Ohne Saat keine Ernte!

Der Kommentator der Schwäbischen Zeitung zum Bericht zur OECD-Studie        “ Fast jeder zehnte Rentner in Deutschland ist arm“ sieht keine politische Möglichkeit, die Rentnerarmut zu verhindern. Statt dessen will er die private Vorsorge politisch gefördert wissen.

Ganz anders argumentiert die ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT: 

Sehr geehrter Herr Müchler,

im Namen der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT möchte mich gerne zu Ihrem heutigen Kommentar „Private Vorsorge fördern“ äußern.

Wir ELTERN betrachten die längst prophezeite Rentenmisere als logische Folge einer völlig verfehlten deutschen Bevölkerungs- und Familienpolitik. Sie schreiben, die Politik könne keinen Babyboom herbeizaubern. Tatsächlich wäre ein Babyboom aber das Mittel der Wahl, weil es allein auf den Nachwuchs ankommt, ob auch unsere Kinder, Kindeskinder und deren Nachkommen noch eine Rente erhalten können. Die Politik muss gar nicht zaubern können. Von heute auf morgen könnte sie nachwuchswillige Eltern entlasten, indem sie sich die AUTARKIE  von Familien zum Ziel setzt.  Dazu müsste sie Familien-und Erziehungsarbeit rentenwirksam bewerten und dürfte die Eltern nicht mit verfassungswidrigen Abgaben doppelt belasten Siehe: www.elternklagen.de

Die bundesdeutsche Politik ( Parteien, Parlament, Regierungen ) betrachtet nach wie vor Familien als Bittsteller und beschließt ineffektive Förder-Maßnahmen.

Familien sind aber keine Bittsteller.                                                                             Sie wollen nicht „gefördert“ werden, sondern sie SIND die FÖRDERER für einen funktionierenden Sozialstaat ( von jedem geborenen und ausgebildeten Kind profitiert der Staat, rein monetär betrachtet  77 000 € im Laufe von dessen beruflicher Lebensleistung über die staatlichen Transferleistungen hinaus – ifo-Institut )

Daher ist es für Elternverbände nicht nachvollziehbar, dass seit Jahrzehnten an dem Ast des Sozialstaates gesägt wird. Niemand kann zu Nachwuchs gezwungen werden. Dabei fehlen für das künftige Sozialwesen nicht nur die heute ungeborenen Kinder, sondern auch deren potentielle Nachkommenschaft. Deswegen dürfen gerade Familien – wegen ihrer Kinder –  nicht ins Hintertreffen geraten, wie das seit Jahrzehnten geschieht. Kinderarmut wächst noch rasanter als Altersarmut. Eigentlich müsste ein Sozialstaat Armut verhindern, stattdessen fördert er sie.

Ohne Saat keine Ernte!  Wer ernten will, muss seine Saat gießen und pflegen und darf sie nicht verkümmern lassen. 

Sehr geehrter Herr Müchler, ich empfehle Ihnen die Lektüre von SOZIALSTAATSDÄMMERUNG von Dr. Jürgen Borchert, Riemann-Verlag München. Sehen Sie sich bitte auch den Horizontalen Vergleich 2015  zum frei verfügbaren Einkommen an, den der Deutsche Famiienverband jährlich je nach Familiengröße erstellt:  http://deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website0.pdf

Damit verbleibe ich in der Hoffnung, dass Ihr medialer Blick nicht nur auf die gegenwärtige Lage beschränkt bleibt, sondern auch künftige Generationen berücksichtigt mit besten Grüßen

Bärbel Fischer

 

Armutsfeste Rente nur bei ausreichendem Nachwuchs!

Die Schwäbische Zeitung vom 1. 12. 2015 hält unter dem Titel: „Die Rente armutsfest machen“ ein Interview mit dem Wirtschaftswissenschaftler Gert G. Wagner vor, der wie Politik, Wirtschaft und Medien zwar die Wirkung der Rentenmisere beschreibt, deren Ursache, nämlich den bundesdeutschen Mangel an Kindern, völlig ignoriert.

Leserbrief

Die Aussichten für die künftigen Rentner, eine ausreichende Altersversorgung zu genießen, werden immer geringer. Am schlimmsten wird es die geburtenstarken Jahrgänge treffen, weil der Nachwuchs nach 1980 stark eingebrochen ist. Die Rentenmisere ist aber hausgemacht, weil die Politik deren Hauptursache, nämlich den Kindermangel, standhaft ignoriert. Da die so genannte Rentenversicherung keine  Rücklagen vorhält, hängt die Höhe der Altersversorgung gänzlich von der Anzahl Nachgeborener ab. Nur autarke Familien sind nachwuchsbereit. Seit mehr als 35 Jahren fordern Elternverbände eine spürbare Entlastung der Familienbudgets von verfassungswidrigen Abgaben – vergeblich! Anstatt selbst zukunftsorientiert in Nachwuchs zu investieren, lässt die Politik die Beschäftigten im Regen stehen und rät ihnen, sich privat abzusichern. Eine gerechte Ausstattung der Familien jedoch ist das A und O für die Altersversorgung unserer Kindeskinder und deren Nachkommen. Doch für selbsternannte Rentenexperten scheint sich das Problem ab 2050  in Luft aufzulösen.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Wer ist denn hier der Bittsteller?

Kindergeld, Kinderfreibeträge, Elterngeld, Mütterrente, beitragsfreie Mitversicherung der Kinder – was wollen Familien denn noch alles? Sind denn 200 Mrd. jährlich nicht genug?

Schön wär´s! Aber leider handelt es sich bei dieser Zahl um ein Märchen der Politik, immer wieder auch genussvoll von den „Leitmedien“ verbreitet, um glauben zu machen, dass Familien  in Deutschland auf Rosen gebettet sind. Dabei bestätigt das Familienministerium selbst, dass von den 200 Mrd. nur ca. 55 Mrd. reine Förderung sind.

Nebenbei: Familien wollen gar nicht „gefördert“ werden, sie sind keine Bittsteller, aber sie wollen von verfassungswidriger Belastung ent-lastet werden. Denn gerade sie sind es doch, die den schweren Rentenkarren ziehen müssen. Ein Zugpferd, das schlecht behandelt wird, wird den Wagen nicht weit bringen. Darum frage ich, ob nicht wir alt Gewordenen die eigentlichen Bittsteller sind, denn unser Wohl und Wehe hängt von jenen Kindern ab, die noch geboren, geliebt, erzogen und begleitet werden.

Iris Emmelmann, Grundlagenreferentin des Deutschen Familienverbands, klärt auf:

Was steckt hinter den Fördermilliarden für Familien?

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen?start=10

Bitte unterschreiben!

Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!
Helfen wir mit, echte Wahlfreiheit für junge Familien in Deutschland zu schaffen, damit sie sich frei dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben:
UNTERZEICHNEN
Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien (zuletzt bezogen ca. 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass…

  • …Ergebnisse der neuesten Hirnforschung belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase sind?
  • …Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann? Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.
  • …ein Krippenplatz leicht das Zehnfache (bis zu EUR 1.500) des Betreuungsgeldes (zuletzt 150 Euro) kosten kann?
  • …sich die meisten jungen Mütter wünschen, selbst für ihr Kind zu sorgen, sich das aber oft nicht leisten können?
  • …die Betreuer in Kindertagesstätten zeitlich und personell mit den Kindern meist überfordert sind?
  • …sich in Kitas durchschnittlich eine Betreuerin um neun Kleinkinder kümmern muß?

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre treue Unterstützung, Ihre

Ruth Staiger und das gesamte Team von CitizenGO

P.S.: Bitte „teilen“ Sie diese Petition auch auf facebook.com/CitizenGO.Deutsch und schenken Sie uns ein „Gefällt mir“, damit Sie zeitnah über Neuigkeiten und Erfolge unserer Petitionen informiert werden.

Maulkorb

Nach den Anschlägen von Paris warnen Politiker aller Couleur davor, dass sich nun der Zorn der Bevölkerung gegen die Flüchtlinge richten könnte. Denn diese seien ja genau vor der Gewalt der Terroristen aus ihren Ländern geflohen ( v.d. Leyen, Gabriel, de Maiziere, Peter, Bartsch ). Wir sollten die Flüchtlingskrise und die Mörder von Paris nicht  in Verbindung bringen.

Wie bitte? Der IS ist doch nicht so blöd, um offene Grenzen nicht für seine Gräueltaten zu nutzen! Die Überforderung an den Grenzen ist doch eine herzliche Einladung für die Killer.

Aber pssst! Nicht darüber sprechen! Das ist ein absolutes Tabu!

Die Angst, die schöne deutsche Willkommenskultur könnte in Besorgnis umschlagen, halte ich für einen Vorwand. Niemand nimmt die Kriegsflüchtlinge in Haftung. Vielmehr will die Politik geschickt davon  ablenken, sich von ihren eigenen rechtsstaatlichen Maximen verabschiedet zu haben und die Grenzen zu schleifen.

Der eigentliche Skandal liegt in der Unfähigkeit des Staates, seine Bürger zu schützen. Darum verbietet sie den Medien und der Bevölkerung, 1 + 1 zusammenzuzählen. Alle meine demokratischen Alarmglocken schrillen, wenn schon wieder Denk- und Redeverbote verhängt werden.

Bärbel Fischer

 

 

 

 

Bluff!

In Gönnerpose verkündet das zuständige Ministerium die Erhöhung des Kindergelds um sagenhafte zwei Euro ab 2016. Dabei wird den Empfängern verschwiegen, dass sie sich das vermeintliche Geschenk namens „Kindergeld“ zur guten Hälfte bereits selbst bezahlt haben. 

Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 1990 entschieden, dass das Existenzminimum  a l l e r  Bürger steuerfrei zu bleiben hat, also auch das von Kindern. Dieses darf  laut Urteil nur besteuert werden, wenn dieser Zugriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Von den 38, 8 Mrd. des staatlichen Kindergelds sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus den Eltern vorab durch die unrechtmäßige Besteuerung des Existenzminimums ihrer Kinder bereits entwendet hat. Experten bewerten das so genannte „Kindergeld“ daher als Rückgabe von Diebesgut. Bei Licht besehen entpuppt sich das großzügige Präsent weitgehend als Bluff.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/03/10/artikel/kindergeld-kein-geschenk-sondern-rueckgabe-von-diebesgut.html

 

Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.

 

 

 

Brandanschlag

Nicht nur Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte von RECHTS, sondern ebensolche von LINKS gegen die verantwortlichen Kämpfer „Für die traditionelle Familie und gegen gesellschaftliche Gleichmacherei“ gilt es zu verwerfen. Die Medien allerdings scheinen auf dem linken Auge völlig blind zu sein. Jedenfalls ist kaum etwas zu vernehmen, was den feigen Brandanschlag auf die Familie v. Beverfoerde, die Initiatoren der DEMO  FÜR  ALLE, betrifft. Der Einsatz für den Erhalt  herkömmlicher gesellschaftlicher Werte scheint heute mit ernsthaften Risiken und Gefahren bedroht zu sein.

https://demofueralle.wordpress.com/2015/11/02/brandanschlag-auf-beverfoerde-firmengebaeude-geschaeftsadresse-von-demo-fuer-alle/

 

Anmerkungen zum Familienreport 2014

Am 28. 10. 2015 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium seinen „Familienreport 2014“ unter folgendem Link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=220874.html

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich dazu kritisch.

PM Familienreport 2014: beschränkte Vielfalt

Das Familienministerium behauptet in einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung des „Familienreports 2014“: „Familie wird heute vielfältig gelebt und die Vielfalt von Lebensformen findet zunehmende Akzeptanz“. Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin:

“Unser Verband vermisst im Spektrum der gelobten Vielfalt die Akzeptanz auch der traditionellen Familie. Angesichts der demografischen Schieflage ist es mit all den Modellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht getan. Die Idee, Frauen hätten nur dann einen Anspruch auf Gleichberechtigung, wenn sie die Kindererziehung der Erwerbsarbeit unterordnen oder auf Kinder verzichten, führt in die Sackgasse. Selbstverständlich müssen Frauen und Männer im Erwerbsleben gleichgestellt sein. Aber die entscheidende Frage darüber hinaus ist, ob und wie die elterliche Erziehungsarbeit von Gesellschaft und Politik wertgeschätzt, das heißt wie herkömmlicher Erwerbsarbeit honoriert wird.

Ein Elterngeld, das nicht die Erziehungsleistung der Eltern zum Maßstab nimmt, sondern als Lohnersatz eine Art ‚Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes‘ darstellt, setzt Kindererziehung mit Krankheit oder Arbeitslosigkeit gleich. Dieses Elterngeld fördert gezielt Geburten bei meist erst- und oft nur einmal-gebärenden Besserverdienerinnen und missachtet Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder vor einer weiteren Geburt nicht oder weniger erwerbstätig waren. Der Lebensentwurf einer selbstbetreuenden, nicht erwerbstätigen Mehrkindmutter (eines Mehrkindvaters) hat keinen Platz in der gepriesenen ‚Vielfalt‘. Es ist kein Anliegen der Politik dass diejenigen, die den Nachwuchs für die Sozialsysteme und die Zukunftsfähigkeit unseres Staates aufziehen, daraus keine Nachteile bei Lebenshaltung und Alterssicherung erleiden. Der Zusammenhang von Nachwuchs und Sozialversicherungssystem wird ignoriert. Vielmehr werden die jungen Leute ermahnt, ihre Berufswahl nicht unter dem Kriterium Familie zu treffen. Die zu erwartende Folge ist eine weiter einbrechende Geburtenzahl.

Maßnahmen wie Elterngeld plus, der massive Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung, ‚familienfreundliche‘ Arbeitszeitmodelle sind Nebelkerzen, die verbergen, dass Familienpolitik heute nicht eigentlich den Familien dient, sondern deren nahtloser Anpassung an die Forderungen der Wirtschaftslobby.“

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

 

Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“