FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

 Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung

                                                                                                                                             Datum 27.09.2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern

Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=190182.html), dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:

Die Verfassungskonformität des definitiv beschlossenen Rechtsanspruchs auf öffentlich finanzierte Krippenbetreuung für alle 1–2-Jährigen ist mehr als zweifelhaft, denn dieses Konzept schließt alle anderen Betreuungsformen, die Eltern als für ihre Kinder förderlicher ansehen, von der Bezuschussung aus. Es ist aber laut Grundgesetz das den Eltern vorrangig zustehende Recht, die Art und Weise der Betreuung für ihre Kinder zu bestimmen.“ Martin verweist auf das Bundesverfassungsgericht:

Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“(BVerfG 24, 119, S. 143)

Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienste des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ (BVerfGE 99, 216, S. 234)

Martin kritisiert: „Mit der einseitigen milliardenschweren Finanzierung nur der Krippenbetreuung werden diese verfassungsrichterlichen Vorgaben eindeutig unterlaufen. Für alle anderen Formen der Betreuung – einschließlich der durch die Eltern – ist eine gleichwertige Finanzierung zu fordern!“

Und im Blick auf den aktuellen schwarz-gelben Koalitionsstreit um das Betreuungsgeld macht die Bundesvorsitzende deutlich: „Die Blockadehaltung der FDP ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Seit jeher präsentiert sich die FDP als die Partei der persönlichen Freiheit und privaten Verantwortlichkeit. Wo bleibt diese Maxime im Zusammenhang mit der Freiheit der Eltern und ihrer privatesten Verantwortlichkeit für ihre Kinder? Es geht der FDP ganz offensichtlich nur um die Freiheit der Wirtschaftsunternehmen und deren Versorgung mit preisgünstigen Arbeitskräften. Deshalb hat für die FDP die gnadenlose Gängelung der Eltern und die Verhinderung des Betreuungsgeldes als Minimalansatz zur Verbesserung von Wahlfreiheit für Eltern oberste Priorität.“

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Das Ei des Kolumbus – TOLL!

Momentaufnahme in einem süddeutschen Kindergarten:

Die Leiterin stellt fest, dass die Infektionserkrankungen, vor allem Magen-Darminfekte, enorm zugenommen haben seit auch zweijährige Kleinkinder aufgenommen werden müssen. Durchfälle, Erbrechen, Erschöpfung und Heimweh bedeuten für das Personal eine kaum zu bewältigende Mehrbelastung. Wie kann ein solches Problem bei abwesenden Müttern gelöst werden ? Der Kinderarzt wird zu Rate gezogen. Er erklärt, dass das Immunsystem von Zweijährigen noch nicht so vollständig ausgereift ist, um das Übermaß an Keimen von 10 oder 20 Kindern abzuwehren, was der geschützte Rahmen in der Familie hätte gewährleisten können und bisher gewährleistet hat.

Das Ei des Kolumbus – eine verblüffend einfache Lösung war schnell gefunden:

Die Mütter sollen in der Nachbarschaft ein Netzwerk bilden, wobei die „Hausmütter“ zusätzlich die „verwaisten“ kranken Nachbarskinder in ihre Familien aufnehmen sollen, um  einerseits die berufstätigen Mütter, also auch deren Firma, sowie andererseits das Kindergartenpersonal zu entlasten. Toll!

Nicht zur Sprache kam, dass …

  • auch Kummer und Heimweh das kindliche Immunsystem schwächen.
  • dem erkrankten Kind auch in der Nachbarschaft die Mama, sein Bett und seine Spielsachen fehlen, die Genesung sich also hinziehen  wird.
  • vorausgesetzt wird, dass ein Gastbett im Nachbarhaus bereit steht.
  • der Infekt also nun in die gesunde Nachbarsfamilie wandert. Hier wischt man doch gerne Erbrochenes auf und freut sich über jede volle Windel! Auch die zusätzliche Wäsche dürfte kaum ein Problem sein!!!
  • der Infekt die eigenen Kinder und die Mutter selbst  erwischen könnte. Ein solches Risiko nimmt man als Nachbarin doch gerne in Kauf!!!
  • die „Hausmutter“  im Gegenzug jedoch keine Gelegenheit hat, ihr eigenes  Kind kurzzeitig von der erwerbstätigen Nachbarin betreuen zu lassen, denn die ist ja auswärts im Betrieb.
  • man Kleinkinder schon wieder rücksichts- und bedenkenlos dieser Belastung aussetzt.

Dieses „Netzwerk“ ginge also nur eingleisig zulasten von erwerbslosen Familienmüttern und zugunsten der sowieso schon privilegierten Erwerbsmütter, bzw. deren Arbeitgeber.

Wenn Familienmütter nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, werden sie eine solche Leistung ablehnen. Will sagen: Dieses hirnrissige Netzwerk kann niemals funktionieren! Damit liegt das Problem weiter im Kindergarten.

Auf die Idee, dieses „Politikum“ einmal öffentlich anzuprangern und dem Krippen(un)wesen seine Tauglichkeit abzusprechen, kam der Arzt offenbar nicht. Oder erwog er dies vielleicht doch? Er konnte sich jedoch leicht ausrechnen, dass damit seine Klientel schrumpft und seine Reputation leidet.

Wagt heute überhaupt noch jemand, den Mund aufzumachen und den Finger in eine offene Wunde zu legen?

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT im LKR. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer

 

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder, sondern…

Kommentar zum Betreuungsgeld

Der größte machbare Unsinn

Von Klaus Sturm, SWR, ARD-Hauptstadtstudio

Politik ist nicht immer nur die Kunst des Machbaren. Zurzeit erleben wir wieder einmal, dass Politik auch die Kunst des größten machbaren Unsinns sein kann.

Das Betreuungsgeld an sich war schon eine ziemlich unnütze Idee: Niemand braucht das Instrument, kaum ein potentieller Wähler findet es wirklich gut, und für den angeblich beabsichtigten Zweck könnte das Geld besser und effektiver ausgegeben werden. Aber wenn eine Idee schon so am Ende ist, heißt das offenbar noch lange nicht, dass aus einer ziemlich großen Dummheit nicht auch noch eine riesige Dummheit gemacht werden kann.

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder

Wir müssen uns bloß noch einmal ansehen, wie in dieser Koalition aus CDU, CSU und FDP jeder um alles schachert, feilscht und handelt, nur, um am möglichen Ende irgendetwas vorweisen zu können. Es geht dabei natürlich nicht mehr um die beste mögliche Zukunft der Kinder in diesem Land, denn dazu hätte ein Betreuungsgeld in einer besseren Welt als dieser politischen ja beitragen sollen. Es geht dann nur noch um die kleinlichen Befindlichkeiten der Regierungsparteien und um deren große Angst vor den nächsten Wahlen.

Die CDU hatte plötzlich nichts mehr gegen die CSU-Idee eines Betreuungsgeldes, wenn die so betreuten Kinder zu einer Vorsorge-Untersuchung geschickt werden müssen. Und die FDP hätte vielleicht nichts mehr dagegen, wenn im Gegenzug die Praxisgebühr für Kassen-Patienten gekippt würde. Oder wenn homosexuelle Eheleute weniger Steuern zahlen müssten. Oder wenn irgendeine Steuer gesenkt würde. Oder wenn sie einfach nur gefragt würde.

Nicht mehr Kompetenz als eine Kleinkindergruppe

Das alles und alle anderen möglichen FDP-Ideen haben natürlich klar erkennbar nichts mit Sinn, Unsinn oder Kosten des Betreuungsgeldes zu tun, aber sie haben etwas damit zu tun, dass die FDP auch irgendwas haben möchte, was sie ihren potentiellen Wählern als Erfolg präsentieren könnte. Da geht es CDU und CSU natürlich nicht anders, und deshalb geht es am Ende niemandem mehr um das Betreuungsgeld als gesellschaftspolitisches Instrument. Es geht, wie früher im Sandkasten der noch nicht betreuungsgeldlich-geförderten Kleinkinder, ums Rechthaben, ums Nicht-zu-kurz-kommen. Es geht bei dem, was sich große Politik nennt, um die ganz kleinen Förmchen. Wir sollten den Politikern, die sich darauf eingelassen haben, nicht mehr Kompetenz und nicht mehr Gestaltungswillen unterstellen als der Kleinkindergruppe vom Sandkasten nebenan. Und leider können diese Politiker auch genauso nerven.

Wer mehr Kinder will, muss bessere Politik machen

Deutschlands Geburtenrate ist eine der niedrigsten der Welt. Die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für Familien müssen daher grundlegend verbessert werden. Sechs Reformschritte sind notwendig. 

Von Paul Kirchhof

http://www.welt.de/debatte/article109100722/Wer-mehr-Kinder-will-muss-bessere-Politik-machen.html

Finanziell schwache Familien ins Abseits gestellt

Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU-CSU Rems-Murr

Finanziell schwache Familien ins Abseits gestellt

Mit deutlicher Kritik hat der Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr in seiner Vorstandsitzung am 20. September 2012 auf die Entscheidung von grün-rot reagiert, das Landeserziehungsgeld zu streichen. „Wer sich bei jeder Gelegenheit als Anwalt von Schwächeren gibt, der zeigt mit dieser Entscheidung seine wahre Einstellung“, meinte EAK-Kreisvorsitzender David Müller.

Die Begründung für die Entscheidung von grün-rot, wonach das Landeserziehungsgeld bei Hartz IV-Empfängern angerechnet werde, gehe völlig an der Sache vorbei. Die Einkommensgrenze beim Landeserziehungsgeld liege bei 1380 € im Monat für Ehepaare, 1125 € für Alleinerziehende. Nicht nur Hartz IV-Empfänger, sondern ein sehr viel größerer Kreis finanziell schwächerer Familien profitiere vom Landeserziehungsgeld. Mit einem Förderbetrag von 205 € im Monat sei diese Leistung gerade in diesen Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung im Anschluss an das Bundeselterngeld.

Die Entscheidung von grün-rot, das Landeserziehungsgeld zu streichen,  treffe daher gezielt finanziell schwächere Familien und Alleinerziehende. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung, genau diesen Personenkreis zum Opfer von Sparmaßnahmen zu machen“, so David Müller.

Ehrennadeln heute wertlos!

An den CARITASVERBAND Diözesangeschäftsstelle, Strombergstr.1, 70188 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Laufe meiner Tätigkeit ( 01. 01. 1973 – 31. 08. 1999 ) als Lehrerin an der Heimsonderschule für Erziehungshilfe am Kinderheim St. Anna in Leutkirch hatte ich über den Stiftungsvorstand vom CARITASVERBAND  zweimal eine silberne Ehrennadel für meinen  langjährigen  Einsatz überreicht bekommen. Meine  Arbeit mit Heimkindern hat mir zu der Gewissheit verholfen, dass nichts so bedeutend für eine sicher gebundene und ungestörte Entwicklung  einer stabilen Persönlichkeit ist wie ein fürsorgendes Elternhaus, das dem Kind Geborgenheit, Sicherheit und  Nähe durch verlässliche Präsenz schenkt.

Dass es heute vielen Eltern gar nicht mehr möglich ist, ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder ( Art. 6 GG ) wahrzunehmen, liegt an der immer prekärer werdenden finanziellen Lage von immer mehr Familien in Deutschland, welche junge Mütter wenige Monate nach der Geburt zurück in den Betrieb zwingt. Damit bleibt vielen Müttern gar keine andere Wahl, als ihr Kind in die Krippe zu geben.  Eine vorzeitige und stundenlange Trennung ist für Mutter und Kind erwiesenermaßen mit heftigem psychischen Stress verbunden und führt häufig zur Traumatisierung der Kinder und zum Burn-out der Mütter.

Selbstverständlich soll jede Familie ihre Kinderbetreuung nach ihren eigenen Bedürfnissen frei wählen können. Aber einer großen Zahl von Eltern wird diese Wahl zunehmend erschwert: friss oder stirb! Anstatt einer Politik der Defamilisierung entgegen zu treten, reiht sich die CARITAS nun auch noch in den Chor derer ein, die ein Betreuungsgeld für Eltern ablehnen, wenn diese ihr Kind selbst betreuen wollen ( PM 10. 05. 2012). Auch wenn ich das Betreuungsgeld in der geplanten Fassung wegen seiner skandalösen Unzulänglichkeit ablehne, bedaure ich, dass die CARITAS mit ihrer offiziellen Deklaration jenen 60 % der Eltern in den Rücken fällt, die täglich neu ihre mühe- und liebevolle Familienarbeit leisten. Nach meiner Ansicht sollte die CARITAS ihren Einfluss geltend machen, um den Eltern  ihr ureigenstes Recht nachteilsfrei zu erhalten. Ebenso müsste sie sich auf politischer Ebene für eine gleichwertige Anerkennung von Familienarbeit und eine humane und  gerechtere Familien- und Beschäftigungspolitik einsetzen. Familienpolitik ist nach meiner Einschätzung inzwischen zu einer stupiden Vereinbarkeitspolitik verkommen, weil die Gesellschaft, also auch die CARITAS, den gesellschaftlichen Wert einer gesunden Familie aus dem Blick verloren hat. Anstatt daran zu arbeiten, dass Heime überflüssig werden, indem man Familien professionell stützt, werden heute in großem Stil Heimkinder in Krippen  gezüchtet.

Mein Einsatz galt immer dem Wohl der Kinder. Empört über den Wertewandel der CARITAS, m. E.   zum Schaden von Kindern und Eltern, bedeutet mir Ihre Auszeichnung nichts mehr. Daher gebe ich heute meine Ehrennadeln an die CARITAS zurück.

Nach lebenslanger Treue zur CARITAS  grüße ich Sie tief enttäuscht

Bärbel Fischer

… und die Wirtschaft lacht sich ins Fäustchen!

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wendet sich an die Unterzeichner des Bannschreibens von Wirtschaftswissenschaftlern gegen das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-09/24569729-zeitung-wissenschaftler-kritisieren-betreuungsgeld-scharf-003.htm

Nachdem die Unterzeichner des Pamphlets gegen das Betreuungsgeld fast ausschließlich aus der Wirtschaft kommen, wundert ihr Aufschrei nicht. Es geht ihnen weder um Einsparungen noch um das Kindeswohl, sondern ausschließlich um die Besetzung von betrieblichen Arbeitsplätzen. Die größte Sorge dieser Damen und Herren ist, Mütter könnten auf ihrem, vom GG Art. 6 verbrieften Recht bestehen und ihre Säuglinge selber betreuen, also volle drei Jahre dem Arbeitsplatz fernbleiben. Als Totschlagargument wiederholen sie bis zum Erbrechen, dass man gerade Kindern aus „sozial schwachen“ Familien die Segnungen einer kollektiven Krippenbetreuung nicht vorenthalten dürfe.

Wenn dem so ist, warum übernimmt dann nicht die Wirtschaft die Kosten der Krippenbetreuung? Schließlich profitiert doch gerade sie von den Arbeitsplätzen! In den Niederlanden werden diese Kosten zu je einem Drittel den Eltern, der Wirtschaft und dem Steuerzahler abverlangt. Hierzulande aber soll der Steuerzahler den Hauptanteil berappen, die Wirtschaft ihrerseits lacht sich ins Fäustchen.

Überdies wird die Krippenbetreuung noch scheinheilig als „Infrastruktur“ verkauft, obwohl sie diesem Anspruch bei weitem nicht genügt. Denn erstens muss Infrastruktur von a l l e n   Bürgern genutzt werden können und nicht von lediglich 35% aller U3-Kleinkinder, und zweitens ist die Krippenbetreuung nur eine von mehreren Alternativen zur Kinderbetreuung. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Krippenbetreuung einseitig und verfassungswidrig subventioniert wird, während alle anderen Alternativen völlig ausgespart bleiben. Die Frage heißt nicht: Betreuung ja oder nein?, sondern Betreuung individuell oder kollektiv? Beide Alternativen müssen, wenn schon, nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip in gleicher Höhe ausgestattet werden. Das Almosen Betreuungsgeld ist dazu jedenfalls zu schäbig und zu schamlos. Wären die Damen und Herren nicht mit Haut und Haar der Wirtschaft verpflichtet, müssten sie sich demokratisch für Gleichwertigkeit einsetzen.

Nicht dass den Damen und Herren Wirtschaftswissenschaftlern diese Umstände nicht bekannt wären – jeder Hauptschüler entlarvt heute mühelos deren gewinnorientiertes Trachten! Vielleicht denkt auch der eine oder andere Schüler darüber nach, wie viele Euros ein solches Papier jedem der Unterzeichner einbrachte?! Es entzieht sich jedoch unserer Kenntnis, ob dem einen oder der anderen bei seiner / ihrer Unterschrift nicht doch die Schamesröte ins Gesicht schoss.

Bärbel Fischer

Norwegen demaskiert die Gender-Posse

 

Ein Komiker entlarvt den norwegischen Gender-Wahn als ein Kartenhaus, das auch in Deutschland zusammenbräche, wenn es nur einmal hinterfragt würde. Doch Frauenpolitk und Presse  halten unbeirrt  und in quasi religiöser Verehrung das Dogma von der Geschlechtergleichheit als Glaubenssatz aufrecht:

http://agensev.de/agens-meint/aus-fur-gender-2/

und dazu Matthias Richling:

http://agensev.de/video/emanzipation-gilt-nur-fur-frauen/

Gleichberechtigung aller Eltern

Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Pressemitteilung
03.09.2012 Nr.: 14
Familienbund fordert Gleichberechtigung aller Eltern
„Nur eine Gleichberechtigung aller Eltern schafft echte Wahlfreiheit“, sagt Ulrich Hoffmann, der Vorsitzende des Familienbundes im Bistum Augsburg. Er bezieht sich mit seinen Äußerungen auf ein aktuelles, von der von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum geplanten Betreuungsgeld.
Der SPD-Gutachter kommt zum Schluss, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bekommen sollen, sei verfassungswidrig. Als Begründung wird angeführt, das Betreuungsgeld bedeute einen „Anreiz“, ein Kind nicht in die Krippe zu geben und greife dadurch in die „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern ein, über die Betreuungsform für ihre Kinder selbst frei zu entscheiden. Das Betreuungsgeld verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es nur einem Teil der Eltern zugute komme. „Diese Logik lässt sich punktgenau ebenso auf die öffentliche Finanzierung der Kinderkrippen anwenden, die wie das Betreuungsgeld durch Steuermittel erfolgt“, stellt Hoffmann fest. Zweifellos stelle auch die staatliche Krippen-Finanzierung einen erheblichen „Anreiz“ dar, ein Kind in die Krippe zu geben. Der geldwerte Vorteil und damit die Anreizwirkung sei sogar beträchtlich größer als beim Betreuungsgeld. Damit verstoße auch die staatliche Krippen-Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Logik des Gutachters gefolgt werde, weil sie ebenfalls nur einem Teil der Eltern zugute komme, nämlich denen, die ihr Kind in eine Krippe geben. „Eine ‚Anreizwirkung’ besteht sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung als auch beim Betreuungsgeld“, so Hoffmann. Wenn darin eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen werde, bleibt aus Sicht des Augsburger Familienbundes nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.