Ein Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats

Eine von der ÖDP unterstützte Verfassungsklage gegen das 2007 eingeführte Elterngeld-Gesetz wurde November 2011 von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zu bisheriger Rechtssprechung. 

von Dr. Johannes Resch

Haben Grundrechte eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“? Dumme Frage, sollte man den- ken. Schließlich gehört es zu den Aufgaben der Verfassung, die Grundrechte zu schützen. Aber mit der Behauptung, es bestehe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (gemäß § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz) wurde im November 2011 die Verfassungsbeschwerde einer Mutter von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer „nicht zur Entscheidung angenommen“. Es ging um Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuvor als eine „Leitidee unserer Verfassung“ bezeichnet hatte.

Bei Nichtannahmebeschlüssen ist eine inhaltliche Begrüdung zwar nicht nötig, trotzdem hat sich die Kammer zu Aussagen hinreißen lassen, die der Rechtsprechung des BVerfG widersprechen und seine bisherige Auffassung zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf stellen. Das ist ein klarer Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates, der nicht ernst genug genommen werden kann, da er ausgerechnet von einem Teil des BVerfG ausgeht. Seither folgen Sozialgerichte und Landessozialgerichte dieser Sichtweise wie die Lem- minge, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Nichtannahmebeschlüsse sind nur für die jeweiligen Verfahren „unanfechtbar“.

Nichtannahmebeschluss widerspricht BVerfG-Urteilen

Eine vierfache Mutter hatte gegen den Berechnungsmodus des Elterngeldes geklagt. Sie erhielt nur deshalb den Mindestbetrag, weil sie wegen Betreuung ihrer älteren Kinder – darunter ein zweijähriges – vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Im Nichtannah- mebeschluss vom 9. November 2011 (1BvR 1853/11), Randnummer 18, steht dazu: „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG ge- rechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

In einem Urteil vom 17. Janu- ar 1957 (BVerfG 6, 55 [81]) waren die damaligen Richter noch einer ganz anderen Auffassung gewesen: „Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die An- erkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entschei- dungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt.“

Die Aussagen der Kammer stellen die bisherige Auffassung des BVerfG zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf. 

Damit widerspricht die Kammer ganz offen dem bereits 1957 als „Leitidee unserer Verfas- sung“ definierten Grundrecht der Eltern, ihre innerfamiliäre Aufgabenverteilung ohne Ein- flussnahme des Staates zu regeln. Der von der Kammer zitierte Grundgesetzsatz soll eigentlich die Gleichberechtigung der Geschlechter stärken, wird hier aber benutzt, um eine zusätzliche Benachteiligung der von der Beschwerdeführerin vertretenen Gruppe ohnehin schon benachteiligter, kinderreicher Mütter zu rechtfertigen. Das ist eine absur- de Argumentation, die bei einer „Annahme zur Entscheidung“ nicht haltbar gewesen wäre.

Auch ein Urteil vom 10. November 1998 (BVerfG 99, 216, 1. Leitsatz) zeigte eine andere Auf- fassung: „Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungs- verbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.“

Die Beschwerdeführerin wurde nur deshalb massiv benachteiligt, weil sie ihr Elternrecht, ihre älteren Kinder länger als ein Jahr selbst zu betreuen, wahrgenommen hatte. Das Urteil des BVerfG verbietet eine solche „belastende Differenzierung“. Die Kammer setzte sich über dieses Verbot hinweg.

Kammer übernimmt Auffassung der Bundesregierung  

Der Nichtannahmebeschluss zeigt, dass die Kammer kritiklos die Auffassung der Bundesregierung übernahm, ohne die bisherige Rechtsprechung des BVerfG noch die dazu vorliegende wissenschaftliche Fachliteratur zu beachten. Einer Entscheidung des BVerfG wurde dadurch ausgewichen, dass der Beschwerde keine „grundsätzliche verfas- sungsrechtliche Bedeutung“ zuerkannt wurde.

Wenn fundamentale Grundrechte, die das BVerfG zu einer „Leitidee unserer Verfassung“ erklärt hatte, auf diese Weise einfach beiseite geschoben wer- den, sollten bei allen Bürgern, denen der Rechtsstaat lieb ist, die Alarmglocken läuten. Dann gelten die Grundrechte nur noch für die, die das Geld haben, sie mit Hilfe teurer Rechtsanwälte auch durchzusetzen. Kinderreiche Familien wie die der Beschwerdeführerin haben da von vornherein schlechte Karten.

Der Kammerbeschluss zeigt: Der Trend unserer von Wirtschaftsinteressen geprägten Ge- sellschaft, kinderreiche Familien rücksichtslos verarmen zu lassen, obwohl sie den Rentenreichtum der Kinderlosen erarbeiten, hat inzwischen auch die Justiz ergriffen. Die Hoffnung, dass zumindest noch das BVerfG – wie es in der Vergangenheit öfters geschehen ist – auch in Zukunft die Grundrechte der Eltern verteidigt, droht am politischen Horizont zu verschwinden.

www.johannes-resch.de

johannes.resch@t-online.de

 

 

 

Es geht nicht um Emanzipation, sondern um PROFIT!

In der inzwischen absurden Debatte um das Betreuungsgeld äußert sich Dr. Steffen J. Roth, (Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln sowie dem Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung) sachlich und kompetent in einem politischen Kommentar. Lesenswert!

http://www.iwp.uni-koeln.de/DE/Publikationen/komment/pdf-Dateien/OK_05_2012.pdf


Herdprämie? „Eine Frechheit. Das beleidigt die Intelligenz der Frauen.“

Alle scheinen sich einig zu sein: Das Betreuungsgeld konserviert die alte Gesellschaft: Küche, Kinder, Kirche. Wirklich? Die Frauen in Bayern erzählen eine ganz andere Geschichte.

Von GEORG MECK

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/debatte-ums-betreuungsgeld-herdpraemie-11725961.html

Die böse Saat ist aufgegangen

Ursula Prasuhn, Mutter und Lehrerin im Ruhestand, geht der Frage nach, wie es zu den Erziehungsproblemen vieler Eltern und den Verhaltensschwächen so vieler Kinder kommen konnte, und was die Debatte um das Betreuungsgeld  kaschieren soll.

Dass Elternhäuser Grundlage sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder, ist hinlänglich bekannt, leider jedoch nur wenigen. Darum forcieren Politik und veröffentlichte Meinung unbeirrt den Ausbau von Krippen und Ganztagsbetreuungen, ohne auf nennenswerten Gegenwind zu stoßen. Auch der von mir geschätzte Berliner Bürgermeister Buschkowsky spricht sich vehement für eine institutionelle Erziehung und gegen das Betreuungsgeld aus, was daran liegen mag, dass sein Stadtteil als problematisch gilt durch den hohen Anteil an bildungsfernen Familien und Migranten.

Herrn Buschkowskys Wertschätzung einer staatlichen Rundumbetreuung mag verständlich sein. Weniger verständlich ist, dass sie allgemein geteilt wird und bei vielen als Meilenstein des Fortschritts gilt – zumindest ist dies die nahezu einhellige Botschaft von Politik, Wirtschaft und Medien. Sogar ein Großteil der Eltern glaubt inzwischen, dass die Kinder in institutionellen Einrichtungen besser aufgehoben seien als zu Hause, weil dort die nötige Fachkompetenz herrsche, die ihnen angeblich fehlt. Berichte über zunehmende Erziehungsschwierigkeiten scheinen ihnen Recht zu geben.

Den Boden für diesen folgenschweren Irrglauben haben über Jahrzehnte hinweg die unzähligen selbsternannten Bildungs- und Erziehungsexperten bereitet. Um ihre Weisheiten gewinnbringend unters Volk zu streuen, haben sie zunächst unser traditionelles und bewährtes Erfahrungswissen in Frage gestellt und die nachfolgenden Unsicherheiten für Geschäfte mit angeblich „kompetenten“ Ratschlägen genutzt. Es entstand ein Teufelskreis von Angebot und künstlich erzeugter Nachfrage, der bis heute anhält und besonders die Familien in Bedrängnis bringt. Nicht nur, dass sich viele Mütter und Väter auf Grund allseitiger Besserwisserei verunsichert fühlen, sie fühlen sich obendrein in der Rolle als Nichtskönner und Versager. In Wahrheit sind sie Opfer einer Kampagne, die elterliche Fähigkeiten in Frage stellt, ohne eine lebensnahe Alternative bieten zu können – außer der politisch gewollten, die Kinder institutionellen Betreuungseinrichtungen mit geschulten Fachkräften zu überlassen.

Verwunderlich ist, dass die willkürlich geförderten Erziehungsprobleme und Verhaltensschwächen des Nachwuchses kaum auf dem Schuldkonto dieser sog. Experten landeten, obwohl ganz eindeutig sie es waren, die mit ihrem Rumstochern in Familienkompetenzen alles aus dem Lot brachten und zahlreiche Eltern zu einem Laissez-faire-Erziehungsstil veranlassten unter dem Motto: Lieber nichts tun als Falsches tun!

Die böse Saat ist aufgegangen. Was über Jahrtausende ohne Fach-, aber als Erfahrungswissen und gesundes elterliches Gespür gut funktionierte, wurde in wenigen Jahrzehnten erfolgreich in Zweifel gezogen und demoliert. Der Boden ist nun fruchtbar gemacht für die allgemeine Akzeptanz oder gar den Wunsch nach möglichst umfassender staatlicher Betreuung.

Das Gerangel ums Erziehung- oder Betreuungsgeld erscheint mir für die Drahtzieher der politischen und veröffentlichten Meinung ein willkommenes Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Ursachen, nämlich der vorausgegangenen Infiltrierung aller Parteien mit linker Ideologie, welche die Elternhäuser über Jahre hinweg aushöhlte und heute am liebsten bedeutungslos sähe.

Sollen doch alle fleißig über die paar Euros diskutieren – scheint das Kalkül – Hauptsache der Blick bleibt festgenagelt aufs Geld und richtet sich nicht auf das Wesentliche. Bei einer Durchsetzung des Betreuungsgeldes mögen sich die Schwesterparteien CDU und CSU zur Beruhigung gern als Beschützer der Familien fühlen – wichtiger ist, dass sie in Sachen Krippen und Betreuung längst in anderem Fahrwasser mitschwimmen und ihren eigentlichen Sündenfall kaum bemerken.

Ursula Prasuhn

Wichtig! Petition unterzeichnen! Weiterleiten!

Für ein Ende der strukturellen Benachteiligung von Familien  im deutschen Sozialversicherungssystem unterzeichnen Sie bitte online folgende Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:

http://www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-ende-der-strukturellen-benachteiligung-von-familien-im-deutschen-sozialversicherungssystem

Bundesverdienstkreuz an Frau Gesa Ebert

Die Pressestelle des Staatsministeriums Stuttgart gibt in ihrer Pressemitteilung folgendes bekannt:

BUNDESVERDIENSTKREUZ  FÜR  FRAU  GESA  EBERT

Staatsrätin Gisela Erler: Herausragendes und langjähriges Engagement für Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit

„Gesa Ebert tritt mit ganzem Herzen für ihre Überzeugung ein und hat sich mit ihrem herausragenden und langjährigen Engagement an vorderster Stelle für mehr Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit durch den Staat und die Gesellschaft eingesetzt“, sagte Staatsrätin Gisela Erler am Montag (23. April 2012) anlässlich der Überreichung des Verdienstkreuzes am Bande an Gesa Ebert.

Geboren und aufgewachsen in Laudenbach im Hohenlohischen, kam Frau Ebert 1970 nach Stuttgart und gründete hier ein paar Jahre später ihre Familie. „Ihre persönliche Erfahrung als Mutter von drei kleinen Kindern war für Gesa Ebert der Impuls für ihr familienpolitisches Engagement. Ihre Situation war vergleich- bar zu der von Tausenden anderer Frauen: Sie managte den Haushalt, leistete Erziehungsarbeit und hatte einen 24-Stunden-Job“, so Erler. Ab 1986 brachte sich Gesa Ebert zunehmend aktiv in die Verbandsarbeit der „Deutschen Hausfrauengewerkschaft e.V.“, heute „Verband der Familienfrauen und -männer e.V.“, ein. Zwei Jahre später begründete sie zusammen mit Gleichgesinnten den Landesverband Baden-Württemberg und übernahm für sechs Jahre den Vorsitz. Dazu gehörten auch der Aufbau und die Leitung der Geschäftsstelle. „Das Ziel des Verbandes war die finanzielle und soziale Sicherung der Familienarbeit und ihre Anerkennung als Erwerbstätigkeit in rechtlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht. Von Beginn an gehörte der Landesverband Baden-Württemberg unter ihrer Führung zu den stärksten Säulen des Bundesverbandes“, betonte die Staatsrätin. Von 1992 bis 1998 war Frau Ebert stellvertretende Vorsitzende auf Bundesebene. Auf lokaler Ebene leitete sie die Stuttgarter Gruppe.

Ihre besondere Aufmerksamkeit gehörte ab 1999 dem Rentenrecht. Frau Ebert kämpfte dafür, dass Familienarbeit und Kindererziehung von der Politik nicht mehr länger als „Nichtleistung“ im Sinne der sozialen Sicherungssysteme be- trachtet wird. Darüber hinaus begleitete sie Frauen bei Prozessen vor den Sozi- algerichten. Ab 2003 war Gesa Ebert im Bundesvorstand auch die Expertin für Eherecht und leitete den entsprechenden Arbeitskreis. „Frau Ebert forderte eine partnerschaftliche Basis für das eheliche Güterrecht und hat sich mit allen ver- fügbaren politischen Instrumenten, bis hin zu einer Bundesratsinitiative des Lan- des Baden-Württemberg, für das ‚Gläserne Ehegattenkonto‘ eingesetzt. Sie hat mit ihrem Fachwissen Überzeugungsarbeit geleistet, Stellungnahmen zu Geset- zesvorlagen verfasst, immer wieder neue Anträge formuliert und für ihren Ver- band an der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilge- nommen“, lobte Erler. „Wenn jemand im Verband gebraucht wurde, war sie zur Stelle. Auf Gesa Ebert war immer Verlass.“ So habe Gesa Ebert in einer kritischen Phase von 2009 bis 2010 als Vorsitzende erneut ein Amt auf Bundesebe- ne übernommen und zeitweise auch als geschäftsführender Vorstand gewirkt. Auch als Delegierte im Landesfrauenrat vertrat sie ihre Positionen nachdrücklich. Zudem war ihre Kompetenz im Beirat für Gleichstellungsfragen der Landes- hauptstadt Stuttgart gefragt.

Darüber hinaus war das Engagement von Gesa Ebert in der Redaktion für die Verbandszeitschrift „Familienarbeit heute“ unentbehrlich. „Gesa Ebert hat in die- sem Forum als eine der inhaltlich tragenden Säulen des Verbandes zu aktuellen Themen Stellung bezogen und für ihre politischen Ziele geworben“, unterstrich Erler.

„Das Verdienstkreuz am Bande ist Ausdruck des Dankes für ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz zugunsten der Allgemeinheit, für ein Höchstmaß an Ver- lässlichkeit, Kontinuität und Ideenreichtum“, sagte Staatsrätin Erler und über- reichte Gesa Ebert das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Wahrheit und Lüge

Die Hetze gegen das Betreuungsgeld vergiftet unser gesellschaftliches Klima. Die Gegner verdrehen die Fakten. Zwei Drittel aller Eltern betreuen ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst – sie verdienen Anerkennung und Förderung. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Keine andere Gruppe in Deutschland hat so viel Herabsetzung und Diskriminierung zu ertragen wie gerade die Familien.“

http://www.csu.de/dateien/partei/ta/12_betreuungsgeld_2.pdf

„Danke, emanzipiert sind wir selber!“

Der flächendeckende Beißreflex des versammelten weiblichen Feuilletons beweist alleine schon: Familienministerin Kristina Schröder hat mit ihrem Buch mitten ins feministische Herz getroffen. Mutig und selbstbewusst prangert sie den orthodoxen Alice – Schwarzer – Fundi – Feminismus an und die Unfähigkeit seiner Protagonistinnen, einzusehen: Frauen sind schon emanzipiert. Sie brauchen keine Gouvernanten.

Ein Essay von Birgit Kelle