Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Ultimatum

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen“ , heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes. Da der Gesetzgeber in eineinhalb Jahren kein wasserdichtes Gesetz zustande brachte, setzten die genervten Richter nun ein Ultimatum.

Die bundesdeutsche Elternschaft reibt sich verwundert die Augen. Warum haben die Richter, als sie 2001 das Urteil zur Gleichbehandlung von Eltern mit kinderlosen Bürgern bei den Sozialabgaben sprachen, keine Frist gesetzt? Wo blieb das Ultimatum?

Fünfzehn Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass sich auch nur eine unserer Regierungen seither mit Familiengerechtigkeit befasst hätte. Vielmehr haben sie stillschweigend eine Umverteilung von unten nach oben  geduldet. Je geringer das Elterneinkommen, umso belastender die Abgaben. Unwissenheit kann die Ursache für derlei Ignoranz nicht sein. An Mahnungen und Forderungen durch Familienverbände hat es wirklich nicht gefehlt. Allen Verantwortungsträgern, insbesondere den zuständigen Ministerien ist die jahrzehntelange Ungleichbehandlung und die skandalöse Benachteiligung von Familieneltern durchaus bekannt. 

Ja, ist denn in all den Jahren gar nichts passiert? O doch! 

Mit Renate Schmidt SPD wurden  sozialdemokratische Vorstellungen von FAMILIE durchgesetzt: Frauen in den Betrieb, Kinder ins Getto! Die staatliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“(Olaf Scholz) schien gewährleistet.

Voller Elan hat die spätere CDU-Familienministerin Ursula v. d. Leyen mit der Einführung des  Elterngelds und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz die sozialistische Maxime zur Vollendung geführt! Grüne, Linke und die SPD werden ihr ein Leben lang für dieses Entgegenkommen huldigen.

Frau Kristina Schröder CDU hat während ihres Intermezzos Zweifel an diesem System angemeldet, was ihrer Karriere allerdings nicht gerade zum Segen gereichte.

Umso engagierter kniete sich Frau Manuela Schwesig SPD in ihre Aufgabe. Sie flexibilisierte das Elterngeld zugunsten der Arbeitgeber. Die Abschaffung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern ist ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, denn private Kindererziehung ist und bleibt aus sozialistischer Sicht  ein Grundübel. Aus ihrer Sicht sind speziell Alleinerziehende die Hauptverlierer unseres Systems. Dass Mehrkinderfamilien ebenso schlecht gestellt sind, liegt außerhalb ihres Horizonts. Ein paar Euros mehr hier, ein kleiner Zuschuss da – fertig! Auch Frau Schwesig hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen, das seit 2001 fordert: Eltern dürfen bei den Sozialabgaben nicht doppelt belastet werden, also mit gleich hohen Beiträgen wie Kinderlose, weil sie ja schließlich die Beitragszahler von morgen auf eigene Kosten alimentieren. Neuerdings soll auf Antrag der Ministerin das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Schwangere selbst entscheiden sollen, ob und wie lange sie vor der Geburt ihres Kindes ihre Schutzfrist beantragen wollen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für Sanktionen gewisser Arbeitgeber, falls sich Frauen trauen, die ihnen zustehende Schonfrist einzufordern. Kindes-und Mütterwohl?  Fehlanzeige!  Der Kapitalismus frisst seine Kinder ( und Mütter! ) 

Unsere heutige Verteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen hat es damals mit ihrem Elterngeldgesetz sogar geschafft,  die Elternschaft in „akzeptabel“ und „inakzeptabel“ zu spalten. Denn Frauen, die bis zur Entbindung ihrer Kinder jeweils ein Erwerbseinkommen vorweisen können, werden für die 12/14 Monate Elternzeit mit einem Betrag entschädigt, der ihnen entsprechend ihrem Verdienstausfall zusteht. Der staatliche Segen namens Elterngeld ergießt sich also nicht mehr über die Bedürftigen, sondern verfassungswidrig über die Gutverdienenden. Seither wird jedes Neugeborene mit dem ersten Schrei zu einem „Schadensfall“ degradiert, obwohl es für die Rentenversicherung ein ausgesprochener Glücksfall ist. Hatte eine Mutter zwischen dem ersten und dem zweiten, dritten, vierten Kind kein Erwerbseinkommen, so wird sie mit dem Mindestbetrag von monatlich 300.- abgespeist, während gut verdienende Frauen mit bis zu 1800.- entschädigt werden. Die monatliche Differenz beträgt 1500.- Euro, in 12 Monaten also bis zu 18 000.- Euro. Merkwürdigerweise sieht kein bundesdeutsches Sozialgericht darin eine Ungerechtigkeit. Denn, so die Begründungen, habe sich in der Bundesrepublik über die EU ein Paradigmenwechsel  hin zur „erwerbstätigen Mutter“ vollzogen, die selbstverständlich ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit in Tagesstätten parkt. Die Mutter, die ihr Neugeborenes noch 1:1 privat und persönlich betreut, sei mittlerweile OUT. A propos Paradigmenwechsel? Gab es jemals eine demokratische Abstimmung für oder wider diesen Paradigmenwechsel? Wurde er uns nicht von einer neoliberalen ( kapitalistischen)  Wirtschaftsordnung aufgezwungen, der unsere europäischen Regierungen gefälligst zu huldigen haben?

Dieses Elterngeldgesetz sollte nebenbei auch Akademikerinnen locken, sich für ein Kind zu entscheiden, damit deren geniale Gene nicht einfach absterben. Vorhersehbar hat dieses krude Gesetz auch nicht eine einzige Akademikerin dazu verleiten können, Kinder in die Welt zu setzen. Wissenschaftlerinnen lockt man bei dieser Entscheidung  nicht mit staatlichen Transfers über 12 Monate. Vielleicht sehen kluge Frauen ganz klar, dass ihr Kind berechtigten Anspruch auf mütterliche Präsenz und Fürsorge hätte, den sie ihm nicht bieten könnten.

Fazit: Das v.d. Leyen´sche Elterngeld war bisher und ist bis heute absolut untauglich! Anstatt dafür zu sorgen, dass unser Nachwuchs bindungssicher und geborgen zuhause aufwächst, wird er aus wirtschaftlichen Gründen in Tagesstätten kollektiviert. Inzwischen kommt Herr Schäuble nicht umhin, immer weitere Milliarden in das einmal beschlossene Projekt  Kinderbetreuung zu investieren, auch wenn diese Milliarden bei den Familien weit besser angelegt gewesen wären. Aber Mütter, die sich zuhause liebevoll um ihre Säuglinge kümmern, füllen eben die Steuerkasse nicht. Wer kann, der soll sich diese teure „Hobby“ eben selber finanzieren!

Die so genannte Mütterrente, die Müttern für ihre Familienarbeit einen Rentenpunkt mehr pro Kind (vor 1992 geboren) zuspricht, wird bis heute als Angriff auf die Rentenkasse bejammert.

Dabei wäre es ein Leichtes, Mütterarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig einzustufen. Aber genau dies will man aus fiskalischen Gründen vermeiden. Würde sich die Regierung jedoch dazu entschließen, Eltern für ihren Einsatz um künftige Beitragszahler mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtenden Lohn zu entschädigen, wie es die ÖDP seit Jahrzehnten vorschlägt, gewännen Familien  u n d  der Fiskus.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                   Bärbel Fischer

 

Kinderbetreuung total unterfinanziert

Abgesehen von der Frage, ob man den Anspruch „Bildung“ an U3-Einrichtungen überhaupt stellen darf, ermittelte die Bertelsmannstiftung in u.a. Erhebung, dass die Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder in Deutschland mit  4,8 Mrd. unterfinanziert sind. 

Die Initiative Familienschutz www.familien-schutz.de bemängelt:

 „Kita-Fachkräfte wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können.“ Die Ausfälle wegen Krankheit sind noch gar nicht dabei. Nötig wäre eine Kraft für drei Krippenkinder oder 7,5 Kita-Kinder. Bundesweit ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft aber für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Und das entspricht aufgrund der hohen Ausfälle keineswegs der realen Betreuungssituation. Nötig wären 107.000 zusätzliche Stellen oder Mehrausgaben von 4,8 Milliarden Euro pro Jahr – zusätzlich zu den aktuellen Kita-Personalkosten von 16,6 Milliarden pro Jahr für die 3,3 Millionen Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen. Zu diesen rd. 400 Euro pro Monat und Kind kommen Raum- und Sachkosten noch dazu. Kämen Müttern und Familien diese Mittel direkt zugute, wären unsere Kinder deutlich besser aufgehoben und versorgt …

 

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2016/juni/kita-qualitaet-steigt-aber-unterschiede-zwischen-den-laendern-bleiben-enorm/

Schulsozialarbeiter, wo seid ihr?

Der Schrei nach Hilfe bei einer zunehmenden Zahl von auffälligen Schülern hallt durch das ganze Land. Wie kommt es, dass kaum eine Schule die sozialen Probleme noch allein bewältigt, welche die Wissensvermittlung als ureigenste Aufgabe von Schulen mehr und mehr blockieren? Hat diese Situation vielleicht doch mit der familiären Abwesenheit von Eltern zu tun?

 

Finanzielle Nachteile und gesellschaftlichen Ansehensverlust  erleiden alle Familien, die sich nicht der staatlichen Doktrin unterwerfen, indem sie z.B. länger als ein Jahr beruflich pausieren, damit ihre jüngst geborenen Kinder nicht in Ghettos vorzeitig die Bindung an ihre Eltern und damit das Vertrauen in eine stabile Familie verlieren. Doch dafür haben weder Frau Nahles noch Frau Schwesig Verständnis, weil erwerbslose Mütter in ihren Augen unbrauchbare Mütter sind. Die Folgen für die fremdbetreuten Kinder sind Unsicherheit, mangelndes Selbstvertrauen, Suchtverhalten, Zukunfts-und Bindungsangst bis hin zur Depression. In summa nicht die besten Voraussetzungen für eine steile Karriere. Ich kenne solche Tragödien aus meiner langjährigen Tätigkeit an einer Schule für Erziehungshilfe nur zu gut. Die Folge ist, dass heute fast jede Schule hektisch nach einem Schulsozialarbeiter schreit, weil der Spagat „Unterricht + Konfliktlösung“ für die Lehrerschaft kaum, und nur unter Verlust an Wissensvermittlung zu bewältigen ist. Engagierte Lehrer ( heute sollen sie sich nur noch „Lernbegleiter“ nennen, sich also nicht als  Wissensvermittler verstehen) sind größtenteils am Ende ihrer Kräfte.

 

Hat man sich seitens der Landesregierungen schon einmal gefragt, woher der immense Bedarf an erzieherischen Reparaturmaßnahmen kommt? Die jahrelange Abwesenheit von Eltern in entscheidenden Entwicklungsphasen und das Aufbegehren, bzw. die Leistungsverweigerung ihrer Kinder sehe ich in einem unmittelbaren Zusammenhang. Müssen nun Therapeuten für viel Geld ersetzen, was Eltern in eigener Regie hätten zu gegebener Zeit  1:1 leisten können, hätte man ihnen dafür Zeit, Gelegenheit und Auskommen gesichert? Wann endlich begreift die Politik, dass es auf stabil gebundene junge Menschen ankommt, soll der „Standort Deutschland“ erhalten bleiben.

Die Natur verlangt ihr Recht. Jungtiere, die man von ihrer Mutter trennt, reagieren genauso gekränkt wie die menschliche Spezies. Lernt unsere Politik daraus? Mitnichten! Der Tanz um das Goldene Kalb, der die Kräfte von Vätern und Müttern zum Schaden ihrer Kinder völlig absorbiert, fordert seinen zerstörerischen Preis.

 

Aller Widerstand seitens der Familienverbände verhallt im neoliberalen Dogma der wirtschaftlichen Prosperität. Immerhin dokumentiert das Internet unseren Widerstand. Die betroffenen Familien können sich davon allerdings nichts kaufen.

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Mutterschutz darf nicht aufgeweicht werden

Berlin). Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass in den Wochen um die Geburt Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren durch die mütterliche Berufstätigkeit ausgesetzt sind. „Dieses Gesetz zu modernisieren und zu prüfen, welche Veränderungen in der Arbeitswelt neue oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich machen, sind gute Ansätze. Das darf aber keinesfalls dazu führen, den Mutterschutz aufzuweichen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Anlässlich der gestrigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Mutterschutzrechts im Bundestag betont er: „Familienpolitik muss das Wohl von Mutter und Kind im Fokus haben. Stattdessen folgt sie zunehmend dem Diktat der Wirtschaft, die Mütter bis kurz vor und früh nach der Geburt am Arbeitsplatz sehen will. Immer deutlicher wird die Tendenz, Familien im Hinblick auf Erwerbstätigkeit unter Druck zu setzen.“
Wochenend- und Nachtarbeit sind zum Beispiel bisher im Mutterschutz tabu. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig soll das künftig anders sein – wenn die (werdenden) Mütter einverstanden sind. Der generelle Mutterschutz bewahrt Mütter und ihre Kinder vor der möglichen Entscheidung, die Angst um den Arbeitsplatz vor das körperliche Wohl zu stellen. Praktikantinnen, Berufseinsteigerinnen und befristet Beschäftigte hätten dann eine schlechte Verhandlungsbasis. „Ein aufgeweichter Mutterschutz würde Einzelverhandlungen schwangerer Frauen mit ihren Arbeitgebern Tür und Tor öffnen“, kritisiert Zeh. „Wir entfernen uns so von einer echten Wahlfreiheit, die nicht die Erwerbstätigkeit im Zentrum sieht, sondern das Wohl des Kindes und die Gesundheit der Mutter.„Ein ganz wesentliches Thema bliebt in der Debatte bisher außer Acht: Die Bindung zwischen Mutter und Kind“, so Zeh. Sie entsteht schon im Mutterleib, wo das Ungeborene die Stimme seiner Mutter hört und ihre Regungen spürt. Der gesetzliche Mutterschutz umfasst die wichtigen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das ist eine immens bedeutende Zeit, in der emotionale Bindung wachsen kann und für das Kind ein Ankommen in unserer Welt möglich wird.

 

„Körperlich und seelisch haben Mutter und Kind mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine riesige Herausforderung zu stemmen“, betont der DFV-Präsident. „Dafür brauchen sie einen nicht verhandelbaren, gesetzlichen Schutz. Der neue Gesetzentwurf wird diesem Anspruch – trotz der zum Beispiel zu begrüßenden Erweiterung auf Schülerinnen und Studentinnen – nicht gerecht.“

7. Juli 2016

Und noch ein Schmankerl zur Erheiterung:                                                   Monika Gruber  im Kabarett bei Dieter Nuhr,:

„Liebe Frau Schwesig, ….“    9. Juni 20 16 ab Minute 29:56

http://www.ardmediathek.de/tv/NUHR-im-Ersten-Der-Satiregipfel/Die-Sendung-vom-9-Juni-2016/Das-Erste/Video?bcastId=1858312&documentId=35896684

Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden!

Familienbündnisse mahnen unablässig und seit vielen, vielen Jahren die Regierungen, ihre elternfeindliche Politik aufzugeben. Gleichzeitig fordern sie eine Abgabenberechnung, die das Existenzminimum der Kinder berücksichtigt. Kein anderes europäisches Land behandelt seine Eltern so rücksichtslos wie Deutschland. 

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Doch bisher blieben alle Mahnungen umsonst. Auch die rührige Familienministerin will von Familiengerechtigkeit nichts wissen. Da liegt die Vermutung nicht fern, dass dieses System „System hat“.

 

  • Brächte man denn die deutschen Mütter in den Arbeitsmarkt, wenn die Familien auskömmlich leben könnten?

 

  • Sind es nicht die Mütter, die mit ihrer Doppelbelastung unser Wirtschaftswunder ankurbeln, indem sie tagsüber auf ihre Kinder verzichten müssen?

 

  • Sind es nicht die Kinder, auf deren Kosten sich die deutsche Wirtschaft aufbläht?

Lohngerechtigkeit ja – Familiengerechtigkeit nein

Die Schwäbische Zeitung berichtet, dass Politikerinnen von SPD und Grünen, voran Frau Schwesig und Frau Künast, nach der erfolgreichen Kampagne zur Frauenquote nun endlich Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern durchsetzen wollen ( Frauen wollen weiteren Fuß in die Tür stellen ). Sie beklagen die Untätigkeit der Kanzlerin.

 

Leserbrief

Seit sieben Monaten liegt die „Berliner Erklärung für Gleichheit auf dem Gehaltszettel“ in einer Schublade des Kanzleramts. Die Frauen von SPD und Grünen machen jetzt Stunk wegen der „Blockade“. Es geht um die Differenz von 22% respektive 7% Gehaltsdifferenz bei gleicher Leistung gegenüber männlichen Kollegen.

 

Zum Vergleich: Bereits seit 15 Jahren  kümmert es weder unsere Bundesregierungen noch die Medien, dass das BverfG die Gleichbehandlung zwischen kinderlosen Arbeitnehmern und Eltern bei den Sozialleistungen einforderte. Die Richter hielten es schon 2001 für unvereinbar mit dem Grundgesetz, „wenn Versicherte, die Kinder erziehen, und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.“

 

Unsere hoch bezahlten Gleichheitsapostel_innen scheint diese Ungleichheit jedoch nicht zu interessieren. Ihnen geht es lediglich um Gleichheit zwischen erwerbstätigen Männern und erwerbstätigen Frauen. Die Rechte von Vollzeitmüttern haben die o.g. Damen nicht auf ihrer Agenda. Familiengerechtigkeit blendet die feministische Gleichstellungslobby aus.

 

Gleichstellunspolitik, die nur die Interessen erwerbstätiger Frauen im Sinn hat, die generative Leistung von Millionen von Familienmüttern aber ignoriert, ist für mich unglaubwürdig und absolut widerlich.

 

Bärbel Fischer

 

Hurra! 0,09 Kinder mehr in Deutschland !

Euphorisch melden die Agenturen einen Geburtenzuwachs von 0,09 Kinder pro Frau. Die mediale Euphorie verwundert umso mehr, da wir uns nicht erinnern, journalistisches Interesse bzgl. deutschen Nachwuchses in den letzten Jahrzehnten jemals wahrgenommen zu haben. Natürlich ist uns jedes überhaupt noch geborene Baby herzlich willkommen. Gott sei Dank! Trotzdem irritiert die Heuchelei, mit der die Medien bisher alle Forderungen von Familienverbänden ignorierten, welche die diskriminierend ungerechte Behandlung von Familien anprangern. Nichts als Schweigen im Walde! Angela Merkel gefällt sich sogar, die Alterung der Gesellschaft als CHANCE zu verkaufen! Dabei ist die fehlende Jugend das Problem.

Dazu erreichten uns folgende Zuschriften:

Lasst die Sektkorken knallen! Wir haben 0,09 Kinder mehr in der Statistik! Großer Jubel bei Frau Schwesig und Frau Nahles. Sie hängen sich die Lorbeeren für diesen „Erfolg“ selbst und ihrer arbeitsmarktfreundlichen Politik um, ungeachtet dessen, dass die Statistiker eine ganz andere Erklärung für den Kindersegen haben Und Herr Hüther vom DIW freut sich darüber, dass junge Frauen ihren Kinderwunsch weitest möglich hinausschieben und somit dafür sorgen, dass der Rubel tüchtig rollt. Was gibt es auch Erfüllenderes für eine junge Frau, als ihrem Chef ununterbrochen zu Diensten zu sein? Da   war das Betreuungsgeld logischerweise das reine Gift. Denn dass eine Mutter ihr Kind lieber selbst im Arm wiegt, anstatt es abzugeben, ist eine dreiste Frechheit gegenüber dem deutschen Arbeitsmarkt! Solche Mütter gehören abgestraft mit Entzug des Betreuungsgeldes und zusätzlich mit dem Mindestsatz an Elterngeld. Nein, in Deutschland zählt nur die marktkompatible Mutter, die sich klaglos einreiht in den Tanz um das Goldene Kalb.

N.N.

 

Danke für Ihren erhellenden Artikel! Nur leider vergaßen Sie in der Euphorie über den Geburtenzuwachs zu erwähnen, dass die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen steigt und steigt. Waren vor 70 Jahren nur 12 % aller Frauen kinderlos, so wuchs deren Anteil bis 2008 auf 26%. Im Klartext: Jede 4. Frau bleibt  heute kinderlos. „Vergessen“ wurde auch, dass noch immer jährlich ca. 100 000 Schwangerschaften beendet werden. Darunter sind etwa 50 000 weibliche Föten, die als potentielle Mütter und Großmütter demographisch total ausfallen. Höchst bedenklich ist die Tatsache, dass oft das dritte oder vierte Geschwisterkind in unserem „Kinderland Deutschland“ ökonomisch die familiäre Kapazität total überfordert, ohne dass dies unsere Politik nur im mindesten interessierte. Unsere Regierungen scheinen vollkommen zufrieden zu sein, wenn Mütter ihr einziges Kind möglichst nach wenigen Monaten in der Krippe abliefern, um dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung zu stehen. Eltern mit mehreren Kindern werden dafür umso gründlicher abgemolken.

N.N.

 

Wenn man bedenkt, dass die zahllosen Paare, die auf Kinder freiwillig verzichten, den Anspruch haben, von den heute geborenen Kindern ihre Rente erwirtschaftet zu bekommen, ohne sich selbst je an Kinderkosten beteiligt zu haben, dann muss etwas im deutschen Sozialrecht schief laufen. Die 0,09 Prozent zusätzlicher Babys 2015 werden sich wundern, wenn sie dereinst außer ihren eigenen Eltern auch noch die kinderlosen Rentner ab 2040 werden alimentieren müssen. Der Jubel über den äußerst dürftigen Geburtenzuwachs 2015 dürfte sehr schnell verhallen! Umso wichtiger wäre, heute die Weichen zu stellen, um  es Familien zu ermöglichen, nicht nur ein einziges Kind, sondern auch mehrere Kinder nachteilslos ins Leben zu begleiten, und zwar in eigener Regie und nicht nach den Vorgaben einer politisch gewollten Ideologie sozialistischer Ghettoerziehung in Krippen und Horten.

N.N.

 

Familie  hoch im Kurs? Das wage ich zu bezweifeln, auch wenn 2015 die Geburtenrate um  0,09 % gestiegen ist. Laut Statistik  wollen Frauen nach ihrer beruflichen Karriere sich um die 40 doch noch ein einziges Kind zulegen. Aber das ist genau um  0,7  Kinder zu wenig,  um den Bestand zu erhalten. Mindestens 2,1 Kinder pro Frau wären nötig, um die Beiträge zu erwirtschaften, die für die Rente der Älteren gebraucht werden. Die Konsequenz ist eine Schrumpfung der Gesellschaft mit der Folge, dass eben Väter und Mütter sich im Alter auf Bedürftigkeit einzustellen haben. Anders als Kinderlose, die sich mangels Kinderkosten privat üppig absichern konnten. Insofern „lohnt“ es sich nach deutschem Sozialrecht nicht, überhaupt Kinder in die Welt zu setzen. Eltern sind immer die Dummen, weil sie ihre Reserven in die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder investieren, und nicht in ihre eigene Altersvorsorge. Aber leider tickt unser deutsches Sozialrecht  familienblind. Damit können wir uns abfinden oder eben nicht.

N.N.

 

Auch wenn der o.g. Artikel es eher verschleiert, verdanken wir den Zuwachs von 0,09 Kindern pro Frau laut Statistik allein unseren Migrantinnen (1,86), denn deutsche Frauen trugen mit der konstanten Geburtenziffer 1,39 offenbar so gut wie nichts zu dem erfreulichen Plus bei. Alles jubelt über die 23 000 zusätzlichen Babys, am meisten Frau Schwesig. Sie sieht, in völligem Gegensatz zur Statistik, ihre SPD-Politik bestätigt, nach der nur die arbeitsmarktkompatible Mutter eine gute Mutter ist und den staatlichen Geldsegen in Form eines üppigen Elterngelds verdient. Wer für sein Kind kollektive Krippenbetreuung ablehnt wird mit dem Mindestsatz und dem Entzug des Betreuungsgelds bestraft. Politik vom Feinsten!Weil die Anzahl der Geburten in unmittelbaren Zusammenhang mit der Alterssicherung der  künftigen Elterngeneration steht, kommt es praktisch auf jedes noch geborene Kind an. Deshalb verwundert die Aussage, die schrumpfende Bevölkerung sei „wertfrei“ zu sehen. Warum dann der politische Jubel über die massive Zuwanderung junger Migranten? Sie sollen doch demnächst mit ihren Sozialbeiträgen die Kinder ersetzen, die in Deutschland eben seit Jahren nicht mehr geboren wurden.Ohne den Umbau unserer sozialen Sicherungssysteme aber werden uns die Fetzen um die Ohren fliegen, da gebe ich dem Demographen Rembrandt Scholz absolut recht.

A. Q.

 

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Bund und Länder schauen weg

Kitas sollen die Jüngsten behüten. Doch mehr als 2.000 Erfahrungsberichte zeigen: Mancherorts herrschen schlimme Zustände. Bund und Länder aber schauen weg. Bundeseinheitliche Standards seien nicht nötig, befanden die Ministerpräsidenten der Länder, einschließlich Angela Merkel.

Einmal mehr ein klares JA für die 1:1 Betreuung der Kinder in der Familie von den eigenen Müttern.

Ein lesenswerter Artikel in der ZEIT:

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2016-06/kita-qualitaet-mitarbeiter-fehlverhalten-umfrage