Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

09.12.2014

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. Wir halten es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.

Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden. Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15).1

In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde  wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift). Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.

Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG.3 Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.

1. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

2. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/VF_Verf-Beschwerde_Elterngeld_Mehrkindfamilie_2014-09-15.pdf

3. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/Beschluss_Verfassungsbeschwerde%20nicht%20zur%20Entscheidung%20angenommen_2014-11-25.pdf

Freiheit und Autonomie für Familien sowie Gleichberechtigung aller Eltern

Das Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de), bestehend aus  16 einzelnen Initiativen, veröffentlicht ihr

 Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit  

Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.

Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.

Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien  ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.

Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt  gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung  einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.

Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete  Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.

Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:

  • Wir fordern eine angemessene Gegenleistung für die Erziehung der nachwachsenden Generation, weil allein Eltern durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angehörigen ihrer eigenen Generation im Alter versorgt werden.
  • Wir fordern die  Gleichbehandlung aller Eltern bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Es ist Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen zu regeln. Daher muss die elterliche Erziehungsarbeit finanziell ebenso behandelt werden wie die staatlich organisierte Kinderbetreuung. Bisherige bindende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (1, 2) bestätigen die elterliche Autonomie und Freiheit bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls ist ein Eingriff des Staates gerechtfertigt. Die gleichberechtigte Finanzierung der Kinderbetreuung ist keine Kostenfrage, sondern eine Verteilungsfrage.
  • Wir fordern, den aus Steuermitteln für Kindererziehung eingesetzten Geldbetrag den Eltern (oder anderen Sorgeberechtigten) auszuhändigen, damit sie frei über Art, Eintritt und Umfang etwaiger Fremdbetreuung ihrer Kinder entscheiden und diese gegebenenfalls finanzieren können.
  • Wir fordern, dass sich der Umfang der Leistung für Kinderbetreuung am Arbeitsaufwand und damit am Alter und an der Anzahl der Kinder orientiert und nicht am früheren Erwerbseinkommen einer Mutter oder eines Vaters. Leistungen für die Kindererziehung sind nicht als „Verdienstausfallentschädigung“ wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu betrachten und zu behandeln, wie das beim heutigen Elterngeld der Fall ist, sondern als Gegenleistung, vergleichbar einem Lohn. Ein Kind ist kein Schaden, den es zu kompensieren gälte. Wenn Kindererziehung wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt werden, wird sie zusätzlich ideell abgewertet. Die zur Zeit bestehende Einkommensbezogenheit des Elterngeldes benachteiligt Eltern mit zweiten und weiteren Kindern, sowie in Ausbildung befindliche Eltern. Das widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes als auch den Artikeln 3 und 6 GG. Dadurch werden Eltern erster und zweiter Klasse geschaffen.
  • Wir fordern in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Autonomie und Freiheit der Eltern. Der Staat hat kein Recht, auf die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie Einfluss zu nehmen. Vielmehr ist es Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen aufzuteilen. Die Forderung nach „Gleichstellung“ der Geschlechter darf nicht dazu missbraucht werden, Mütter und Väter zu bevormunden, indem eine bestimmte Arbeitsteilung in der Familie vorgeschrieben wird.

Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.

(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html

Europaparlament entrechtet Eltern

Unter folgendem Link veröffentlicht das Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie e. V.  IDAF Auszüge aus der Mahnrede von Papst Franziskus vor dem Europaparlament in Straßburg am 25. November 2014 zu einer Wirtschaftsordnung, die Menschen entwürdigt, und zur Rolle der Familie in der EU. An Ignoranz und Kurzsichtigkeit kaum noch toppen, stimmten die EU-Abgeordneten zwei Tage später mehrheitlich einer Entschließung zu, die Familien künftig spaltet und Eltern entrechtet.

 

Sag mir, wo die Babys sind, wo sind sie geblieben?

Liebe Nutzer, bitte beachten Sie das Video auf dieser Seite rechts über den Links! Sie dürfen den Song auch gerne in Ihren Verteilern verbreiten. Vielleicht dringt die Botschaft musikalisch leichter ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung, als über das geschriebene Wort.

Link zu YouTube:

Ich danke Herrn Ralf Glenk, der die musikalische Umsetzung meisterhaft bewältigt hat, und Herrn Ulrich Fischer, Geigenbaumeister, für die Installierung im Internet.

http://www.ralfglenk.de

http://www.musik-fischer.de

 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

WEITERSAGEN!!! WEITERSAGEN!!

Nachstehend eine interessante Veranstaltung, die die Zusammenhänge unserer Zukunftsprobleme aufzeigt.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mainz (Karl-Heinz van Lier) bietet eine Veranstaltung zu einem Thema, welches von der Politik sträflicher Weise ignoriert wird.

ANHALTENDER GEBURTENSCHWUND: ZUKUNFTSBREMSE FÜR DEUTSCHLAND! – HANDLUNGSAUFTRAG DEMOGRAPHIE 

DATUM/UHRZEIT: 6. Dezember 2014, 10.00 – 14.00
ORT: Erbacher Hof, Ketteler-Saal, Grebenstr. 24-26, Mainz, Deutschland

Expertengespräch mit:
Roland Tichy, Freier Journalist, Dr. Mario Voigt, MdL, Generalsekretär der CDU Thüringen, Steffen Bilger, MdB, Michael Kretschmer, MdB, Generalsekretär der CDU Sachsen (angefragt), Moderation: Dr. Hildegard Stausberg

Detail-Info hier: http://www.kas.de/rp/de/events/61694/

SOS ! Herr Kapitän, ändern Sie den Kurs!

O F F E N E R   B R I E F

Sehr geehrte Frau Illner,

um bei dem Vergleich mit dem in Seenot geratenen Schiff zu Beginn Ihrer gestrigen Sendung zu bleiben, würde jeder verantwortungsvolle Kapitän als erste Maßnahme den Kurs ändern. Davon aber war gestern, wie in allen anderen Talkshows zum Thema Rente kein Wort zu hören. Kursänderung würde bedeuten, dafür zu sorgen, dass die Menschen nicht nur bis 2030, sondern auch noch bis 2060 und 2090 im Alter versorgt werden können, und zwar nicht nur mit Geld sondern auch mit persönlicher Pflege.

Der falsche Kurs, der Geburtsfehler unseres Sozialsystems in den Fünfzigerjahren rächt sich heute nach 60 Jahren bedrohlich, indem junge Menschen auf Nachwuchs verzichten. Logisch! Denn Elternschaft „lohnt sich nicht“ in Deutschland, um es einmal bitter zu sagen. Was an Transfers an Familien gezahlt wird, hat Vater Staat ihnen bereits mehrfach abgeknöpft. Will sagen, die Fehler und Unterlassungen von heute wirken nicht nur morgen, sondern über ganze Generationen.

Kursänderung heißt also, jetzt sofort das Ruder herum reißen und dort reformieren, wo die Wurzel des Übels liegt, nämlich im Sozialgesetz, damit die Leute sich wieder Kinder leisten können.  P r o d u k t i v i t ä t, das Zauberwort einer wirtschaftsgläubigen Elite,  erreichen Sie auch nur durch ausreichenden Nachwuchs!

Statt dessen ging es gestern sechzig Minuten lang lediglich darum, wie wir am besten unsere eigene Haut retten, was wir in die Rettungsboote mitnehmen und ob diese auch tragfähig sind. Wenn Herr Spahn behauptet, dass die Steuerkasse  die Zahlung der Mütterrente nicht hergibt, so packt mich die blanke Wut. Bei schwindendem Nachwuchs müssten die Finanzminister zumindest jenes Geld zur Seite gelegt haben, das sie seit fünfzig Jahren für Ungeborene nicht mehr ausgeben mussten. Man nennt diesen Betrag die „demografische Rendite“. Da wir heute nur noch halb so viele Kinder haben, müssten genügend Rücklagen da sein. Doch diese Vorsorge wurde unterlassen, oder sie verschwand im Nirwana. „Alles  ausgeben, was wir einnehmen“ – so heißt seit Jahrzehnten die Devise einer Politik, die verantwortungslos, blind und taub für die Bedürfnisse der künftigen Generationen agiert. Und genau dies prangert Herr Kuntze in seinem Buch an: „Wer sich Kinderkosten erspart, darf nicht erwarten, dass anderer Leute Kinder seine Rente stemmen.“

Wie der Kurswechsel vollzogen werden kann, an welchen Stellschrauben gedreht werden muss, dafür gibt es mehr als ein praktikables Konzept. Man muss bloß die Schublade aufmachen.

Ihre gestrige Sendung, Frau Illner, war wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass die Medien komplett ausblenden, was den eigentlichen Kern des Problems ausmacht, nämlich die Ungleichbehandlung von Familien gegenüber Nichtfamilien und damit den total logisch verursachten Nachwuchsmangel.

Ich schlage vor, Frau Illner, Sie holen sich für Ihre künftigen Talkrunden einmal einen Experten wie Herrn Dr. Jürgen Borchert, seines Zeichens leitender Sozialrichter in Darmstadt und Autor des sehr erhellenden Buches SOZIALSTAATSDÄMMERUNG.

In dieser Hoffnung grüßt Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

P.S. Dieser Brief wird auf mehreren Seiten im Internet veröffentlicht.

 

Ganztagsschulen – eine Gefahr!

Der Leitartikel der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung titelt: „Gefahr für Ganztagsschulen“. Die Autorin bemängelt das unausgewogene Sparessen mit billigem Fleisch ohne ausreichendes Angebot von Gemüse an Schulen und warnt: „ Gerade Eltern, die noch zögern, ihre Sprösslinge staatlichen Institutionen über die 12.30 Uhr-Grenze hinweg anzuvertrauen, werden durch ungesundes Mittagessen an den Schulen in ihrem Zögern bestärkt. Die Ganztagsschule ist jedoch ein zentraler Baustein für mehr Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem. Sie gleicht allzu große Vorteile für Kinder aus privilegierten Haushalten aus und steht für gesellschaftliche Fürsorge für Kinder aus prekären Verhältnissen.“

Leserbrief

Ganztagsschulen sind selbst eine Gefahr!

Nicht nur das fehlende Gemüse, also die fehlenden Vitalstoffe im Schulessen schaden unseren  Kindern, sondern auch die fehlende Ruhe, das fehlende verständnisvolle Zuhören bei ihren Kümmernissen, der ausbleibende Trost und die fehlende Entspannung.

Zuviel Fett, zuviel Fleisch, zuviel Lärm, zuviel Verplanung, zuviel  Aufsicht machen unseren Kindern bei der Ganztagsbeschulung, in Kita und Hort zu schaffen und hindern sie daran, kreativ und eigenständig mit ihrer Zeit umzugehen.

Was muten wir eigentlich unseren Kindern von Montag bis Freitag zu? Eine durch und durch getaktete 45-Stundenwoche! Die hektische, gemeinsame Abendzeit kann niemals ersetzen, was an familiärer Nähe und Wärme tagsüber verloren ging.

Und zudem: Ob wir die Chancengleichheit für benachteiligte Schüler erhöhen, indem wir allen Kindern gleichermaßen ihre Chancen mindern, das bleibt hier die große Frage!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

„Familiär und kulturell entwurzelt“

titelt der Jugendforscher Martin Voigt seinen Beitrag zur fortschreitenden Zerstörung der klassischen Familienstruktur, der auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes erschienen ist.

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2014_11_22_dav_ aktuelles_Familienstruktur.html

Wir fordern ein „Parents-Mainstreaming“!

Sehr geehrte Frau Dierssen von den Evangelischen Frauen in Württemberg,

ich hatte am vergangenen Samstag die Gelegenheit, als Delegierte beim ÖDP-Landesparteitag in Stuttgart Ihren erhellenden Vortrag zu hören. Gender-Mainstreaming     ( GM ) als  eine Verordnung zur Gleichbehandlung beider Geschlechter ist ein absolut löbliches Konzept. Anders als immer behauptet wird, geht es demnach gerade um die Anerkennung der Unterschiedlichkeit von Männern und Frauen und deren Berücksichtigung im gesellschaftlichen Leben, und eben nicht um Gleichmacherei. In Ihrer Synopse sieht man den Weg von der Idee von 1985  bis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG.

Gegen Ihre Ausführungen, Frau Dierssen, ist überhaupt nichts einzuwenden. Und wenn die Bundesregierung derselben Auffassung wäre wie Sie persönlich, dann hätten wir die Probleme mit GM gar nicht. Nur leider ist das eben nicht so. Anstatt den Frauen Wahlfreiheit für ihren selbst gewählten Lebensstil zu gewähren, wird von oben nach unten bevormundet, verteufelt, diffamiert.

Ein Beispiel:

Gerade die gut situierten Frauen ( Deutscher Frauenrat, CDU-Frauenunion, Feministinnen u.a. ) sind es, die uns Frauen im Zeichen von GM vorschreiben, wie wir zu leben haben      ( Paradigmenwechsel zur „modernen“, erwerbstätigen, unabhängigen Frau ), und die alles unternehmen, um herkömmliche „Rollen aufzubrechen“. Was war das für eine Hexenjagd, als Kristina Schröder ihr Buch vorstellte! Selbstbestimmung ist anscheinend nur akzeptabel, wenn die Frau ihr Haus verlässt, ihre Kinder abgibt und sich in das maskuline System begibt . Will sie aber für ihre Kinder präsent sein, so wird sie als Dummchen, Schlampe  oder Heimchen am Herd gebrandmarkt – wohl gemerkt von Frauen! Diese Verunglimpfungen führen dazu, dass junge Leute sich lieber gegen Kinder entscheiden, als zu Verlierern gemacht zu werden. Und solange kinderlose Bürger über das Umlageverfahren im Rentensystem gegenüber Eltern bevorzugt werden, weil sie ihre Rente von den Kindern anderer Leute erwirtschaften lassen, solange wird sich daran auch nichts ändern.

Zum Anderen halten wir das GM für wissenschaftsfeindlich, weil es alle Erkenntnisse aus den Humanwissenschaften ( Medizin, Biologie, Gehirnforschung, Soziologie, Entwicklungspsychologie…) ausklammert. Auf diese Weise verkommt das gut gemeinte  GM-Konzept zu einer bloßen Ideologie. 

Zum Beispiel nenne ich nur das Konzept VEREINBARKEIT. Es will den Frauen Unabhängigkeit vom Partner und von ihren Kindern garantieren. Nun wollen aber gar nicht alle Frauen unabhängig sein, sondern sie akzeptieren, dass das Leben in Fürsorge für andere immer Abhängigkeit ( und Opferbereitschaft ) bedeutet. Solidarität schließt Abhängigkeit ein, das werden Sie, Frau Dierssen, als EFW-Frau doch wissen! Außerdem sind erwerbstätige Frauen ebenfalls, und vielleicht noch krasser abhängig: vom Betrieb, vom Chef, vom Arbeitsmarkt.

Ein Drittes:

Das AGG ist in unseren Augen höchst defizitär konstruiert, denn es lässt die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer Kinder ( z. B. bei der Wohnungssuche, bei der Besteuerung, beim staatlichen Zugriff auf das Existenzminimum der Familie, bei der Rente  etc. ) völlig außer Acht. Im Gegensatz zu den geschützten Personen können Eltern gegen ihre Benachteiligung nicht klagen. Das gibt das AGG nicht her. Eltern sind offenbar nicht schutzwürdig!

Was wir brauchen ist ein Parents-Mainstreaming, indem alle Lebensbereiche auf           g e n e r a t i v e  Tauglichkeit untersucht werden und Eltern mit Kinderlosen zumindest gleichgestellt, wenn nicht sogar bevorzugt behandelt werden ( da sie seit Jahrzehnten im Gesetz unterrepräsentiert sind ).Ein solches Parents-Mainstreaming hätte Familiengerechtigkeit zum Ziel und damit die Abschaffung aller Diffamierungen, unter denen Eltern und ihre Kinder seit Jahrzehnten leiden. Hier hat sich unser Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend BFSFJ einen 60-jährigen Dornröschenschlaf genehmigt. Denn es hat nichts unternommen, um das missglückte Adenauer´sche Rentensystem vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es hat nicht einmal fertig gebracht, die familienbezogenen Urteile zur Gleichstellung von Familien mit Nichtfamilien aus Karlsruhe umzusetzen. Diesem familien-feindlichen System haben wir zu verdanken, dass sich die Alterspyramide auf den Kopf gestellt hat, dass so viele Frauen ihre dritten und weiteren Kinder abtreiben, dass junge Leute unser Land verlassen, weil sie in Deutschland keine Perspektive für Familie sehen.

Meine persönliche Wahrnehmung ist, Frau Dierssen, dass sich unsere Regierung mit großem steuerfinanzierten Aufwand um die Gleichberechtigung von Frauen kümmert, die Gleichbehandlung von Eltern aber bewusst und deshalb sträflich umgeht.

Vielleicht wollen Sie mir antworten, Frau Dierssen. Ich bin geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, Mutter von vier Kindern und Großmutter von zehn Enkeln. Diese sind mir Motivation, mich für die GLEICHBEHANDLUNG  und AUTONOMIE aller Eltern einzusetzen.

Dieser so genannte OFFENE  BRIEF wird auf unserer Internetseite und auf der ÖDP-Seite veröffentlicht.

Damit grüße ich Sie in der Hoffnung auf Ihr Verständnis

Bärbel Fischer