Regelmäßig fordern politische Parteien, Interessengruppen und Organisationen wie die OECD das Ehegattensplittung zu reformieren oder abzuschaffen. Es diskriminiere Unverheiratete und erwerbstätige Mütter und begünstige stattdessen die antiquierte „Hausfrauenehe“ monieren seine Kritiker. Doch worum geht es dabei?
Archiv des Autors: deradmin
Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip
Dr. Jürgen Borchert, vorsitzender Richter am Landessozialgericht Darmstadt, erläutert im Gespräch mit dem Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer, inwiefern und mit welchen Folgen unsere Sozialgesetze gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen. Auch eine der Ursachen, weshalb jungen Paaren die Entscheidung für Kinder schwerfällt.
Die Mär von der „beitragsfreien Mitversicherung“
CDU/ FDP planen bereits die Abschaffung der so genannten beitragsfreien Mitversicherung erwerbsloser Familienmitglieder ( Mütter ohne Einkommen und die Kinder). Dabei waren diese noch gar nie beitragsfrei mitversichert, wie folgendes Beispiel ( Alleinverdiener ) zeigt. Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 4000.- muss sich diesen Betrag mit der Familie teilen. So hat jede Person Anspruch auf 800.-. Angenommen der Mann muss 250.- an die Krankenversicherung abführen, so stehen jedem Familienmitglied 50.- weniger zur Verfügung, also nur noch 750.- pro Person. De facto haben sich also die Mutter und jedes Kind anteilig selbst versichert.
Wären Kinder und Ehefrau – fairerweise – wirklich beitragsfrei, so müsste der Vater nur seine eigene Versicherung mit 50.- bezahlen. Die übrigen 200.- würden das Budget merklich entlasten. Aber davon können Familien nur träumen.
Von einer Beitragsfreiheit zu reden ist daher eine böswillige Täuschung der Öffentlichkeit. Der Gipfel der Schamlosigkeit aber besteht darin, dass dieses virtuelle Geschenk von 200.- bislang und ohne Skrupel als Familientransfer verkauft wird.
ÖDP: Elterngeld ist verfassungswidrig
Im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, ein umfangreiches Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtig geltenden Elterngeldgesetzes erstellt. Die ÖDP hält § 2 BEEG, der die unterschiedliche Höhe des Elterngeldes regelt, für unvereinbar mit Art. 2 und Art. 6 des Grundgesetzes.
Family-Power
Liebe Leser, die Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Landkreis Ravensburg könnte ihre Anliegen mit noch mehr Power verbreiten, wenn viele Paare oder Personen unsere Aktivität unterstützen würden. Je mehr Befürworter, desto überzeugender können wir unsere Forderungen vertreten. Bitte melden Sie sich über E-Mail bei: info@familiengerechtigkeit-rv.de mit folgender Bestätigung:
Videoclips zum Film
Bei You Tube finden Sie Beiträge zum Film: Kinder ohne Liebe.
http://www.youtube.com/watch?v=l7UHCzNj8Ts
Filmempfehlung: "Kinder ohne Liebe"
Auf der Feindbildskala totalitärer Staaten stand die bürgerliche Familie ganz weit oben. Entsprechend wurde im „real existierenden Sozialismus“ die Erziehung der Kinder weitgehend unter staatliche Kontrolle gestellt und der Einfluß der Eltern zurück gedrängt.
Doch die Grenzen institutioneller Betreuung wurden rasch deutlich: Dem tschechischen Psychologen Prof. Dr. Z.Matejcek fielen schon in den 60er Jahren schwere Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen bei Jugendlichen auf, die ihre prägendste Lebensphase nicht in der Familie, sondern in staatlichen Krippen verbringen mußten.
Familiensplitting statt Ehegattensplitting?
Die SPD stellt das Ehegattensplitting infrage. In dem „Fortschrittspapier“ der Parteiführung, das auf der zweitägigen Vorstandsklausur in Potsdam als Arbeitsrahmen für dieses Jahr beschlossen wurde, heißt es, eine Reform des Ehegattensplitting sei „zwingend notwendig“. Diese Form der Steuererhebung sei „angesichts der Vielfalt von Lebensentwürfen fernab der klassischen Ein-Personen-Versorger-Ehe nicht mehr zeitgemäß“.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2773106_0_9223_-abschied-von-adenauers-zeiten.html
Familien müssen Vorrang haben
Die Spitzenkandidatin der CDU für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, will Familien stärker fördern. Dabei geht es ihr nicht nur um Kinderbetreuung, sondern darum, politische Entscheidungen stärker aus dem Blickwinkel von Familien zu treffen. Das gilt für die Kindererziehung am Anfang wie für die Pflege von Angehörigen am Lebensende.
Benachteiligung statt Schutz
http://www.familienbund-bayern.de/media/f305b5d530823e65ffff90deac14422f.pdf