AKTION: Umfrage zum Wahlrecht ab Geburt – EILT ! Bitte mitmachen!

Die Zeitschrift Publik Forum bietet momentan ( nur bis 6. 6. 17 ) eine Umfrage zum Wahlrecht ab Geburt, das Eltern für ihre Kinder ausüben können. Mit diesem Wahlrecht wären Familien künftig in der Lage, eine familienfreundlichere Politik zu forcieren. Da bereits 25% der jungen Paare gewollt oder ungewollt kinderlos bleiben und der Anteil der Wähler im Rentenalter steigt, schwindet die Einsicht, dass unser immer spärlicher werdende Nachwuchs wegen Überlastung den Generationenvertrag wird aufkündigen müssen. Ein Rentensystem im Umlageverfahren lebt ausschließlich von ausreichendem Nachwuchs. Diese Erkenntnis wird über die Medien leider nicht kommuniziert. Wollen wir eine Gerontokratie, eine Herrschaft der Alten und Kinderlosen? Oder wollen wir den jungen Menschen eine Stimme geben?

Bisher haben bei dieser Umfrage bereits 50% mit NEIN gestimmt. Es ist also dringend erforderlich, das Ergebnis auf JA zu trimmen. Darum die Bitte an alle Famiienfreunde: Beteiligen Sie sich an der Umfrage unter:

https://www.publik-forum.de/umfrage?Length=0

 

Auch der Deutsche Familienverband hat dieses Ziel auf seiner Jahresmitgliederversammlung am 21.Mai 2017 formuliert:

1. Da ein Kind von Geburt an Staatsbürger ist, also zum Staatsvolk gehört, steht ihm auch das Wahlrecht nach Art. 20 GG zu.

2. Dieses Wahlrecht der Kinder wird solange treuhänderisch (gemäß Art.6 Abs. 2 GG ) von den Eltern ausgeübt (sogenanntes Familienwahlrecht), bis das Kind das Wahlrecht nach geltender Rechtslage selbst ausüben darf (Wahlmündigkeit).

3. Deswegen streben wir an, dass Art. 38 Abs.2 Satz 1, Halbsatz 1 GG wie folgt geändert wird: Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger.”

 

Herwig Birg: Für ein Wahlrecht ab Geburt

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie IDAF veröffentlichte als Aufsatz des Monats 4 / 2017 einen Beitrag des Demographie-Experten Prof. em. Dr. Herwig Birg zum Wahlrecht ab Geburt, das „die Politik dazu motivieren würde, sich mehr an den langfristigen Lebensinteressen der nachwachsenden Generationen zu orientieren und weniger am kurzfristigen Gewinn der Macht bei der jeweils nächsten Wahl.“ ….

„Entscheidend für die Stabilität unserer Demokratie ist, daß sich durch mehr Kinder die Versorgung der Eltern und aller anderen Älteren mit auskömmlichen Renten sowie mit Gesundheits- und Pflegeleistungen verbessern ließe“.

Lesen Sie weiter unter:

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2017/04/05/artikel/fuer-ein-wahlrecht-ab-geburt.html

Sehr geehrte Frau Maischberger!

Sehr geehrte Frau Maischberger,

sehr interessiert verfolgte ich Ihre Publikumsdebatte zum Thema: „Wie gerecht/ungerecht ist Deutschland?“ Zunächst möchte ich meine allergrößte Hochachtung
den Eltern der vier Kinder aussprechen, denn diese sind die eigentlichen Urheber unserer Renten, auch wenn Ignoranten wie der ältere Herr (Name ?) glauben, man könne sich in unserem Umlagesystem auch nur einen einzigen Cent ansparen. Alles, was wir Alten in die Rentenkasse zahlten, wurde von unseren Eltern verbraucht. Nichts bleibt für uns. Wir sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was unsere Kinder uns zu geben bereit sind. Je weniger junge Leute im System, umso dürftiger die Renten. Nur –  das ist der Mehrzahl der Bürger nicht bewusst. Immer noch meinen viele, sie müssten ausbezahlt bekommen, was sie selbst einbezahlten. Denn die Bezeichnung Rentenversicherung ist trügerisch, weil sie nichts anspart.

 

Warum vermeiden es die Medien ängstlich, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Umlagesystems aufzuklären? In keiner Rentendebatte wird auch nur erwähnt, dass allein die nächste Generation dafür bürgt, ob und wieviel Geld in der Rentenkasse ankommt. Je weniger Kinder wir uns gönnen, umso geringer der Ertrag. Und die wenigen Kinder müssen per Umlage künftig zusätzlich auch jene alimentieren, die sich lebenslang Kinderkosten sparten. Das ist nicht gerecht!

Gerecht ist auch nicht, dass eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter unter das gesetzliche Existenzminimum rutscht.

 

So bleiben dem Single von einem Jahresbrutto über 30 000 € am Endes Jahres 2017 € sagenhafte 10 777.- zur freien Verfügung. Den Eltern von 2 Kindern fehlen aber bereits     5 006 € ( Differenz 15 783.-), und den Eltern von fünf Kindern sogar 19 346 € am Existenzminimum ( Differenz 30123.-), ungeachtet des mehrfach erhöhten Verbrauchs,  für den Familien mit Verbrauchssteuern noch zusätzlich belastet werden. Das bedeutet entweder, die siebenköpfige Familie muss Schulden machen, oder die Eltern brauchen trotz ihrer fünf Kinder zusätzliche Jobs. Ist das gerecht?

In Anbetracht der Tatsache, dass es genau die Eltern sind, die noch nachwuchsbereit unser System stützen, sehen unsere Parteien, einschließlich der Kanzlerin, ziemlich alt aus. In nicht überbietbarer Gleichgültigkeit und Ignoranz lassen sie es achselzuckend zu, dass auf den Familien die ganze Bürde des Generationenvertrags lastet.

Auch die Schulz´schen Vorschläge, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen, gehen an der Realität vorbei. Für die SPD bedeutet Familiengerechtigkeit ignorant-stupide, mit weiteren Milliarden mehr Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Aber genau das ist keine Gerechtigkeit. Denn vielen Eltern gelten ihre Kinder mehr als Möbelstücke, die man morgens zur Kita, und abends zurück transportiert.

Sehr geehrte Frau Maischberger, eine Unzahl von Eltern wartet darauf, dass endlich die Abzocke aufhört, unter der Familien zu leiden haben. Man müsste staatlicherseits Familien gar nicht fördern, wenn man sie nicht seit Jahrzehnten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, über Gebühr belasten würde. Wird die Belastung abgebaut, kann man sich alle Fördermaßnahmen sparen.

Daher würde sich die deutsche Elternschaft freuen, wenn Sie, werte Frau Maischberger, deren Problemen  eine eigene Sendung widmeten. Experten, voran Herr Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter i. R., Darmstadt und  Herr Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sowie Herr Dr. Resch, stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.  wären mit Sicherheit zu Auskünften gerne bereit. Die ARD wäre damit die erste und mutigste Sendeanstalt, die sich mit dem Thema Familiengerechtigkeit  grundlegend profiliert.

 

Dieses Schreiben, sowie Ihre erwünschte Antwort  werden im Internet verbreitet.

Dankbar für Ihre Sendung grüße ich Sie freundlich für die
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Leistungsgerechtes Rentenkonzept statt Kollaps

Alle von den heutigen Bundestagsparteien diskutierten Rentenkonzepte ignorieren die Ursache der Rentenmisere: das Umlageverfahren in seiner bisher einseitigen Konstruktion.

Seit fast 40 Jahren weist der Verband Familienarbeit e.V. mahnend darauf hin, dass Alterssicherung auf der Erziehung von Kindern basiert. Ohne ausgebildeten Nachwuchs keine Rente.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/03/Rentenkonzept-FH-Version.pdf

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

in Sorge um die künftige Kanzlerschaft übersende ich Ihnen unsere Einschätzung zum Thema GERECHTIGKEIT, in der Hoffnung, dass die CDU endlich ein Wahlprogramm auflegt, das sowohl die SPD wie auch die AfD in Sachen FAMILIENGERECHTIGKEIT  überholt. Die CDU braucht keine  „Strategie gegen Schulz“, sie muss nur umsetzen, was unser Grundgesetz verlangt ( Art. 3 und Art. 6 GG )

Damit Sie sich über die Realität bundesdeutscher Familien ein klares Bild verschaffen können, senden wir Ihnen den „Horizontalen Vergleich über das frei verfügbare Einkommen von Familien  2017“, den der Deutsche Familienverband jährlich errechnet.

Vergleich 2002 bis 2017

 

Wir sind überzeugt davon, dass die CDU von diesen Zahlen keine Ahnung hat, bzw. sich dafür nie interessierte. Das rächt sich jetzt brachial, wenn Martin Schulz nun als MESSIAS der GERECHTIGKEIT auftritt. Warum, um Gottes Willen, müssen erst Elternverbände heute der CDU auf die Sprünge helfen?

War es nicht  von jeher das Postulat der CDU /CSU, die Basis unserer Gesellschaft, also die FAMILIE in den generativen Focus zu nehmen? Wie wurde  seither die FAMILIE durch die sozialistische Politik  in die Knie gezwungen, ohne Widerstand durch die christlichen Parteien? Am erfolgreichsten zerstörte Frau v.d. Leyen als damalige CDU-Familienministerin das Selbstverständnis von uns Eltern, selber für das Fortkommen unsere Kinder verantwortlich sein zu dürfen, und nicht der Staat. Seither werden Erwerbseltern durch Subventionen hoch begünstigt, Eltern, die wegen bereits vorhandener Kinder mit Mindestbeträgen diskriminierend abgestraft. Die unselige Allianz von Wirtschaft und Familie mit dem un-einlösbaren Vereinbarungsprinzip schuf eine marktkompatible Familie mit allen negativen psychosozialen Konsequenzen für unsere Kinder. Die DDR lässt grüßen!

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber, wenn die CDU/CSU nicht ab  s o f o r t  bereit ist, die Spaltung der Eltern in hochsubventionierte Erwerbseltern und in abgestrafte Familieneltern aufzugeben, dann wird sich die deutsche Elternschaft von der CDU/CSU frustriert abwenden. Wer sich nicht einsetzt für Autonomie und Autokratie von Eltern als denjenigen, die den Generationenvertrag überhaupt noch einlösen, der hat politisch absolut verloren.

Weil wir uns aber einer sozialistischen SPD-Doktrin nicht beugen wollen, bitten wir Sie, sich endlich auf ein Wahlprogramm zu besinnen, das Generativität belohnt, nicht durch staatliche Förderprogramme, sondern durch die eindeutigen Vorgaben der Verfassung.

Oder wollen Sie den Populisten das Feld überlassen?

Vielleicht, Herr Dr. Tauber, wandert dieses Schreiben in den politischen Papierkorb, weil Ihnen die Zeit fehlt, sich mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Ein nicht zu entschuldigender Fehler! Jedenfalls stehen die Stimmen von uns  Eltern in Deutschland auf dem Spiel.

 

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

 

Familiengerechtigkeit mit Martin Schulz?

Heute  wurde auf dem SPD-Sonderparteitag in Berlin der ehemalige Präsident des EU- Parlaments  Martin Schulz zu 100 % zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt.

 

Auch wenn sich der messianische Martin Schulz nach seiner phänomenalen Wahl zum Kanzlerkandidaten in Schweigen hüllt, was er genau unter GERECHTIGKEIT  versteht, könnte er im Herbst der CDU gefährlich werden.

 

Selbst wenn es dem SPD-Hoffnungsträger mit der Gerechtigkeit für Familien ernst wäre, selbst wenn er begriffe, dass unser Sozialgesetz mit seiner Verachtung mütterlicher Leistung schuld an unserem demografischen Defizit und an wachsender Kinderarmut ist, selbst wenn dem gekürten SPD-Kanzlerkandidaten die immer mehr um sich greifende Ghettoisierung unseres Nachwuchses mit all seinen negativen psychosozialen Folgen Gewissensbisse machte, er würde sich niemals gegen die sozialistischen Ideologen seiner SPD durchsetzen können, nach denen der Mensch erst durch vollzeitige Erwerbsarbeit zum Menschen wird, koste  es auch die Beschädigung des Nachwuchses.

 

Hoffentlich wacht die CDU allmählich aus ihrem jahrzehntelangen Winterschlaf der Alternativlosigkeit  auf! Das SPD-Versprechen GERECHTIGKEIT konnte nur zu einem solchen Zündfunken werden, weil die Politik diese Tugend total vernachlässigt hat. Wann hat sich die UNION zuletzt die Gerechtigkeitsfrage gestellt? Hat sie sich je um gerechte Löhne gekümmert, damit  Familie überhaupt möglich wird? Ist es gerecht, dass ausgerechnet Familien mit Kindern durch indirekte Steuern überproportional abkassiert werden? Haben die christlichen Parteien sich je gefragt, warum junge Leute sich dem Nachwuchs mehr und mehr verweigern? Warum ignorierte die UNION konstant, dass die zunehmende Kinderlosigkeit das dramatische Rentenrisiko verursacht? Haben nicht auch CDU/CSU samt ihren Koalitionären zugestimmt, dass sich Eltern und Kinder den Ansprüchen der Wirtschaft zu beugen haben? Was hat sie unternommen, um dem Elternentzug unserer Jugend entgegen zu treten? Seit Ursula v. d. Leyen scheint die CDU blind einverstanden mit dem Verfassungsbruch des Art. 6 GG, der bewusst nicht dem Staat, sondern allein den Eltern die  Verantwortung für den Nachwuchs überträgt. Was unternahm sie gegen die zunehmede Entrechtung der Eltern?

 

Wer die Gerechtigkeitsfrage ignoriert, dem bleiben am Ende nur lange Gesichter über das Erstarken derjenigen, die sich tatsächlich, oder auch nur zum Schein, um die Menschen und deren Nöte kümmern.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

Care – Arbeit leisten offenbar nur erwerbstätige Frauen! Von Müttern keine Rede!

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                                                                                      10.03.2017

Pressemeldung

Schwesigs „Gender Care Gap“

Unter dem Begriff „Gender Care Gap“ wird in einem Gutachten für den 2. Gleichstellungsbericht behauptet, Frauen leisteten 52,4 % mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer.

Familienministerin Schwesig kommentiert das so: „Wir haben vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt (…) Wir müssen dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird.“ Sie lobt ihre Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld, (Anm: wieder ein ganz eng gestricktes Korsett, das Eltern per Geldzuwendung lockt, sich den Schwesig’schen Vorstellungen von Partnerschaftlichkeit und vollzeitnaher Erwerbsarbeit zu unterwerfen.) und fährt fort: “Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, – wie in der Pflege und im soziaen Bereich – aufwerten und stärken müssen…“ (PM des BMFSFJ Nr. 19 vom 07.03.2017)

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit, meint dazu: „Es ist immer dasselbe misstönende Lied, das Frau Schwesig singt: Die in den Familien geleistete unbezahlte Care-Arbeit wird zwar erwähnt, aber nur, um dann zu betonen, dass die bessere Bezahlung ausschließlichfür die in diesem Bereich Erwerbstätigen zur Debatte steht. Dazu wird die Forderung gestellt, die Mütter sollten möglichst in Vollzeit erwerbstätig sein, und die Väter sollten vermehrt in die häusliche Care-Arbeit einsteigen. Sie lässt außer Acht, dass sich für die Eltern auch durch eine gleiche Aufteilung dieser Arbeit nichts an den damit verbundenen Benachteiligungen und existenziellen Risiken ändert. Der Ministerin geht es offensichtlich gar nicht darum, die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern in der Gesellschaft zu verwirklichen, sondern um die Durchsetzung ihres ideologisch geprägten Konzepts.“

Martin weiter: „Frau Schwesig sollte sich endlich klar machen, dass allein die Kinder Garanten für den Fortbestand unseres Sozialsystems (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) und für die Zukunft unserer Gesellschaft schlechthin sind. Es ist abwegig, dass ausgerechnet die Familienministerin die Familienarbeit abwertend behandelt und als eher schädlich für Mütter und Kinder diffamiert. Sie sollte das Grundgesetz beachten, das den Eltern das Vorrecht gibt, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Es ist ihre vorrangige Aufgabe, die Benachteiligung der häuslichen Betreuungsarbeit zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer nicht nur dann den Anspruch auf Gleichberechtigung haben, wenn sie zu Lasten der Kinder die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben erreichen. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes muss ein existenzsicherndes Erziehungsentgelt die Gleichstellung der häuslichen Kindererziehung mit der Erwerbsarbeit gewährleisten.

Die Schieflage dieser beiden Bereiche ist auch im Hinblick auf unser Rentenrecht skandalös. Die Mütter als Leistungsträgerinnen, die die künftigen Renten erst ermöglichen, müssen sich als „Trittbrettfahrerinnen“ beschimpfen lassen! Wie verquer ist das denn?“

Dr. Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e. V.

 

An die Bundeszentrale für Politische Bildung

An die                                                                                                          

Bundeszentrale für Politische Bildung bpb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die Gelegenheit, mich auf Ihrer Internetseite zur FAMILIENPOLITIK umzusehen. Ich gestehe: Ich war perplex. Denn entgegen Ihrer Darstellung erfahren wir Eltern den staatlichen „Segen“, mit dem die Bundesrepublik Familien überschüttet (!) , als eindeutig verfassungswidrig.

 

1.  KINDERGELD ( 40 Mrd.)

Sie schreiben:

„Das Kindergeld ist wohl die bekannteste familienpolitische Leistung. Sie wird seit 1954 gezahlt und soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen“.

Wie der Deutsche Familienverband DFV und der Familienbund der Katholiken aber vorrechnen, besteht das Kindergeld zu großen Teilen aus der Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder einbehalten hat.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beispiel:

Eine Familie mit einem Kind und 3.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt zunächst 233 Euro Lohnsteuer. Das sind 124 Euro zu viel, weil auf das steuerfreie Existenzminimum des Kindes ebenfalls Lohnsteuer erhoben wird. Von dem gezahlten Kindergeld in Höhe von 184 Euro entfallen also 124 Euro auf die Rückzahlung zu viel erhobener Steuern, lediglich 60 Euro von der Gesamtsumme des Kindergeldes dienen der Förderung.

Dazu äußert sich auch der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

Dass Familien trotz (halbiertem) Kindergeld mit jedem weiteren Kind ärmer werden, bzw. weit unter ihr Existenzminimum abdriften, zeigen folgende Statistiken des DFV:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Dies liegt an der verfassungswidrigen Beitragsbelastung, die an Familienblindheit kaum zu überbieten ist.

2.  ELTERNGELD  ( 4,6 Mrd. ) 

  • Das Elterngeld ist die einzige steuerfinanzierte Sozialleistung, die Besserverdiener stärker begünstigt als Geringverdiener und damit die Familienarmut verschärft.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern, weil sie noch kein Erwerbseinkommen haben.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern mit zweitem und einem weiteren Kind, weil es die Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht als „Leistung“ berücksichtigt.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen, bei einem nachfolgenden Kind.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt demnach gutverdienende Eltern bei einem ersten Kind auf Kosten aller anderen Eltern. Damit wird die Elternschaft gespalten, was das von der Regierung beabsichtigte Ziel einer Bevormundung der Eltern erleichtert.
  • Das Elterngeldgesetz bestraft Eltern, die sich nicht in die auf Druck der Wirtschaft gestrickte Zwangsjacke pressen lassen und ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen. Damit wird massiv in die Grundrechte der Eltern eingegriffen.

siehe: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

  • Der Staat hat die Autonomie der Eltern zu achten und zu sichern.
  • Das Elterngeld hat die Erziehungsleistung zu honorieren und nicht die vorangegangene Erwerbsarbeit.  
  • Alle Eltern sind gleich zu behandeln.

 

3.  KRIPPENFÖRDERUNG ( 20 Mrd. )

Beispiel:

Eltern (A), die ihre drei Kinder  in eigener  Verantwortung erziehen, erleiden bei einem Jahreseinkommen ab 34 000 Euro im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro gegenüber jenen Eltern (B), die bei gleichem Einkommen ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. Dieser Verlust ergibt sich durch das einkommensabhängige Elterngeld und das Krippengeld. Nach Wegfall des Betreuungsgeldes 2015 hat sich der Verlust sogar noch um 10 800.- vergrößert.

siehe: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

  • Wir Eltern fordern die gleiche finanzielle Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern, verglichen mit den Kosten   für  Betreuung in öffentlichen  Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)
  • Wir Eltern fordern die Berechnung der Sozialabgaben nach Abzug des Existenzminimums der Kinder vom Brutto-Einkommen. Ebenso muss eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für den Kinderbedarf Eltern entlasten.

…………………………………………….

FAZIT: Die staatlichen „Leistungen“ für Familien bedürfen einer gründlichen Korrektur im Sinne der Gleichbehandlung von 

  • öffentlich und privat betreuten Kindern ( Kinderbetreuungskosten )
  • von erwerbslosen Müttern und Müttern mit Erwerbseinkommen ( Elterngeld)                
  • von Arbeitnehmern mit Kindern und solchen ohne Kinder ( Sozialbeiträge )

Ohne diese Korrektur macht sich unser Gesetzgeber wie bisher auch weiterhin des Verfassungsbruchs schuldig gegenüber 

Art. 1 GG –  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.                                                                                Art. 3 GG –  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.                                                   Art. 6 GG – (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen    Ordnung.                                                                                                                               (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern   und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht   die  staatliche Gemeinschaft.

Ich hoffe, das CONTRA unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zeigt Ihnen, wie verfassungswidrig die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Aber unsere Regierungen ignorieren beharrlich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem Auftrag, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Diese sind u. E. die Ursache für den Kindermangel in Deutschland, der künftig unseren Generationenvertrag in gewaltige Turbulenzen bringen wird. Das Hohelied der Familienförderung durch die bpb tönt in Elternohren jedenfalls wie schriller Hohn.

Ich grüße Sie in der unverschämten Hoffnung, dass von der Bundeszentrale bpb künftig ein Impuls zu mehr Gerechtigkeit für die künftigen Generationen ausgeht.

Bärbel Fischer im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

PS: Da dieses Schreiben im Internet veröffentlicht wird, freuen wir uns auf ein Statement von bpb, das wir selbstverständlich ebenfalls dort veröffentlichen werden.

 

 

OECD ignoriert Familienarbeit und damit unsere Verfassung!

Der Verband Familienarbeit e.V. antwortet auf die neue OECD-Studie mit folgender

Pressemeldung

Familienarbeit der Mütter – der Dorn im Auge der OECD

Laut dpa beklagt die OECD in ihrer neuen Studie den hohen Anteil der Mütter in Deutschland, die „nur“ in Teilzeit erwerbstätig sind. Sie trügen damit „unterdurchschnittlich“ zum Wirtschaftswachstum bei. Die Fixierung auf Teilzeitarbeit zeige die Orientierung am „traditionellen Rollenbild“.

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. übt entschiedene Kritik: „Die OECD ist ein Lobbyist für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In dieser Eigenschaft sollte sie sich aber heraushalten aus den Angelegenheiten, die Familien ohne Einmischung von außen autark zu regeln haben. Es muss ein Ende damit haben, dass die OECD in regelmäßigen Abständen den Müttern ggf. auch Vätern, die zugunsten der Präsenz bei ihren Kindern auf Erwerbsarbeit verzichten oder in Teilzeitarbeit stehen, Vorwürfe macht und versucht, sie möglichst in Vollzeit für die Erwerbsarbeit zu verpflichten. Solange die OECD in ihren Studien die Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit vollständig ignoriert, disqualifiziert sie sich als ernst zu nehmender Gesprächspartner.“

Martin meint weiter, angesichts der Tatsache, dass ein unbegrenztes Wirtschafts- und Konsumwachstum auf dem begrenzten Raum, den die Welt biete, nicht möglich sei, müsse auch die Frage gestellt werden, wie menschenverachtend dieses System des Immer-Größer-Weiter-Höher sei. Die Parameter dafür seien zuvörderst dort anzulegen wo es um die Kinder gehe und um die Eltern, die sich bemühen, ihre Kinder zugewandt zu erziehen und verantwortungsvoll ins Leben zu begleiten. Dafür brauchten die Eltern Zeit. Martin: „Es ist Arbeit, die sie leisten, keine Nicht-Arbeit! Der Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang muss sich endlich an der Realität ausrichten. Eltern sichern durch ihre Erziehungsarbeit nicht nur die Existenz unserer umlagefinanzierten Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. Unsere Kinder können sich nicht gegen den Elternentzug wehren oder organisieren. Sie wachsen damit auf und tragen die dadurch erfahrene Prägung in die nächste Generation. Ihre aus mangelnder Elternbindung resultierenden Mängel an emotionaler Sicherheit und Bildungsfähigkeit führen oft zu späteren seelischen Defiziten und hohen `Reparaturkosten`. Leider erstellt die OECD dazu keine Studien:! Der Kreis schließt sich nicht!“

Bitte beachten Sie auch den verlinkten Beitrag, der sich dem gleichen Thema widmet:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht

Pressestelle des Verbands Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch

„Chancengleichheit“ a la SOS-Kinderdörfer

„Wir begrüßen es, dass das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtmäßig angesehen wird“, sagt Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V. „Die finanziellen Mittel, die für das Betreuungsgeld veranschlagt sind, könnten sinnvoller in den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden“, fordert der Experte für Kinder- und Jugendhilfe.

http://www.sos-kinderdorf.de/portal/ueber-sos-kinderdorf/presse/stellungsnahme-betreuungsgeld

Hierzu schreibt Herr Michael Bloch:

E-Mail: m-bloch@gmx.de

Datum: 20.02.2017

 

An den Vorstand der SOS Kinderdörfer                                                                       Ridlerstraße 55

80339 München

meine Gründe, warum ich Ihnen nicht mehr spende

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.02.2017, mit dem Sie erneut zum Spenden aufrufen. Vielleicht haben Sie bemerkt, dass ich als ehemals regelmäßiger Spender meine Spenden seit anderthalb Jahren eingestellt habe. Das hat folgenden Hintergrund, den ich Ihnen mit diesem Schreiben erläutern möchte.

Auch ich engagiere mich seit Jahren ehrenamtlich dafür, dass es Kindern gut geht und sie ein liebevolles Zuhause haben. Besonders wichtig für die emotional gesunde Entwicklung von Kindern ist die konstante Anwesenheit einer festen Bezugsperson, im Idealfall der leiblichen Mutter, vor allem in den ersten drei Lebensjahren. Während dieser Zeit ist das kindliche Gehirn noch nicht ausgewachsen und vernetzt sich erst. Die Abwesenheit der Mutter ruft bei den Kleinkindern einen enormen Stress hervor, bei dem das Stresshormon Cortisol ausgeschüttet wird. Dieses bremst nachweislich das Gehirnwachstum. Daher haben Kinder, die während der ersten drei Lebensjahre fremdbetreut werden, deutlich geringer entwickelte Gehirne als solche Kinder, die von der eigenen Mutter großgezogen werden. Diese Erkenntnisse sind wissenschaftlich zweifelsfrei gesichert; als Beispiele möchte ich die Studien des kanadischen Arztes und Psychologen Prof. Gordon Neufeld (Buchtitel: „Unsere Kinder brauchen uns – die entscheidende Bedeutung der Eltern-Kind-Bindung“) und des australischen Psychologen Steve Biddulph (Buchtitel: „Das Geheimnis glücklicher Kinder“) erwähnen.

Von daher sollte bzw. muss es die Politik den jungen Müttern ermöglichen, ihre Kinder zumindest in den ersten drei Jahren selbst zu erziehen, ohne Nachteile in finanzieller Hinsicht oder bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Ein erster kleiner Schritt in diese richtige Richtung war die Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2013.

Doch als dieses nur zwei Jahre danach wieder abgeschafft wurde, gab Ihre Organisation „SOS Kinderdörfer“ am 21. Juli 2015 eine Pressemitteilung heraus, in der die Abschaffung des Betreuungsgeldes begrüßt und stattdessen der Ausbau außerfamiliärer Betreuung gefordert wird. Begründet wurde dies von Ihrem damaligen Vorsitzenden, Prof. Dr. Johannes Münder, mit angeblicher „Chancengleichheit“. Doch dies ist erwiesenermaßen sachlich falsch!

Im Alter bis zu 3 Jahren geht es nicht um Bildung; vorrangig brauchen die Kleinsten Bindung an die Mutter, damit die emotionale Stabilität reift und das Gehirn ohne die Ausschüttung des Stresshormons Cortisol vollständig vernetzt werden kann. Erst danach, im Alter von etwa 3 bis 4 Jahren, kann die eigentliche Bildung beginnen. Aber in der Öffentlichkeit werden die Begriffe Bindung und Bildung gerne durcheinander gebracht. Ich frage mich: aus Unwissenheit oder Absicht, um politisch gewollte Ziele zu verfolgen?

Auch mit dem Begriff „Chancengleichheit“ sollte man vorsichtig umgehen: oft handelt es sich dabei um „Gleichmacherei auf niedrigem Niveau“. Kinder, die in ihren Familien von ihren Eltern unterstützt und gefördert werden, haben auf jeden Fall bessere Startchancen ins Leben als solche, die in kollektiven Einrichtungen fremdbetreut werden. Letztere können die Familie nicht ersetzen.

Lange Rede, kurzer Sinn: in Ihren Spendenaufrufen werben Sie mit Sätzen wie „Schenken Sie Kindern ein liebevolles Zuhause“ oder „Bitte bleiben Sie an der Seite der Kinder“ – und gleichzeitig begrüßen Sie öffentlich eine Familienpolitik, die eben gerade nicht auf liebevolles Zuhause, sondern auf Fremdbetreuung in staatlichen Kollektiv-Einrichtungen fern der Familie setzt.

Dabei wissen Sie genau, dass es bei dieser Politik überhaupt nicht um das Wohl der Kinder geht. Mütter sollen heute ihre wertvolle Zeit nicht mit Kindererziehung „verplempern“, sondern mit Erwerbsarbeit zu einem gesteigerten Bruttosozial-produkt beitragen. „Kinder haben als hätte man keine“ – ist die traurige Maxime!

Seither fallen alle Mütter durch das Raster, die ihren Kindern in den prägenden Jahren präsente Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Begleitung schenken. Eltern fühlen sich seit Jahren total verraten, wenn sie ihren Kindern geben, was sie deren psychischer Stabilität schulden. Mit rund 1200.- Euro Steuergeld finanziert der Staat jeden Krippenplatz monatlich, für die familiäre Betreuung hat er keinen jämmerlichen Cent übrig. Um viele Tausend Euro werden Mütter heute betrogen, wenn sie ihr grundgesetzlich abgesichertes Recht auf Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst wahrnehmen und nicht an fremde Erzieherinnen delegieren. Dabei steht Eltern nach Art.6 ausdrücklich das Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder  ohne Verlust  selbst zu erziehen. Das Grundgesetz verbietet aus gutem Grund auch die Lenkung des Staates in Familienangelegenheiten. Krippenfinanzierung und Elterngeld sind aber eindeutig staatliche Lenkungsinstrumente. Wir Eltern halten dieses Vorgehen (wie auch Ex-Bundespräsident Roman Herzog) für einen zweifelsfreien Verfassungsbruch.

Nicht nur ich, sondern auch andere ehemalige Förderer der „SOS-Kinderdörfer“ sind entsetzt über Ihre Propagierung außerfamiliärer Betreuung statt familiärer Erziehung und haben daher die Spenden eingestellt. Stattdessen spenden wir jetzt solchen Organisationen, die sich öffentlich für die Kindererziehung in den Familien einsetzen und diese aufzuwerten versuchen.

Deutschland ist das kinderärmste Land der Welt; unsere Altersversorgung wird angesichts des fehlenden Nachwuchses sehr kümmerlich ausfallen. Doch mit der einseitigen Fokussierung auf außerfamiliäre Betreuung wird die dringend nötige Erhöhung der Geburtenrate nicht erreicht, sondern nur mit gesellschaftlicher Wertschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit.

Bitte lassen Sie sich meine Ausführungen und Gedanken durch den Kopf gehen. Ich würde mich freuen, wenn danach ein Umdenken bei Ihnen stattfinden würde. Falls nicht, brauchen Sie mir keine weiteren Spendenaufrufe mehr zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bloch

……………………………………………………………………………………………………………………………..

Und noch ein Brief an Herrn Prof. Münder:

21. 02. 2017

Sehr  geehrter Herr Prof. Münder!

Betr.: SOS-Kinderdorf begrüßt Urteil zum Betreuungsgeld

 

Seit dem ich erfuhr, dass Sie die Abschaffung des staatlichen Betreuungsgelds für präsente Eltern so leidenschaftlich befürworten, seit dem scheidet das Hilfswerk SOS Kinderdörfer für mich als Spenderin aus. Vor Jahren ließ ich Ihnen 500.- zukommen. Heute streitet in mir das heftige Bedürfnis, Kindern zu helfen mit meiner politischen Einsicht. Wie soll ich ein Hilfswerk unterstützen, das sich gegen Elternpräsenz von Kleinkindern stark macht? Wie kann ich gutheißen, Paaren, die sich noch für Kinder entscheiden, das Leben schwer zu machen?

 

27 Jahre im Dienst vernachlässigter Kinder, kämpfe ich nicht GEGEN Familien, sondern FÜR Familien. Mein Fazit aus jahrzehntelanger Arbeit an einer Heimsonderschule für Erziehungshilfe: Familien müssen endlich in die Lage versetzt werden, psychologisch, emotional, pädagogisch, autonom und autark für ihre Nachkommen zu sorgen. Und das wäre ( nicht in jedem, aber in vielen Fällen ) möglich , nähmen unsere Regierungen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst, das verbietet, dass Eltern durch ihre Kinder Nachteile erleiden.

 

Ich selbst bin vor 70 Jahren in einer armen Familie aufgewachsen, obwohl mein Vater vollzeitbeschäftigt war. Nur mit extremer Einschränkung, drei Schrebergärten und der ( für meine Mutter höchst beschämende ) Unterstützung durch die CARITAS  konnten meine überaus fleißigen Eltern unsere achtköpfige Familie ernähren, mit dem Ergebnis, dass diese jahrelange Schufterei im Sozialgesetz Konrad Adenauers von 1957 unseren Eltern keinen Pfennig Bonus gegenüber Leuten einbrachte, die sich ohne Kinder auf ein gesegnetes Alter freuen konnten. Und dies ermöglichten – paradoxerweise – wir Kinder mit unseren Beiträgen. Die Knochenarbeit unserer Eltern kam demnach zuerst und in vollem Umfang jenen zugute, die sich lebenslang Kinderkosten ersparten. Aus uns Kindern wurden berufshalber sechs Steuer-und Beitragszahler, die allerdings unseren Eltern selbst  so gut wie nichts nutzten. Im Gegenteil! Meine tüchtigen Eltern mussten sich im Alter noch Zusatzjobs suchen, um einigermaßen über die Runden zu kommen.

 

Dies alles berichte ich Ihnen, um zu zeigen, wie unser Sozialgesetz mit Eltern umgeht. Denn bis heute hat sich daran nichts geändert, weil sich unsere Regierungen beharrlich sträuben, das Gleichheitsprinzip nach ART. 3 GG zu respektieren. Demnach dürften Eltern gegenüber nachwuchslosen Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden, was das BverfG bereits des Öfteren bestätigt hat.

Was hat dies alles mit dem Betreuungsgeld von 150.- € zu tun, das Sie so vehement bekämpfen?

 

Mir leuchtet ein, dass ein Hilfswerk wie SOS-KD davon lebt, dass Kinder vernachlässigt werden. Würde  die Politik sich heute dazu entschließen, Familiengerechtigkeit Ernst zu nehmen, so würde Ihr Klientel schrumpfen allein dadurch, dass Eltern ihre Kinder zuhause betreuen könnten. Dazu müsste Pflege-, Sorge, -und Betreuungsarbeit mit Erwerbsarbeit sozialrechtlich gleichgestellt werden. Aber dazu fehlt seit eh und je jeder politische Wille.

 

Ein  B e t r e u u n g s g e l d  von mtl. 150.- über zwei Jahre ist ein beschämender Klax gegenüber den 1000.- bis 1200.- , die der Steuerzahler pro Krippenplatz spendiert für Eltern, die  zwei Vollzeitjobs nachgehen. Der deutsche Geburtenmangel ist hausgemacht. Genau so schlägt das gesetzliche  E l t e r n g e l d  für das erste Jahr jenen Eltern ins Gesicht, die wegen bereits vorhandener Kinder kein Erwerbseinkommen vorweisen können. Also meine Mutter wäre vor 70 Jahren ebenso durch das Raster gefallen wie Mütter heute. Die Geschichtsbücher werden dereinst diese haarsträubende Sozialpolitik anprangern, wenn es darum geht, den sträflichen Kindermangel in Deutschland zu erklären. Das heutige Rentenproblem ist die logische Folge solch kurzsichtiger Politik.

 

Diese Zeilen, Herr Prof. Münder, mögen Sie nachdenklich machen, ob Ihr Kampf gegen ein Betreuungsgeld berechtigt ist, das per se um 1000 € zu niedrig ist. Denn wie öffentliche und private Schulen jeweils ihre Berechtigung haben, so sollte auch öffentliche und private Kinderbetreuung gleich behandelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT