Mütter unerwünscht!

Leserinnenbrief zur OECD-Studie zur künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft besonders im Hinblick auf die Überalterung in Deutschland

„Bis 2060 rutscht die Bundesrepublik von Rang fünf auf Platz 10 der Top-Industienationen ab. Hauptursache: Überalterung“ Offenbar treibt die OECD keine weitere Foschung zu den Ursachen der Überalterung. Vielmehr zählt auch sie zu den Institutionen, die nicht oft genug betonen können, dass alle Frauen in der Erwerbsarbeit gebraucht werden. Als Mütter sollen sie möglichst wenig Zeit mit Kindererziehung verplempern. Mütter-Mobbing ist zum gesellschafts- und frauenpolitischen Hit unserer Tage geworden.

Begriffe wie „Nur-Mutter“, „Heimchen am Herd“, Erziehung der eigenen Kinder als „Nicht-Arbeit“, ein die Stellung der Mütter schwächendes neues Unterhaltsrecht, Streit ums Ehegattensplitting, ein Feminismus, der Mütter ausschließt, ein Elterngeld, das den Erwerbsstatus zum Maßstab setzt, statt der Erziehungsleistung, um die es doch geht, und schamlos gehässige Schimpftiraden wegen eines lächerlich geringen Betreuungsgelds – all dies kennzeichnet den Tiefpunkt der Anerkennung, den Mütter hierzulande erleben.

Das Wort „Mutterschaft“ traut man sich nicht mehr in den Mund zu nehmen – ein verhängnisvolles spätes Erbe aus brauner Zeit. Allerdings: wo sollen Kinder herkommen, wenn Mütter nicht erwünscht sind? Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ist ganz sicher nicht das Allheilmittel, als das sie uns so euphorisch verkauft wird. Wir leben nach dem Motto: „Der Letzte macht das Licht aus.“

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 11, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

Ja geht´s noch?

Leserbrief zu "Deutschland vergreist, Nachwuchs fehlt", Schwarzwälder 
Bote vom 4. Oktober 2012

Dieses Gejammer über fehlenden Nachwuchs wächst einem zum Hals heraus. 
Dies erst recht, wenn man erlebt, wie die Verantwortlichen und ihre 
medialen Hofberichterstatter die wahren Ursachen sturheil nicht zur 
Kenntnis nehmen wollen: Man kann nicht ganze Sozialsysteme per Umlage 
organisieren und dann das Kinderkriegen marginalisieren, ja bestrafen. 
Genau das erleben wir täglich zunehmend seit der Rentenreform 1957. 
Mütter sollen den Nachwuchs für die Rentenkasse gebären, selber aber so 
gut wie keine Rente davon bekommen. Frauen sollen möglichst wenig Zeit 
mit der Erziehung eigener Kinder verplempern, sondern möglichst 
lückenlos erwerbstätig sein. "Heimchen am Herd" ist zum übelsten 
Schimpfwort geworden. Ja geht's noch?

Gertrud Martin
Seb.-Kneipp-Str. 110
78048 VS-Villingen
Tel.07721 56124

FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

 Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung

                                                                                                                                             Datum 27.09.2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern

Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=190182.html), dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:

Die Verfassungskonformität des definitiv beschlossenen Rechtsanspruchs auf öffentlich finanzierte Krippenbetreuung für alle 1–2-Jährigen ist mehr als zweifelhaft, denn dieses Konzept schließt alle anderen Betreuungsformen, die Eltern als für ihre Kinder förderlicher ansehen, von der Bezuschussung aus. Es ist aber laut Grundgesetz das den Eltern vorrangig zustehende Recht, die Art und Weise der Betreuung für ihre Kinder zu bestimmen.“ Martin verweist auf das Bundesverfassungsgericht:

Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“(BVerfG 24, 119, S. 143)

Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienste des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ (BVerfGE 99, 216, S. 234)

Martin kritisiert: „Mit der einseitigen milliardenschweren Finanzierung nur der Krippenbetreuung werden diese verfassungsrichterlichen Vorgaben eindeutig unterlaufen. Für alle anderen Formen der Betreuung – einschließlich der durch die Eltern – ist eine gleichwertige Finanzierung zu fordern!“

Und im Blick auf den aktuellen schwarz-gelben Koalitionsstreit um das Betreuungsgeld macht die Bundesvorsitzende deutlich: „Die Blockadehaltung der FDP ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Seit jeher präsentiert sich die FDP als die Partei der persönlichen Freiheit und privaten Verantwortlichkeit. Wo bleibt diese Maxime im Zusammenhang mit der Freiheit der Eltern und ihrer privatesten Verantwortlichkeit für ihre Kinder? Es geht der FDP ganz offensichtlich nur um die Freiheit der Wirtschaftsunternehmen und deren Versorgung mit preisgünstigen Arbeitskräften. Deshalb hat für die FDP die gnadenlose Gängelung der Eltern und die Verhinderung des Betreuungsgeldes als Minimalansatz zur Verbesserung von Wahlfreiheit für Eltern oberste Priorität.“

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Ehrennadeln heute wertlos!

An den CARITASVERBAND Diözesangeschäftsstelle, Strombergstr.1, 70188 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Laufe meiner Tätigkeit ( 01. 01. 1973 – 31. 08. 1999 ) als Lehrerin an der Heimsonderschule für Erziehungshilfe am Kinderheim St. Anna in Leutkirch hatte ich über den Stiftungsvorstand vom CARITASVERBAND  zweimal eine silberne Ehrennadel für meinen  langjährigen  Einsatz überreicht bekommen. Meine  Arbeit mit Heimkindern hat mir zu der Gewissheit verholfen, dass nichts so bedeutend für eine sicher gebundene und ungestörte Entwicklung  einer stabilen Persönlichkeit ist wie ein fürsorgendes Elternhaus, das dem Kind Geborgenheit, Sicherheit und  Nähe durch verlässliche Präsenz schenkt.

Dass es heute vielen Eltern gar nicht mehr möglich ist, ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder ( Art. 6 GG ) wahrzunehmen, liegt an der immer prekärer werdenden finanziellen Lage von immer mehr Familien in Deutschland, welche junge Mütter wenige Monate nach der Geburt zurück in den Betrieb zwingt. Damit bleibt vielen Müttern gar keine andere Wahl, als ihr Kind in die Krippe zu geben.  Eine vorzeitige und stundenlange Trennung ist für Mutter und Kind erwiesenermaßen mit heftigem psychischen Stress verbunden und führt häufig zur Traumatisierung der Kinder und zum Burn-out der Mütter.

Selbstverständlich soll jede Familie ihre Kinderbetreuung nach ihren eigenen Bedürfnissen frei wählen können. Aber einer großen Zahl von Eltern wird diese Wahl zunehmend erschwert: friss oder stirb! Anstatt einer Politik der Defamilisierung entgegen zu treten, reiht sich die CARITAS nun auch noch in den Chor derer ein, die ein Betreuungsgeld für Eltern ablehnen, wenn diese ihr Kind selbst betreuen wollen ( PM 10. 05. 2012). Auch wenn ich das Betreuungsgeld in der geplanten Fassung wegen seiner skandalösen Unzulänglichkeit ablehne, bedaure ich, dass die CARITAS mit ihrer offiziellen Deklaration jenen 60 % der Eltern in den Rücken fällt, die täglich neu ihre mühe- und liebevolle Familienarbeit leisten. Nach meiner Ansicht sollte die CARITAS ihren Einfluss geltend machen, um den Eltern  ihr ureigenstes Recht nachteilsfrei zu erhalten. Ebenso müsste sie sich auf politischer Ebene für eine gleichwertige Anerkennung von Familienarbeit und eine humane und  gerechtere Familien- und Beschäftigungspolitik einsetzen. Familienpolitik ist nach meiner Einschätzung inzwischen zu einer stupiden Vereinbarkeitspolitik verkommen, weil die Gesellschaft, also auch die CARITAS, den gesellschaftlichen Wert einer gesunden Familie aus dem Blick verloren hat. Anstatt daran zu arbeiten, dass Heime überflüssig werden, indem man Familien professionell stützt, werden heute in großem Stil Heimkinder in Krippen  gezüchtet.

Mein Einsatz galt immer dem Wohl der Kinder. Empört über den Wertewandel der CARITAS, m. E.   zum Schaden von Kindern und Eltern, bedeutet mir Ihre Auszeichnung nichts mehr. Daher gebe ich heute meine Ehrennadeln an die CARITAS zurück.

Nach lebenslanger Treue zur CARITAS  grüße ich Sie tief enttäuscht

Bärbel Fischer

Rettungsschirm für Familien!


Pressemeldung

01. August 2012

Verband Familienarbeit e. V. fordert „Rettungsschirm“ für Familien

Elterngeldgesetz diskriminiert Mehr-Kind-Familien und junge Eltern

 

Das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz wurde von der damaligen schwarz-roten Regierung damit begründet, „auf die Tatsache zu reagieren, dass Männer und Frauen sich immer später und seltener für Kinder entscheiden“ (Bundestagsdrucksache 16/1889, S. 15).

Tatsächlich hat die Bundesregierung durch die Einführung der „Entgeltersatzfunktion“ das Gegenteil bewirkt. Sie hat zwei Gruppen von Eltern geschaffen: Die Minderheit gut verdienender Eltern mit erstem Kind wird privilegiert und erhält bis zu 1800 € Elterngeld pro Monat. Junge noch in Ausbildung befindliche Eltern und Eltern, die vor einer Geburt bereits vorhandene Kinder betreuten und deshalb weniger Einkommen hatten, werden meist mit 300 € abgespeist. Sie erhalten nur die Hälfte im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld. – Der Effekt: Für junge Eltern ist das Gesetz ein starker Anreiz, eine Geburt aufzuschieben, bis ein höherer Verdienst erzielt wird – bei Akademikerinnen manchmal bis zum St. Nimmerleinstag. Wer den Wunsch nach mehreren Kindern verwirklicht, wird systematisch mit einem Nachteil von insgesamt bis zu 18 000 € bestraft.

Dazu Dr. Johannes Resch, Stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V.: „Entgegen der vorgeblichen Absicht der früheren Bundesregierung wirkt das Elterngeld durch Benachteiligung von jungen Eltern und Mehr-Kind-Familien als Geburtenbremse. Die weiter sinkenden Geburtenzahlen belegen das.“

Dr. Resch weiter: „Mit dem Elterngeldgesetz wurde die gezielte Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern fortgesetzt, die bereits 1957 durch die Rentenreform Adenauers eingeleitet wurde. So müssen seitdem z. B. die Kinder aus einer Familie mit vier Kindern später vier Renten finanzieren (inzwischen wegen des Geburtenrückgangs sogar noch mehr). Die eigenen Eltern haben dagegen wegen der unterbewerteten Erziehungszeiten in der Regel sogar weniger Ansprüche als andere. Kinder wurden – wirtschaftlich gesehen – zur `Fehlinvestition`. Eine zunehmende Verarmung der Familien war und ist die Folge.“

Der Verband Familienarbeit e. V. stellt fest: Während das Bundesverfassungsgericht in bisherigen Urteilen diese Diskriminierung von Mehr-Kind-Familien scharf kritisiert hat (BVerfGEen 6,55; 82, 60; 87, 1; 99, 216; 103, 242 u. a.), wurden aktuelle Verfassungsbeschwerden gegen das Elterngeldgesetz von einer Kammer des Gerichts (eine Richterin, zwei Richter) `nicht zur Entscheidung angenommen`. Damit wird den Eltern der Schutz verweigert, der ihnen nach Art. 6 GG zusteht. – Aber auch der in Art.3 GG geforderte Gleichbehandlungsgrundsatz wird verletzt, wenn Wohlhabende höhere steuerfinanzierte Leistungen erhalten als weniger Wohlhabende (wie junge Eltern und Mehr-Kind-Familien). Ein solches Gesetz ist bisher einmalig im deutschen Sozialrecht und müsste schon deshalb einer gründlichen verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden.

Dr. Resch: „Damit stimmt selbst eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts der `Ausschlachtung der Familie` durch Wirtschaft und Krippenbetreiber zu. Der Wirtschaft geht es um das Arbeitskräftepotential der Eltern, das sie zur Lohnsenkung und Profitmaximierung nutzen will. Die Letzteren, darunter sogar kirchliche Einrichtungen wie Diakonie und Caritas, wollen an der Auslagerung von Familienaufgaben verdienen. Sie fordern sogar das zur Stabilisierung der Familien vorgesehene, aber für diesen Zweck viel zu geringe Betreuungsgeld zusätzlich für die von ihnen betriebenen Krippen und werden dabei auch noch von Führungskadern der Evangelischen Kirche unterstützt. – An Kindeswohl und Elternrechte scheint niemand mehr zu denken.“

Auf diesem Hintergrund sei eine Wende zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit der Familien nur zu erwarten, wenn sich die Eltern selbst organisieren und einen „Rettungsschirm für Familien“ fordern. Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit e. V. ist die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit schon so weit fortgeschritten, dass nur noch eine direkte Bezahlung der Kindererziehung die Familie als Lebensform wieder stabilisieren könne. Die Bezahlung der Erziehungsarbeit dürfe sich aber nicht auf die Betreuung in Kinderkrippen beschränken, sondern habe die freie Entscheidung der Eltern über die Art der Kinderbetreuung zu achten. Resch abschließend: „Ein solcher `Rettungsschirm` für Familien wäre zugleich ein `Rettungsschirm` für den Fortbestand unseres gesetzlichen Alterssicherungssystems, der sich samt Krankenversorgung und Pflege im Alter ausschließlich auf die nachfolgende Generation und damit ausschließlich auf die Erziehung von Kindern stützt, während die aktuellen Sozialabgaben lediglich der Versorgung der heutigen Rentner dienen.“

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Um Verbreitung wird gebeten!
 
 
 

„Familien, empört euch!“ Petition unterschreiben

“Familien haben heute das Recht, energisch ökonomische Gerechtigkeit zu verlangen.” (Prof. Paul Kirchhof)

DER FAMILIENBUND (FDK) KÄMPFT FÜR GERECHTIGKEIT FÜR FAMILIEN!

Insbesondere bei den Sozialversicherungen und den Verbrauchssteuern werden Familien nachweislich und gravierend ausgebeutet. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1992 (!) und 2001 müssen endlich umgesetzt werden. Dadurch bliebe Familien jeden Monat bis zu 400 EUR mehr pro Kind im Geldbeutel, hat der Deutsche Familienverband in seinem Heft 04/2008 berechnet. Unter anderem Christine Haderthauer, bayerische Sozialministerin, und Bischof Hanke, Eichstätt, haben hier ihre Unterstützung zugesagt. 

Bitte, nehmen Sie an der Aktion teil und unterzeichnen Sie den Appell. Bitte auch weiter verbreiten! Herzlichen Dank!

http://openpetition.de/petition/online/familien-empoert-euch

Für eine Durchschnittsrente musst du 15 Kinder erziehen!

Verband Familienarbeit e. V. 

Pressemeldung

5. Juli 2012

20 Jahre „Trümmerfrauenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Enteignung der Eltern hatte trotzdem Bestand

Am 7. Juli 1992 erfolgte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 1), das sich mit den Rentenansprüchen für Kinder betreuende Elternteile, also vor allem von Müttern, beschäftigte. Insofern ist der von den Medien geschaffene Bezug auf „Trümmerfrauen“ eher irreführend.

Die politische Bedeutung des Urteils liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals in einer vorher nicht gekannten Deutlichkeit auf die Enteignung der Eltern hinwies, die durch unsere Sozialgesetzgebung erzwungen wurde (Rn 127 – 129):

Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. Die Familie, in der ein Elternteil zugunsten der Kindererziehung aus dem Erwerbsleben ausscheidet, nimmt im Vergleich zu Kinderlosen nicht nur Einkommenseinbußen hin, sie muss das gesunkene Einkommen vielmehr auf mehrere Köpfe verteilen. Wenn die Kinder in das Erwerbsleben eingetreten sind und durch ihre Beiträge die Alterssicherung der Elterngeneration mittragen, haben Eltern selbst eine geringere Rente zu erwarten.

Die Benachteiligung von Familien,…, wird weder durch staatliche Leistungen noch auf andere Weise ausgeglichen.“

Die Alterssicherung, die vor Einführung der Rentenversicherung von den eigenen Kindern gewährleistet wurde, ist gerade infolge des Zwangsversicherungssystems erheblich vermindert. Die Pflicht zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen beeinträchtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder. Geldmittel, die sie ohne den Beitragszwang zum Unterhalt ihrer nicht mehr erwerbstätigen Eltern aufbringen könnten, werden ihnen entzogen und auf die Solidargemeinschaft übergeleitet, die sie zur Rentenzahlung an die Versicherten insgesamt verwendet.“

Im Gefolge des Urteils wurden zwar für ab 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre (statt zuvor eines) bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Dazu der Stellv. Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit Dr. Johannes Resch:
„Damit müsste ein Elternteil immer noch 15 Kinder erziehen, um auf eine Durchschnittsrente zu kommen. Es bleibt auch unbeachtet, dass für die Erziehungsarbeit im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Auch heute noch müssen die Kinder in der Regel an Nur-Erwerbstätige ohne Kinder höhere Renten zahlen als an ihre eigenen Eltern.

Trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts blieb so die Enteignung der Eltern, die die Lebensfähigkeit der Familie immer weiter untergraben hat, bestehen.

Zwar hat das Gericht weitere Korrekturen angemahnt, hat es aber unterlassen, Fristen zu setzen. So ist eine verfassungsgerechte Behandlung der Familien bis heute unterblieben.

Ganz im Gegenteil: Durch das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz wurde namentlich die 1992 besonders gerügte Benachteiligung der Mehr-Kind-Familie noch weiter ausgebaut, indem bei der Bemessung des Elterngeldes die Betreuung von älteren Kindern im Jahr vor einer Geburt als ´Nichtarbeit` gewertet wurde.“ Es bestehe eine Kontinuität zwischen der Enteignung der Eltern durch die Rentereform 1957 (siehe obiges Zitat aus dem Urteil) und der erneuten Abwertung der Erziehungsleistung durch das Elterngeldgesetz 2007.

Resch weiter: „Besonders zu kritisieren ist, dass das Elterngeldgesetz unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander ausspielt. So werden gut verdienende Eltern mit erstem Kind gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeld massiv begünstigt. Die Ansprüche von Mehr-Kind-Eltern, der noch in Ausbildung befindlichen jungen Eltern und Hartz IV–Empfängern wurden dagegen überwiegend halbiert oder ganz gestrichen“.

Damit werde eine „Oberschicht“, die etwa 20 % der Elternschaft umfasse, regelrecht aus der Solidarität unter den Eltern „herausgekauft“, was von der Elternmehrheit finanziert werden müsse und das Bestreben um mehr Familiengerechtigkeit im Keim erstickt.

Resch weiter: „So ist auch zu erklären, dass unsere von einer gesellschaftlichen Führungsschicht und der Wirtschaft weitgehend gleichgeschalteten Medien das Elterngeldgesetz loben, obwohl es für die meisten Eltern gegenüber dem früheren Erziehungsgeld zusätzliche Nachteile gebracht hat. – Selbst kirchliche Einrichtungen wie Diakonie und Caritas stimmen in den Chor ein, der diese familienfeindliche Gesetzgebung für richtig hält (vergl. Pressemeldung des Verbands Familienarbeit vom 7. Mai 2012).

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
5. Juli 2012

Opposition behandelt Eltern wie Idioten

Robin Alexander kritisiert die maßlose Polemik der Opposition und auch von Schwarz-Gelb in Sachen Betreuungsgeld: „So verächtlich sprach lange niemand über Frauen“.

Fazit: Eine solche rücksichtslose Ankündigung ist keine Politik mehr, sondern Ideologie.

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article106421223/Die-Opposition-behandelt-Eltern-wie-Idioten.html