Schwesigs Familiengeld – ein Plan zur weiteren Gängelung der Eltern

Verband Familienarbeit e. V.

Pressemeldung 

Schwesigs Familiengeld – ein Plan zur weiteren Gängelung der Eltern

Familienministerin Manuela Schwesig schlägt ein neues Familiengeld vor, um Eltern mehr Zeit zu geben für die Präsenz bei ihren Kindern.* Sofern beide Eltern gleichzeitig und hinreichend, also mit 28 bis 36 Wochenstunden, teilzeitbeschäftigt sind, sollen sie für maximal 24 Monate je 150 € bekommen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Schwesig erwartet, dass 20 Prozent der Eltern das Angebot nützen und dass vor allem mehr Mütter erwerbstätig bleiben werden.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, beurteilt diesen Vorschlag zwiespältig: „Es ist einesteils ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Erziehung der eigenen Kinder darf nicht immer weiter beeinträchtigt werden durch die einseitige Ausrichtung beider Elternteile oder gar der Alleinerziehenden möglichst auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit. Um Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit herzustellen, braucht es den finanziellen Ausgleich.

Andererseits ist dieser Vorschlag mit den überaus eng gefassten Bedingungen, wieder in der sattsam bekannten SPD-Masche gestrickt, nach der Familien staatlich gegängelt werden, sich ideologiekonform zu verhalten. Andernfalls gehen sie leer aus. Das widerspricht den Vorgaben unserer Verfassung und diskriminiert alle Eltern, die auf deren Grundlage ihr Familienleben und die Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen gestalten wollen.“

In Zeiten des Vorwahlkampfs scheint der Vorschlag präzise gesetzt, um die CDU in die Enge zu treiben. Deren Widerspruch lässt nicht auf sich warten: Seitens der CDU und der Grünen wird das Konzept als zu unflexibel kritisiert. CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs argumentiert dagegen, dieses Familiengeld sei nicht gegenfinanziert.**

Martin dazu: „Mit diesem Argument schneidet sich die CDU ins eigene Fleisch: Bei der Rentenreform 1957 hat Konrad Adenauer den Anspruch auf Alterssicherung von der Bedingung, den sorgenden Nachwuchs großzuziehen, abgekoppelt und an Erwerbsarbeit gebunden. Über Nacht wurden die Eltern ‚enteignet‘, indem ihre Kinder künftig vorrangig für die Altersversorgung der Kinderlosen, und deshalb uneingeschränkt Erwerbstätigen, zuständig waren, aber weniger für die der Eltern. Millionen Arbeitnehmer hatten plötzlich einen ansehnlichen Rentenanspruch gegenüber der nachfolgenden Generation, unabhängig davon, ob und inwieweit sie sich an der Erziehung dieser Generation beteiligt hatten. Die CDU gewann mit den Stimmen dieser Rentner bei der nächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit und fragte keineswegs nach einer ‚Gegenfinanzierung‘ für die Eltern! Bereits eine Generation später hatten wir die Quittung in Form eines dramatischen Geburtendefizits, und heute haben wir den daraus resultierenden Arbeitskräftemangel.

Die sinnvolle Alternative zu diesem Familiengeld wäre aus unserer Sicht die Umwandlung des Elterngelds von einem Lohnersatz in eine für alle Eltern gleichmäßig hohe Zuwendung für die Gesamtdauer von drei Jahren.“

 

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

Deutsche Rentenpolitik – nicht nur kurzsichtig, sondern blind!

Folgender Leserbrief zu den Fehlentwicklungen in den deutschen Sozialsystemen erreichte uns. Er zeigt auf, wer die Zukunft unseres Sozialsystems tatsächlich sichert, Familien oder kinderlose Beitragszahler.

Ein Rentensystem, das die Altersbezüge einseitig über Beiträge von Löhnen abhängig macht, ist höchst ungerecht und nicht zukunftsfähig. Auch wenn seit Jahren die Diskrepanz zwischen alt und jung zunimmt, bleibt unsere derzeit zuständige Arbeits- und Rentenministerin Nahles in diesem alten Denken verhaftet. Um eine Renteneinheit zwischen alten und neuen Bundesländern zu erreichen, will sie den Rentenwert Ost für Arbeitsbezüge künstlich heben, da  die Löhne im Osten in der Regel niedriger sind. Dass aber die durchsschnittlichen Rentenzahlungen immer noch im Osten um etwa 150 Euro höher liegen als im Westen, scheint für sie in Ordnung zu sein, da Frauen in der Regel lückenlosere Erwerbsbiografien vorweisen können, weil sie nach dem DDR System Kinder möglichst früh in staatliche Krippen abgeben sollten. Nicht wenige Mütter und Väter und vorallem Alleinerziehende bleiben in diesem Denken bei den Kosten ihrer Erziehungsleistungen, die erheblich über lohnbezogene Arbeit hinausgehen, weitgehend allein und sind die Verlierer bei ihren Renten, auch wenn sie die Grundlagen für künftige  Beitragszahler sorgen. Auch solche Aspekte hatte Frau Nahles offensichtlich gar nicht im Blick als sie sich für Rentenwohltaten ab 63 stark gemacht hat, wenn jemand 40 Jahre eine Erwerbsbiografie vorweisen kann. Damit hat sie eindeutlig ein Männerbegünstigungsgesetz geschaffen. Mütter oder Alleinerziehende werden nie zu solchen Wohltaten kommen, obwohl sie für echtes Wachstum sorgenund letzlich doch mehr für unser Rentensystem leisten als ein kinderloser Erwerbstätiger mit 40 Beitragsjahren.

Auch für unsere SPD Familienministerin Schwesig ist offensichtlich außerhäusliche Erwerbsarbeit höherwertiger als häusliche Erziehungs- und Familienarbeit, wenn sie jetzt dazu beitragen will, dass Beruf und Kinder besser vereinbar sind und so auch Eltern über außerhäusliche Erwerbsarbeit im Alter mit einer höheren Rente rechnen können. Schwesig möchte,so wörtlich „Mütter ermutigen, trotz Zeit für Kinder berufstätig zu bleiben, so dass sie ihre eigene Existenz sichern können“.

Wer sichert eigentlich unsere Zukunft mehr als Väter und Mütter, wenn sie für Kinder neben erheblicher Kosten viel Zeit und Arbeit für den Fortbestand unserer Gesellschaft sorgen? Unser Rentensystem wird  nicht von kinderlosen Beitragszahlern am Leben erhalten auch wenn sie in unserem System bis jetzt noch immer die höchsten Renten einstreichen könnnen, obwohl sie mit ihren Beiträgen nur jetzige Rentenbezieher/innen bedienen. Für ihre Rente zahlen die Kinder von  Eltern, die um ihre Leistungen im derzeitigen Rentensystem erheblich  betrogen werden. Kein Wunder, wenn wir als materiell reiches Deutschland inzwischen ganz schön alt und kinderarm daherkommen.

Eine familien- und kinderfeindliche Politik, die im groben Widerspruch zu unserem Grundgesetz nach Art. 6 steht, hat auch dazu beigetragen, dass inzwischen überproportional zur Bevölkerung kinderlose Lebensformen in der Politik wie in Medien den Ton angeben.

So kommen  grobe Fehlentwicklungen in den Sozialsystemen erst gar nicht so recht ans Tageslicht und bei den etablierten Parteien bleibt man meist vor den Wahlen bei oberflächlichen Reformansätzen. Anderenfalls müßte manlangjährige Schieflagen in der Bevölkerungsentwicklung entdecken, die durch eine grundrechtswidrige und kurzsichtige Sozialpolitik weitgehend selbst verursacht sind.

Simon Kirschner, Römerstr. 42, 85080 Gaimersheim (0170/4417680)

 

 

Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Hurra! 0,09 Kinder mehr in Deutschland !

Euphorisch melden die Agenturen einen Geburtenzuwachs von 0,09 Kinder pro Frau. Die mediale Euphorie verwundert umso mehr, da wir uns nicht erinnern, journalistisches Interesse bzgl. deutschen Nachwuchses in den letzten Jahrzehnten jemals wahrgenommen zu haben. Natürlich ist uns jedes überhaupt noch geborene Baby herzlich willkommen. Gott sei Dank! Trotzdem irritiert die Heuchelei, mit der die Medien bisher alle Forderungen von Familienverbänden ignorierten, welche die diskriminierend ungerechte Behandlung von Familien anprangern. Nichts als Schweigen im Walde! Angela Merkel gefällt sich sogar, die Alterung der Gesellschaft als CHANCE zu verkaufen! Dabei ist die fehlende Jugend das Problem.

Dazu erreichten uns folgende Zuschriften:

Lasst die Sektkorken knallen! Wir haben 0,09 Kinder mehr in der Statistik! Großer Jubel bei Frau Schwesig und Frau Nahles. Sie hängen sich die Lorbeeren für diesen „Erfolg“ selbst und ihrer arbeitsmarktfreundlichen Politik um, ungeachtet dessen, dass die Statistiker eine ganz andere Erklärung für den Kindersegen haben Und Herr Hüther vom DIW freut sich darüber, dass junge Frauen ihren Kinderwunsch weitest möglich hinausschieben und somit dafür sorgen, dass der Rubel tüchtig rollt. Was gibt es auch Erfüllenderes für eine junge Frau, als ihrem Chef ununterbrochen zu Diensten zu sein? Da   war das Betreuungsgeld logischerweise das reine Gift. Denn dass eine Mutter ihr Kind lieber selbst im Arm wiegt, anstatt es abzugeben, ist eine dreiste Frechheit gegenüber dem deutschen Arbeitsmarkt! Solche Mütter gehören abgestraft mit Entzug des Betreuungsgeldes und zusätzlich mit dem Mindestsatz an Elterngeld. Nein, in Deutschland zählt nur die marktkompatible Mutter, die sich klaglos einreiht in den Tanz um das Goldene Kalb.

N.N.

 

Danke für Ihren erhellenden Artikel! Nur leider vergaßen Sie in der Euphorie über den Geburtenzuwachs zu erwähnen, dass die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen steigt und steigt. Waren vor 70 Jahren nur 12 % aller Frauen kinderlos, so wuchs deren Anteil bis 2008 auf 26%. Im Klartext: Jede 4. Frau bleibt  heute kinderlos. „Vergessen“ wurde auch, dass noch immer jährlich ca. 100 000 Schwangerschaften beendet werden. Darunter sind etwa 50 000 weibliche Föten, die als potentielle Mütter und Großmütter demographisch total ausfallen. Höchst bedenklich ist die Tatsache, dass oft das dritte oder vierte Geschwisterkind in unserem „Kinderland Deutschland“ ökonomisch die familiäre Kapazität total überfordert, ohne dass dies unsere Politik nur im mindesten interessierte. Unsere Regierungen scheinen vollkommen zufrieden zu sein, wenn Mütter ihr einziges Kind möglichst nach wenigen Monaten in der Krippe abliefern, um dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung zu stehen. Eltern mit mehreren Kindern werden dafür umso gründlicher abgemolken.

N.N.

 

Wenn man bedenkt, dass die zahllosen Paare, die auf Kinder freiwillig verzichten, den Anspruch haben, von den heute geborenen Kindern ihre Rente erwirtschaftet zu bekommen, ohne sich selbst je an Kinderkosten beteiligt zu haben, dann muss etwas im deutschen Sozialrecht schief laufen. Die 0,09 Prozent zusätzlicher Babys 2015 werden sich wundern, wenn sie dereinst außer ihren eigenen Eltern auch noch die kinderlosen Rentner ab 2040 werden alimentieren müssen. Der Jubel über den äußerst dürftigen Geburtenzuwachs 2015 dürfte sehr schnell verhallen! Umso wichtiger wäre, heute die Weichen zu stellen, um  es Familien zu ermöglichen, nicht nur ein einziges Kind, sondern auch mehrere Kinder nachteilslos ins Leben zu begleiten, und zwar in eigener Regie und nicht nach den Vorgaben einer politisch gewollten Ideologie sozialistischer Ghettoerziehung in Krippen und Horten.

N.N.

 

Familie  hoch im Kurs? Das wage ich zu bezweifeln, auch wenn 2015 die Geburtenrate um  0,09 % gestiegen ist. Laut Statistik  wollen Frauen nach ihrer beruflichen Karriere sich um die 40 doch noch ein einziges Kind zulegen. Aber das ist genau um  0,7  Kinder zu wenig,  um den Bestand zu erhalten. Mindestens 2,1 Kinder pro Frau wären nötig, um die Beiträge zu erwirtschaften, die für die Rente der Älteren gebraucht werden. Die Konsequenz ist eine Schrumpfung der Gesellschaft mit der Folge, dass eben Väter und Mütter sich im Alter auf Bedürftigkeit einzustellen haben. Anders als Kinderlose, die sich mangels Kinderkosten privat üppig absichern konnten. Insofern „lohnt“ es sich nach deutschem Sozialrecht nicht, überhaupt Kinder in die Welt zu setzen. Eltern sind immer die Dummen, weil sie ihre Reserven in die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder investieren, und nicht in ihre eigene Altersvorsorge. Aber leider tickt unser deutsches Sozialrecht  familienblind. Damit können wir uns abfinden oder eben nicht.

N.N.

 

Auch wenn der o.g. Artikel es eher verschleiert, verdanken wir den Zuwachs von 0,09 Kindern pro Frau laut Statistik allein unseren Migrantinnen (1,86), denn deutsche Frauen trugen mit der konstanten Geburtenziffer 1,39 offenbar so gut wie nichts zu dem erfreulichen Plus bei. Alles jubelt über die 23 000 zusätzlichen Babys, am meisten Frau Schwesig. Sie sieht, in völligem Gegensatz zur Statistik, ihre SPD-Politik bestätigt, nach der nur die arbeitsmarktkompatible Mutter eine gute Mutter ist und den staatlichen Geldsegen in Form eines üppigen Elterngelds verdient. Wer für sein Kind kollektive Krippenbetreuung ablehnt wird mit dem Mindestsatz und dem Entzug des Betreuungsgelds bestraft. Politik vom Feinsten!Weil die Anzahl der Geburten in unmittelbaren Zusammenhang mit der Alterssicherung der  künftigen Elterngeneration steht, kommt es praktisch auf jedes noch geborene Kind an. Deshalb verwundert die Aussage, die schrumpfende Bevölkerung sei „wertfrei“ zu sehen. Warum dann der politische Jubel über die massive Zuwanderung junger Migranten? Sie sollen doch demnächst mit ihren Sozialbeiträgen die Kinder ersetzen, die in Deutschland eben seit Jahren nicht mehr geboren wurden.Ohne den Umbau unserer sozialen Sicherungssysteme aber werden uns die Fetzen um die Ohren fliegen, da gebe ich dem Demographen Rembrandt Scholz absolut recht.

A. Q.

 

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Wiesbadener Entwurf ( Dr. Jürgen Borchert )

Dienstag, 12.Januar 2010

 

 

Wiesbadener Entwurf


Auszüge

Wiesbadener Entwurf

von Dr. J. Borchert
Download des gesamten Textes (ca. 100 Seiten) von:
http://www.familienatlas.de/ca/b/bsf/

Versuch eines Extrakts (11 Seiten) durch
R.Woldag, Kiel

 

Einleitung

Kinder sind die wichtigste Zukunftsressource eines Landes. Ihre Begabung, Ausbildung, Leistungsfähigkeit und Zahl sind von entscheidender Bedeutung. Das gilt erst recht für das rohstoffarme Deutschland. Familien- und Bevölkerungspolitik müssten in der Hierarchie der Politiken deshalb einen Spitzenplatz einnehmen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Obwohl sich die Geburtenzahlen seit den Wirtschaftswunderjahren fast halbierten und der Anteil der Sozialausgaben verdoppelte, hat sich die materielle Situation vieler Familien nicht etwa verbessert, sondern erheblich verschlechtert. Schon eine vierköpfige Familie mit Durchschnittsgehalt lebte im Jahr 2000 am Existenzminimum. Seit 1965 hat sich der Anteil der Kinder im Sozialhilfebezug auf nahezu das 16-fache erhöht. Besonders prekär ist die Einkommenslage bei Alleinerziehenden. Weiterhin zeigen uns die OECD-Statistiken, dass Deutschland bei den Bildungsanstrengungen unter den entwickelten Ländern weit abgeschlagen ganz hinten liegt!

Soziales Chaos vorprogrammiert

Durch die Familienarmut und die fehlenden Bildungsanstrengungen wird das Humanvermögen, dem für die wirtschaftliche, die soziale, die kulturelle und die wissenschaftliche Qualität der Gesellschaft grundlegende Bedeutung zukommt, nachhaltig beschädigt. Parallel dazu altert die Bevölkerung Deutschlands trotz hoher Zuwanderungszahlen. In Kürze wird sie, sich beschleunigend, schrumpfen. Der Verlust an Innovationsfähigkeit und der als Produktivkraft eigener Art angesehenen Risikobereitschaft wird immens. Während die sozialen Belastungen durch die Alterung und die notwendigen Integrationsanstrengungen wachsen, verliert die Wirtschaft an Dynamik. Die rapide Verschärfung gesellschaftlicher Verteilungskonflikte ist damit vorprogrammiert. Die wesentliche Ursache ist in dem falsch konzipierten Sozialstaat zu suchen, der zugleich die Lasten der Kindererziehung weitgehend privatisiert, obwohl der Nutzen, nämlich das von den Kindern später erwirtschaftete Sozialprodukt, über die „Generationenverträge“ der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sozialisiert ist. Statt den von der Verfassung verlangten sozialen Ausgleich herbeizuführen, verstärken die Sozialsysteme auf diese Weise sogar noch die Ungleichheiten zwischen Familien und Nichtfamilien, Jung und Alt und Arm und Reich. Statt den Ausfall an Humanvermögen bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern durch die Einschränkung von Konsum, Luxus und Freizeit und entsprechende Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung und Infrastruktur wettzumachen, passiert durch diese Fehlverteilungen genau das Gegenteil. Das schmälert das reale Wachstumspotential und damit die Finanzierungsbasis des Sozialstaats noch mehr.

Ursachen der Deklassierung der Familien
Notwendigkeit familienpolitischer Strukturreform des Sozialstaats

Die einfachste und wirksamste Strategie zur Behebung der „strukturellen Rücksichtslosigkeiten“ des gesellschaftlichen und staatlichen Systems besteht in der konsequenten Anwendung der grundgesetzlich normierten Verteilungsregeln, an welche das Bundesverfassungsgericht seit 1990 bereits mehrfach nachdrücklich erinnert hat. Familien müssen in den Stand versetzt werden, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt in die Rolle von Almosenempfängern gedrängt zu werden. Es ist ersichtlich sinnlos, in Spendierhosenpose ein immer größeres Umverteilungsrad zu drehen, wenn der Zug, wie die letzten Jahrzehnte zeigten, in die vollkommen falsche Richtung fährt. Die verfassungsrechtlich gebotene Familienförderung setzt vielmehr zunächst die Beseitigung der verfassungsrechtlich verbotenen Benachteiligungen der Familie voraus. Deshalb besteht die vorrangige Aufgabe darin, das parafiskalische System der Sozialversicherungsbeiträge ebenso grundsätzlich neu zu justieren wie das fiskalische der Einkommens- und Verbrauchssteuern. Genauso lässt sich überhaupt erst dann sinnvoll über Finanzierungsfragen und -techniken reden, wenn die Verteilungsziele definiert sind.

Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen

Im Steuersystem sind vorrangig die immer schärferen Asymmetrien zu Lasten der Familien zu beseitigen, welche durch die wachsenden indirekten Steuerlasten entstehen. Hier dürfte nur eine Erstattung der auf dem durchschnittlichen Kindesunterhalt lastenden indirekten Steuern in Form von Kindergeld als Lösung in Frage kommen.
Auf der Leistungsseite der Altersversorgungssysteme ist dem konstitutiven Charakter der Kindererziehung schließlich durch Herstellung einer intragenerationellen Balance der Rentenleistungen zwischen Kinderlosen und Eltern Rechnung zu tragen. Die in nennenswertem Umfang nur für Geburten ab 1992 geltenden „Babyjahre“, die erst in fernerer Zukunft rentenwirksam werden und überdies als Mehraufwand intergenerationell von den Kindern der bedachten Eltern selbst zu finanzieren sind, leisten dies nicht.
Notwendig erscheinen in der Familienförderung nicht nur andere materielle Weichenstellungen, sondern ebenso grundlegende Veränderungen im formellen staatlichen und gesellschaftlichen System. So verdient der Vorschlag eines Familienwahlrechts, welches Eltern bis zur Volljährigkeit stellvertretend für ihre Kinder ausüben, sicher eine gründliche Auseinandersetzung. Diese Forderung könnte zumindest einen gesellschaftlichen Dialog zur Frage der schwindenden Repräsentanz von Familien im demokratischen System fördern. In die Gesetzgebungsverfahren sollte endlich generell eine Familienverträglichkeitsprüfung eingebaut werden. Zu diskutieren wäre auch ein neuer ministerialer Zuschnitt etwa im Sinne eines „Ministeriums für Familie und Ökologie“. Statt der sog. „Frauenquote“ dürfte endlich eine „Elternquote“ zur Erreichung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Erziehung deutlich zielführender sein.

Neue Rangordnung sozialer Ansprüche und Pflichten notwendig

Diese Reformaufgaben sind ihrer Natur nach reine Verteilungsfragen. Finanzierungseinwände greifen deshalb grundsätzlich nicht. Es geht um die Rangfolge der gesellschaftlichen Prioritäten, welche sich prinzipiell fiskalneutral festlegen lässt. Was ist wichtig, wichtiger, am wichtigsten? Zum Beispiel: Kindertagesstätten oder die 13. Pension? Wie viele bestausgestattete Kindergärten lassen sich finanzieren, wenn wir den Ruheständlern das Weihnachtsgeld streichen würden, welches Rentnern der GKV ohnehin versagt bleibt?11 Allerdings ist nicht zu übersehen, dass die falschen und grundgesetzwidrigen Weichenstellungen von 50 Jahren bundesdeutscher Verteilungspolitik sich zu strukturellen Bestandteilen des gesellschaftlichen Systems selbst verfestigt haben. Die eingetretene Schlagseite in der gesellschaftlichen Verteilung zu Lasten der Familien und der Jüngeren wird nämlich von den privilegierten Mehrheiten der Senioren und der sonstigen Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen längst als Besitzstand wahrgenommen und verteidigt. Die Mehrkinderfamilie hingegen, die von der Fehlverteilung am meisten betroffen ist, hat in diesem Verteilungskampf keine Lobby. Zudem verleitet die Kürze der Legislaturperioden Regierung und Legislative immer wieder dazu, den notwendigen, aber schmerzhaften Entscheidungen mit Rücksicht auf vermeintliche Wahlnachteile auszuweichen.

Drohender Legitimationsverlust des politischen Systems

Vielleicht ist die Tatsache, dass die jeweils herrschende politische Mehrheit seit 1990 die einschlägige Verfassungsjudikatur ignoriert, unterläuft oder/und konterkariert, bereits der Ausdruck einer finalen Krise. Ein übriges werden die rapide wachsenden Probleme im Bereich der sozialen Sicherungssysteme bewirken. Was beispielsweise der Krankenversicherung bei der absehbaren Erhöhung von 23 auf ca. 36 v. H. des Altenanteils bevorsteht, ist angesichts der Tatsache, dass heute schon rd. 50 v. H. der Ausgaben für Senioren über 60 benötigt werden und ka um 5 v. H. an unter 17 jährige gehen, einfach auszurechnen.

Demografische Entwicklung

Seit 1972 liegt die Geburtenrate in Deutschland konstant unter jener der schlimmsten Kriegsjahre 1917/18 und 1944/45. Bis 2030 wird der Anteil junger Frauen an der Gesamtbevölkerung gegenüber 1971 um etwa 60 Prozent gefallen sein. Im weltweiten Vergleich der Geburtenraten lagen wir lange an letzter Stelle; inzwischen haben uns Italien und Spanien diesen „Rang“ abgelaufen. Während hierzulande auf jede Frau im Lebenslauf nach dem Stand von 1999 durchschnittlich noch rund 1.35 Geburten entfallen, sind es in Italien 1.27, in Spanien 1.20. Dagegen zählt man in Frankreich 1.77, in Großbritannien und Dänemark 1.70 und in den USA sogar 2.0 Geburten je Frau. Noch bis in die Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts lag Deutschland mit 2.5 Kindern je Frau in Europa auf einem Spitzenplatz (hinter Irland und Frankreich). Um 1965 wurden pro Jahr noch rund 1.3 Millionen Kinder geboren; im Jahr 2000 waren es – einschließlich der ausländischen Kinder – nur noch 767 000, obwohl die stark besetzte Generation des Babybooms noch im Elternalter stand. Erstmals hat das 58-Millionen- Land Frankreich im letzten Jahr mit 779 000 Geburten mehr Nachwuchs bekommen als Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern. Deutschland ist derzeit das am schnellsten alternde Land der Welt.

Kinder- und Familienarmut

Der Anteil der Familien und der Kinder an den stetig wachsenden Zahlen der Sozialhilfeempfänger (Hilfe zum Lebensunterhalt) steigt deutlich überproportional. Seit 1965 hat sich der Anteil der Kinder im Sozialhilfebezug auf nahezu das 16-fache erhöht. Etwa alle zehn Jahre verdoppelte sich der Anteil der Kinder in der Sozialhilfe gemessen an ihrer Altersgruppe. Wuchs beispielsweise 1965 nur etwa jedes 75. Kind unter sieben Jahren zeitweilig oder auf Dauer in einem Sozialhilfehaushalt auf, war es 1990 schon jedes elfte Kind, 1992 jedes neunte, 1994 jedes siebte. Die jüngsten Studien zu diesem Thema sprechen davon, dass 1998 sogar jedes siebte Kind insgesamt von Armut betroffen war. 24 Jeder dritte Sozialhilfeempfänger ist ein Kind unter 18 Jahren (37,2 v. H.). Von den ca. 2,8 Millionen überschuldeten Haushalten (= 7 v.H. der bundesdeutschen Haushalte insgesamt/1999) waren ca. 45 Prozent Familienhaushalte, deren Anteil an den Haushalten insgesamt aber nur noch bei knapp 30 Prozent liegt. Bis zu 500000 Kinder, so manche Schätzung, sind von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht. Familienarmut expandiert und unstreitig ist das Kinderhaben, insbesondere in Verbindung mit niedrigen Einkommen oder der Arbeitslosigkeit von Eltern, in Verbindung mit Trennung und Scheidung oder der Entscheidung allein zu erziehen, zur kardinalen Armutsursache geworden. Lag 1998 die Sozialhilfequote bei unter 3-jährigen Kindern, die mit beiden Eltern aufwuchsen, zum Beispiel in Baden –Württemberg bei 2 vH, steigerte sich der Anteil auf 62 v.H., wenn sie bei allein erziehenden Eltern lebten.

Beschädigung des Humanvermögens

Hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus verarmten Familien gilt dabei jedoch, dass Lebensverhältnisse wie enger Wohnraum, schlechte Ernährung, gesellschaftliche Stigmatisierung, Perspektivlosigkeit der Familien etc. insgesamt die Gefahr einer defizitären, wenn nicht ausgesprochen neurotisierenden Sozialisation der Heranwachsenden sowie auch gesundheitliche Beeinträchtigungen erhöhen, die sich nicht selten in Fehlentwicklung und Krankheitsanfälligkeit äußern. Hier wurden und werden durch zunehmende Familienarmut die Qualifikationsprobleme der Zukunft vorbereitet, deren Lösung gesamtwirtschaftliche Ressourcen verbrauchen wird.

Rückgang der Arbeitslosigkeit ungewiss

Es fehlen Schätzungen hinsichtlich der Beitragsentwicklung in der Arbeitslosenversicherung. Für die herrschende Auffassung, dass die Arbeitslosigkeit aus Gründen der negativen Entwicklung der Bevölkerung im Erwerbsalter nach 2010 von selbst verschwinden wird, spricht bei einer Beibehaltung des gegenwärtigen Systems wenig. Denn es ist zum einen nicht zu übersehen, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge auch den Rationalisierungsdruck erhöhen. Andererseits ist wegen der Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung nicht ersichtlich, wo her die Produktivitätszuwächse kommen sollen, die nicht ohne ausreichenden und qualifizierten Nachwuchs zu erreichen sind. Nach allem, was aus der Vergangenheit zu lernen ist, muss deshalb mit einer weiteren Zunahme der Massenarbeitslosigkeit in den mittleren und unteren Lohnsegmenten sowie dem Ausweichen in Schattenwirtschaft und neuen Formen der Selbständigkeit gerechnet werden, womit sich die Problemspirale dynamisch weiter dreht. Im übrigen entfallen wegen der sinkenden Kinderzahlen viele kinderbezogene Arbeitsplätze.

Verlust an wirtschaftlicher Dynamik

Fast allen Zukunftsprognosen hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme ist gemeinsam, dass sie ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum zugrunde legen. Nüchtern betrachtet besteht jedoch für diesen Optimismus wenig Anlass, denn die Wachstumsraten der zurückliegenden Epoche gingen über viele Jahre mit einem Bevölkerungswachstum und einer Verjüngung der Bevölkerung einher. Diese Zeiten sind vorbei. Bereits heute hinterlässt der zunehmende Fachkräftemangel deutliche Bremsspuren in der Wirtschaft. In Schlüsselwissenschaften fallen Deutschland und Europa zurück und für die qualifiziertesten Nachwuchskräfte sind nicht Deutschland oder Europa, sondern vor allem die USA attraktiv. Hier, an dieser entscheidenden Stelle, ist heute schon ein negativer Wanderungssaldo zu konstatieren, der mit den zu erwartenden, demografisch bedingten Verlusten an Nettorealeinkommen in Zukunft weiter wachsen dürfte. Mindestens genauso wahrscheinlich sind deshalb eine dauerhafte Stagnation und eine weiter hohe Arbeitslosigkeit.

Zuwanderung

Dass wir den absehbaren „brain-drain“, den der Exodus der besten Nachwuchskräfte mit sich bringt, durch Zuwanderung ausgleichen könnten, ist nach den Erfahrungen mit der „Green-card“ fraglich. Im übrigen sind die Humanressourcen im gegenwärtigen Kerneuropa erschöpft. In fast allen EU – Kandidatenländern war die Geburtenrate noch geringer als im EU -Durchschnitt. Zuwanderung kann in nennenswertem Umfang nur noch aus außereuropäischen Regionen und damit vor allem aus Schwellenländern erfolgen. Das verschärft die Integrationsanforderungen und wirft die Gefahr ethnischer und religiöser Segregation auf. Schon heute zeichnet sich statt der erwarteten oder erwünschten multikulturellen – eher eine Multiminoritätengesellschaft mit räumlichen Trennungsmustern ab.

Kapitaldeckung kein Ausweg

Spätestens ab dem Jahr 2015 wird eine dramatische Verschlechterung im Verhältnis von Entsparern zu Sparern eintreten. Für die entsparenden Senioren wird es zunehmend schwieriger, ihre Finanztitel zu verkaufen. Dabei dürfte der Aktienmarkt wegen der Risikoaversion der Seniorenschaft und der Umschichtung in risikoärmere Anlageformen schon weit vor diesem Zeitpunkt unter Druck geraten. Ferner kommen zu den Währungsrisiken noch politische hinzu, dass fremde Länder unter allen Bedingungen, also auch im Falle schwerer eigener ökonomischer Krisen, rückzahlbereit wären, kann nicht erwartet werden (Asienkrise). Weitere Probleme der (ergänzenden) Einführung der Kapitaldeckung ist zum einen die Frage, ob die Bevölkerung angesichts der stagnierenden oder sogar rückläufigen Einkommensentwicklung den erforderlichen Konsumverzicht überhaupt leisten will und kann; und zum anderen, ob die Kapitalmärkte derart gigantische Summen – die Rede ist von bis zu zehn Billionen Mark –überhaupt aufnehmen können. Oft wissen die Verfechter der Kapitaldeckung nicht einmal, dass diese scheinbar so sichere Anlage in den gegenwärtigen Portfolios zu 70 – 80 v. H. aus Anleihen der öffentlichen Hand besteht. Genaugenommen handelt es sich um “Investitionen” in Staatsschulden. Statt aus Beiträgen wird die Alterssicherung also letztlich aus Steuermitteln erfolgen. Da die Steuern, die für die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden aufzubringen sind, aber genauso wie die Rentenbeiträge vom Volkseinkommen der jeweils laufenden Periode abgezweigt werden müssen, sind die volkswirtschaftlichen Konsequenzen von Kapitaldeckung und Umlageverfahren hier sehr ähnlich.

Verschärfung der Verteilungskonflikte

Die Asymmetrie zwischen Jung und Alt schlägt sich nicht zuletzt in den Sozialhilfestatistiken nieder: Während Sozialhilfebedürftigkeit bei jüngeren Kindern und Familien zunimmt, nimmt sie bei den Senioren ab. Gleichzeitig beschränkt das zunehmende Wahlgewicht der Seniorenschaft die politischen Gestaltungsspielräume. Es spricht für die Weitsicht des Wirtschaftsnobelpreisträgers von 1974, Friedrich August von Hayek, dass er diese Entwicklung bereits im Jahr 1960 voraussah und davor warnte, da die „Mehrheit über 40 bald versuchen werde, die jüngeren Jahrgänge für sich arbeiten zu lassen.“ Dem stehen bei Gesamtausgaben der GKV (1999) von 130 Mrd. EUR (254 Mrd. DM) und einem Anteil der Gesundheitskosten der 60plus -Generation von ca. 50 v. H. (= 65 Mrd. EUR = 127 Mrd. DM) sowie einem Anteil der Kinderlosen an der Seniorenschaft von ca. 20 v. H. somit Ausgaben in Höhe von rund 13 Mrd. € (rd. 26 Mrd. DM) an diesen Personenkreis gegenüber, welche ausnahmslos von den Kindern anderer Leute erwirtschaftet werden müssen.

Entkoppelung von Einkommen und Bedarf

Bei Singles und Senioren, deren Bedarf geringer oder sogar weitgehend gedeckt ist, entstehen Einkommensüberhänge, während junge Familien ihren hohen Bedarf schon bei durchschnittlichen Einkommen nicht mehr decken können.

Fazit: Destabilisierung des gesellschaftlichen Systems

Bereits diese wenigen Überlegungen lassen erkennen, dass eine Vielzahl von Belastungsfaktoren aus der demographischen Entwicklung und der Beschädigung des Humanvermögens kumulieren, welche sich dynamisch und wechselwirkend verstärken und zur Gefährdung der Stabilität und des sozialen Friedens des gesellschaftlichen Systems führen werden. Über drei Jahrzehnte führten die bei der Humanvermögensbildung ersparten Aufwendungen zu entsprechend überhöhtem Konsum. Für die fehlenden Investitionen in das Humanvermögen muss nun der Preis entrichtet werden. Der Raubbau an den biologischen und sozialen Grundlagen der Gesellschaft lässt die „Kraftquelle Familie“ versiegen. Wegen der groben Verletzung der „Baugesetze der Gesellschaft“ –Solidarität und Subsidiarität- durch den falsch konzipierten Sozialstaat rieselt die Gesellschaft wie loser Sand auseinander. Der extreme Individualismus schließlich untergräbt die Fundamente des Gemeinwesens.

Die „Transferausbeutung“ der Familie

Der entscheidende Schritt zur Verdrängung der familiären Altenversorgung und dem Wechsel zum sozialen „Generationenvertrag“ wurde in Deutschland mit der Rentenreform des Jahres 1957 unternommen. Bis dahin war die Alterssicherung überwiegend noch auf familiärer Basis erfolgt, die Renten hatten allenfalls Taschengeldcharakter. Von einem Tag zum anderen wurden die Renten jedoch auf ein lohnersetzendes und lebensstandardsicherndes Niveau angehoben. Weil hierfür allerdings die Beitrags – und Steuerlast der Nachwuchsgeneration enorm gesteigert werden musste, verringerte sich in entsprechendem Maße ihre Fähigkeit zur Leistung innerfamiliären Unterhalts an die Eltern. Während Kinderlose, deren Renten realwirtschaftlich ausnahmslos von den Kindern anderer Leute aufzubringen sind, so die großen Gewinner der Reform waren, wurden vor allem die Mütter durch das neue System um ihre originären und genuinen Ansprüche auf Altersunterhalt geprellt. Folgerichtig zeichnete sich ab Ende der 50er Jahre die Altersarmut speziell von Müttern scharf als neues Phänomen und kardinales Problem der Sozialpolitik ab. Die Asymmetrie zwischen der Privatisierung der Kinderlasten und der Sozialisierung des Kindernutzens, die sich über mehr als fünf Jahrzehnte zunehmend verschärft hatte, war durch dieses System der „Transferausbeutung der Familien“ gravierend geworden.

Politik contra Sachverstand

Es ist eine Ironie der bundesdeutschen Sozialgeschichte, dass die der Rentenreform 1957 zugrunde liegenden Konzepte genau das Gegenteil bewirkt haben. Schon 1958  bezeichnete der Arzt und Ökonom Ferdinand Oeter das Rentensystem als „Frondienst der Eltern für Kinderlose“. Daher wurde in dieser Zeit diskutiert, ein Jugendrentensystem mit einem nach Kinderzahl gestaffelten Beitragssatz zu schaffen. Ausgehend vom wirtschaftlichen Grundprinzip, dass immer die mittlere Aktiven-Generation die beiden unproduktiven Generationen der Kinder und Alten versorgen müsse, sei dies notwendig, um parasitäre Verteilungsverhältnisse zwischen Familien und Kinderlosen zu verhindern und intergenerationellen Ungleichgewichten der Lastenverteilungen vorzubeugen. In der Politik fanden diese Vorschläge jedoch aus mehreren Gründen kein Gehör. Zum einen stand jede Form von Familienpolitik im Zwielicht nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik, zum anderen war kurz zuvor (1954) nach erbitterten ideologischen Auseinandersetzungen gerade das „Gesetz zur Einführung von Familienausgleichskassen“ verabschiedet worden, drittens hielt Bundeskanzler Konrad Adenauer die Jugendrente für zu teuer, viertens seien Kinder (im Gegensatz zu den Alten) keine Wähler und fünftens endlich meinte er: „Kinder bekommen die Leute immer!“ Kürzer fasste sich der Abgeordnete Schmücker: „ Wir lassen uns auch durch besseren Sachverstand nicht überzeugen!“ Dadurch war ein System etabliert, in welchem individuellen Rationalverhalten zu kollektivem Fehlverhalten führt – ein System „mit eingebauter Selbstzerstörung“

Vom Stillstand zum Rückschritt

Die Tatsache, dass das politische System der jungen Bundesrepublik Deutschland die Familienfrage nicht erkannte oder erkennen wollte, dürfte noch mindestens drei weitere Gründe gehabt haben: Zum einen kletterte die Geburtenrate seit Ende der 40er Jahre steil nach oben und katapultierte Deutschland im europäischen Vergleich auf einen Spitzenplatz hinter Irland. Zum anderen lag der Anteil lebenslang Kinderloser an der Gesamtbevölkerung bei nur knapp zehn Prozent. Unter diesen Bedingungen war bei oberflächlicher Betrachtung allenfalls eine geringe Notwendigkeit für einen Familienlastenausgleich zu erkennen. Zudem bestand kein Anlass, sich über eine nachteilige Veränderung der Bevölkerungsstruktur Gedanken zu machen, denn aufgrund der Geburtenausfälle in und nach dem Ersten Weltkrieg sowie der Todesfälle im Zweiten Weltkrieg und dem „Babyboom“ der Nachkriegszeit stand Deutschland vor einer Epoche außerordentlich niedriger Altenlasten.

1983 – 1990: Perplexe Familienpolitik

Ein Beispiel für eine durch die Politik herbeigeführte drastische Verschlechterung der relativen Einkommensposition von Familien ist schließlich die Steuerreform 1985/90, welche seinerzeit Familienministerin Süßmuth als „besonders familienfreundlich“ etikettierte. Tatsächlich waren die Kinderlosen aber die klaren Gewinner dieser Reform: Bei einem Bruttolohn von 30.678 € (60.000 DM) erfuhr der Single z. B. eine Entlastung von 2.326,93 € (4.551 DM), die vierköpfige Familie aber nur von 1.327,33 € (2.596 DM).
Folge: Die Einkommenskluft zwischen Familien und Nichtfamilien wuchs rasant. Vor diesem Hintergrund hätte sich für die ökonomische Familienwissenschaft eine Auseinandersetzung mit der Frage aufdrängen müssen, welche Einflüsse die wachsende Marktkonkurrenz durch den zunehmenden Anteil Alleinstehender und wohlhabender Senioren auf die Marktposition von Familien habe; es dürfte nämlich einleuchten, dass deren Einkommensüberhänge infolge fehlender Unterhaltsverpflichtungen das Preisniveau vieler Güter zum Nachteil der Familien beeinflussen, z. B. auf dem Wohnungsmarkt. Tatsache ist jedenfalls, dass die Situation der Familien umso schlechter wurde, je geringer die Kinderzahlen ausfielen und je stärker der Anteil der Kinderlosen.

Familienpolitik aus Karlsruhe ohne durchschlagenden Erfolg

Knapp ein Jahr nach dem „Trümmerfrauenurteil“ findet sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD „Entwicklung des Kinderlastenausgleichs und des Bundeserziehungsgeldgesetzes“ vom 17.6.1993 die Feststellung, der Verfassungsauftrag, die Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen Schritt für Schritt abzubauen, beziehe „sich auf alle Elemente der Familienförderung gleichermaßen“ und habe „Bedeutung nicht nur für den Bund, sondern für alle staatlichen Ebenen“. In ihrer Stellungnahme zum Fünften Familienbericht, der erneut die strukturelle Rücksichtslosigkeit des gesellschaftlichen Systems für die Familien und ihre desolate Lage dokumentiert hatte erklärte die Regierungskoalition am 15.6.1994 mit Rücksicht auf die Verfassungsrechtsprechung zudem auch unumwunden den “Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern im Vergleich zu Kinderlosen” zu ihrem vorrangigen Politikziel.

Deklassierungsursachen:

Sozialabgaben: Wenn starke Leistungssteigerungen zugunsten von Familien im Transfersystem ohne Erfolg blieben, ja der Anstieg der Sozialhilfebedürftigkeit im Kindesalter in den 90er Jahren sogar besonders steil verlief, müssen gleichzeitig konterkarierende Entwicklungen mit einem Negativsaldo eingetreten sein, welche nur auf der Einnahmeseite der Systeme stattgefunden haben können. Dass diese Hypothese richtig ist, ist angesichts der enormen Abgabensteigerung in den 90er -Jahren vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen und den Verbrauchssteuern leicht zu erkennen. Hinzu kommen noch die Abgaben, Gebühren und Beiträge sowie Kostensteigerungen im Bereich der Daseinsvorsorge, welche die heutige Deklassierung der Familie erklären.
Steuern: Für Beiträge, Einkommens -/Lohnsteuern und Verbrauchssteuern gilt, dass sie die niedrigen Einkommen überproportional belasten, da sie relativ um so einschneidender werden, je höher die Anteile des Verbrauchs an der Einkommensverwendung sind.
Indirekte Steuern: Indirekte Steuern treffen Familien wegen des zwangsläufig höheren Verbrauchs viel härter als Haushalte ohne Kinder. Hier ist in den letzten Jahrzehnten ebenfalls ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. So ist allein die Mehrwertsteuer seit 1982 bis zum 1. April 1998 in drei Schritten von 13 v. H. auf 16 v.H. angehoben worden; der ermäßigte Tarif stieg in diesen Zeiträumen auf 7 v. H.. Als Fazit ergibt sich somit, dass die relative Einkommenslage der Familien schlechter ist denn je.

Einkommensteuer

Mit steigendem Einkommen sinkt die Steuerlast relativ stärker. Dies beruht vor allem darauf, dass sich mit steigender Einkommenshöhe immer weitere Spielräume zur völlig legalen Vermeidung direkter Steuern öffnen. Infolge der steuerlichen Privilegierung von Kapitalbildung sowie der unvollkommenen Erfassung von Kapitalerträgen und dem Zinseszinseffekt klafft die Einkommensschere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Tatsächlich wurden in den letzten Jahrzehnten die Abgaben im Steuersystem nicht nur stetig erhöht, sondern diese Entwicklung ging in besonderer Weise auf Kosten von Familien vonstatten, weil der Gesetzgeber sowohl das Gebot der Belastungsgleichheit wie das Gebot, bei der Steuergestaltung zwangsläufige Unterhaltsverpflichtungen realitätsgerecht zu berücksichtigen, fortlaufend missachtet hat. Das Ergebnis ist eine exponentiell zunehmende Belastung von Familien. Dies – und nichts anderes – ist der harte Ursachenkern der dramatischen Familienverarmung hierzulande. Eine familiengerechte Belastung wäre nur dann erreicht, wenn Abgabenerhöhungen die frei verfügbaren Familienbudgets nicht härter belasten als die von Haushalten ohne Kinder. Davon sind wir im Bereich der indirekten Steuern und der Sozialversicherungsabgaben jedoch weit entfernt, weil dort das Existenzminimum derzeit überhaupt noch nicht berücksichtigt wird. Alle derzeit diskutierten Einkommensteuermodelle stellen im Vergleich die Steuerersparnis eines Singlehaushaltes dem einer 4-köpfigen Familie bei gleichem Einkommen gegenüber, ohne die Aufteilung dieses einen Einkommens auf 4 Personen(Haushaltsvorstand 1.0, Ehegatte 0.8,Kinder je 0.65) überhaupt zu erwähnen. Jegliche familienpolitische Korrektur fehlt. Familien sind nicht nur arm, sondern werden darüber hinaus noch deklassiert.

Solidarwidrige Verteilungsmechanismen der Rentenversicherung

Das Rentensystem leistet in keiner Weise das, was es leisten muss – nämlich gesellschaftliche Kohäsion zu schaffen. Die Verteilungswirkung des Systems wird durch eine Konzentration von weiblichen Rentenempfängern bei den Niedrigrenten und von männlichen bei den höheren Rentenbeträgen und ein großes Loch in der Mitte der Empfängerkreise charakterisiert. Diese Spreizung wurde in den letzten Jahren stetig größer. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in ihrer gegenwärtigen Ausprägung spaltet nach allem die Gesellschaft: Alt und Jung, Männer und Frauen, Singles und Familien, Besserverdienende und Minderbemittelte. Die sog. „Riester-Rente“ verschärft die Polarisierung dabei nicht unerheblich, da Familien kaum zur Aufbringung der Mittel in der Lage sind. Nicht zu vergessen ist schließlich der Umstand, dass die Bewertung der Kindererziehungszeiten von der –aus demografischen Gründen erfolgenden!- Absenkung des Rentenniveaus voll erfasst wird. Das bedeutet im Klartext, dass Eltern hier also für das generative Verhalten Kinderloser mitverantwortlich gemacht werden. Umgekehrt werden diejenigen, welche ihre Arbeit und den Lohn nicht teilen, noch mit besonders überproportionalen Rentenansprüchen belohnt.

Fazit:

Eine grundlegende Rentenstruktur-Reform ist überfällig. Sie hat anzusetzen bei einer Neudefinition des erfassten Personenkreises (gesamte Wohnbevölkerung), bei den pflichtigen Einkommen (sämtliche personengebundenen Einkommen), bei der Lastengerechtigkeit (ohne Beitragsbemessungsgrenzen, keine intransparente Mischfinanzierung), bei der Leistungsgerechtigkeit (insbesondere der Behandlung der Kindererziehung) und bei der Durchsetzung des Solidargedankens auch bei der Anspruchsbegrenzung (Maximalrente). Das Modell der Schweizer AHV bietet in wesentlichen Teilen eine brauchbare Vorlage

Familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats

Dem Ziel einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehungsarbeit steht in der Praxis bekanntlich der Umstand entgegen, dass es ausgerechnet die Familienväter sind, die wegen der drückenden Finanznöte zur Ableistung von Überstunden gezwungen sind; hieran würde ein Teilzeitverdienst, der gegebenenfalls selbst mit weiteren Aufwendungen oder Leistungskürzungen (erhöhte Kindergartenbeiträge, Zuzahlungspflichten in der GKV, Verlust der Erziehungs – und Wohngeldberechtigung, des Baukindergeldes, ferner zweites Kfz und dergl.) verbunden wäre, unter den gegebenen Bedingungen nur wenig ändern. Zum anderen haben längere Teilzeitperioden, wie oben dargestellt, höchst negative Konsequenzen für die spätere Alterssicherung. Drittens fehlt es – nach hier vertretener Ansicht gerade wegen der Abgabenstruktur! – an der Grundvoraussetzung eines funktionierenden Arbeitsmarkts. Empirisch belegt zudem die Situationen in den neuen Bundesländern sowie die schwedische Entwicklung der letzten Jahre, dass selbst beste elternrechtliche und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Kinderwunsch und Erwerb keine durchschlagende Wirkung ( mehr) zeigen. Die Vereinbarkeit von Erwerb und Kindererziehung ist kein Ersatz für eine verfassungskonforme, familiengerechte Sozial- und Abgabenordnung. Aus diesen Gründen ordnet der Wiesbadener Entwurf die Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der „Vereinbarkeit“ in der Reformhierarchie nachrangig ein.

Grundzüge der Reform

Ohne weiteres beheben lässt sich der fundamentale Defekt unserer Sozialordnung, den die Verlängerung der individualistischen Engführung des Arbeitsverhältnisses in den Bereich sozialer Sicherung beinhaltet. Hier ist ein einheitliches soziales Sicherungssystem für die gesamte Bevölkerung auf der Grundlage sämtlicher personengebundener Einkommen zu schaffen. Diesem Konzept einer „Volksversicherung“ folgen ohnehin die meisten europäischen Systeme, wobei die Akzente entweder mehr steuerfinanziert (z. B. Niederlande, Skandinavien) oder mehr beitragsfinanziert (z. B. Schweiz) gesetzt werden. Die bestehenden Sonderversorgungssysteme ( Selbständige, Beamte) sind als Zusatzsysteme auszugestalten. Besonderes Gewicht kommt dabei einer familiengerechten und solidarischen Gestaltung des Beitragssystems der Sozialversicherung zu, dessen Indifferenz gegenüber familiären Unterhaltsverpflichtungen sich als die wirkmächtigste Ursache der Deklassierung herausstellte. Es wird dafür plädiert, die Beiträge zur Sozialversicherung nach dem Muster des „Solidaritätszuschlags“ an der Einkommensteuer auszurichten. Der rechtsstaatliche Skandal der Behandlung der Kindererziehung in den Alterssicherungssystemen lässt sich – entsprechend der neueren Rechtsprechung des BVerfG – nur dadurch verfassungskonform beseitigen, dass Kindererziehung tatsächlich als eigenständige Beitragsleistung auch zu einer eigenständigen, originären Altersversorgung führt. Hinsichtlich der Korrektur der Überlasten im Steuersystem wird hier für die Einkommensteuer alternativ die Einführung eines Familiensplittings oder Familienrealsplittings und für die Verbrauchssteuern deren Erstattung durch einen Rücktransfer in Form von Kindergeld vorgeschlagen. Im Bereich der Familienförderung sind die Voraussetzungen für die Wahlfreiheit bzw. die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerb vor allem durch eine Lohnersatzleistung bei zeitweisem oder teilweisem Erwerbsverzicht zugunsten der persönlichen Kinderbetreuung sowie durch Abbau der Defizite im Bereich der Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen zu schaffen. Grundregel dabei muss sein, die Erwerbsbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen und nicht umgekehrt. Empfohlen wird die Förderung von Modellen der intergenerationellen Kinder- und Altenarbeit nach dem Vorbild des Mütterzentrums Salzgitter. Ferner wird zu überlegen sein, ob nicht die sog. „Frauenquoten“ in „Elternquoten“ umzuwandeln sind. Der prekären Situation der Familien, vor allem der Frauen, bei Scheidung oder Wiedereintritt in den Erwerbsberuf, ist durch Einbeziehung der Kindererziehungszeiten in die Arbeitslosenversicherung zu begegnen. Schließlich wird dafür plädiert, die Pflegeversicherung durch ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz mit einer Bedürftigkeitskontrolle nach dem Muster der Sozialhilfe zu ersetzen sowie die „Riester-Rente“ entweder durch ein familienverträgliches Modell zu verbessern oder sie abzuschaffen. Erhoben wird schließlich dieForderung nach einem Familienwahlrecht sowie einer Familienverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzgebung; empfehlenswert scheint überdies die Schaffung eines Ministeriums für Familien und Ökologie. Die bestehenden Sonderversorgungssysteme (Beamte, Selbständige) sind als Zusatzsysteme auszugestalten. Gleichzeitig sind die übrigen umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme, die intergenerationell Zwecken der Alterssicherung dienen, darauf hin zu überprüfen, ob sie nicht ebenfalls für Kinderlose zu systemspezifischen Vorteilen führen, die zugunsten der Eltern auszugleichen wären. Dafür wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2004 gesetzt. Dass einer umfassenden Reform jedenfalls keine verfassungsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen dürften, hat die Verfassungsjudikatur der letzten Jahre in mehreren Entscheidungen signalisiert: So wurde die Ungleichbehandlung freiwillig und gesetzlich versicherter Rentner mit Beschluss v. 15.3.2000 –1 BvL 16/96 e.a. beanstandet und dem Gesetzgeber freigestellt, die erweiterte Bemessungsgrundlage auch für die gesetzlich versicherten Rentner anzuwenden. Im Pflegeurteil v. 3.4.2001 wurde sodann eine Volksversicherung für zulässig gehalten und im „Rentenbesteuerungsurteil“ vom 6.3.2002 der Versuch aufgegeben, durchgreifende normative oder faktische Unterschiede zwischen der GRV und der Beamtenversorgung als Rechtfertigung ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung zu finden; bei beiden Gruppen sei die dominierende Übereinstimmung vielmehr, dass sie „nichtselbständige Tätigkeiten“ ausübten. Damit dürften die Zeiten, in denen sich fehlender sozialpolitischer Reformernst hinter verfassungsrechtlichen Beamtenprivilegien verstecken konnte, vorbei sein.

Beendigung der Transferausbeutung in den Altersversorgungssytemen

1. Duales System aus Eltern- und Geldbeitragsrenten
Weil Kindererziehung für alle Systeme der Alterssicherung monetären Beiträgen (mindestens) gleichwertig ist, müssen auch die Rentenansprüche aus Kindererziehung den monetär erworbenen Ansprüchen gleichwertig sein. Da die gesamte Altersversorgung der vorangegangenen Generation immer und ausschließlich von der Nachwuchsgeneration erbracht wird, lässt sich die Gleichwertigkeit der beiden Teilleistungen am besten durch einen hälftiges Splitten der Beiträgen auf ein Elternrentenkonto einerseits und ein Geldbeitragsrentenkonto anderseits zum Ausdruck bringen. Für Kinderlose hat dieses „Duale Modell “ eine (leistungsgerechte) Halbierung ihrer Rentenansprüche zur Folge; die bei der Kindererziehung ersparten Aufwendungen geben in der Regel aber mehr als genug Spielraum, um diese Lücke durch Eigenvorsorge zu füllen. Ein Seiteneffekt hiervon wäre dann, dass die Konsumkraft Kinderloser investiv abgezogen würde und ihre Einkommensüberhänge Familien auf den Gütermärkten, namentlich dem Wohnungsmarkt, nicht mehr so wie derzeit in Bedrängnis bringen könnten.
Diskussion gängiger Einwände
Dagegen wird vor allem eingewendet, diese Vorstellung sei “ letztlich archaisch, weil sie auf Fertilitätsmotiven aus früheren Phasen der Menschheitsgeschichte fuße“. Dabei wird allerdings übersehen, dass Renten in Deutschland nur auf Grund der „Enteignung“ der genuin erworbenen Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern und deren Überleitung auf die Sozialsysteme gezahlt werden können und dies einen Verstoß gegen die Grundrechte der Eltern beinhaltet. Ferner wird der Gleichbewertung der Kindererziehung in den Alterssicherungssystemen entgegen gehalten, sie überbewerte den generativen Faktor. Die Vergangenheit beweise nämlich, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten die Arbeitsproduktivität und damit das Realkapital sich als viel entscheidender als der demografische Faktor erwiesen hätten. So sei das reale Bruttosozialprodukt um ein Vielfaches mehr gestiegen als die Zahl der Erwerbspersonen. Dem ist schon die einfache Tatsache entgegenzuhalten, dass auch der Produktivitätsfortschritt seine humanen Akteure braucht, die ihn schaffen. Im übrigen dürfte die –u.a. vom VDR vertretene Auffassung- einem gängigen Trugschluss erliegen, der aus einer systematischen Überschätzung der Fließgröße „Einkommen“ und einer ebenso systematischen Unterschätzung der Bestandsgröße „Vermögen“ und einer vollkommen fehlenden Wahrnehmung der Bedeutung des Humanvermögens beruht. Es liegt nämlich zudem auf der Hand, dass der von der herrschenden Meinung wie vor beschriebene Zusammenhang gerade auf dem Raubbau am Humanvermögen in den letzten Jahrzehnten beruht. Je weniger Kinder aufzuziehen waren, in desto größerem Umfang konnten Ersparnis und Erwerbsarbeit zunehmen. Würde man die Verluste am Humanvermögen jedoch ähnlich betriebswirtschaftlich abschreiben wie dies bei Kapitalgütern geschieht, würde die Selbsttäuschung der herrschenden Sichtweise offenbar und zugleich deutlich, dass unsere Volkswirtschaft durch den jahrzehntelangen Abbau des Humankapitals „künstlich aufgeblasen“ wurde. Die hierdurch induzierte Expansion der Erwerbswirtschaft suggerierte einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung und der Wohlfahrt, der in krassem Widerspruch zur Entwicklung des Volksvermögens steht, dessen wesentliche Determinante das Humanvermögen ist. Der dritte häufig zu vernehmende Einwand lautet, dass nach diesen Vorstellungen durch eine relativ kurze Zeit der Kindererziehung ein Rentenanspruch entstehe, welcher einer 45jährigen Erwerbszeit entspreche. Dieser Einwand wendet sich bei genauerer Betrachtung freilich gegen sich selbst: eine 45jährige Erwerbszeit wird nämlich nur in Höhe des Rentenbeitrags, also derzeit zu rund 20 v. H., dem Erwerb eines Versorgungsanspruchs gewidmet, mithin dienen nur neun von 45 Jahren diesem Zweck, wodurch sich also umgekehrt genau die Gleichwertigkeit der Kindererziehung bestätigt.
Gegenwärtige Rechtslage fortdauernder Verfassungsverstoß
Nicht einmal ansatzweise eine Lösung beinhalten jedenfalls die „Babyjahr“-Regelungen nach gegenwärtiger Rechtslage, weil sie zu einem In-sich-Transfer zwischen den belasteten Kindern und begünstigten Müttern, nicht jedoch zum intragenerationellen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern auf derselben Jahrgangsstufe führen. Das intragenerationelle Unrecht wird nur intergenerationell verschoben. Dass die „Babyjahre“ im gegenwärtigen Rentenrecht von der demographisch bedingten Abwertung miterfasst werden, obwohl Eltern dafür gerade nicht verantwortlich sind, lässt sich verfassungsrechtlich jedenfalls nicht rechtfertigen. Zwar hat das BVerfG im “ Trümmerfrauenurteil “ vom 7. Juli 1992 den Weg der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für grundsätzlich gangbar gehalten, dies aber damals bereits unter Vorbehalt gestellt („erst in ferner Zukunft wirksam“). Die Frage der „Beitragsäquivalenz der Kindererziehung“, der das BVerfG seinerzeit noch ausgewichen war („Kindererziehung nicht gleichartig „), hat es im Beschluss von 12. März 1996 sowie im Pflegeurteil vom 3. April 2001 immer deutlicher bejaht und dabei nicht zuletzt den Aspekt des Konsumverzichts betont. In der Tat stellte sich ja die Frage, weshalb der Konsumverzicht für die Kindererziehung, also die Investitionen in das Humanvermögen, ausgerechnet für die Altersvorsorge (und damit in Richtung Zukunft) geringer bewertet wird als der Konsumverzicht für die Rentenleistungen der gegenwärtig Alten (und damit in Richtung Vergangenheit). Weil die Kindererziehung somit per se Beitrag ist, erweist sich auch die Zahlung von Bundesbeiträgen für Kindererziehung als verfassungswidrig. Zudem beinhalten Zahlungen des Bundes zur Abdeckung der Erziehungszeitenanrechnungen einen Verstoß gegen die Notwendigkeit eines Freiheits- /Verantwortungsbezuges und damit gegen Freiheitsrechte, weil damit die Allgemeinheit anstelle der materiell verantwortlichen Kinderlosen belastet wird.

2. Familiensplitting

Familien – und nicht nur Ehegatten- stellen selbstverständlich auch Wirtschaftsgemeinschaften dar. Gerade das Eherecht ist sowohl hinsichtlich des Güterstandsrechts als auch des Unterhaltsrechts weit von einem partnerschaftlichen Modell entfernt, so dass dieses Argument ebenfalls nicht nur nicht verfängt, sondern im Gegenteil den Kollektivgedanken unter Einschluss der Kinder stützt. Was schließlich die Spreizungswirkung anbetrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die oberen Einkommensschichten in aller Regel virtuos von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Unterhaltspflichten gegenüber ihren Kindern durch die Übertragung von Einkommensquellen zu erfüllen; dabei können dann u. U. zahlreiche weitere Subventionstatbestände mit steuermindernder Wirkung in Anspruch genommen werden. Ein Familien(real)splitting würde damit sozusagen zur „Demokratisierung“ dieser Gestaltungsmöglichkeiten führen; die größten Vorteile entstünden vermutlich für Familien ab der mittleren Einkommensschicht – genau dort, wo sich derzeit die rational-planende Lebenseinstellung besonders krass in Kinderarmut niederschlägt.

3. Elternquote statt Frauenquote

Schließlich stellt sich quer zum herrschenden Konzept des gender mainstreaming die Frage, ob die sog. „Frauenquoten“ nicht möglicherweise in „Elternquoten“ umzugestalten sind, vor allem um des Ziels der partnerschaftlichen Kindererziehung willen. Will man konkrete statt abstrakte Nachteile ausgleichen, dann ist es nicht zu verkennen, dass die spezifischen Nachteile, die mit dem (zeit- oder teilweisen) Ausscheiden verbunden sind, auch die partnerschaftlichen handelnden Väter/Männer treffen. Außerdem spricht das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 10.11.98 ausdrücklich von „beiden Elternteilen“.

4. Familienwahlrecht

„Das Kinder -, Minderjährigen- oder Familienwahlrecht, heißt ein gängiger Vorwurf, sei doch nur eine Notlösung, die obendrein auch noch hart am Rande der Verfassung gesucht und manchmal auch gefunden werden“, schreibt der Publizist Konrad Adam in seinem Geleitwort zur Schrift „Haben wir schon ein allgemeines Wahlrecht?“ des Vereins Allgemeines Wahlrecht e.V. München (VAW) vom Juli 2001 und fährt fort: „Wenn Kinder Zukunft sind, die Zukunft aber beim Schielen auf die Mehrheitsverhältnisse im Land nicht mehr zu ihrem Recht gelangt, dann muss am Stimmrecht etwas geändert werden: keineswegs also nur zum Wohle von Kindern und Eltern, sondern im Interesse und zum langfristigen Nutzen der Gemeinschaft.“

Irrweg: Familiengeld und Erziehungsgehalt

Seit einiger Zeit werden in der familienpolitischen Diskussion Konzepte einer Honorierung der Erziehungsleistung erörtert. Mit der Kindererziehung vollbrächten Eltern nicht hoch genug zu veranschlagende Investitionsleistungen in das Humanvermögen der Gesellschaft und es sei nicht einzusehen, dass KindergärtnerInnen und GrundschullehrerInnen gut bezahlt würden, nur die eigenen Eltern nicht. Zudem beruft man sich auf den „Familienbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998, demzufolge der Staat die Aufgabe habe, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“. Darüber hinaus wird ein Erziehungsentgelt unter Ausnutzung des sog. „Schuldenparadoxons“ explizit zur Erschließung der ökonomischen Ressourcen der Volkswirtschaft, welche in der Massenarbeitsloigkeit liegen, vorgeschlagen.Das Problem der Familien ist nämlich nicht, dass sie zuwenig beschenkt würden, sondern dass sie verfassungswidrig belastet und so regelrecht ausgebeutet werden. Das Familiengeld kaschiert diesen Skandal und bewirkt deshalb erst recht Intransparenz. Zur Familienförderung ist der Gesetzgeber im übrigen zwar verfassungsrechtlich verpflichtet, aber hat dort eben auch alle Spielräume staatlichen Gewährens. Anders sieht es bei der Abwehrfunktion der Grundrechte aus: Übermaßeingriffe sind schon wegen des Art. 3 Abs. 1 GG verboten, erst recht bei Familien (Art. 6 Abs. 1 GG). Hier fängt Familienpolitik deshalb an. Das ist übrigens nicht nur eine Frage der Grundrechtsfunktionen, sondern genauso eine der Transferhygiene: Dass man Empfängern zuschiebt, was man ihnen vorher entwendet hat, ist keine seriöse (Familien-) Politik, sondern ein Taschenspielertrick, dem die Familien hierzulande über Jahrzehnte mit dem bekannt katastrophalen Ergebnis zum Opfer gefallen sind. Erfolgsversprechende, ernsthafte Familienpolitik kann deshalb nur damit anfangen, diese Realitäten laut auszusprechen. Nur so, gestützt nämlich auf die fest verwurzelten Gerechtigkeitsüberzeugungen, die das Einkommenssteuerrecht widerspiegelt und nicht mit der Spendierhosenoptik, lässt sich auch mit dem kinderlosen Teil der Bevölkerung über eine faire Behandlung der Familien streiten. Gerechtigkeit statt Geschenke! Es muss darum gehen, die Familien in die Lage zu versetzen, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt dies aus einer Position eines Almosenempfängers heraus zu tun. Hier stellt sich deshalb in der Tat auch die Frage nach dem Menschenbild welches maßgebliche Politiker leitet. Damit eng zusammen hängt der zweite Einwand: Das Familiengeld wird nicht weniger, sondern mehr Menschen in der Sozialhilfe zurücklassen, weil es besonders für unqualifizierte und sehr junge Frauen eine geradezu magische Anziehungskraft haben wird. Früher oder später werden sie, mit den vermutlich mehreren Kindern, ohne Ausbildung umso weiter im Abseits stehen. Selbst wenn das Ergebnis ein steiler Anstieg der Geburtenrate sein sollte, wird das Humanvermögen mehr beschädigt als vermehrt. Dass die Idee eines Erziehungsgehalts im übrigen ein beträchtliches Zerstörungspotential für den Teil der Welt hat, den Familie definiert, beweist das von manchen Befürwortern angeführte Honorierungsargument, dass es nämlich – ungerecht oder nicht – nachzuvollziehen sei, dass Grundschullehrerinnen und Kindergärtnerinnen für ihre Arbeit entlohnt würden, nur die eigenen Eltern nicht. Dabei wird nämlich das Wesentliche der Familie vollkommen aus den Augen verloren: Ihre wechselseitige Einstandspflicht in allen Lebenslagen. Lehrerinnen und Kinderpflegerinnen erwerben gegen die Kinder keine unmittelbaren genuine und originäre Unterhaltsansprüche. Genau darin, in dieser vollkommen unmarktlichen Bedingungslosigkeit, liegen aber Ursprung und Ziel von Familie. Wenn dieser Bereich kommerzialisiert wird, die Abstraktion des Geldwesens auch in diese letzte Gegenwelt eindringt, dann wird das Leben für die Kinder nicht nur schon von Kindesbeinen an wegen eines grenzenlosen Individualismus unerträglich, sondern dann scheitern Familie und Staat gemeinsam. Soweit die Modelle mit der Notwendigkeit der Honorierung/„Entlohnung“ der Kindererziehung als Investition in das Humanvermögen begründet werden, vermag das nicht zu überzeugen. Selbstverständlich erbringt, wer Kinder erzieht, eine gewaltige ökonomische Leistung, denn er investiert in das Humanvermögen. Ökonomisch lässt sich aus dieser Tatsache aber gerade kein Anspruch auf ein Erziehungsgehalt ableiten. Denn ökonomisch ist Investieren immer Sparen und das bedeutet „Zukunftspräferenz“: Für zukünftige Erträge heute Konsumverzicht leisten. Das ist auch sinnvoll. Denn wer nicht bereit ist, sich für Kinder einzuschränken, sollte besser keine haben.

Diskussion der bevölkerungspolitischen Wirkung einer familienpolitischen Strukturreform

Im Unterschied zur DDR, wo man Anfang der 70er Jahre mit beachtlichem Erfolg eine explizit pronatalistische Sozialpolitik eingeleitet hatte, wird die Frage aktiver Bevölkerungspolitik in der Bundesrepublik erst seit relativ kurzer Zeit wieder öffentlich erörtert. Wer in dieser Diskussion die gängigen Argumente der Verharmlosung schrumpfenden Kinderzahlen zu Ende denkt, erkennt deren Absurdität. Schwieriger ist allerdings die Tatsache zu erkennen, dass Kinderlosigkeit in Deutschland auch ökologisch verheerend wirkt, weil sie – in Energiemaßstäben gemessen- paradoxerweise wie ein massiver Beitrag zur Überbevölkerung wirkt. Die infolge der Kinderersparnis entstehenden Einkommensüberhänge wandern nämlich nahezu zwangsläufig in den ökologisch besonders schädlichen Luxuskonsum: Fernreisen, exotische Ernährungsgewohnheiten, übermäßiger Wohnraumverbrauch mit hohen Energiekosten etc

Eigentum und Äquivalenz

Erst wenn soziale Probleme die Eigeninteressen des politischen wie administrativen Systems berühren, besteht die Wahrscheinlichkeit einer politischen Behandlung. An diesem Punkt sind wir inzwischen aber angekommen. Weil die Lösung der Familienfrage eine grundlegend neue Verteilungsordnung erfordert, sind die über Jahrzehnte zu Besitzständen geronnenen Fehlverteilungen das unmittelbarste Hindernis. Sie haben auf dem entscheidenden Feld der Sozialversicherung mit der Terminologie der „versicherungsmäßigen Äquivalenz“ und der Kategorie des „Renteneigentums“ zugleich ihre spezifische rechtliche und ideologische Begrifflichkeit, welche eine rationale Debatte blockieren. Hier muss deshalb der Anfang gemacht und offengelegt werden, dass im gegenwärtigen Sozialversicherungssystem weder das Äquivalenzprinzip noch das Renteneigentum die realen Sachverhalte korrekt beschreiben. Für das Konstrukt des Eigentums an Rentenanwartschaften, welches die Verfassungsrechtsprechung in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelte, ist dies verhältnismäßig leicht zu erkennen. Eigentum wird nämlich durch Vererbbarkeit charakterisiert, Rentenanwartschaften sind aber der Nachwuchsgeneration nicht vererbbar, sondern richten sich- genau umgekehrt!- gegen die Kindergeneration. Sie sind nichts anderes als der früher familiär erbrachte, seit 1957 jedoch sozialisierte Altersunterhalt.

 


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Handlungsbedarf? Nööö!

Als pfiffen es nicht längst die Spatzen von den Dächern – nun hat die Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmannstiftung eine Studie erarbeitet, die bestätigt, dass unser Rentensystem seit Adenauers Zeiten Familien massiv ausbeutet. Auch Lösungsmodelle im Sinne von Familiengerechtigkeit werden vorgestellt. Wer aber glaubt, die Bundesregierung sähe endlich Handlungsbedarf, der täuscht sich. Ein Generationenvertrag jedoch, der weder demografiefest noch familiengerecht ist, ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht.  

http://www.n-tv.de/politik/So-beutet-das-Rentensystem-Familien-aus-article12100616.html

Auch Birgit Kelle schreibt über einen Generationenvertrag, der gar keiner ist: 

http://denken-erwuenscht.com/gastspiel-birgit-kelle-ueber/

Ähnlich äußert sich im FOCUS – Magazin 12 /2016 Andreas Rödder, der ein Family-Mainstreaming fordert:  

http://www.focus.de/magazin/archiv/ein-appell-von-andreas-roedder-gerechtigkeit-fuer-familien_id_5367461.html

 

Rentenmisere hausgemacht!

War die bevorstehende Rentenmisere nicht schon längst absehbar? Wer eine Politik betreibt, die es Eltern erschwert mehrere Kinder großzuziehen, braucht sich nicht zu wundern, wenn künftige Beitragszahler ausbleiben. Der Präsident des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh, präsentiert ein Rezept mit dauerhafter Erfolgsgarantie.

http://www.deutscher-familienverband.de/component/content/article/19-familie/familienpolitik/566-dfv-zehn-punkte-fuer-eine-gute-finanzielle-mehr-kind-politik?highlight=WzU2Nl0=

 

 

Beitragsgerechtigkeit? Statement aus SPD-Perspektive

In unermüdlichem Einsatz wendet sich ein Familienvater an Politiker aller Couleur mit dem Anliegen, Eltern von den familienblinden Abgaben in die Sozialversicherungen zu entlasten, die ihm per Gesetz zusätzlich zum Kindesunterhalt abgefordert werden. Für einen Familienvater würde dies eine Entlastung von 238.- pro Kind und Monat bedeuten. Das heißt, dass jeder Familienvater in Deutschland um stattliche Beträge Monat für Monat wegen seiner Kinder ins Hintertreffen gerät ( bei vier Kindern mtl. um 952.-) . Diese Diskriminierung  ( gem. Art. 3 GG )  gegenüber Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten ist schließlich auch der Anlass für die Klage des Bündnisses ELTERNKLAGEN, die inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Leider ahndet das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 ) lediglich Diskriminierungen wegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung wegen eigener Kinder. Daher verwundert es nicht, dass die Parteien die Diskriminierung von Eltern außer Acht lassen.

Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:

Sehr geehrte Familie N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.

Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.

Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.

Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).

Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.

Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB

………………………………………………………………………………………………………………………..

In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.

  • Eine „Umstellung der Systematik der Sozialversicherung“ mit dem Ziel der Beitragsentlastung für Eltern hätte ohne WENN und ABER logischerweise zur Folge, dass Mitbürger ohne Unterhaltspflichten künftig um mtl. ca. 200.- höher belastet würden.  Und das wäre nur eine äußerst  bescheidene Korrektur des Skandals, dass ausgerechnet Eltern von Kindern seit Jahrzehnten zu Unrecht abgezockt werden. Selbst diese zusätzliche monatliche Belastung kommt bei Weitem nicht heran an den Betrag von 600.-, den Eltern monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus für jedes  ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu braucht es, Frau Dr. Reimann, keinen Klärungsbedarf.
http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_AES/5yNc_-4G/150930_1200_Tagesgespraech_Sozialabgaben.mp3

  • Zur so genannten „Beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen“ muss ich Sie daran erinnern, dass unterhaltspflichtige Eltern ihr Einkommen sofort durch die Anzahl der Familienmitglieder zu teilen haben. Verdienen Eltern von drei Kindern zusammen monatlich 3500 €, so stehen jedem Familienmitglied nur 700.- zu. Für diese 700.- zahlt jedes Mitglied anteilig seinen 20 %-igen Beitrag zur den Sozialversicherungen, in der Summe also 5x 20% = 100%. Somit bestreitet jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag selbst und ist  mitnichten beitragsfrei mitversichert. Wäre dem so, so müsste lediglich der Vater für seine 700.- Sozialversicherungsbeiträge abführen, nicht jedoch seine Familie. Es ist also ein gerne  transportiertes Märchen, dass Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert wären, denn jedem Mitglied der Familie steht nur 1/5 des Familieneinkommens zur Verfügung, während der Single über volle 5/5 verfügen kann.
  • Zuletzt, Frau Dr. Reimann, eine Bemerkung zu der 0,25% igen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer – eine einzige Farce!  Das macht bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 35 000.- ( 2016 ) monatlich 7,33 € aus. Glaubt die SPD wirklich, mit diesem Aufschlag von 1/400  für lebenslang Kinderlose*) einen gerechten Beitrag zur Rentengerechtigkeit zu leisten? Haben  nicht die Hauptlast der Pflegeversicherung wiederum die Kinder von nachwuchswilligen Eltern zu stemmen?

*)   Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.

Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot  diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?

 
Findet es die SPD  in Ordnung, dass ein Arbeitnehmer mit fünf Kindern den gleichen Beitrag zur Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ein Single? Früher sah sich die SPD noch der horizontalen Gerechtigkeit verpflichtet.  Aber heute? Wie Ihr Schreiben an Herrn N. zeigt, rühmt sich die SPD winziger familienpolitischer Pflästerchen. Wundern Sie sich noch, dass SPD-Wähler zur AfD abwandern? Ich behaupte, Frau Dr. Reimann, durch die Missachtung der Ansprüche von Familien sägt die SPD munter an dem Ast, auf dem sie gemütlich ( wie lange noch? ) sitzt.
Mit der Bitte, dieses Schreiben auch an Herrn Oppermann weiter zu leiten, grüßen wir Sie freundlich als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer

Der Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren!

Die gesetzlichen Renten steigen ab Juli so stark wie seit 23 Jahren nicht mehr. Der Leitartikel zur Rentenerhöhung in der heutigen Schwäbischen Zeitung  warnt vor Euphorie und sieht die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform und Stabilisierung, damit Altersarmut künftig nicht zur Normalität wird. Oberstes Prinzip wird Familiengerechtigkeit sein müssen.

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihr  heutiger Leitartikel in der Schwäbischen Zeitung zeigt wieder einmal realistisch auf, dass unser Sozialsystem dabei ist zu kollabieren. Wie unter dem Damoklesschwert droht in den kommenden Jahren einem Großteil der gesetzlich Versicherten bittere Altersarmut. Ohne Einzahler keine Auszahlung – logisch!

Die Hauptursache für den Crash ist das demographische Defizit. Unsere Regierungen haben trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten versäumt, für eine stabil nachwachsende Generation zu sorgen, d. h. Familien von ungerechten Abgaben zu entlasten, die es Eltern schwer machen, sich für weitere Kinder zu entscheiden. http://deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen    /Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website0.pdf

„Die umlagefinanzierte Gesetzliche Renten- Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland prämiert Kinderlosigkeit, bestraft, wie Sie sehen, Familien mit Kindern und sorgt auf diese Weise dafür, dass das Niveau der Geburtenrate auf Dauer zu niedrig bleibt. Durch die Privilegierung des kinderlosen Teils der Gesellschaft wird das oberste Verfassungsprinzip jeder Demokratie, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, verletzt. Dies gefährdet den sozialen Frieden und diskreditiert die Demokratie als Gesellschaftsform.“     ( Herwig Birg )

Ich verfolge seit vielen Jahren die Berichterstattungen  zu diesem Thema. So gut wie nie folgt der medialen Klage die einzig logische Forderung, Eltern von verfassungswidrigen Abgaben zu befreien, damit sie nachwuchsbereit sind. Denn mit Kindererziehung und Kindesunterhalt leisten Eltern einen Beitrag in die nächste Generation, der die monetären Abgaben lediger Arbeitnehmer weit übersteigt. Trotzdem müssen die Eltern, egal wie viele Kinder sie groß ziehen, zusätzlich die monetären Beträge in die Sozialversicherungen abführen, so als hätten sie keine Kinder. Hinzu kommt, dass Unterhaltspflichtige den Löwenanteil an Verbrauchssteuern in die Staatskasse spülen. Will sagen: Der Staat bereichert sich an Familien, indem er sie systematisch knebelt.

Wundern wir uns noch über unser weltweit beschämendstes demographisches Defizit?

„Immer noch gibt es Wirtschaftsfunktionäre und Politiker ( z.B. Ex-Bundespräsident Köhler , Angela Merkel u.v.a.), die glauben, mit der Zuwanderung könne man die demographischen Probleme Deutschlands lösen, insbesondere die rapide steigende Alterung (Rentenproblematik) und den Fachkräftemangel. Das ist eine Illusion“, wie der Demograph und Volkswirt, Professor Herwig Birg darlegt. http://idaf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/2016/Aufsatz_des_Monats/iDAF_Aufsatz_03_III_2016.pdf                   Hinzu kommt: Die Zuwanderung verursacht neue, gravierende Probleme in den Herkunftsländern.

Hätte man bereits in den Neunzigerjahren, als sich die Misere bereits abzeichnete, im Sinne des BverfGs  g e h a n d e l t , so müssten sich die heute Fünfzigjährigen und Jüngere keine Angst um ihre Zukunft machen, denn dann gäbe es einen stabilen Nachwuchs, weil sich auch jene Paare Kinder leisten könnten, die aus Abstiegsängsten heute auf Kinder verzichten. Und das sind inzwischen fast 25% aller jungen Erwachsenen. Ein Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren, damit das Wohlergehen seiner Bürger gesichert ist. Das müsste doch  eigentlich Konsens sein!

Wir Leser, Herr Redakteur, haben den Anspruch, zur Rentenproblematik nicht nur die längst bekannte Analyse vorgesetzt zu bekommen.  Die Medien machen einen großen Bogen um  den Ausweg aus dem Dilemma, so als hätten sie einen Maulkorb bekommen. Ich hoffe indes, dass die Schwäbische Zeitung als unabhängiges Blatt sich ihrer Leserschaft verpflichtet weiß.

Damit grüße ich Sie zuversichtlich als langjährige Leserin

Bärbel Fischer