Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Frankreich vorn

Sehr geehrte Frau Longin,

in der gestrigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung rühmten Sie das französische Familienmodell, das sich tatsächlich meilenweit vom deutschen unterscheidet. Als Beweis nannten Sie stolz die Geburtenrate von zuletzt 1,93 , die Sie auf eine verlässliche außerfamiliäre Kinderbetreuung schon ab dem 3. Monat zurückführen. Als leuchtendes Beispiel diente Ihnen Madame Royal. 80% aller französischen Mütter mit einem unter sechsjährigen Kind sind erwerbstätig, aber nur 62% deutsche Mütter.

Woher kommt dieser Unterschied?

Leider haben Sie es unterlassen, auf die realen Fakten einzugehen, welche die französische Familienpolitik von der deutschen unterscheidet, und die eben auch die beispielhafte französische Geburtenrate erklären.

Während in Deutschland Familienarbeit als Nullwert gilt und auch nur minimale Rentenpunkte erzeugt, hat die Erziehungsarbeit in der französischen Politik einen steuermindernden Effekt. Ab drei Kindern, so heißt es, werden in FR von Eltern keine, oder nur geringfügige Steuern erhoben. Ganz anders in Deutschland.

Hier wird zwar Kindergeld bezahlt. Verschwiegen wird aber, dass das so genannte Kindergeld zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuer ist, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. staatlichem Kindergeld wurde den Eltern zuvor bereits 19 Mrd. abgeknöpft! Das bedeutet, dass sich die Eltern das Kindergeld zur Hälfte selbst bezahlen. Doch diese Tatsache wird erfolgreich verschleiert.

Zum Zweiten: Bei den Sozialabgaben (Renten-, Krankenversicherung etc. ) unterscheidet das deutsche Sozialgesetz nicht nach Familiengröße. D.h. ein Single zahlt genau den gleichen Beitrag wie ein Vater von 5 Kindern. Unserem Gesetzgeber scheint das völlig egal zu sein. Er merkt nicht einmal, dass deutsche Paare deswegen zu 26% auf Kinder verzichten. Denn bei einer Familie mit 4 Kindern macht das ein monatliches MINUS von 1000.- aus. Ein Betrag, den man auch „Strafsteuer auf Familie“  bezeichnen könnte.

Zum Dritten: An Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Öko-, Fahrzeug-, Kraftstoffsteuern liefern Familien mit Kindern einen Anteil von über 60% ab, denn die haben den höchsten Verbrauch. Auch Strom- und Wasserkosten, Mieten und Heizkosten schlagen x-mal zu Buche. Das restlich verbliebene Kindergeld müsste daher dreimal so hoch ausfallen. Dann erst wäre die Benachteiligung aufgehoben! Von Förderung keine Rede!

Am Ende des Jahres fehlen dem Facharbeiter mit 2 Kindern bei 35 000.- Jahresbrutto bereits  2028.- an frei verfügbarem Einkommen, während der vergleichbare Single sich über ein PLUS von 13 329.- freuen darf  (Differenz im Jahr 2017: 15 357.- ) Siehe

Horizontaler Vergleich  2017 (Deutscher Familienverband )

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Vergleich 2002 bis 2017 (Deutscher Familienverband )

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Ich hoffe, Sie erkennen, woran es liegt,

  • dass in Deutschland heute jedes 5. Kind von Sozialhilfe lebt,
  • dass sich seit 1965 die Geburtenzahl von jährlich 1,3 Millionen auf 670 000 halbiert hat,
  • dass Deutschland neben Japan das demografische Schlusslicht der Welt geworden ist,
  • dass die Ungleichheit zwischen Singles und Eltern dramatische Ausmaße zeigt,
  • dass unsere Familienpolitik Erwerbsfrauen und Familienfrauen auf unerhörte Weise spaltet.

Es ist also nicht so, dass deutsche Frauen Hausmütterchen spielen wollten, sondern dass unser familienfeindliches Sozialgesetz Eltern stranguliert. Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Bericht zum Weltfrauentag  die oben angeführten Gründe zur Sprache gebracht hätte. Zudem informierten mich meine französischen Freunde, dass sich inzwischen unter Frankreichs jungen Müttern Unmut regt gegen die selbstverständliche Praxis, Kleinkinder in den Schoß des Staates zu legen.

Wir Europäer entsorgten während der letzten Jahrzehnte unsere alten Eltern in Ghettos, und nun entsorgen wir unseren Nachwuchs in Kitas, damit wir treu und ergeben unseren Arbeitgebern dienen dürfen. Familie als solche gibt es nur noch stundenweise.

„Das erste Wort, was die Kleinen sprechen, hören heute nicht die Eltern, sondern die Erzieherin. Das letzte Wort, das wir sprechen, hören heute nicht unsere Kinder, sondern der Altenpfleger“. Eine  fabelhafte Gesellschaft!

Ich grüße Sie sehr besorgt als Leserin der Schwäbischen Zeitung
Bärbel Fischer

9. März 2017

Weltfrauentag: Frauenpolitik für den Papierkorb!

Zum Weltfrauentag 2017

Zum Weltfrauentag möchte ich einmal aufzählen, was  n i c h t  auf der Agenda von Frau Schwesig steht, obwohl sie unablässig das Hohelied von der Gleichstellung singt. Für die „Familien“(!)ministerin und Frau Nahles (Arbeitsministerium) nützt Frauen alles, was ihnen ihre Kinder vom Hals schafft, damit sie sorglos (?) dem Betrieb möglichst ganztags zur Verfügung stehen. Es ist ihr

  • egal, dass Müttern, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt brachten, heute noch immer ein Rentenpunkt fehlt, weswegen sie mit jüngeren Müttern eben nicht gleichgestellt sind,
  • egal, dass Familienarbeit (Sorge und Pflege) trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht noch immer nicht der Erwerbsarbeit gleichgestellt ist,
  • egal, dass allein erziehende Mütter und ihre Kinder per Gesetz noch immer höchst armutsgefährdet sind,
  • egal, dass Familien mit einem Facharbeitergehalt ( 35 000 Euro p.a. ) bereits ab dem 2. Kind unter ihr Existenminimum driften, weil sie verfassungswidrige Sozialabgaben zu stemmen haben,
  • egal, dass der Fiskus bei Verbrauchssteuern sich ausgerechnet zu 60% bei Familien bedient; je mehr Kinder, umso mehr Verbrauch!,
  • egal, dass das geplante „Familiengeld“ eine Verschlechterung für das zeitliche, wie finanzielle Familienbudget bedeutet.
  • egal, dass das einkommensabhängige einjährige Elterngeld alle erwerbslosen Frauen wegen vorhandener Kinder mit dem Mindestsatz demütigt, während Frauen mit hohem Einkommen vor der Niederkunft mit dem Höchstsatz belohnt werden. Nicht der mühsame Aufwand für Kindererziehung wird honoriert, sondern die letzte  Gehaltsstufe.
  • egal, dass das einzige, aberwitzig minimale  einjährige Betreuungsgeld ( 150 Euro )  zur Gleichstellung von Familienfrauen und Erwerbsfrauen ausgerechnet dem ideologischen SPD-Betreiben zum Opfer fiel.

Gleichstellung von Frauen? – Eine Farce!

Eine Frauenpolitik, die spaltet, ist keine Politik für Frauen, sondern bestenfalls für den Papierkorb!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

An die Bundeszentrale für Politische Bildung

An die                                                                                                          

Bundeszentrale für Politische Bildung bpb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die Gelegenheit, mich auf Ihrer Internetseite zur FAMILIENPOLITIK umzusehen. Ich gestehe: Ich war perplex. Denn entgegen Ihrer Darstellung erfahren wir Eltern den staatlichen „Segen“, mit dem die Bundesrepublik Familien überschüttet (!) , als eindeutig verfassungswidrig.

 

1.  KINDERGELD ( 40 Mrd.)

Sie schreiben:

„Das Kindergeld ist wohl die bekannteste familienpolitische Leistung. Sie wird seit 1954 gezahlt und soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen“.

Wie der Deutsche Familienverband DFV und der Familienbund der Katholiken aber vorrechnen, besteht das Kindergeld zu großen Teilen aus der Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder einbehalten hat.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beispiel:

Eine Familie mit einem Kind und 3.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt zunächst 233 Euro Lohnsteuer. Das sind 124 Euro zu viel, weil auf das steuerfreie Existenzminimum des Kindes ebenfalls Lohnsteuer erhoben wird. Von dem gezahlten Kindergeld in Höhe von 184 Euro entfallen also 124 Euro auf die Rückzahlung zu viel erhobener Steuern, lediglich 60 Euro von der Gesamtsumme des Kindergeldes dienen der Förderung.

Dazu äußert sich auch der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

Dass Familien trotz (halbiertem) Kindergeld mit jedem weiteren Kind ärmer werden, bzw. weit unter ihr Existenzminimum abdriften, zeigen folgende Statistiken des DFV:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Dies liegt an der verfassungswidrigen Beitragsbelastung, die an Familienblindheit kaum zu überbieten ist.

2.  ELTERNGELD  ( 4,6 Mrd. ) 

  • Das Elterngeld ist die einzige steuerfinanzierte Sozialleistung, die Besserverdiener stärker begünstigt als Geringverdiener und damit die Familienarmut verschärft.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern, weil sie noch kein Erwerbseinkommen haben.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern mit zweitem und einem weiteren Kind, weil es die Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht als „Leistung“ berücksichtigt.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen, bei einem nachfolgenden Kind.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt demnach gutverdienende Eltern bei einem ersten Kind auf Kosten aller anderen Eltern. Damit wird die Elternschaft gespalten, was das von der Regierung beabsichtigte Ziel einer Bevormundung der Eltern erleichtert.
  • Das Elterngeldgesetz bestraft Eltern, die sich nicht in die auf Druck der Wirtschaft gestrickte Zwangsjacke pressen lassen und ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen. Damit wird massiv in die Grundrechte der Eltern eingegriffen.

siehe: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

  • Der Staat hat die Autonomie der Eltern zu achten und zu sichern.
  • Das Elterngeld hat die Erziehungsleistung zu honorieren und nicht die vorangegangene Erwerbsarbeit.  
  • Alle Eltern sind gleich zu behandeln.

 

3.  KRIPPENFÖRDERUNG ( 20 Mrd. )

Beispiel:

Eltern (A), die ihre drei Kinder  in eigener  Verantwortung erziehen, erleiden bei einem Jahreseinkommen ab 34 000 Euro im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro gegenüber jenen Eltern (B), die bei gleichem Einkommen ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. Dieser Verlust ergibt sich durch das einkommensabhängige Elterngeld und das Krippengeld. Nach Wegfall des Betreuungsgeldes 2015 hat sich der Verlust sogar noch um 10 800.- vergrößert.

siehe: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

  • Wir Eltern fordern die gleiche finanzielle Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern, verglichen mit den Kosten   für  Betreuung in öffentlichen  Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)
  • Wir Eltern fordern die Berechnung der Sozialabgaben nach Abzug des Existenzminimums der Kinder vom Brutto-Einkommen. Ebenso muss eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für den Kinderbedarf Eltern entlasten.

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FAZIT: Die staatlichen „Leistungen“ für Familien bedürfen einer gründlichen Korrektur im Sinne der Gleichbehandlung von 

  • öffentlich und privat betreuten Kindern ( Kinderbetreuungskosten )
  • von erwerbslosen Müttern und Müttern mit Erwerbseinkommen ( Elterngeld)                
  • von Arbeitnehmern mit Kindern und solchen ohne Kinder ( Sozialbeiträge )

Ohne diese Korrektur macht sich unser Gesetzgeber wie bisher auch weiterhin des Verfassungsbruchs schuldig gegenüber 

Art. 1 GG –  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.                                                                                Art. 3 GG –  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.                                                   Art. 6 GG – (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen    Ordnung.                                                                                                                               (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern   und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht   die  staatliche Gemeinschaft.

Ich hoffe, das CONTRA unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zeigt Ihnen, wie verfassungswidrig die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Aber unsere Regierungen ignorieren beharrlich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem Auftrag, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Diese sind u. E. die Ursache für den Kindermangel in Deutschland, der künftig unseren Generationenvertrag in gewaltige Turbulenzen bringen wird. Das Hohelied der Familienförderung durch die bpb tönt in Elternohren jedenfalls wie schriller Hohn.

Ich grüße Sie in der unverschämten Hoffnung, dass von der Bundeszentrale bpb künftig ein Impuls zu mehr Gerechtigkeit für die künftigen Generationen ausgeht.

Bärbel Fischer im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

PS: Da dieses Schreiben im Internet veröffentlicht wird, freuen wir uns auf ein Statement von bpb, das wir selbstverständlich ebenfalls dort veröffentlichen werden.

 

 

OECD als Zuchtmeisterin deutscher Mütter

Leserbrief zum Artikel: Zwist um Ende der „Teilzeitfalle“ ( Schwäbische Zeitung, 2. März 2017, Seite 8,  WIRTSCHAFT ( Tanja Tricarico )

Laut dpa beklagt die OECD in ihrer neuen Studie den hohen Anteil der Mütter in Deutschland, die „nur“ in Teilzeit erwerbstätig sind. Sie trügen damit nur „unterdurchschnittlich“ zum Wirtschaftswachstum bei. Die Fixierung auf Teilzeitarbeit ( genannt „Teilzeitfalle“ ) zeige die Orientierung am „traditionellen Rollenbild“.

De facto lässt sich mütterlicher Vollzeiterwerb nur durch zehnstündigen Elternentzug erreichen, den unsere Kinder ungefragt erleiden müssen. Würden alle Frauen zugunsten des Wirtschaftswachstums in den Gebärstreik treten, so könnten wir uns unsere künftigen Renten vollends an den Hut stecken.

Als ob unsere sprudelnde Wirtschaft auf dem letzten Loch pfiffe!                                      Als ob Mütter Deutschland Schaden zufügten, weil sie es vorziehen, ihre Kinder in eigener Obhut aufwachsen zu sehen, !                                                                                             Als ob sich Altersarmut von Müttern nicht politisch verhindern ließe!

Eine Wirtschaftsorganisation hat sich erstens aus familiären Absprachen ( Rollenbild hin oder her ) rauszuhalten, und zweitens  hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichwertigkeit von Familienarbeit mit Erwerbsarbeit mehrmals bestätigt ( BVerfGE 87, 1 – 1 BvL 51/86 u.a.). Altersarmut von Müttern lässt sich ganz einfach dadurch vermeiden, dass unsere Regierungen die längst überfälligen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, indem Sorge-und Pflegearbeit verfassungsgemäß der Erwerbsarbeit gleichgestellt wird.

Bärbel Fischer, Leutkirch -Stadt

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Und noch ein Leserbrief:

Mütter am Pranger

Die OECD stellt mit ihrer neuen Studie deutsche Mütter wegen eines Vergehens an den Pranger. Ja, was haben sie denn verbrochen? Ach so, sie arbeiten statt ganztags nur Teilzeit, weil sie ihre Kinder nicht 10 Stunden fünfmal die Woche familienfremder Betreuung überlassen wollen. Sie wollen einfach nicht so leben, als hätten sie keine Kinder. Unverzeihlich in Anbetracht unseres wirtschaftlichen „Niedergangs“ mit Rekordüberschüssen! Aber klar, mit einem Vollzeiterwerb würde unser Steueraufkommen immer noch üppiger sprudeln. M e h r   ist für Europa niemals genug! Und wenn die Kleinen noch so sehr weinen – was spielt das noch für eine Rolle für die OECD? Schon 1930 beklagte Mahatma Gandhi: „ Ein christliches Europa hat es nie gegeben. Man verehrt dort nicht Gott, sondern nur das Geld“.                  Die Folgen kennen wir.
Andreas Quendt, Amtzell

 

Ausbeute durch Ausbeutung!

Mit strahlendem Gesicht begründet Herr Schäuble den Rekordüberschuss in seinen Kassen mit sprudelnden Steuereinnahmen durch Rekordbeschäftigung und mit niedrigen Zinsen ( Schwäbische Zeitung, 24. 02. 2017 ).

Verschwiegen hat er die staatlichen Raubzüge durch die Budgets von Familien. 

Leserbrief

 

Finanzminister Schäuble freut sich über ein Einnahmeplus bei den gesetzlichen Sozialversicherungen von 9,6 Mrd. In diesem Überschuss stecken jedoch die Milliarden, die der Gesetzgeber zu Unrecht den Familien entwendet.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro erwirtschaftet 2017 nach Abzug von Steuern und Abgaben bereits ein Minus von über 5.000 Euro. Der Familie mit fünf Kindern fehlen trotz Kindergeld am Jahresende mehr als 19.000 Euro, also fast 2/3 ihres Bruttoeinkommens – eine Schande! ( Deutscher Familienverband /Horizontaler Vergleich )

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Es ist eine paradoxe Situation. Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder oberhalb des Existenzminimums zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. „Seit Jahren verschlechtert sich die finanzielle Situation von Familien dramatisch. Kinder und ihre Eltern werden durch eine familienblinde Abgabenpolitik in den Ruin getrieben“, so der Deutsche Familienverband.

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

 

Es sind die Sozialabgaben, die  Familien massenweise in die Armutsfalle treiben. Diejenigen, die das System des Generationenvertrages am Leben halten, werden massiv abgestraft mit einer Mehrbelastung von etwa 250 Euro je Kind und Monat.

Unser Gesetzgeber sollte sich schämen, horrende Überschüsse zu erzielen, indem er sich am Existenzminimum seiner Kinder vergreift.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Dieser Leserbrief ging mit gleicher Post an das Finanzministerium und an das Bundesministerium für Familien.

Familiengerechtigkeit im Wahljahr 2017 ?

Den aktualisierten Flyer unserer Elterninitiative mit den Daten von 2017 finden Sie unter:

Flyer Forum Familiengerechtigkeit Seite 1

Flyer Forum Familiengerechtigkeit Seite 2

Seit 2012 hat die Benachteiligung von Familien gegenüber Nichtfamilien spürbar zugenommen. So betrug 2012 die Diskrepanz des frei verfügbaren Einkommens zwischen dem gesetzlich versicherten Single und dem Vater dreier Kinder           19 186.-€  bei einem Bruttoeinkommen von 30 000.- €. Im Jahr 2017 ist diese Diskrepanz bereits auf   20 783.- € angewachsen. Familienarmut ist also vorprogrammiert oder wird achselzuckend in Kauf genommen!

Wer regt sich darüber auf, ein Herr Schulz, eine Frau Schwesig, eine Bundeskanzlerin? Niemand! Schweigen im Walde! Aber alle Parteien haben das Thema GERECHTIGKEIT vor den Wahlen wieder einmal auf der Endlosplatte.

Darum ist es umso wichtiger, dass sich Familien der Aktion www.elternklagen.de anschließen, um Druck zu machen bei der Verfassungsklage gegen familienblinde Sozialabgaben. Es geht schließlich um monatlich 238.-€ pro Kind und Monat, über die das Familienbudget künftig verfügen könnte – nicht als mildtätige staatliche Unterstützung, sondern als jahrzehntelang verweigerten Rechtsanspruch!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Franz Segbers,

Der Armutsforscher und Sozialethiker, Prof. Dr. Franz Segbers, geht mit den bundesdeutschen Regierungen hart ins Gericht, weil sie die Menschenwürde und das Menschenrecht auf soziale Teilhabe der armgemachten Bevölkerung missachten.

Sehr geehrter Herr Dr. Franz Segbers,

mit großem Interesse habe ich über Publik-Forum Ihre Schrift: “ Wie Armut in Deutschland Menschenrechte verletzt“ gelesen. Zu 100 % bin ich mit Ihnen einig, dass die neue Armut als ein Produkt neoliberaler Strukturen die Übereinkunft aushebelt, „arme“ Menschen als ebenbürtige Mitbürger zu sehen, deren Menschenwürde weder beschädigt noch verletzt werden darf.

Vor allem geht es unserer Initiative um Kinder- und daher um Familienarmut, denn Kinder sind nur arm, wenn ihre Eltern arm  g e m a c h t  wurden. Und das betrifft nicht nur  Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger,  Mindestlöhner und Aufstocker …., sondern auch fast alle Eltern, die mehr als 2 Kinder groß ziehen:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Das liegt an unserem Sozialgesetz, welches Erziehungsleistung, Unterhalt und Pflege für Kinder mit NULL bewertet. Zwar wird die Kinderzahl bei der Steuer berücksichtigt, nicht aber bei den Abgaben in die Sozialversicherungen. Da ist es dem Gesetzgeber völlig egal, wie viele Mäuler in der Familie zu stopfen sind. Mit jedem weiteren Kind rutscht ein Arbeitnehmer weiter unter das Existenzminimum der Familie, wogegen der Single am Ende des Jahres sich über mehrere Tausend Euro zur freien Verfügung freuen darf!  Dabei sind es die Eltern, die für den nötigen Nachwuchs der Rentenbeitragszahler unter hohen finanziellen Belastungen sorgen.

Seit Jahren kämpfen Familienverbände um eine verfassungsgerechte Beitragsreduzierung, die für jedes Kind, egal wie hoch das elterliche Einkommen ist, 238.- monatlich beträgt.  Bei vier Kindern macht das monatlich fast 1000.- aus.

www.elternklagen.de

http://elternklagen.de/beitragsgerechtigkeit/studien-fachartikel/

hier: http://elternklagen.de/gleichheitssatz-statt-familienfoerderung/

Es geht also darum, dass Familien nicht „gefördert“ werden wollen, sondern darum, dass sie gleichwertig, also  g e r e c h t  im Sinne der Menschenrechte  behandelt werden müssen. Familien dürfen nicht wegen ihrer Kinder benachteiligt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2001. Im Gegenteil: Sie selbst sind die „Förderer“ unseres Sozialwesens. Ohne Familien keine Renten!

Aber noch ein weiterer Schalthebel sorgt in der bundesdeutschen Politik dafür, dass Familien ungleich behandelt werden, je nachdem, ob sie der Doktrin mütterlicher Erwerbstätigkeit folgen können / wollen oder nicht. Kann eine Mutter wegen bereits vorhandener Kleinkinder oder als Studentin vor der Entbindung nicht erwerbstätig sein, so hat sie nur Anspruch auf den Mindestbetrag von 300.- Elterngeld, während Frauen mit hohem Verdienst mit dem Höchstbetrag von mtl. 1800.- für ihr Kind „belohnt“ werden. Die Differenz beträgt in einem Jahr 18 000.- ! Eine eindeutige Umverteilung von unten nach oben. Aber das scheint unsere Politiker nicht weiter zu stören.

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Sehr geehrter Herr Dr. Segbers, noch etwas ist mir bei der Lektüre aufgefallen. CARITAS  und DIAKONIE,  ebenso wie die TAFELN werden politisch niemals aktiv werden, um Barmherzigkeit im Sinne einer politischen Wende überflüssig zu machen. Denn sie leben ja von Barmherzigkeit und Hilfestellung. Ist niemand mehr arm, braucht man diese Organisationen  nicht mehr. Immer wieder halte ich Herrn Prälat Neher vor, dass die CARITAS die Verhältnisse 1:1 akzeptiert und lediglich reagiert, anstatt endlich politisch tätig zu werden, etwa mit der Forderung nach einem drastisch verminderten MwStsatz auf Verbrauchsgüter für Kinder. Ja ich hielt Herrn Neher sogar vor, mit dem sparwütigen Staat zu kooperieren. Würden Familie nämlich im Sinne der Menschenrechte gerecht behandelt, so wären wohl die meisten Familien autark und könnten gesellschaftliche Teilhabe genießen.

Ich selbst, Herr Segbers, bin als viertes von sieben Kindern in einer arm gemachten Familie aufgewachsen. Auch wir waren auf die spontane Hilfe durch die Caritas angewiesen, wofür ich heute noch dankbar bin. Doch meine Eltern hatten sich wütend geschämt, als „hilfsbedürftig“ zu gelten, wo doch ihre Kinder die Basis des sogenannten Generationenvertrags waren! Sie waren wütend, dass 1957 Adenauer genau jene Familien hängen ließ, auf die es künftig ankam. Weil eine Mutter von sieben Kindern nicht auch noch erwerbstätig sein konnte, um zu einer auskömmlichen Rente zu kommen *), wenn sie alle Kleidungsstücke für sich und die Kinder selber nähte, wenn die Eltern drei Schrebergärten beackerten, um die acht Mäuler zu stopfen, wenn sie die Betten im Haus an Touristen vermieteten, wenn der Vater alle Handwerkerarbeiten am mühsam erworbenen Reihenhaus selbst bewerkstelligte und nebenher dafür sorgte, dass die Kinder ihren Bildungsweg meistern, warum sollten sie mit Missachtung bestraft werden?

*) Adenauer hatte 1957 die Rentenanwartschaft ausschließlich an die Erwerbseinkünfte gekoppelt, ohne Familienarbeit zu berücksichtigen.

Nein, Herr Dr. Segbers, Armut kenne ich zur Genüge. Und meine Arbeit in unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT kann vielleicht eine Wiedergutmachung dafür sein, was unsere engagierten Eltern für uns Kinder zwischen 1938 und 1952 fast übermenschlich geleistet haben. Mit 75 Jahren als Mutter von vier Kindern und Großmutter von zehn verheißungsvollen Enkeln sehe ich erstens keinen Fortschritt in der politischen Bewertung von engagierter Familienarbeit, und zweitens einen gewaltigen demografischen Rückschritt. Denn, wollen Familien heute überleben, ohne an die Armutsgrenze zu gelangen, so müssen sie entweder ganz auf Kinder verzichten, oder diese notgedrungen, aber politisch so gewollt, in außerfamiliäre Kinderbetreuung geben und damit auf psycho-stabilisierende Elternpräsenz verzichten, weil sie aus Angst vor Altersarmut ihre Erwerbskarriere nicht unterbrechen dürfen. Daher wird eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau zur Aufrechterhaltung des notwendigen Beitragsnachwuchses seit Jahrzehnten unterschritten. Mehr als 25% der jungen Paare bleibt logischerweise heute freiwillig kinderlos. Das Rentensystem wird daher demnächst kollabieren.

Aus Eltern- und Kinderarmut wird Altersarmut, Herr Segbers. Nicht dass sich niemand dafür interessierte. Nein, seit Jahrzehnten bedrängen Familienverbände und – initiativen die politisch Verantwortlichen der jeweiligen Regierungen mit Vorschlägen, ein demografiefestes Konzept zu installieren – ohne Erfolg! Zu arrogant, zu sehr auf geriatrische Wähler orientiert, zu zukunftsignorant verweigert unsere Politik notwendige Entscheidungen – zu Lasten derer, die nach uns kommen, nämlich meiner Kinder und Enkel. Sie werden ausbaden müssen, was die Kohl-, Schröder-, Merkelpolitik versäumt  hat.

Dieser Brief, Herr Dr. Segbers, wird auch im Internet veröffentlicht, samt Ihrer Antwort, so Sie uns diese schicken.

Damit grüße ich Sie in Dankbarkeit für Ihre dramatisch aufklärende Veröffentlichung                     Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Hier die  freundliche und aufschlussreiche und hilfreiche Antwort von Herr Dr. Segbers:

Sehr geehrte Frau Fischer,

danke für Ihren langen Brief, den ich aus ganzem Herzen zustimmen kann. Sie haben recht, dass arm gemacht wird und Kinder arm sind, wenn ihre Eltern arm  g e m a c h t  wurden.

Mit meinem Buch „Wie Armut in Deutschland Menschenrechte verletzt“ möchte ich die Kirchen wie auch Caritas und Diakonie zu einem prophetischen Engagement für die arm Gemachten ermutigen. Die Diakonie tut dies erfreulicherweise sehr engagiert. Armut in einem reichen Land ist immer politisch gemacht und muss deshalb auch politisch bekämpft werden. Armut ist eine Verletzung der Menschenrechte. Ich stimme Ihnen zu, dass mit Barmherzigkeit allein die Armut nicht zu bekämpfen ist. Dazu braucht es politische Anstrengungen!

Ich hatte im letzten Jahr einen Aufruf mit dem Titel „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist“ initiiert, den die Diakonie sich zu eigen gemacht hat. Sie hatte auch eine Pressekonferenz dazu einberufen, die große Resonanz hervorrufen konnte.

Im Aufruf fordern wir eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für jedes Kind und jeden Jugendlichen. Es ist ungerecht, wenn Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen für ihre Kinder mit ihrem Kindersteuerfreibetrag eine höhere Unterstützung erhalten, als Bezieherinnen und Bezieher normaler und niedriger Einkommen. Auf Grundsicherungs-leistungen wie Hartz IV Angewiesene erhalten faktisch gar kein Kindergeld, denn es wird mit den Regelleistungen verrechnet. Auch der bürokratische Kindergeldzuschlag erreicht sehr viele Familien mit Kindern nicht. Wir fordern: Eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen muss mindestens den grundlegenden finanziellen Bedarf für die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen absichern. Sie soll alle bisherigen kindbezogenen Geldleistungen bzw. steuerlichen Vergünstigungen bündeln. Wir meinen: Es gibt kein besseres Mittel,  Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu  bekämpfen.

Hier finden Sie den Aufruf: http://www.franz-segbers.de/resources/Aufruf_Wir_wollen_eine_Gesellschaft__der_jedes_Kind_gleich_viel_wert_ist.pdf

Daraus ist eine Petition der Nationalen Armutskonferenz entstanden,  in der ein Bündnis von 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen dieser Ungerechtigkeit aktiv begegnen und Abhilfe schaffen will.

Die Petition fordert:
1.Ein realistisches Existenzminimum für Kinder, das sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und die konkreten Lebensbedingungen des Kindes berücksichtigt.
2.Eine Schaffung von Gleichheit bei der Familienförderung.
3.Leistungen müssen einfacher, transparenter gestaltet und leichter zugänglich werden.

Seit dem 6. Dezember 2016 wollen die Unterzeichner zusammen mit der Nationalen Armutskonferenz ihren Forderungen gegen Kinderarmut mit einer Online-Petition, kurz vor der nächsten Bundestagswahl, Nachdruck verleihen. Wir laden Sie ein, diese Petition ebenfalls zu unterzeichnen, die hier online zugänglich ist: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Ich freue mich, dass der Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert“ von der Diakonie getragen und unterstützt wird. Die Diakonie unterstützt auch die Petition, leider jedoch nicht der Caritasverband auf Bundesebene.

Ich wünsche Ihren Aktivitäten für arm gemachte Kinder viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Lasst uns die anstehenden Wahlen nutzen, die Politikerinnen und Politiker aufzurütteln.

Ihr Franz Segbers

Prof. Dr. Franz Segbers
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Tel. 06195 – 67 42 585
Mobile: 01522 16 32 492
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www.Franz-Segbers.de

Sehr geehrte Frau von der Leyen!

Sehr geehrte Frau von der Leyen, sehr geehrte Frau Verteidigungsministerin,

allem Anschein nach nehmen Sie es mit den Arbeitsbedingungen für Soldatinnen sehr ernst, besonders mit den schwangeren. Diese sollen, in schwangerengerechten Panzern und in Umstandskampfanzügen trotz der Gefahr für ihr Kind, Kriegseinsätze bewältigen.

Seit der Gleichberechtigung von Frauen gegenüber Männern muss der Zugang zum Militär Frauen, auch schwangeren, zustehen.

Aber hier liegt m. E. ein katastrophaler, weil ideologischer Denkfehler vor. Denn mit der Schwangerschaft wechselt der Status einer FRAU in den Status einer  MUTTER. Damit stößt die Gleichberechtigung an ihre Grenzen. Denn, das deutsche Gesetz setzt nicht Männer und Föten gleich, sondern lediglich Frauen und Männer. Das werdende Kind kann nicht kämpfen. Es ist hundertmal schwächer als sein Gegner. Sein Risiko zu sterben ist hundertfach größer. Da unser Grundgesetz den Schutz der Schwächsten allen anderen Artikeln voranstellt, fehlt Ihnen, Frau von der Leyen, und Ihrem Engagement für die Kampfbereitschaft schwangerer Soldatinnen jegliche Berechtigung, denn das Wohl von Kind und Mutter hat nach der Verfassung in der BRD oberste Priorität, anders als in Nordkorea, China und in der ehemaligen DDR. Oder wollen Sie deren sozialistische Maximen munter kopieren?

Schwangere Soldatinnen gehören nicht in einen Panzer und nicht an die Front! Sie gehören per Gesetz in den Innendienst zum Schutz ihrer Kinder.

Als Ärztin und Mutter von sieben Kindern haben Sie im Ansehen von Millionen von Bürgern längst den Pfad der Humanität und der Verfassung verlassen. Wir vermissen diesbezüglich schmerzlich ein deutliches Machtwort der Bundeskanzlerin.  Die Motivation der Wähler, fortan CDU zu wählen, geht in der Elternschaft Deutschlands daher deutlich gegen NULL.

Würden Sie, Frau von der Leyen, schwangere Soldatinnen von jedem Kampfeinsatz verschonen, so würden die deutschen Wähler noch ihren Hut vor Ihnen ziehen.

Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT sind nicht so vermessen, dass wir von Ihnen einen Schwenk Ihrer Strategie Richtung Humanität erwarten. Aber Sie wiederum sollten auch nicht erwarten, dass die elterliche Wählerschaft die fötenverachtende Verteidigungspolitik der CDU akzeptiert.

Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Bundesverteidigungsministerium:

Betreff: Ihre Anfrage vom 25.01.2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.

Ihre dargestellten Schlussfolgerungen aus den genannten Medienberichten in Bezug auf schwangere Soldatinnen sind aus hiesiger Sicht nicht nachvollziehbar. Für schwangere Soldatinnen gilt die Verordnung über den Mutterschutz. Sie dürfen demnach nur noch mit Einschränkungen am Dienst teilnehmen. Einzelheiten können Sie der genannten Verordnung (Mutterschutzverordnung für Soldatinnen – MuSchSoldV) entnehmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschsoldv/__3.html

In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.  

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen

Kinderreich und abgestraft! Ignorante schwarz-grüne Generationenpolitik in BW!

Sehr geehrte Frau Dr. Elisabeth Müller,

 

als Mitglied im Verband Kinderreicher Familien in Deutschland, KRFD, möchte ich Sie auf den Beschluss des Stuttgarter Sozialministeriums hinweisen, aus Einsparungsgründen ab 2017 keine Einmalzuwendungen für Mehrlingsgeburten ( pro Kind 2500.-) mehr zu leisten. Für 44 Familien in Baden Württemberg war diese Hilfe 2015 existenziell notwendig. In den Genuss kamen somit etwa 146 Kinder, die den Landeshaushalt um knappe 400 000.- € belasteten – ein Klax, gemessen an Ausgaben, die keine Langzeiteffekte haben.

 

Mit der Streichung dieser Leistung geraten aber Eltern von Drillingen und Vierlingen an ihre Existenzgrenze, weil sie enorme Mehrausgaben haben ( Pflegepersonal, größeres Auto, größere Wohnung, Verzicht der Mutter auf Erwerbstätigkeit etc. ) Die Begründung für diese Einsparung ist, andere Bundesländer würden Mehrlingseltern auch keine Unterstützung gewähren. Seit der Streichung des Bundesbetreuungsgeldes und des Landeserziehungsgeldes ist dies die nächste grobe Missachtung von Eltern, die sich für einen Nachwuchs krumm legen, der in 20 Jahren über Beiträge für künftige Renten sorgen soll.

 

Oftmals ist die Geburt von Mehrlingen die Folge einer Hormonbehandlung von Paaren, die sich explizit Kinder wünschen. Bei erfolgreicher Behandlung werden sie aber künftig total im Stich gelassen. Hier zeigt sich, dass die absolute Notwendigkeit ausreichenden Nachwuchses für den Generationenvertrag in heutigen politischen Kreisen noch immer nicht angekommen ist oder aber bewusst ignoriert wird.

 

Als Mutter von vier Kindern ( darunter 1x Zwillinge und Oma von zehn Enkeln ) und geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT kann ich mich nur wundern, dass sich eine Landesregierung  vor den bevorstehenden BT-Wahlen  überhaupt traut, einen solchen Eklat auszulösen. Die Empörung in Elternkreisen ist handgreiflich und wird sich bei der BTWahl durch massenhafte Abwahl deutlich bemerkbar machen.

 

Sehr geehrte Frau Dr. Müller, ich möchte Sie als Präsidentin des Verbands herzlich bitten, sich für den Verband zu wehren gegen diese Kürzung, die nicht nur die betroffenen Eltern hart trifft, sondern auch alle Eltern, die sich um die Erziehung von Kindern mühen. Bitte senden Sie einen Protest an die grünrote Landesregierung in  Stuttgart und bitte unbedingt als Pressemitteilung auch an die Print-und TV-Medien.

 

In herzlicher Verbundenheit

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

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An die                                                                                                             Landesregierung Baden-Württemberg

STUTTGART

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,                                           sehr geehrter Herr Innenminister Thomas Strobel,                                                            sehr geehrter Herr Sozialminister Manfred Lucha!

 

Ihr Sozialministerium hat kürzlich beschlossen etwa 400 000 Euro an Mehrlingskindern einzusparen, weil andere Bundesländer diese Leistung auch nicht vorhalten. An Menschenkindern zu sparen, die doch unsere kostbarste Ressource sind, weil sie unseren Generationenvertrag aufrecht erhalten müssen, ist doch die untauglichste  Option überhaupt, und erst recht vor Bundestagswahlen. Wussten Sie von dieser Entscheidung nichts, oder haben Sie diese etwa mitgetragen?

 

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT protestiert auf´s Schärfste gegen diese Sparmaßnahme, denn sie ist, gemessen an Ausgaben, die keine Langzeiteffekte haben, ein absoluter Klax. Mit der Streichung dieser Leistung geraten aber Eltern von Drillingen und Vierlingen an ihre Existenzgrenze, weil sie enorme Mehrausgaben haben ( Pflegepersonal, größeres Auto, größere Wohnung, Verzicht der Mutter auf Erwerbstätigkeit etc. )  Seit der Streichung des Bundesbetreuungsgeldes und des Landeserziehungsgeldes ist dies die gröbste Missachtung von Eltern, die sich für einen Nachwuchs krumm legen, der in 20 Jahren für unsere Renten sorgen soll.

 

Oftmals ist die Geburt von Mehrlingen die Folge einer Hormonbehandlung von Paaren, die sich explizit Kinder wünschen. Bei erfolgreicher Behandlung werden sie aber künftig total im Stich gelassen. Hier zeigt sich, dass ein Bewusstsein für die absolute Notwendigkeit ausreichenden Nachwuchses für den Generationenvertrag in politischen Kreisen noch immer nicht angekommen ist, oder arrogant ignoriert wird.

 

Wir Eltern und Großeltern können uns nur wundern, dass eine Landesregierung  vor den bevorstehenden BT-Wahlen sich noch traut, einen solchen Eklat auszulösen. Unsere Empörung  wird sich bei der BT-Wahl deutlich bemerkbar machen, wenn wir sowohl GRÜN als auch SCHWARZ abwählen, statt dessen aber eine familienfreundliche Partei bevorzugen.

 

Im Namen der mit uns verbündeten Elternschaft bitte ich Sie, diese Entscheidung sofort wieder zu kassieren, denn sie wird sich für GRÜN-SCHWARZ empfindlich rächen.

 

Mit besten Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                       für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bosbach,

Sehr geehrter Herr Bosbach,

bevor ich ins Detail gehe, möchte ich Ihnen mein heftiges Bedauern über Ihr Ausscheiden aus der Politik aussprechen. Für mich als ÖDP-Mitglied sind Sie ein politisches Leuchtfeuer. Lassen Sie dieses auch jenseits politischer Verantwortung nicht verglimmen. Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als dass Ihr gesundheitlicher Zustand noch immer Freiräume schafft, auch weiterhin Ihre mahnende Stimme zu erheben. Die ÖDP wurde nur deshalb gegründet, weil die CDU von ihren Maximen abgerückt ist. Da sie  prinzipiell von Parteispenden aus der Wirtschaft unabhängig sein will, begründet ihr Dahinsiechen. Ganz anders die AfD. Aus dem Nichts hat sie es in politische Verantwortung geschafft. Nicht ohne Grund.  Welche Alternative – außer der ÖDP – haben wir Wähler denn noch? Auf diese Frage ernte ich von meinen Bekannten nur resigniertes Achselzucken.

Wie Sie, werter Herr Bosbach, bin ich der Ansicht, dass der links-grüne Schwenk der CDU zu deren Akzeptanzverlust beigetragen hat.

Seit vielen Jahren müht sich unsere Elterninitiative um Familiengerechtigkeit. Zwar haben die Familienministerinnen Schmidt, v.d.Leyen und Schwesig sich mit voller Kraft für die Erwerbstätigkeit von Müttern durch familienfremde Ghetto – Betreuung unseres Nachwuchses erfolgreich verkämpft, um Altersarmut von Müttern zu verhindern. Auf den Gedanken, dass Familienarbeit ausreichend honoriert gehört und rentenwirksam zu bewerten ist, kamen sie leider nicht, auch wenn Familienverbände dies seit Jahrzehnten lautstark fordern. Fünfzehn Kinder müsste eine Mutter in Deutschland aufziehen, wollte sie auf eine Grundrente kommen!

Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte. Seither gilt Familienarbeit als wertlos, obgleich kinderlose Rentner zu 100% auf die nachwachsende Erwerbsgeneration angewiesen sind. Wegen lückenloser Erwerbskarrieren kommen diese auf deutlich höhere Renten als Eltern mehrerer Kinder. Wie finden Sie das, Herr Bosbach?

Nein, Mütter sollen heute ihre wertvolle Zeit nicht mit Kindererziehung „verplempern“, sondern sie sollen mit Erwerbsarbeit gefälligst zu einem gesteigerten Bruttosozialprodukt beitragen. „Kinder haben als hätte man keine“ – das ist die traurige Maxime! Seither fallen alle Mütter durch das Raster, die ihren Kindern in den prägenden Jahren präsente Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Begleitung schenken. Wir (Groß)-Eltern hätten erwartet, dass, wenn schon SPD, LINKE und GRÜNE auf die Notwendigkeit personaler Bindung von Eltern und Kindern pfeifen, so müsste sich doch wenigstens die CDU wertstabil zeigen! Weit gefehlt!  Eltern fühlen sich seit Jahren von der CDU total verraten, wenn sie ihren Kindern geben, was sie deren psychischer Stabilität schulden. Mit rund 1200.- Euro Steuergeld finanziert der Staat jeden Krippenplatz monatlich, für die familiäre Betreuung hat er keinen jämmerlichen Cent übrig. Um viele Tausend Euro werden Mütter heute betrogen, wenn sie ihr grundgesetzlich abgesichertes Recht auf  Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst wahrnehmen und nicht an fremde Erzieherinnen delegieren. Dabei steht Eltern nach Art.6 ausdrücklich das Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder  o h n e   V e r l u s t  selbst zu erziehen. Das Grundgesetz verbietet aus gutem Grund auch die Lenkung des Staates in Familienangelegenheiten. Krippenfinanzierung und Elterngeld sind aber eindeutig staatliche Lenkungsinstrumente. Wir Eltern halten dieses Vorgehen  für einen zweifelsfreien Verfassungsbruch.

In den derzeitigen Diskussionen gibt man der Kanzlerin die Schuld am Wähler-und Mitgliederschwund wegen ihrer Flüchtlingspolitik. Wir Eltern haben aber schon viel früher erkannt, dass uns die CDU ignoriert. Die Frauenunion kümmert sich lediglich um Quoten und Gleichstellung. Für die Gleichstellung von Familienmüttern mit erwerbstätigen Müttern  hat sie rein gar nichts übrig. Was bleibt? Welche Wahlalternativen haben Familieneltern mit mehreren Kindern? Wundert Sie, dass ehemalige treue CDU-Wähler dieser Partei den Rücken kehren, weil sie nichts anderes zu bieten hat als linke Ideologie? Weshalb, das ist meine bittere Frage, hat die CDU ihre Wertescala aufgegeben? Sie hätte doch mit diesem Pfund wuchern können!

Inzwischen sind Millionen von Eltern demokratisch heimatlos. Seit 15 Jahren wartet die deutsche Elternschaft auf die Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe von 2001, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geschah – NICHTS!

Obwohl jedem Rentenexperten klar sein dürfte, dass unser Umlagesystem gänzlich vom Nachwuchs abhängt, wird dies in allen Talkshows peinlichst verschwiegen. Anstatt zu fordern, dass endlich mehr in den Nachwuchs, bzw. in die Familien  investiert werden muss, wird pausen- und ergebnislos über Rentenniveau und Eintrittsalter palavert. Blablabla!

Nun komme ich zu meinem Anliegen, Herr Bosbach. Vielleicht können Sie vor Ihrer hoffentlich würdigen Verabschiedung der CDU Tipps geben, wie sie Eltern vom rechten Rand wieder zurück holt:

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Sehr geehrter Herr Bosbach, wie ich anfangs betonte: Wir bedauern sehr, dass uns künftig mit Ihnen ein aufrechter Politiker mit selten klarer Kante verloren geht. Ein herber Verlust für die Bundesrepublik! Wie sehr schätzten viele, viele TV-Zuschauer Ihre glasklare demokratische Haltung. Wir sprechen Ihnen unseren aufrichtigen Dank aus.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich Ihnen, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch viel Zeit für Ihre Familie und Ihre persönlichen Anliegen haben. Seien Sie sich unserer ehrlichen Hochachtung bewusst!

Mit den allerbesten Wünschen

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anlagen:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

www.elternklagen.de

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

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Antwort von Herrn Bosbach vom 17. 01. 2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Mail vom 5.1.2017 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Masse von Anliegen und Anfragen – über 10.000 pro Jahr und davon 99% nicht aus meinem Wahlkreis – um Verständnis dafür, dass ich leider erst heute und nur kurz antworten kann. Danken möchte ich Ihnen auch für Ihre freundlichen Worte für meine politische Arbeit. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir in der Abgeordnetenpost mehr Kritik als Lob finden, da freut man sich über jedes aufmunternde Wort.

Ihre Mail habe ich nicht nur mit Interesse sondern auch mit Nachdenklichkeit gelesen, zumal ich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Zuschriften mit ähnlichem Inhalt und Tenor erhalten habe.

Soweit es in Ihrem Schreiben wörtlich heißt „Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte“ geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden. Unser Rentensystem speist sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber plus Steuerzuschuss pro Jahr in Höhe von knapp 90 Milliarden Euro, der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung ist mittlerweile der mit weitem Abstand größte Etatposten und deckt auch sog. versicherungsfremde Leistungen ab, auch die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht.

Darf ich höflich anfragen, ob Sie schon Zeit und Gelegenheit hatten in meinem Buch „Endspurt“ auch das Kapitel über Familienpolitik zu lesen, da werden Sie viele Gedanken wiederfinden, die in Ihrem Schreiben enthalten sind. Desungeachtet gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass nicht wir Innenpolitiker für die Familien- und Rentenpolitik zuständig sind, so dass es sich empfiehlt die Kritik an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu adressieren, die sich – im Gegensatz zu mir – mit den von Ihnen angesprochenen Themen und Problemen Tag für Tag beschäftigen.

Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich für das neue Jahr 2017 von allem nur das Beste, insbesondere Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

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Unsere Erwiderung

 

Sehr geehrter und verehrter Herr Bosbach,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort, die wir umso mehr schätzen, als wir um Ihren enormen Einsatz wissen.

Sie monieren,  „… geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden“. Aus Arbeitsüberlastung haben Sie vermutlich nicht registriert, dass ich in vier Punkten (Fettdruck) genau definiert habe, welche Maßnahmen nötig sind, um Familiengerechtigkeit zu schaffen, wie auch aus den verlinkten Beiträgen deutlich hervorgeht.

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Unsere Bitte wäre, dass Sie diese Vorschläge an einen Ihrer Mitarbeiter weitergeben, damit diese ihren Weg zu den sozialpolitischen Schaltstellen finden. 

In diesen Tagen tragen alle Parteien den Wahlschlager SOZIALE  GERECHTIGKEIT auf den Lippen. Als Wähler wissen wir, dass diese unter sozialer Gerechtigkeit jeweils etwas völlig anderes verstehen. Die linken Parteien, einschließlich CDU, sehen mehr Krippen- und Ganztagsbetreuung für möglichst viele Kinder als Ziel gelungener Sozialpolitik. Wir dagegen wollen, dass unsere Kinder nicht aus mütterlicher Angst vor Altersarmut in Ghettos staatlicher Aufbewahrung abgeschoben werden müssen, sondern

  • dass Eltern selbst die Möglichkeit bekommen / behalten, ihre Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen erziehen und begleiten zu können, wie es unser Grundgesetz nach Art. 6 vorsieht. 
  • Dies bedeutet, dass die Elternhäuser selbst autonom und autark bleiben müssen.    
  • Das kann gelingen, wenn Erziehungsarbeit künftig wie Erwerbsarbeit behandelt wird, also gleichwertige Rentenanwartschaft erzeugt.                                                                                                                   
  • Dies bedeutet aber ebenso, dass die Größe der Familie bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden muss und entsprechend entlastet gehört.

Wir retten griechische Banken, vergessen darüber aber unseren eigenen Nachwuchs und dessen Eltern. Woher kommt denn unser Fachkräftemangel? Weil Paare sich seit 4 Jahrzehnten nur noch wenige oder keine Kinder „leisten“ können. Hätten wir ein familiengerechtes Abgabensystem, wie z. B. in Frankreich, so stünde es um unsere Demographie längst nicht so miserabel.

Lieber Herr Bosbach, ihr Buch „Endspurt“ habe ich bestellt und freue mich schon auf die Lektüre.

Mit den besten Wünschen für Ihren Endspurt in der Politik und für Ihr weiteres Schaffen grüße ich Sie zuversichtlich

Bärbel Fischer

für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT