„Frauen in der Armutsfalle“

Die neueste Ausgabe von Publik-Forum 19/18 befasst sich mit der Armut von Frauen. Es geht um ungleiche Bezahlung für gleiche Leistung, um ein „giftiges Ehegattensplitting“, um ein demütigendes Unterhaltsrecht für Alleinerziehende, um Job-Sharing zwischen den Partnern etc. und letztlich auch um Beispiele aus anderen europäischen Staaten, die ihr Rentenproblem besser im Griff haben als Deutschland.

Doch keines dieser Konzepte will den Zusammenhang erkennen, dass Beitragszahler erst einmal in Elternhäusern zwanzig Jahre lang herangezogen werden müssen, und zwar mit hohen Kosten, die die Gesellschaft privat den Eltern aufbürdet, um später wie selbstverständlich auf die Sozialbeiträge dieser Kinder zurück greift. Kindererziehung wird seit 1957 privatisiert, deren Nutzen für den Sozialstaat aber fraglos sozialisiert, wobei diejenigen, welche die generative Arbeit leisteten, die eindeutigen Verlierer im Rentensystem sind.

Leserbrief:

Gut, dass Publik Forum auf „Frauen in der Armutsfalle“ aufmerksam macht. Genau genommen ist dieses Problem bereits  seit der Adenauer´schen Rentenreform 1957 bekannt. Frauen-und Kinderarmut sind die logische Folge davon, dass dieses patriarchale Konstrukt ohne die Mütter erstellt wurde. Rentenexperten wie Prof. Wilfried Schreiber und der Nationalökonom Oskar von Nell-Breuning hatten jedoch von Anfang an vor dem Kardinalfehler gewarnt, elterliche Familienarbeit bei der Rente zu ignorieren, um Alterseinkünfte  ausschließlich an die geleistete Erwerbsarbeit von Abeitnehmern zu koppeln. Sie hatten die Enteignung von Familien und die daraus resultierende Kinderarmut inklusive Geburtenstreik klar und weise vorausgesehen. 

Unser Umlagesystem tut so, als fielen künftige Beitragszahler vom Himmel. Nein, sie wurden von ihren Eltern zuhause zwanzig Jahre lang gepflegt, ernährt, gekleidet, erzogen, gebildet, begleitet. Abzüglich aller staatlichen Transfers kostet jedes einzelne Kind seine Eltern immer noch privat ca.180 000 Euro. Wer eine Karriere ohne Kinder hinlegt, lebt im Alter von den Kindern seiner Nachbarn, während sich diese wegen des Kindesunterhalts keine Rücklagen schaffen konnten und sich im Alter mit deutlichen Einbußen abfinden müssen.

Ein klarer Fall von verfassungswidriger Enteignung! Man könnte auch von staatlicher Elterndiskriminierung sprechen. Aber laut AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) können nur Menschen klagen, die wegen ihrer Rasse, Religion, ihrer geschlechtlichen Identität, Ethnie, und ihres Alters benachteiligt werden. Klagen wegen finanzieller Benachteiligung wegen vorhandener Kinder werden rundweg abgewiesen.

In keinem der in PF 19 vorgestellten Systeme kann ich eine Familienkomponente erkennen, nach der Eltern ihre generative Lebensleistung als Altersrendite honoriert bekämen. Man muss das Rad nicht neu erfinden. Familienverbände zeigen seit Jahrzehnten, wie eine gerechte Rente auszusehen hat, dass nämlich Arbeitnehmer ohne Unterhaltskosten an Stelle eingesparter Kinderkosten einen entsprechenden generativen Beitrag zu leisten hätten.

Bärbel Fischer – ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT