Aber bitte ohne Kinder!

So begrüßenswert die geplante Familienpflegezeit auch sein mag, das Familienministerium setzt zunehmend deutlich seine Priorität zugunsten der Alten. Im Blick auf die Vergreisung der Nation und im Blick auf Wählerstimmen mag dies ein Erfolg versprechender Schachzug sein. Dagegen scheint es in Berlin niemanden aufzuregen, dass kinderlose Frauen und Männer zu über 80 % um ihr "gutes" Leben bangen, sollten sie sich für ein Kind entscheiden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, wie die neue FORSA-Studie zeigt. Ergebnis: GUTES LEBEN am Familienstandort Deutschland gelingt offenbar nur OHNE NACHWUCHS!
http://www.guj.de/downloads/aktuell/eltern2011/forsa_Kinderkriegen_Berichtsband.pdf

Etikettenschwindel Familienpolitik

Frauen flüchten zu oft in die Komfortzone namens Familie, kritisiert die Journalistin Bascha Mika in ihrem Bestseller. Vollzeit-Mütter sind die wahren Heldinnen, hält der katholische Publizist Martin Lohmann dagegen. Ein Streitgespräch über Klischees, Quoten und echte Gleichberechtigung

Hausfrauen – ein Relikt aus alter Zeit?

Haus-und Familienfrauen sind heute in Schweden ausgestorben, denn sie sind ein Luxusobjekt geworden. Wer kann es sich schon leisten, auf ein Einkommen zu verzichten? Schweden – ein leuchtendes Vorbild? Auch hierzulande wird mit der Lohnschraube und mit unsozialen Gesetzen Familienpolitik gemacht.
http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/die_letzten_ihrer_art_1.9386421.html

Herzliche Einladung

Wer Kinder erzieht oder Mitmenschen pflegt, dem gehört ein gerechter Lohn.  Eltern, gerade auch diejenigen, die unter schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen Kinder erziehen, brauchen daher Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit. Unterstützt von einer wachsenden Zahl von Wissenschaftlern setzt sich die ödp seit langem für ein sozialversicherungspflichtiges Familiengehalt ein, mit dem Familien verlässlich kalkulieren können. 

Zu diesem Thema wird der Ehe-und Familienseelsorger Ulrich Hoffmann aus Weißenhorn am 11. Februar um 19 Uhr in Ulm ( Ulmer Stuben ) und in Leutkirch am 2. März um 19 Uhr im Hotel Post ( Nähe Martinskirche ) einen Vortrag halten. Der Referent wird aufzeigen, wie eine zukunftsfeste Familienpolitik aussehen muss, die Mütter und Väter nicht entmutigt, sondern stärkt, und wie staatliches Handeln Familien unterstützen kann, ohne sie zu bevormunden und ihnen ihren Lebensentwurf vorschreiben zu wollen. Familienpolitik ist vorausschauende Sozialpolitik.

Hoffmann ist familienpolitischer Sprecher der bayrischen ödp, Vorsitzender des Familienbundes im Bistum Augsburg und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Ulm / Neu-Ulm.

"Kinder haben die Leute immer",

meinte Konrad Adenauer, als er 1957 den Plan von Wilfried Schreiber ( 1904 – 1975 ) , Gelehrter der Sozialpolitik, verwarf. Dieser sah ein Drei-Generationen-Modell für die soziale Absicherung der Bevölkerung vor: Kindheit und Jugend, Arbeitsalter, Lebensabend, also eine dynamische Rente für Kinder und Jugendliche einerseits und eine dynamische Altersrente andererseits. Nach dem Schreiber-Konzept wäre die Altersrente niedriger ausgefallen, was die Finanzierung der Kindheits- und Jugendrente ermöglicht hätte. Adenauer beschränkte sich auf die Altersrente und hielt eine Jugendrente für überflüssig. Oswald von Nell-Breuning, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, war über Jahrzehnte hinweg einer der schärfsten Kritiker der Rentenreform Adenauers, aber gleichzeitig ein Befürworter des Schreiber-Konzepts. Die Folgen des amputierten Generationenvertrags ließen nicht lange auf sich warten: kinderreiche Familien waren und sind bis heute die Verlierer. Die Rentnergeneration, vor allem die kinderlose, gewinnt auf Kosten von jungen Eltern. Nur, die Rentner selbst sind für dieses Ungleichgewicht gar nicht verantwortlich. Heute scheint eine Reform im Sinne Wilfried Schreibers nicht mehr durchsetzbar. Zu weit sind die Abgeordneten von den Erkenntnissen Schreibers entfernt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wilfrid_Schreiber

Frauenpolitik- tendenziös und ideologisch

Die 36jährige Birgit Kelle, verheiratet und Mutter von vier Kindern, setzt sich seit mehreren Jahren für Familien ein und schaltet sich regelmäßig in Debatten ein, in denen es um die Stellung der Frau im 21. Jahrhundert geht. 2005 bis 2008 war sie Herausgeberin der christlichen Monatszeitung VERS1. Heute ist sie die Vorsitzende des Vereins Frau 2000plus e.V. und Member of the Board der New Women for Europe (NWFE), ein Dachverband für Frauen- und Familienverbände aus ganz Europa mit Beraterstatus am Europäischen Parlament. Die in Siebenbürgen (Rumänien) geborene Journalistin, die seit 1984 in Deutschland lebt, spricht mit BlaueNarzisse.de über die Frauenquote sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

BlaueNarzisse.de: Wie bewerten Sie es, dass der maßgebliche Anstoß zur derzeitigen Diskussion um die Frauenquote ausgerechnet von einer CDU-Ministerin, nämlich Frau von der Leyen, kam?

Birgit Kelle: Der Vorschlag hätte auch von Claudia Roth kommen können oder von Renate Schmidt. Ehrlich gesagt, verwundert es mich aber nicht besonders, dass der Vorstoß ausgerechnet von Frau von der Leyen stammt. Schon während ihrer Zeit als Familienministerin hat sie sich massiv dafür eingesetzt, dass Frauen so schnell wie möglich nach der Babypause in den Beruf zurückkehren und – nach ihrem eigenen Beispiel – stetig Karriere machen und die Kinder fremdbetreuen lassen sollen. Das mag für sie persönlich ein erstrebenswerter Lebensentwurf sein, er ist aber nicht die Lösung für unser Land.

Vor allem aber geht er an den Wünschen zahlreicher Frauen völlig vorbei. Jetzt geht es ihr offenbar nicht schnell genug, deswegen vergreift sie sich auch am Ressort ihrer Kollegin Schröder. Dass außerdem ausgerechnet eine CDU-Politikerin den Vorstoß macht, zeigt vor allem eines: Die CDU hat gar keine eigene Frauen- oder Familiepolitik mehr. Sie versucht sich jetzt an den politischen Zielen, die die Grünen und die SPD schon lange verfolgen. Frauen- und Familienpolitik ist damit völlig austauschbar, profil- und alternativlos geworden in unserem Land.

Was sagt diese Debatte über den Umgang mit Frauen im Berufsleben aus?

Der Feminismus predigt uns ja schon seit Jahrzehnten, dass wir Frauen Opfer sind. Diese Opferrolle soll jetzt auch in der Wirtschaft gesetzlich verankert werden. Ohne Zweifel haben es Frauen manchmal schwer gegen eine männliche Übermacht. Es gibt allerdings auch keinen Grund – gerade im Sinne der Gleichstellung – ihnen einen bequemeren Weg in die Chefetagen zu ebnen als ihren männlichen Mitkonkurrenten. Es wird sicher seine Zeit brauchen, bis wir Frauen auch in der Wirtschaft besser vertreten sind. Ich glaube jedoch an die Fähigkeiten und die Durchsetzungskraft der jungen intelligenten und gut ausgebildeten Frauen von heute. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland wird selbst unwilligen Vorgesetzten – und dass die meisten unwillig sind, würde ich als böswillige Unterstellung deklarieren – bald kaum etwas anderes übrig bleiben, als Frauen einzustellen.

Was man bei all der Quote nicht vergessen darf: Es gibt Branchen, da gibt es kaum Frauen. Es ist nicht einzusehen, dass ein Unternehmen, in dessen Belegschaft nur fünf Prozent Frauen sind den Vorstand mit 50 Prozent weiblichem Anteil besetzen soll. Und was tun wir mit Branchen, in die Frauen gar nicht wollen? Zwingen wir dort Frauen hin? Oder suchen wir uns nur die Sahnehäubchen aus?

Die ehemalige Chefredakteurin der taz, Bascha Mika, wirft den Frauen in einem in wenigen Tagen erscheinenden Buch Feigheit vor. Sie hätten nicht genug Mut für eine steile Karriere. Stattdessen würden sie sich mit der Rolle als Mutter vor schwierigeren Aufgaben flüchten. Was sagen Sie als vierfache Mutter zu diesem Vorwurf?

Hier gibt es zwei Aspekte zu beachten: Erstens, der Vorwurf, ein Verzicht auf Karriere sei gleichstehend mit Feigheit. Zweitens, die an den Haaren herbeigezogene These, dass Kindererziehung einfach sei. So etwas kann sich nur eine kinderlose Frau ausdenken, fürchte ich. Zunächst bleibt festzuhalten, dass der Verzicht auf berufliche Karriere eine persönliche Entscheidung ist für jeden Menschen, in welcher Art er glücklich werden will. Das gilt für Frauen und Männer. Wenn ich als Mutter oder als Hausfrau oder Angestellte mit geregelten Arbeitszeiten glücklich bin und es mir leisten kann, warum nicht?

Wer ist denn die moralische Instanz, die mir vorschreiben will, welche Art von Leben das richtige ist und vor allem was ich als Frau machen darf, machen soll oder erreichen muss? Ich habe das Recht, nur Mutter zu sein, ich habe auch das Recht faul zu sein und unfähig und bequem und all das, was Frau Mika pauschal um sich wirft. Ich habe auch das Recht mutlos zu sein. Das Problem von Frau Mika und zahlreichen Alt-Feministinnen ist doch, dass sie sich ein glückliches Leben jenseits ihres eigenen Lebensentwurfes gar nicht vorstellen können und dann auf sehr intolerante Art und Weise ihre Artgenossinnen verurteilen, weil sie ihrem Beispiel nicht folgen wollen.

Als vierfache Mutter kann ich zu dem Gedanken, dass ich mich ins Muttersein geflüchtet haben soll, weil ich Anstrengung und schwierigen Aufgaben aus dem Weg gehe, nur sagen: Ich muss mal ab und zu ins Büro, um mich wieder zu erholen. Es spricht von Unwissenheit um den Alltag und die Sorgen von Eltern.

Glauben Sie, dass für die Masse der Frauen – Ausnahmen immer ausgenommen – ein glückliches Leben mit der Doppelbelastung Familie und Beruf möglich ist? Oder führt das, wie etwa Eva Herman vor einigen Jahren ausgeführt hat, zwangsläufig dazu, dass der Beruf das Familienglück allein aufgrund der zeitlichen Belastung schmälert?

Grundsätzlich glaube ich, dass es möglich ist, ich versuche auch gerade mein Glück dabei. Es bleibt aber, wie der Name schon sagt, zumindest für einige Jahre eine Doppel-Belastung, denn Kinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit und das nicht zwischen 18 und 20 Uhr, wenn alle von der Kita wieder zu Hause sind und ermattet vom Tag. Sie brauchen einen gerade in den ersten Jahren rund um die Uhr. Mein Beruf ist mir wichtig, ich brauche ihn gerade auch als Ausgleich für die Familienarbeit und die Mühen und die Anstrengungen, die mir dadurch entstehen, nehme ich gerne in Kauf. Ich will mich nicht entscheiden müssen, ob ich nur das eine oder nur das andere nehme. Ich glaube, dass das den meisten Frauen so geht. Die meisten Frauen sind aber im Konflikt, weil sie die Doppel-Belastung nicht reibungslos schaffen. Sie sind ausgezehrt, haben ständig das Gefühl, alles nur halb und nichts richtig zu machen.

Von diesem Anspruch müssen wir runter. Es reicht aus, wenn eine Frau für ein paar Jahre sich nur den Kindern widmen darf. Sie tut dann schon genug für die Kinder und die Gesellschaft und ihre Daseinsberechtigung. Aber heute bekommt man ja als Frau immer gesagt, dass man alle Rollen mit links und gleichzeitig zu schaffen hat. Von den Männern verlangen wir das nicht.

Was könnten Politik und Wirtschaft für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternehmen? Welche Modelle schweben Ihnen vor?

Wir sollten nicht so tun, als wäre die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur eine Frage von Kindergartenplätzen. Ich plädiere dafür, die Erziehungsleistung, die wir ja brauchen, um unsere Kinder groß zu bekommen, endlich finanziell anzuerkennen – egal wo sie geleistet wird. Es ist nicht einzusehen, warum der Staat nur staatliche Erziehung finanziell fördert und die Erziehungsleistung der Eltern gerne kostenlos in Anspruch nimmt. Wenn ich als Erzieherin arbeite, bin ich gesellschaftlich anerkannt und bezahlt. Wenn ich als Tagesmutter arbeite, bin ich gesellschaftlich anerkannt und bezahlt. Wenn ich einfach nur meine eigenen vier anstatt vier fremde Kinder großziehe, bekomme ich kein Geld und bin für die meisten nur ein Heimchen am Herd. Wenn ich einen Kita-Platz in Anspruch nehme, subventioniert das der Staat, wenn ich Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehme, subventioniert das der Staat. Wenn ich selbst auf meine Kinder aufpasse und selbst koche und einkaufe, muss ich alles selbst bezahlen und mit meinen Steuergelder bezahle ich den Kitaplatz und das Mittagessen der anderen auch noch mit.

Wir beuten die Familienfrauen und Männer auf diese Weise aus und tun dann auch noch so, als sei das jetzt die moderne Familie. Das müssen wir ändern. Wir müssen es Frauen leichter machen, eine Auszeit auch für viele Jahre für die Familie zu nehmen und es ihnen nicht anschließend als Manko anrechnen, sondern als gewonnene Erfahrung. Wir brauchen diese Eltern und vor allem die Frauen, die viel Zeit investieren in die Erziehung ihrer Kinder, die wertvolle ehrenamtliche Arbeit leisten an Schulen, in Kirchen oder in der Nachbarschaft. Die Frauen, ohne die unsere Gesellschaft in vielen Bereichen zusammenbrechen würde und die nichts mehr wollen, als ab und zu ein bisschen Anerkennung.

Diesen Frauen sollten wir dankbar sein und sie nicht verhöhnen. Diese Frauen dürfen nicht – wie durch das neue Unterhaltsrecht geschehen – finanziell auf die Straße gesetzt werden, weil sie sich auf ihre Ehe verlassen haben. Wir sollten uns von dem Gedanken verabschieden, dass wir den Menschen vorschreiben dürfen, wie sie leben sollen. Jede Familie hat das Recht sich selbst auszusuchen, wie sie sich familiäre und gewerbliche Arbeit aufteilt unter den Partnern. Es geht den Staat nichts an, wer bei uns den Müll rausbringt und wer Karriere macht.

Frau Kelle, vielen Dank für das Gespräch!

 

Frauen an die Spitze – wenn sie wollen

Dorothea Siems von WELTonline plädiert dafür, es Frauen selbst zu überlassen, ob und wie hoch sie die Karriereleiter mit oder ohne Kind erklimmen wollen. Frauen, deren Lebensentwurf an erster Stelle Familie und Kinder vorsieht, geraten immer mehr unter den gesellschaftlichen Druck, ihre Familie hintanzustellen und eiligst an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

http://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article12303956/Frauen-gehoeren-an-die-Spitze-wenn-sie-wollen.html

Wo bleibt die Gleichstellung unter Frauen?

Unter dem Titel: NEUE WEGE – GLEICHE CHANCEN fertigte eine Sachverständigenkommission der Fraunhofergesellschaft im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten, das eine Bestandsaufnahme der Gleichstellung liefern soll. Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass es den Autoren gar nicht um Gleichstellung geht, sondern um gleichwertige Teilhabe am Erwerbsleben. Lesen Sie dazu auch den Beitrag in der Rubrik MEINUNGEN auf diesem Portal.

http://idw-online.de/pages/de/news406196

Generationengerechtigkeit – eine Luftnummer!

Der „Krieg der Generationen“ ist eine bequeme Angstformel. In Wahrheit werden eher Kinderlose und Familien sowie Erben und Nicht-Erben in Konflikt geraten. Kostas Petropulos vom Heidelberger Familienbüro warnt: Die umlagefinanzierte Rente funktioniert nur, wenn es ausreichend viele und leistungsfähige Kinder gibt – und das ist längst nicht mehr der Fall!

http://www.familien-schutz.de/?p=6234#more-6234

Elterngeld: Nur Eliten profitieren

Es ist an der Zeit, das Elterngeldgesetz auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand zu stellen. Die Ökologisch Demokratische Partei ÖDP unterstützt mehrere Klagen gegen das neue Elterngeldgesetz: http://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen?mid=8788
Im folgenden Artikel kritisiert Dr. Johannes Resch die Versuche der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, das Familien schwächende Gesetz zu rechtfertigen.



Die „Eliteförderung“ durch das Elterngeldgesetz

Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, Besserverdienern höheres Elterngeld zu zahlen als Geringverdienern?
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, bei Geburt eines zweiten und weiteren Kindes regelhaft niedrigeres Elterngeld zu zahlen als bei der Geburt eines ersten Kindes?
Es ist an der Zeit, das Elterngeldgesetz auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand zu stellen.

Auch unabhängig vom Grundgesetz ist die Bundesregierung bis heute die Erklärung schuldig geblieben, warum sie durch die bestehende Ausgestaltung des Elterngeldes im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld die ohnehin vorliegende ausgedehnte Kinderarmut nochmals wesentlich verstärkt hat.

Johannes Resch

Die Verfassungsmäßigkeit des seit 2007 geltenden Elterngeldgesetzes ist mehrfach von Juristen in Zweifel gezogen worden (z.B. Christian Seiler, „Das Elterngeldgesetz im Lichte des Grundgesetzes“; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2, 2007, S. 129-134). Eine der wenigen, die versuchen, das Gesetz mit juristischen Argumenten zu verteidigen, ist Frauke Brosius-Gersdorf („Das Elterngeld als Einkommensersatzleistung des Staates“; Neue juristische Wochenschrift; 4, 2007, S. 177-256). Sie wird daher von den Befürwortern des Gesetzes auch häufig zitiert. Das gibt Anlass, sich mit ihrer Auffassung auseinanderzusetzen.

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Es ersetzt das frühere Erziehungsgeld. Das Erziehungsgeld betrug 300 €/Monat für 24 Monate. Das Elterngeld wächst mit dem im Jahr vor der Geburt erzielten Einkommen bis auf maximal 1800 €/Monat, wird aber nur 12 bis 14 Monate gezahlt. Der Mindestbetrag ist 300 €. Damit erfolgte für Eltern, die vor einer Geburt bereits vorhandene Kinder betreuten, für Studentenpaare und für Geringverdiener eine Halbierung der Leistung. Dagegen erhielten Besserverdiener, besonders beim ersten Kind, wesentlich mehr. Etwa 60% aller Eltern werden gegenüber der früheren Regelung schlechter gestellt. Nur etwa 25% profitieren. Die Kinderarmut in jungen Familien wurde durch das Gesetz wesentlich verstärkt (Mehr-Kinder-Familien, Studentenpaare, Alleinerziehende u. a.).

Die Argumentation von Brosius-Gersdorf
Frau Brosius-Gersdorf vertritt die Auffassung, das Gesetz verstoße weder gegen das Gebot zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 noch gegen Art. 6 Abs. 2, der die „Pflege und Erziehung der Kinder“ als „das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ bezeichnet.

Das Elterngeld diene nicht dem Schutz der Familie, sondern sei eine „Familienförderung“ im Rahmen der Grundsatznorm nach Art. 6 Abs. 1 GG sowie des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2, Satz 1 GG. Bei einer „Grundrechtsförderung“ genieße der Gesetzgeber im Vergleich zu Grundrechtsbeschränkungen weitergehenden Handlungsspielraum.

Im Einzelnen führt sie u. a. aus, Art. 6 Abs.1 verbiete es, Eltern gegenüber kinderlosen Paaren zu benachteiligen. Zitat: „Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an … die Wahrnehmung des Elternrechts in familiärer Erziehungsgemeinschaft anknüpft“. Das Elterngeld benachteilige Familien nicht, da kinderlose Paare keine Förderung erhielten.

Es sei verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Gesetzgeber nach dem Einkommen differenzieren dürfe. Z. B. sei die einkommensbezogene Staffelung von Kindergartengebühren mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar. Das gelte auch für eine einkommensbezogene Staffelung des Elterngeldes. Und wörtlich:“ Die progressive Förderung von Familien durch Elterngeld dient dem Ziel, die Zahl der Geburten quer durch sämtliche soziale Schichten zu erhöhen. Dieses Regelungsziel lässt sich nur verwirklichen, wenn Familien nicht gleich, sondern unterschiedlich gefördert werden. Für Paare mit hohem
Einkommen gehen Anreize zur Familiengründung nur von vergleichsweise hohen finanziellen Zuwendungen aus, während für Paare mit niedrigen Einkommen bereits eine geringere finanzielle Unterstützung die Gründung einer Familie erleichtern und mithin positiv beeinflussen kann.“

Als Grund für die „Familienförderung“ durch Elterngeld wird angeführt: „Die niedrige Geburtenrate und der damit verbundene Rückgang der Bevölkerung bedrohen die Grundlagen von Staat und Gesellschaft und gefährden dauerhaft den Sozialstaat“.

Kritische Anmerkungen zur Auffassung von Frau Brosius-Gersdorf

Dem obigen Zitat (Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an … die Wahrnehmung des Elternrechts in familiärer Erziehungsgemeinschaft anknüpft) ist zuzustimmen. In die Umgangsprache übersetzt heißt das: „Der Staat darf keine Regelungen schaffen, die Eltern deshalb benachteiligen, weil sie Kinder erziehen oder weil sie ihre Kinder so erziehen, wie sie es für richtig halten.“ Zumindest gilt das, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Aber: Eine „belastende Differenzierung, die an die Wahrnehmung des Elternrechts anknüpft“ ist nicht nur zwischen Eltern und kinderlosen Paaren möglich, sondern z. B. auch zwischen Eltern mit einem und solchen mit mehreren Kindern. Schließlich fordern mehrere Kinder in der Regel einen größeren zeitlichen und finanziellen Einsatz der Eltern als ein Kind. Das wird aber von Brosius-Gersdorf gar nicht thematisiert. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass das Elterngeldgesetz systematisch Eltern benachteiligt, die vor Geburt eines Kindes wegen Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht oder nicht voll erwerbstätig waren. Diese Benachteiligung nimmt mit der Kinderzahl zu. Des Weiteren werden – auch bei gleicher Kinderzahl – diejenigen Eltern benachteiligt, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen gegenüber den Eltern, die bereits nach einem Jahr eine Kinderkrippe in Anspruch nehmen. Damit liegen eindeutig „belastende Differenzierungen, die an der Wahrnehmung des Elternrechts anknüpfen“ vor. Das Elterngeldgesetz verstößt also auch bei Zugrundelegung der von Brosius-Gersdorf angeführten Definition, die einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. 11. 1998 entnommen ist (2 BvR 1057/91) gegen das Schutzgebot des Grundgesetzes. Sie selbst übersieht das offensichtlich, weil sie sich mit der Mehr-Kind-Familie gar nicht befasst.

In diesem Zusammenhang ist auffallend, dass die Autorin das Elterngeldgesetz mehrfach damit begründet, der Staat wolle „Familiengründungen“ fördern. Dabei geht es in der Regel um die Geburt eines ersten Kindes. Es wäre aber sicher eine Falschinterpretation, das Schutzgebot nach Art. 6 Abs.1 GG nur auf die „Familiengründung“ zu beziehen und die Geburt weiterer Kinder außer Acht zu lassen.

Die einkommensabhängige Staffelung des Elterngeldes mit der vom Bundesverfassungsgericht gerechtfertigten einkommensabhängigen Staffelung der Kindergartenbeiträge zu rechtfertigen, ist abwegig. Letzteres ist eine Begünstigung sozial Schwächerer, die verfassungsrechtlich zwar nicht geboten aber aufgrund des Sozialstaatsgebots zu rechtfertigen ist. Eine steuerfinanzierte Begünstigung von Besserverdienern bedarf aber einer grundsätzlich anderen Begründung.

Brosius-Gersdorf sieht eine solche Begründung darin, dass mit steigendem Einkommen auch ein steigender Elterngeldbetrag erforderlich sei, um die gleiche „Anreizwirkung“ zur Geburt eines Kindes zu erzielen. Das Recht des Staates, eine „Anreizwirkung“ anzustreben, begründet sie mit den verhängnisvollen Folgen der niedrigen Geburtenrate, denen der Staat entgegenwirken müsse.

Wenn Brosius-Gersdorf meint, schon eine kurzfristige Leistung wie das Elterngeld könne die Geburtenrate wesentlich beeinflussen, dann sollte sie sich auch die Frage stellen, ob nicht eine finanzielle Benachteiligung der Eltern bereits in der Vergangenheit der Grund oder zumindest ein Mitgrund für die niedrige Geburtenrate war und ist. Im Sozialrecht, besonders im Rentenrecht, würde sie dann rasch fündig. Schließlich kam die Investition in Kinder seit alters her den Eltern zugute. Erst unser Sozialrecht hat dazu geführt, dass Eltern zwar weiter ganz überwiegend die Kinderkosten tragen müssen, andererseits von ihren Kindern aber finanziell weniger profitieren als die, die gar keine Kinder haben.

Kommen erst einmal diese tatsächlichen Verhältnisse in den Blick, dann erübrigt sich das Konzept einer „Anreizwirkung“. Es genügt dann, Eltern eine Gegenleistung dafür zu geben, dass sie eine Leistung erbringen, die heute der ganzen Gesellschaft nutzt. Das ist dann weder eine „Förderung“ der Familie und auch kein „Anreiz“, Kinder zu bekommen, sondern bestenfalls eine Leistung, die den Anreiz, keine Kinder zu bekommen, mindert.

Da die Qualität der Kinderziehung keine erkennbare Beziehung zum früheren Einkommen der Eltern hat, zumindest solange keine Erziehungsunfähigkeit besteht, lässt sich auch keine einkommensabhängige Staffelung einer Honorierung der Erziehungsleistung rechtfertigen. Wer vor der Geburt ein hohes Einkommen hatte, konnte sich sogar leichter auf eine Geburt vorbereiten, als andere. Er/sie ist auch besser in der Lage, bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit eine Fremdbetreuung zu finanzieren. Eine Benachteiligung Besserverdienender ist durch gleiche Honorierung der Erziehungsleistung nicht gegeben.

Es fällt auch auf, dass Brosius-Gersdorf bei ihrer Analyse den Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) ganz ausblendet. Dabei ist die Ungleichbehandlung von Eltern, die vor einer Erstgeburt beide voll erwerbstätig sein konnten und Eltern, die wegen Betreuung bereits vorhandener Kinder weniger erwerbstätig waren, offensichtlich. Hier wird die vorangegangene Erwerbstätigkeit bis zu 6-mal höher bewertet als vorangegangene Kindererziehung. Aber wie bereits gesagt: Brosius-Gersdorf hat offensichtlich nur Erstgeburten im Blick.

Abgesehen davon, dass die Geburt eines Kindes und seine Erziehung nicht als „Schadensfall“ behandelt werden sollte wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, ist eine Analogie zur Einkommensbezogenheit von Krankengeld und Arbeitslosengeld schon deshalb nicht herzustellen, weil diese durch einkommensbezogene Beiträge, das Elterngeld dagegen aus Steuern finanziert wird.

In der Argumentation der Autorin wird durchgängig eine Minderbewertung der Erziehungstätigkeit gegenüber der Erwerbstätigkeit deutlich, wie sie auch ganz charakteristisch unserem Sozialrecht, besonders dem Rentenrecht, zugrunde liegt. Das geht sogar so weit, dass die Benachteiligung von erziehenden Müttern und Vätern zum Anlass genommen wird, eine neue Benachteiligung nach Geburt eines weiteren Kindes zu rechtfertigen.

Diese ganz auf Erwerbstätigkeit fokussierte Denkweise nimmt Kindererziehung gar nicht mehr als Leistung in den Blick, sondern sieht sie nur als Störfaktor wie eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit und behandelt sie auch so. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob nicht schon diese Betrachtungsweise des Gesetzgebers mit all ihren Konsequenzen mit Art. 6 Abs.1, 2 und 4 GG unvereinbar ist. Schließlich fußt ja die Konstruktion des Elterngeldes als „Einkommensersatz“ auf der unausgesprochenen Annahme, dass Kindererziehung keine anerkennenswerte bzw. eine nur sehr geringwertige Tätigkeit sei.

Die von Brosius-Gersdorf vertretene Auffassung, das Elterngeldgesetz könne in der vorliegenden Form einen Beitrag leisten, der von ihr als verhängnisvoll betrachteten demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, obwohl es die Mehrheit der Familien schlechter stellt als beim früheren Erziehungsgeld, ist auf diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Das Gesetz wird die Mehrzahl der Familien weiter schwächen und damit der Auflösung unserer sozialen Ordnung einschließlich unseres Sozialsystems weiter Vorschub leisten.