusminister, wie von uns gefordert zum Toleranzbegriff des Grundgesetzes zurückkehren und die Verhinderung jeder Art von Diskriminierung, ob wegen Religion, Geschlecht, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen, wieder zum selbstverständlichen Ziel von Schule und Unterricht machen zu wollen.
    Seitens der FDP halten wir die primäre Verortung des Themenkomplexes „Sexualität“ im Fach Biologie der Klassenstufe 7/8, wie es in den aktuell gültigen Bildungsplänen ebenso wie in den Entwürfen für die zukünftigen Bildungspläne vorgesehen ist, für angemessen; der für die Unterrichtseinheit bisher angesetzte zeitliche Rahmen wurde nach unserer Kenntnis von den zuständigen Fachvertretern nicht in Frage gestellt, so dass wir für seine Beibehaltung plädieren. Ein Bildungsplan sollte den Anspruch erheben, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. Dies ist nach unserer Auffassung die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Damit die Schülerinnen und Schüler Sexualität und sexuelle Orientierung in ihrer persönlichen wie sozialen Dimension erfassen und eine tolerante Haltung ausprägen können, bedarf es einer gewissen Reife der Schülerinnen und Schüler einerseits und fundierter Kenntnisse und Kompetenzen seitens der für den betreffenden Unterricht verantwortlichen Fachlehrkräfte sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Sensibilität der Thematik bei allen übrigen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern andererseits.
    Da das Grundgesetz die Aufgabe der Erziehung an erster Stelle den Eltern zuweist, besitzen sie ein Informations- und Mitspracherecht hinsichtlich der Geschlechtserziehung ihrer Kinder imUnterricht – eine Regelung, die aus unserer Sicht vor allem zwecks Abstimmung zwischen Elternhaus und Schule unbedingt beizubehalten ist. Die entsprechende Informationspflicht der Schule ist gemäß den geltenden Richtlinien des Kultusministeriums zur Familien- und Geschlechtererziehung in der Schule „rechtzeitig und umfassend“ zu erfüllen und schließt somit nach unserem Verständnis auch die Ankündigung der geplanten externen Sachverständigen ein. Grundsätzlich wollen wir den Lehrkräften keine Vorschriften hinsichtlich des Einsatzes von externen Sachverständigen im Unterricht machen, sondern vertrauen darauf, dass diese ihre Entscheidungen auf fachlicher Grundlage sorgfältig abwägen. Eine konsequente Anwendung des „Beutelsbacher Konsens“ für den Gemeinschaftskundeunterricht mit einem „Überwältigungsverbot“, wonach die Lehrkraft die Schüler nicht mit seiner Meinung überwältigen darf, und einem „Kontroversitätsgebot“, wonach die Lehrkraft in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Themen auch im Unterricht kontrovers darstellen muss, halten wir für das wirksamste Mittel gegen Indoktrination.
    Damit die zukünftigen Bildungspläne wieder zweifelsfrei vom Toleranzbegriff des Grundgesetzes und somit von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden können, wollen wir die von der grün-roten Landesregierung neu eingeführten Leitperspektiven streichen. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan wie oben beschrieben in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen wollen wir die konkreten Inhalte der Leitperspektiven bei den jeweiligen Kapiteln im Bildungsplan verankern.

 

Das vollständige Wahlprogramm finden Sie unter folgendem Link: https://www.fdp-bw.de/docs/FDPBW_LW_Programm_2016_druckversion.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                       Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL

 

 

»Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften«

Symposium am 23. Januar 2016 in Stuttgart

Herzliche Einladung zum Symposium »Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften« am Samstag, den 23. Januar 2016, 10.00 – 18.00 Uhr im Mozartsaal der Liederhalle in Stuttgart. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Es erwarten Sie herausragende Vorträge renommierter und fachlich versierter Experten: Univ-Prof. Dr. Axel Meyer (Evolutionsbiologe), Dr. Jakob Pastötter (Sexualwissenschaftler), Prof. Dr. Dr. Raphael Bonelli (Neurowissenschaftler und Psychiater) und Univ-Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Philosophin, Sprach- u. Politikwissenschaftlerin).

Wir werden den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den gängigen Gender-Theorien, dem politischen Gender Mainstreaming und mit den Herausforderungen einer ‚emanzipatorischen’ Sexualpädagogik ausleuchten und mögliche weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen vor einem breiteren Publikum erörtern. Dabei werden verschiedene, auch kontroverse Standpunkte zu Wort kommen. Wir möchten damit einen fachlich fundierten und lebendigen Diskurs eröffnen.

Zum Veranstaltungsflyer. Exemplare zum Verteilen können mit einer Mail an symposium@demofueralle.de unter Angabe der gewünschte Stückzahl und Ihrer Adresse bestellt werden.

fb-art  Veranstaltung auf Facebook teilen.

 

Was kommt, wenn Familie geht?

Hören und sehen Sie bei YouTube, was die „Wutmutter ( CICERO ) der Bundesrepublik“, Birgit Kelle, zu Familie, Familienpolitik, Wahlfreiheit, Kinderbetreuung, Betreuungsgeld, Kinderfremdbetreuung, Arbeitsmark und Elternrecht zu sagen hat.

Seit dem Fall der Mauer kopiere der Westen die sozialistische Vereinnahmung der Familie, allerdings zu kapitalistischen Zwecken.

Das Gender-Ziel „Gleichstellung“ werde witzigerweise ausgerechnet von Feministinnen jenen Frauen verwehrt, die ihre Weiblichkeit leben wollen.

https://www.youtube.com/watch?v=q-JuqqeNC5o

http://www.cicero.de/berliner-republik/birgit-kelle-feminismus-alice-schwarzer-war-gestern/57492/seite/2

 

Pfiffig!

Frau Birgit Kelle schreibt:

Geht Ihnen die Diskussion um die gendersensiblen Ampelweibchen in Berlin auch so auf die Nerven wie uns? Als ob man keine anderen Probleme hat, scheint man in zahlreichen Städten derzeit bemüht, die Ampelmännchen durch allerlei neue „Geschlechter“ und Weibchen zu ersetzen. Da dachten wir bei FRAU 2000plus: Lass uns mal konstruktiv mitarbeiten. Also liebe Damen Feministinnen und Ampeldesignerinnen: Hier ein Vorschlag für Ampelweibchen, die wir gerne mal leuchten sehen würden.

Gerne dürfen Sie das Motiv natürlich verbreiten und teilen.

 

Echte Wahlfreiheit für Familien – jetzt unterschreiben!

Die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, werden mit dieser Petition ersucht, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Diese Petition soll ERFOLGREICH werden und hat bereits mehr als 11 000 Unterschriften gesammelt. Darum muss sie möglichst weit verbreitet werden. Bitte nutzen Sie Ihre Netzwerke!

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld

 

Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.