Mutterschutz darf nicht aufgeweicht werden

Berlin). Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass in den Wochen um die Geburt Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren durch die mütterliche Berufstätigkeit ausgesetzt sind. „Dieses Gesetz zu modernisieren und zu prüfen, welche Veränderungen in der Arbeitswelt neue oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich machen, sind gute Ansätze. Das darf aber keinesfalls dazu führen, den Mutterschutz aufzuweichen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Anlässlich der gestrigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Mutterschutzrechts im Bundestag betont er: „Familienpolitik muss das Wohl von Mutter und Kind im Fokus haben. Stattdessen folgt sie zunehmend dem Diktat der Wirtschaft, die Mütter bis kurz vor und früh nach der Geburt am Arbeitsplatz sehen will. Immer deutlicher wird die Tendenz, Familien im Hinblick auf Erwerbstätigkeit unter Druck zu setzen.“
Wochenend- und Nachtarbeit sind zum Beispiel bisher im Mutterschutz tabu. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig soll das künftig anders sein – wenn die (werdenden) Mütter einverstanden sind. Der generelle Mutterschutz bewahrt Mütter und ihre Kinder vor der möglichen Entscheidung, die Angst um den Arbeitsplatz vor das körperliche Wohl zu stellen. Praktikantinnen, Berufseinsteigerinnen und befristet Beschäftigte hätten dann eine schlechte Verhandlungsbasis. „Ein aufgeweichter Mutterschutz würde Einzelverhandlungen schwangerer Frauen mit ihren Arbeitgebern Tür und Tor öffnen“, kritisiert Zeh. „Wir entfernen uns so von einer echten Wahlfreiheit, die nicht die Erwerbstätigkeit im Zentrum sieht, sondern das Wohl des Kindes und die Gesundheit der Mutter.„Ein ganz wesentliches Thema bliebt in der Debatte bisher außer Acht: Die Bindung zwischen Mutter und Kind“, so Zeh. Sie entsteht schon im Mutterleib, wo das Ungeborene die Stimme seiner Mutter hört und ihre Regungen spürt. Der gesetzliche Mutterschutz umfasst die wichtigen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das ist eine immens bedeutende Zeit, in der emotionale Bindung wachsen kann und für das Kind ein Ankommen in unserer Welt möglich wird.

 

„Körperlich und seelisch haben Mutter und Kind mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine riesige Herausforderung zu stemmen“, betont der DFV-Präsident. „Dafür brauchen sie einen nicht verhandelbaren, gesetzlichen Schutz. Der neue Gesetzentwurf wird diesem Anspruch – trotz der zum Beispiel zu begrüßenden Erweiterung auf Schülerinnen und Studentinnen – nicht gerecht.“

7. Juli 2016

Und noch ein Schmankerl zur Erheiterung:                                                   Monika Gruber  im Kabarett bei Dieter Nuhr,:

„Liebe Frau Schwesig, ….“    9. Juni 20 16 ab Minute 29:56

http://www.ardmediathek.de/tv/NUHR-im-Ersten-Der-Satiregipfel/Die-Sendung-vom-9-Juni-2016/Das-Erste/Video?bcastId=1858312&documentId=35896684

Ein Gedanke zu „Mutterschutz darf nicht aufgeweicht werden

  1. Und immer weiter treibt Frau Schwesig ihr Zerstörungswerk voran. Vor nichts macht sie Halt, nichts ist ihr heilig. Mutterschutz wozu denn, wenn der Chef ruft?

    Wer selbst in einer Krippe aufgewachsen ist, woher sollte der auch Emotionalität, Achtsamkeit, Rücksichtnahme gelernt haben? Wer als Kind selbst personale Bindung entbehren musste, für den bedeutet Bindung offenbar nichts.

    Bleibt also die vage Hoffnung, dass 2017 der SPD-Spuk vorbei ist. Nur mit Grün-Schwarz wird sich wohl auch nichts zum Besseren wenden.

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