Birgit Kelle: MUTTERTIER – lesen und weitergeben!

Mit einem Feuerwerk an Sprachwitz, brillant in der Argumentation, klug und voller ESPRIT zieht BK im ihrem neuen Buch MUTTERTIER zu Felde

  • gegen verbiesterte gender-feministische Ideologie und deren Abwertung von Mutterschaft mit all ihren destruktiven Folgen.
  • Sie entlarvt getunete Studien, die medial beweisen sollen, was  n i c h t   ist.
  • Sie fragt, warum sich ein Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht für Männer interessiert, obwohl fünfzig Prozent von Familien, Jugend und Senioren aus Männern besteht. Auch für Familienmütter interessiert man sich dort nicht, sondern explizit für berufstätige Frauen mit und ohne Kinder.
  • BK zeigt auf, dass Familienarbeit ( Windelnwechseln, Küchenarbeit etc.), vom männlichen Partner geleistet, heute medial als „hohepriesterlicher Akt“ gilt, während diese bei Frauen als feige Unterwerfung unter das Patriarchat des „heterosexuellen weißen Mannes“ gilt ( Bascha Mika), welcher Frauen nur benutzt, um seine Gene zu streuen.
  • BK deckt auf, mit welchen medialen Mitteln selbsterziehende Mütter als Retroweibchen diffamiert werden, weil sie „freiwillig ihre akademisch stimulierten Hirnzellen am Wickeltisch nach und nach einbüßen“.
  • Sie fragt, warum kein einziger Frauenrat gegen die dem Elterngeld immanente Rücksichtslosigkeit aufbegehrt, weil es Väter mit durchschnittlich 1140.- bevorzugt, Frauen aber nur mit nur 701.- Lohnersatz abfertigt.
  • Kinder gelten heute als Karriereknick, als Rentenknick, als Figurknick, Emanzipationsknick,Versorgungsknick, also als Hochrisikofaktor. „Mädchen, wir haben dich gewarnt!“ – Die Risiken abbauen, indem man  mütterfeindliche Gesetze ändert? Nein!
  • Die Autorin wundert sich auch darüber, warum hochgebildeten deutschen Müttern damit gedroht wird, nach der Familienzeit nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein, während Migranten ohne Deutschkenntnisse und ohne Berufsausbildung offenbar „dringend gebraucht“ werden.

 

Diese Reihe ließe sich fortsetzen.

 

Mein Anliegen: Kaufen Sie das „MUTTERTIER“ und geben Sie es weiter. Nur durch DEMASKIERUNG können wir dem Mainstream effektiv begegnen. Dieses Buch ist ist eine Fundgrube an Argumenten, mit denen wir uns zur Wehr setzen gegen den tödlich- sozialistischen Mainstream.

 

Seien Sie umarmt, liebe kluge, mutige Birgit Kelle!

 

P.S. Frau Kelle hat dieses Buch ihren Kindern gewidmet. Hut ab vor dieser Mutter! Hut ab vor dem Ehemann und den vier Kelle-Kindern. Sie alle tragen dazu bei, der Bevölkerung „klaren Wein“ einzuschenken und die Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Medien zur Rechenschaft zu ziehen.

Schleswig Holstein wählt seine neue Landesregierung.

Genehmigen Sie sich einen Blick auf die Seite der Initiative FAMILIENSCHUTZ:

http://www.familien-schutz.de/2017/04/24/landtagswahlen-in-schleswig-holstein-familienpolitik-im-foku/

Hier fassen die Autoren zusammen, von welchen Vorstellungen zu FAMILIE die einzelnen  Parteien sich leiten lassen. Das Kindeswohl sucht man in den Programmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken vergebens, denn schließlich soll den jungen Eltern das Wohl unserer Wirtschaft und das Wohl unseres Arbeitsmarktes vorrangig am Herzen liegen.

Sehr geehrter Herr Redakteur Rasmus Buchsteiner!

Sehr geehrter Herr Buchsteiner,

nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch Tausende von Eltern halten von dem neuesten Projekt aus dem Hause Schwesig „Familienarbeitszeit“  NULL und NICHTS! Vielmehr verkauft die Ministerin als Füllhorn, was in Wirklichkeit eine Mogelpackung ist. Aus der Sicht von Elternverbänden ist der neue Schwesig´sche Vorstoß ein gewaltiger Bluff.  

 

Ich danke Ihnen sehr für Ihr erhellendes Interview mit der Ministerin in der heutigen Schwäbischen Zeitung. Das Fatale ist, dass die SPD genau mit diesem Schwindel auf Stimmenfang geht, um Familiengerechtigkeit vorzutäuschen. 

 

Frau Schwesig behauptet, Eltern  w o l l t e n  beides, Beruf und Familie. Ja, aber nur, wenn die Kinder dem Kleinkindalter entwachsen sind. Eltern wollen nicht beides, sondern sie  m ü s s e n  beides wegen niedriger Löhne unter einen Hut bekommen. Nur Mütter aus betuchten Häusern können ihre Kinder heute noch im Sinne unserer Verfassung ( Art. 6 GG) selbst betreuen und erziehen. Und das ist ein politisches Versagen!

 

Frau Schwesig behauptet ferner: „Es ist an der Zeit, dass nicht nur Familien immer arbeitsfreundlicher werden, sondern auch die Arbeitswelt familienfreundlicher wird.“ Wir fragen: Wer hat die Familien denn  in den letzten beiden Jahrzehnten in die wirtschaftskompatible Zwangsjacke gepresst? Es waren die rot-grün-schwarzen Koalitionen. Ohne Rücksicht auf die biologischen Rhythmen und Bedürfnisse der Kinder nach Nähe  hat man ihnen die Mütter entzogen und überlässt sie auf staatliche Kosten  einem überlasteten Personal. Später wird man wegen deren Bildungsdefiziten die Eltern als Versager verantwortlich machen.

https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/243303/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht

Eltern ein minimales Betreuungsgeld dafür zu gewähren, dass sie ihr Kind selbst oder alternativ zur staatlichen Krippe betreut wissen wollen, das leuchtet Frau Schwesig absolut nicht ein. Wer in der DDR ganztags betreut aufwuchs, der kennt keine Alternativen. Personale 1:1 -Zuwendung von Mutter und Kind, wie es die Schöpfer unseres Grundgesetzes wollten, passt nicht in ein emotionsloses Politikerhirn.

 

Frau Schwesig rechnet vor, dass sich die Kosten ihres miliardenschweren Vorhabens „rechnen“, indem die staatlichen Steuereinnahmen aus zusätzlicher Mütterarbeit die Investition mehr als ausgleichen. Das ist nicht neu. Schon seit Jahren tragen Babys durch ihren Verzicht auf ihre Mama zu dem Überfluss in den Steuerkassen bei. Nur sagt das niemand. Der Staat kauft den Babys ihre Mütter ab, ohne ihnen zurückzugeben, was sie brauchen, Zeit und Zuwendung – ein Offenbarungseid!

 

Zum Schluss ein Blick auf die Mogelpackung Familienzeit. Vollzeitmüttern will die SPD seit jeher den Garaus machen. Selbst Teilzeitmütter soll es nicht mehr geben, denn ihre Abgaben sind Herrn Schäuble zu dürftig. Also schrittweise zum Vollzeiterwerb!

Beispiel: Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 28/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 18/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind – und das für 150.-! Die Abwesenheit nimmt zu, die Anwesenheit ab. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest. Anstatt den Wiedereinstieg von Müttern auf ihren Arbeitsplatz gesetzlich zu regeln, zwingt Frau Schwesig die Kinder unbarmherzig zu fast ganztägiger Entbehrung ihrer Mama. Denn mit dieser Regelung wird kein einziger Krippenplatz frei – sollte auch nicht!

Dass Wirtschaft und  Regierungen einmal zur Weisheit zurück kehrten, indem sie sich mit  den  Einnahmen begnügten –  genug ist genug – das wird eine Illusion bleiben.

 

Ich grüße Sie im Auftrag der

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Petition zur Gleichstellung von Eltern – bitte teilen!

Gleichstellung ( Gleichbehandlung ) ist das Zauberwort heutiger Politik. Warum gilt sie für Homosexuelle, aber nicht für Eltern?

Folgende Petition https://www.openpetition.de/petition/online/1-000-euro-elterngeld-fuer-alle-fuer-drei-jahre fordert die Politik zur Gleichbehandlung von Eltern auf, egal ob sie Ihr Kind in die Kita geben oder selbst betreuen. 

Bitte beteiligen Sie sich an der Petition und verbreiten Sie diese weiter! Die Zeit der Diskriminierung von selbst erziehenden Eltern ist vorbei!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Care – Arbeit leisten offenbar nur erwerbstätige Frauen! Von Müttern keine Rede!

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                                                                                      10.03.2017

Pressemeldung

Schwesigs „Gender Care Gap“

Unter dem Begriff „Gender Care Gap“ wird in einem Gutachten für den 2. Gleichstellungsbericht behauptet, Frauen leisteten 52,4 % mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer.

Familienministerin Schwesig kommentiert das so: „Wir haben vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt (…) Wir müssen dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird.“ Sie lobt ihre Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld, (Anm: wieder ein ganz eng gestricktes Korsett, das Eltern per Geldzuwendung lockt, sich den Schwesig’schen Vorstellungen von Partnerschaftlichkeit und vollzeitnaher Erwerbsarbeit zu unterwerfen.) und fährt fort: “Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, – wie in der Pflege und im soziaen Bereich – aufwerten und stärken müssen…“ (PM des BMFSFJ Nr. 19 vom 07.03.2017)

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit, meint dazu: „Es ist immer dasselbe misstönende Lied, das Frau Schwesig singt: Die in den Familien geleistete unbezahlte Care-Arbeit wird zwar erwähnt, aber nur, um dann zu betonen, dass die bessere Bezahlung ausschließlichfür die in diesem Bereich Erwerbstätigen zur Debatte steht. Dazu wird die Forderung gestellt, die Mütter sollten möglichst in Vollzeit erwerbstätig sein, und die Väter sollten vermehrt in die häusliche Care-Arbeit einsteigen. Sie lässt außer Acht, dass sich für die Eltern auch durch eine gleiche Aufteilung dieser Arbeit nichts an den damit verbundenen Benachteiligungen und existenziellen Risiken ändert. Der Ministerin geht es offensichtlich gar nicht darum, die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern in der Gesellschaft zu verwirklichen, sondern um die Durchsetzung ihres ideologisch geprägten Konzepts.“

Martin weiter: „Frau Schwesig sollte sich endlich klar machen, dass allein die Kinder Garanten für den Fortbestand unseres Sozialsystems (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) und für die Zukunft unserer Gesellschaft schlechthin sind. Es ist abwegig, dass ausgerechnet die Familienministerin die Familienarbeit abwertend behandelt und als eher schädlich für Mütter und Kinder diffamiert. Sie sollte das Grundgesetz beachten, das den Eltern das Vorrecht gibt, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Es ist ihre vorrangige Aufgabe, die Benachteiligung der häuslichen Betreuungsarbeit zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer nicht nur dann den Anspruch auf Gleichberechtigung haben, wenn sie zu Lasten der Kinder die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben erreichen. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes muss ein existenzsicherndes Erziehungsentgelt die Gleichstellung der häuslichen Kindererziehung mit der Erwerbsarbeit gewährleisten.

Die Schieflage dieser beiden Bereiche ist auch im Hinblick auf unser Rentenrecht skandalös. Die Mütter als Leistungsträgerinnen, die die künftigen Renten erst ermöglichen, müssen sich als „Trittbrettfahrerinnen“ beschimpfen lassen! Wie verquer ist das denn?“

Dr. Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e. V.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Frankreich vorn

Sehr geehrte Frau Longin,

in der gestrigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung rühmten Sie das französische Familienmodell, das sich tatsächlich meilenweit vom deutschen unterscheidet. Als Beweis nannten Sie stolz die Geburtenrate von zuletzt 1,93 , die Sie auf eine verlässliche außerfamiliäre Kinderbetreuung schon ab dem 3. Monat zurückführen. Als leuchtendes Beispiel diente Ihnen Madame Royal. 80% aller französischen Mütter mit einem unter sechsjährigen Kind sind erwerbstätig, aber nur 62% deutsche Mütter.

Woher kommt dieser Unterschied?

Leider haben Sie es unterlassen, auf die realen Fakten einzugehen, welche die französische Familienpolitik von der deutschen unterscheidet, und die eben auch die beispielhafte französische Geburtenrate erklären.

Während in Deutschland Familienarbeit als Nullwert gilt und auch nur minimale Rentenpunkte erzeugt, hat die Erziehungsarbeit in der französischen Politik einen steuermindernden Effekt. Ab drei Kindern, so heißt es, werden in FR von Eltern keine, oder nur geringfügige Steuern erhoben. Ganz anders in Deutschland.

Hier wird zwar Kindergeld bezahlt. Verschwiegen wird aber, dass das so genannte Kindergeld zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuer ist, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. staatlichem Kindergeld wurde den Eltern zuvor bereits 19 Mrd. abgeknöpft! Das bedeutet, dass sich die Eltern das Kindergeld zur Hälfte selbst bezahlen. Doch diese Tatsache wird erfolgreich verschleiert.

Zum Zweiten: Bei den Sozialabgaben (Renten-, Krankenversicherung etc. ) unterscheidet das deutsche Sozialgesetz nicht nach Familiengröße. D.h. ein Single zahlt genau den gleichen Beitrag wie ein Vater von 5 Kindern. Unserem Gesetzgeber scheint das völlig egal zu sein. Er merkt nicht einmal, dass deutsche Paare deswegen zu 26% auf Kinder verzichten. Denn bei einer Familie mit 4 Kindern macht das ein monatliches MINUS von 1000.- aus. Ein Betrag, den man auch „Strafsteuer auf Familie“  bezeichnen könnte.

Zum Dritten: An Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Öko-, Fahrzeug-, Kraftstoffsteuern liefern Familien mit Kindern einen Anteil von über 60% ab, denn die haben den höchsten Verbrauch. Auch Strom- und Wasserkosten, Mieten und Heizkosten schlagen x-mal zu Buche. Das restlich verbliebene Kindergeld müsste daher dreimal so hoch ausfallen. Dann erst wäre die Benachteiligung aufgehoben! Von Förderung keine Rede!

Am Ende des Jahres fehlen dem Facharbeiter mit 2 Kindern bei 35 000.- Jahresbrutto bereits  2028.- an frei verfügbarem Einkommen, während der vergleichbare Single sich über ein PLUS von 13 329.- freuen darf  (Differenz im Jahr 2017: 15 357.- ) Siehe

Horizontaler Vergleich  2017 (Deutscher Familienverband )

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Vergleich 2002 bis 2017 (Deutscher Familienverband )

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Ich hoffe, Sie erkennen, woran es liegt,

  • dass in Deutschland heute jedes 5. Kind von Sozialhilfe lebt,
  • dass sich seit 1965 die Geburtenzahl von jährlich 1,3 Millionen auf 670 000 halbiert hat,
  • dass Deutschland neben Japan das demografische Schlusslicht der Welt geworden ist,
  • dass die Ungleichheit zwischen Singles und Eltern dramatische Ausmaße zeigt,
  • dass unsere Familienpolitik Erwerbsfrauen und Familienfrauen auf unerhörte Weise spaltet.

Es ist also nicht so, dass deutsche Frauen Hausmütterchen spielen wollten, sondern dass unser familienfeindliches Sozialgesetz Eltern stranguliert. Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Bericht zum Weltfrauentag  die oben angeführten Gründe zur Sprache gebracht hätte. Zudem informierten mich meine französischen Freunde, dass sich inzwischen unter Frankreichs jungen Müttern Unmut regt gegen die selbstverständliche Praxis, Kleinkinder in den Schoß des Staates zu legen.

Wir Europäer entsorgten während der letzten Jahrzehnte unsere alten Eltern in Ghettos, und nun entsorgen wir unseren Nachwuchs in Kitas, damit wir treu und ergeben unseren Arbeitgebern dienen dürfen. Familie als solche gibt es nur noch stundenweise.

„Das erste Wort, was die Kleinen sprechen, hören heute nicht die Eltern, sondern die Erzieherin. Das letzte Wort, das wir sprechen, hören heute nicht unsere Kinder, sondern der Altenpfleger“. Eine  fabelhafte Gesellschaft!

Ich grüße Sie sehr besorgt als Leserin der Schwäbischen Zeitung
Bärbel Fischer

9. März 2017

Weltfrauentag: Frauenpolitik für den Papierkorb!

Zum Weltfrauentag 2017

Zum Weltfrauentag möchte ich einmal aufzählen, was  n i c h t  auf der Agenda von Frau Schwesig steht, obwohl sie unablässig das Hohelied von der Gleichstellung singt. Für die „Familien“(!)ministerin und Frau Nahles (Arbeitsministerium) nützt Frauen alles, was ihnen ihre Kinder vom Hals schafft, damit sie sorglos (?) dem Betrieb möglichst ganztags zur Verfügung stehen. Es ist ihr

  • egal, dass Müttern, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt brachten, heute noch immer ein Rentenpunkt fehlt, weswegen sie mit jüngeren Müttern eben nicht gleichgestellt sind,
  • egal, dass Familienarbeit (Sorge und Pflege) trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht noch immer nicht der Erwerbsarbeit gleichgestellt ist,
  • egal, dass allein erziehende Mütter und ihre Kinder per Gesetz noch immer höchst armutsgefährdet sind,
  • egal, dass Familien mit einem Facharbeitergehalt ( 35 000 Euro p.a. ) bereits ab dem 2. Kind unter ihr Existenminimum driften, weil sie verfassungswidrige Sozialabgaben zu stemmen haben,
  • egal, dass der Fiskus bei Verbrauchssteuern sich ausgerechnet zu 60% bei Familien bedient; je mehr Kinder, umso mehr Verbrauch!,
  • egal, dass das geplante „Familiengeld“ eine Verschlechterung für das zeitliche, wie finanzielle Familienbudget bedeutet.
  • egal, dass das einkommensabhängige einjährige Elterngeld alle erwerbslosen Frauen wegen vorhandener Kinder mit dem Mindestsatz demütigt, während Frauen mit hohem Einkommen vor der Niederkunft mit dem Höchstsatz belohnt werden. Nicht der mühsame Aufwand für Kindererziehung wird honoriert, sondern die letzte  Gehaltsstufe.
  • egal, dass das einzige, aberwitzig minimale  einjährige Betreuungsgeld ( 150 Euro )  zur Gleichstellung von Familienfrauen und Erwerbsfrauen ausgerechnet dem ideologischen SPD-Betreiben zum Opfer fiel.

Gleichstellung von Frauen? – Eine Farce!

Eine Frauenpolitik, die spaltet, ist keine Politik für Frauen, sondern bestenfalls für den Papierkorb!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Familienpolitik als Sklavin der Wirtschaft

konnten Sie ein Statement von Rainer Stadler lesen, was verdeutlicht, dass sich unsere Familienpolitik praktisch zum Sklaven unserer Wirtschaftspolitik gemacht hat. Statt sich für Familien einzusetzen gilt das einzige Interesse unserer Familienministerin(nen), Mütter in Vollzeitbeschäftigung zu bringen und deren Kinder zu „entsorgen“.
Sehen Sie sich an, was  der Sozialrichter i. R. Dr. Jürgen Borchert und der Journalist Rainer Stadler Zu sagen haben!

 

An die Bundeszentrale für Politische Bildung

An die                                                                                                          

Bundeszentrale für Politische Bildung bpb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die Gelegenheit, mich auf Ihrer Internetseite zur FAMILIENPOLITIK umzusehen. Ich gestehe: Ich war perplex. Denn entgegen Ihrer Darstellung erfahren wir Eltern den staatlichen „Segen“, mit dem die Bundesrepublik Familien überschüttet (!) , als eindeutig verfassungswidrig.

 

1.  KINDERGELD ( 40 Mrd.)

Sie schreiben:

„Das Kindergeld ist wohl die bekannteste familienpolitische Leistung. Sie wird seit 1954 gezahlt und soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen“.

Wie der Deutsche Familienverband DFV und der Familienbund der Katholiken aber vorrechnen, besteht das Kindergeld zu großen Teilen aus der Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder einbehalten hat.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beispiel:

Eine Familie mit einem Kind und 3.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt zunächst 233 Euro Lohnsteuer. Das sind 124 Euro zu viel, weil auf das steuerfreie Existenzminimum des Kindes ebenfalls Lohnsteuer erhoben wird. Von dem gezahlten Kindergeld in Höhe von 184 Euro entfallen also 124 Euro auf die Rückzahlung zu viel erhobener Steuern, lediglich 60 Euro von der Gesamtsumme des Kindergeldes dienen der Förderung.

Dazu äußert sich auch der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

Dass Familien trotz (halbiertem) Kindergeld mit jedem weiteren Kind ärmer werden, bzw. weit unter ihr Existenzminimum abdriften, zeigen folgende Statistiken des DFV:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Dies liegt an der verfassungswidrigen Beitragsbelastung, die an Familienblindheit kaum zu überbieten ist.

2.  ELTERNGELD  ( 4,6 Mrd. ) 

  • Das Elterngeld ist die einzige steuerfinanzierte Sozialleistung, die Besserverdiener stärker begünstigt als Geringverdiener und damit die Familienarmut verschärft.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern, weil sie noch kein Erwerbseinkommen haben.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern mit zweitem und einem weiteren Kind, weil es die Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht als „Leistung“ berücksichtigt.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen, bei einem nachfolgenden Kind.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt demnach gutverdienende Eltern bei einem ersten Kind auf Kosten aller anderen Eltern. Damit wird die Elternschaft gespalten, was das von der Regierung beabsichtigte Ziel einer Bevormundung der Eltern erleichtert.
  • Das Elterngeldgesetz bestraft Eltern, die sich nicht in die auf Druck der Wirtschaft gestrickte Zwangsjacke pressen lassen und ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen. Damit wird massiv in die Grundrechte der Eltern eingegriffen.

siehe: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

  • Der Staat hat die Autonomie der Eltern zu achten und zu sichern.
  • Das Elterngeld hat die Erziehungsleistung zu honorieren und nicht die vorangegangene Erwerbsarbeit.  
  • Alle Eltern sind gleich zu behandeln.

 

3.  KRIPPENFÖRDERUNG ( 20 Mrd. )

Beispiel:

Eltern (A), die ihre drei Kinder  in eigener  Verantwortung erziehen, erleiden bei einem Jahreseinkommen ab 34 000 Euro im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro gegenüber jenen Eltern (B), die bei gleichem Einkommen ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. Dieser Verlust ergibt sich durch das einkommensabhängige Elterngeld und das Krippengeld. Nach Wegfall des Betreuungsgeldes 2015 hat sich der Verlust sogar noch um 10 800.- vergrößert.

siehe: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

  • Wir Eltern fordern die gleiche finanzielle Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern, verglichen mit den Kosten   für  Betreuung in öffentlichen  Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)
  • Wir Eltern fordern die Berechnung der Sozialabgaben nach Abzug des Existenzminimums der Kinder vom Brutto-Einkommen. Ebenso muss eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für den Kinderbedarf Eltern entlasten.

…………………………………………….

FAZIT: Die staatlichen „Leistungen“ für Familien bedürfen einer gründlichen Korrektur im Sinne der Gleichbehandlung von 

  • öffentlich und privat betreuten Kindern ( Kinderbetreuungskosten )
  • von erwerbslosen Müttern und Müttern mit Erwerbseinkommen ( Elterngeld)                
  • von Arbeitnehmern mit Kindern und solchen ohne Kinder ( Sozialbeiträge )

Ohne diese Korrektur macht sich unser Gesetzgeber wie bisher auch weiterhin des Verfassungsbruchs schuldig gegenüber 

Art. 1 GG –  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.                                                                                Art. 3 GG –  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.                                                   Art. 6 GG – (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen    Ordnung.                                                                                                                               (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern   und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht   die  staatliche Gemeinschaft.

Ich hoffe, das CONTRA unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zeigt Ihnen, wie verfassungswidrig die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Aber unsere Regierungen ignorieren beharrlich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem Auftrag, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Diese sind u. E. die Ursache für den Kindermangel in Deutschland, der künftig unseren Generationenvertrag in gewaltige Turbulenzen bringen wird. Das Hohelied der Familienförderung durch die bpb tönt in Elternohren jedenfalls wie schriller Hohn.

Ich grüße Sie in der unverschämten Hoffnung, dass von der Bundeszentrale bpb künftig ein Impuls zu mehr Gerechtigkeit für die künftigen Generationen ausgeht.

Bärbel Fischer im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

PS: Da dieses Schreiben im Internet veröffentlicht wird, freuen wir uns auf ein Statement von bpb, das wir selbstverständlich ebenfalls dort veröffentlichen werden.

 

 

„Chancengleichheit“ a la SOS-Kinderdörfer

„Wir begrüßen es, dass das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtmäßig angesehen wird“, sagt Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V. „Die finanziellen Mittel, die für das Betreuungsgeld veranschlagt sind, könnten sinnvoller in den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden“, fordert der Experte für Kinder- und Jugendhilfe.

http://www.sos-kinderdorf.de/portal/ueber-sos-kinderdorf/presse/stellungsnahme-betreuungsgeld

Hierzu schreibt Herr Michael Bloch:

E-Mail: m-bloch@gmx.de

Datum: 20.02.2017

 

An den Vorstand der SOS Kinderdörfer                                                                       Ridlerstraße 55

80339 München

meine Gründe, warum ich Ihnen nicht mehr spende

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.02.2017, mit dem Sie erneut zum Spenden aufrufen. Vielleicht haben Sie bemerkt, dass ich als ehemals regelmäßiger Spender meine Spenden seit anderthalb Jahren eingestellt habe. Das hat folgenden Hintergrund, den ich Ihnen mit diesem Schreiben erläutern möchte.

Auch ich engagiere mich seit Jahren ehrenamtlich dafür, dass es Kindern gut geht und sie ein liebevolles Zuhause haben. Besonders wichtig für die emotional gesunde Entwicklung von Kindern ist die konstante Anwesenheit einer festen Bezugsperson, im Idealfall der leiblichen Mutter, vor allem in den ersten drei Lebensjahren. Während dieser Zeit ist das kindliche Gehirn noch nicht ausgewachsen und vernetzt sich erst. Die Abwesenheit der Mutter ruft bei den Kleinkindern einen enormen Stress hervor, bei dem das Stresshormon Cortisol ausgeschüttet wird. Dieses bremst nachweislich das Gehirnwachstum. Daher haben Kinder, die während der ersten drei Lebensjahre fremdbetreut werden, deutlich geringer entwickelte Gehirne als solche Kinder, die von der eigenen Mutter großgezogen werden. Diese Erkenntnisse sind wissenschaftlich zweifelsfrei gesichert; als Beispiele möchte ich die Studien des kanadischen Arztes und Psychologen Prof. Gordon Neufeld (Buchtitel: „Unsere Kinder brauchen uns – die entscheidende Bedeutung der Eltern-Kind-Bindung“) und des australischen Psychologen Steve Biddulph (Buchtitel: „Das Geheimnis glücklicher Kinder“) erwähnen.

Von daher sollte bzw. muss es die Politik den jungen Müttern ermöglichen, ihre Kinder zumindest in den ersten drei Jahren selbst zu erziehen, ohne Nachteile in finanzieller Hinsicht oder bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Ein erster kleiner Schritt in diese richtige Richtung war die Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2013.

Doch als dieses nur zwei Jahre danach wieder abgeschafft wurde, gab Ihre Organisation „SOS Kinderdörfer“ am 21. Juli 2015 eine Pressemitteilung heraus, in der die Abschaffung des Betreuungsgeldes begrüßt und stattdessen der Ausbau außerfamiliärer Betreuung gefordert wird. Begründet wurde dies von Ihrem damaligen Vorsitzenden, Prof. Dr. Johannes Münder, mit angeblicher „Chancengleichheit“. Doch dies ist erwiesenermaßen sachlich falsch!

Im Alter bis zu 3 Jahren geht es nicht um Bildung; vorrangig brauchen die Kleinsten Bindung an die Mutter, damit die emotionale Stabilität reift und das Gehirn ohne die Ausschüttung des Stresshormons Cortisol vollständig vernetzt werden kann. Erst danach, im Alter von etwa 3 bis 4 Jahren, kann die eigentliche Bildung beginnen. Aber in der Öffentlichkeit werden die Begriffe Bindung und Bildung gerne durcheinander gebracht. Ich frage mich: aus Unwissenheit oder Absicht, um politisch gewollte Ziele zu verfolgen?

Auch mit dem Begriff „Chancengleichheit“ sollte man vorsichtig umgehen: oft handelt es sich dabei um „Gleichmacherei auf niedrigem Niveau“. Kinder, die in ihren Familien von ihren Eltern unterstützt und gefördert werden, haben auf jeden Fall bessere Startchancen ins Leben als solche, die in kollektiven Einrichtungen fremdbetreut werden. Letztere können die Familie nicht ersetzen.

Lange Rede, kurzer Sinn: in Ihren Spendenaufrufen werben Sie mit Sätzen wie „Schenken Sie Kindern ein liebevolles Zuhause“ oder „Bitte bleiben Sie an der Seite der Kinder“ – und gleichzeitig begrüßen Sie öffentlich eine Familienpolitik, die eben gerade nicht auf liebevolles Zuhause, sondern auf Fremdbetreuung in staatlichen Kollektiv-Einrichtungen fern der Familie setzt.

Dabei wissen Sie genau, dass es bei dieser Politik überhaupt nicht um das Wohl der Kinder geht. Mütter sollen heute ihre wertvolle Zeit nicht mit Kindererziehung „verplempern“, sondern mit Erwerbsarbeit zu einem gesteigerten Bruttosozial-produkt beitragen. „Kinder haben als hätte man keine“ – ist die traurige Maxime!

Seither fallen alle Mütter durch das Raster, die ihren Kindern in den prägenden Jahren präsente Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Begleitung schenken. Eltern fühlen sich seit Jahren total verraten, wenn sie ihren Kindern geben, was sie deren psychischer Stabilität schulden. Mit rund 1200.- Euro Steuergeld finanziert der Staat jeden Krippenplatz monatlich, für die familiäre Betreuung hat er keinen jämmerlichen Cent übrig. Um viele Tausend Euro werden Mütter heute betrogen, wenn sie ihr grundgesetzlich abgesichertes Recht auf Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst wahrnehmen und nicht an fremde Erzieherinnen delegieren. Dabei steht Eltern nach Art.6 ausdrücklich das Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder  ohne Verlust  selbst zu erziehen. Das Grundgesetz verbietet aus gutem Grund auch die Lenkung des Staates in Familienangelegenheiten. Krippenfinanzierung und Elterngeld sind aber eindeutig staatliche Lenkungsinstrumente. Wir Eltern halten dieses Vorgehen (wie auch Ex-Bundespräsident Roman Herzog) für einen zweifelsfreien Verfassungsbruch.

Nicht nur ich, sondern auch andere ehemalige Förderer der „SOS-Kinderdörfer“ sind entsetzt über Ihre Propagierung außerfamiliärer Betreuung statt familiärer Erziehung und haben daher die Spenden eingestellt. Stattdessen spenden wir jetzt solchen Organisationen, die sich öffentlich für die Kindererziehung in den Familien einsetzen und diese aufzuwerten versuchen.

Deutschland ist das kinderärmste Land der Welt; unsere Altersversorgung wird angesichts des fehlenden Nachwuchses sehr kümmerlich ausfallen. Doch mit der einseitigen Fokussierung auf außerfamiliäre Betreuung wird die dringend nötige Erhöhung der Geburtenrate nicht erreicht, sondern nur mit gesellschaftlicher Wertschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit.

Bitte lassen Sie sich meine Ausführungen und Gedanken durch den Kopf gehen. Ich würde mich freuen, wenn danach ein Umdenken bei Ihnen stattfinden würde. Falls nicht, brauchen Sie mir keine weiteren Spendenaufrufe mehr zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bloch

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Und noch ein Brief an Herrn Prof. Münder:

21. 02. 2017

Sehr  geehrter Herr Prof. Münder!

Betr.: SOS-Kinderdorf begrüßt Urteil zum Betreuungsgeld

 

Seit dem ich erfuhr, dass Sie die Abschaffung des staatlichen Betreuungsgelds für präsente Eltern so leidenschaftlich befürworten, seit dem scheidet das Hilfswerk SOS Kinderdörfer für mich als Spenderin aus. Vor Jahren ließ ich Ihnen 500.- zukommen. Heute streitet in mir das heftige Bedürfnis, Kindern zu helfen mit meiner politischen Einsicht. Wie soll ich ein Hilfswerk unterstützen, das sich gegen Elternpräsenz von Kleinkindern stark macht? Wie kann ich gutheißen, Paaren, die sich noch für Kinder entscheiden, das Leben schwer zu machen?

 

27 Jahre im Dienst vernachlässigter Kinder, kämpfe ich nicht GEGEN Familien, sondern FÜR Familien. Mein Fazit aus jahrzehntelanger Arbeit an einer Heimsonderschule für Erziehungshilfe: Familien müssen endlich in die Lage versetzt werden, psychologisch, emotional, pädagogisch, autonom und autark für ihre Nachkommen zu sorgen. Und das wäre ( nicht in jedem, aber in vielen Fällen ) möglich , nähmen unsere Regierungen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst, das verbietet, dass Eltern durch ihre Kinder Nachteile erleiden.

 

Ich selbst bin vor 70 Jahren in einer armen Familie aufgewachsen, obwohl mein Vater vollzeitbeschäftigt war. Nur mit extremer Einschränkung, drei Schrebergärten und der ( für meine Mutter höchst beschämende ) Unterstützung durch die CARITAS  konnten meine überaus fleißigen Eltern unsere achtköpfige Familie ernähren, mit dem Ergebnis, dass diese jahrelange Schufterei im Sozialgesetz Konrad Adenauers von 1957 unseren Eltern keinen Pfennig Bonus gegenüber Leuten einbrachte, die sich ohne Kinder auf ein gesegnetes Alter freuen konnten. Und dies ermöglichten – paradoxerweise – wir Kinder mit unseren Beiträgen. Die Knochenarbeit unserer Eltern kam demnach zuerst und in vollem Umfang jenen zugute, die sich lebenslang Kinderkosten ersparten. Aus uns Kindern wurden berufshalber sechs Steuer-und Beitragszahler, die allerdings unseren Eltern selbst  so gut wie nichts nutzten. Im Gegenteil! Meine tüchtigen Eltern mussten sich im Alter noch Zusatzjobs suchen, um einigermaßen über die Runden zu kommen.

 

Dies alles berichte ich Ihnen, um zu zeigen, wie unser Sozialgesetz mit Eltern umgeht. Denn bis heute hat sich daran nichts geändert, weil sich unsere Regierungen beharrlich sträuben, das Gleichheitsprinzip nach ART. 3 GG zu respektieren. Demnach dürften Eltern gegenüber nachwuchslosen Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden, was das BverfG bereits des Öfteren bestätigt hat.

Was hat dies alles mit dem Betreuungsgeld von 150.- € zu tun, das Sie so vehement bekämpfen?

 

Mir leuchtet ein, dass ein Hilfswerk wie SOS-KD davon lebt, dass Kinder vernachlässigt werden. Würde  die Politik sich heute dazu entschließen, Familiengerechtigkeit Ernst zu nehmen, so würde Ihr Klientel schrumpfen allein dadurch, dass Eltern ihre Kinder zuhause betreuen könnten. Dazu müsste Pflege-, Sorge, -und Betreuungsarbeit mit Erwerbsarbeit sozialrechtlich gleichgestellt werden. Aber dazu fehlt seit eh und je jeder politische Wille.

 

Ein  B e t r e u u n g s g e l d  von mtl. 150.- über zwei Jahre ist ein beschämender Klax gegenüber den 1000.- bis 1200.- , die der Steuerzahler pro Krippenplatz spendiert für Eltern, die  zwei Vollzeitjobs nachgehen. Der deutsche Geburtenmangel ist hausgemacht. Genau so schlägt das gesetzliche  E l t e r n g e l d  für das erste Jahr jenen Eltern ins Gesicht, die wegen bereits vorhandener Kinder kein Erwerbseinkommen vorweisen können. Also meine Mutter wäre vor 70 Jahren ebenso durch das Raster gefallen wie Mütter heute. Die Geschichtsbücher werden dereinst diese haarsträubende Sozialpolitik anprangern, wenn es darum geht, den sträflichen Kindermangel in Deutschland zu erklären. Das heutige Rentenproblem ist die logische Folge solch kurzsichtiger Politik.

 

Diese Zeilen, Herr Prof. Münder, mögen Sie nachdenklich machen, ob Ihr Kampf gegen ein Betreuungsgeld berechtigt ist, das per se um 1000 € zu niedrig ist. Denn wie öffentliche und private Schulen jeweils ihre Berechtigung haben, so sollte auch öffentliche und private Kinderbetreuung gleich behandelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT