VIDEO zur Bildungsplan-Debatte

Darum geht´s: Video zur Bildungsplan-Debatte

Hier ist es – unser Video zur aktuellen Bildungsplan-Debatte! In knapp drei Minuten wird darin das Anliegen der Petition erklärt. Wir haben das Video produzieren lassen, um noch mehr Menschen über die Hintergründe des geplanten Bildungsplans zu informieren. Denn leider mussten wir feststellen, dass in vielen Medien nur sehr einseitig über das Petitionsanliegen berichtet wurde.

http://www.bildungsplan2015.de/2014/02/22/neu-video-zur-bildungsplandebatte/

Bitte helfen Sie uns dabei: Verbreiten Sie das Video zum Beispiel über Facebook, Google+, Twitter oder E-Mail an Freunde, Bekannte oder Kollegen.

NEWS

Riskante Experimente

Bestimmte Vorschläge des Arbeitspapiers zur Bildungsplanreform greifen in der jetzigen Fassung schädigend in die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein. Dies zeigt eine von Rolf-Alexander Thieke erstellte erziehungswissenschaftliche Studie. Der evangelische Theologe und langjährige Religionslehrer stellt fest: „In die sensiblen Vorgänge der Entwicklung der Geschlechtsidentität und der individuell geschlechtlichen Orientierung etwa durch Unterricht eingreifen zu wollen, muss als ein erzieherisch sehr riskantes Unternehmen eingeschätzt werden.“ Etwaige „erzieherische Menschen-Experimente“ sind nicht angeraten.

http://www.bildungsplan2015.de/wissenschaft

“Ich will nie ein Kind kriegen!”

Der  Erziehungswissenschaftler und Psychologe, Dr. Albert Wunsch, warnt wiederholt vor den Folgen  einer zu frühen und unpassenden sexuellen Information an Kinder.

“ …Diese Anleitung zur Indoktrination durch das System Schule von sich nicht wehren könnenden Kindern und Jugendlichen verstößt nicht nur gegen einen verantwortlichen Umgang mit Kindern und einen gesunden Menschenverstand, sondern auch gegen das Grundgesetzt, weil die Erziehung und Bildung in erster Linie das Recht und die Pflicht der Eltern ist…..“

http://www.freiewelt.net/papa-ich-will-nie-ein-kind-kriegen-und-nie-erwachsen-werden-10028370/

 

Diözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien

Pressemitteilung

München – Die Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken hat es abgelehnt, in die Darstellung der Bildungsleistungen des Erzbistums auch die Leistungen der katholischen Familien aufzunehmen. Der Familienbund der Katholiken hatte in einem Antrag an die Vollversammlung des Diözesanrats eine Modifikation der Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese München undFreising erbeten. Das Erzbistum solle sich weniger als Dienstleister und mehr als Gemeinschaft der Gläubigen präsentieren. Zu diesem Zweck sollten zukünftig unter www.erzbistum-muenchen.de nicht nur Amtsträger, Gremien und Angebote dargestellt werden, sondern auch die Gemeinschaft der 1,76 Millionen Gläubigen der Erzdiözese. Zudem sollten unter ‚Kirchliche Bildung‘ nicht nur katholische Schulen und Kitas ausgewiesen werden, sondern auch die katholischen Familien der Erzdiözese.

Nach sozialwissenschaftlichen Befunden und katholischer Kirchenlehre gilt die Familie als entscheidender Ort kirchlicher Bildung. Die Fünfte Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD hatte jüngst ergeben: „Religiöse Sozialisation ist familiäre Sozialisation.“ Gleich zu Beginn der Antragsberatung forderte ein Vorstandsmitglied des Diözesanrats, aus dem Antrag die Erwähnung der Familien zu streichen. Sie sei unverhältnismäßig. Nur dann könne die Zustimmung empfohlen werden. Da der Antragsteller das ablehnte, wurde geprüft, ob er die Erwähnung der Familien auch ohne Zustimmung des Antragstellers gestrichen werden könnte. Als sich das als nicht zulässig erwies, wurde der vollständige Antrag zur Abstimmung gestellt und mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Die katholischen Familien der Erzdiözese München und Freising bilden und erziehen derzeit 280.000 Kinder und Jugendliche. Sie wenden dafür jährlich 2 Milliarden EUR auf – das Vierfache des Diözesanhaushalts.

Dr. Johannes Schroeter, Vorsitzender des Familienbunds in der Erzdiözese: „Mir scheint, dass die Familien gedanklich aus der Kirche exkommuniziert werden. Die katholischen Familien gehören nicht weniger zur Diözese als die katholischen KiTas. Wir sind Mitglieder von Kirche und nicht etwa Zielgruppe von Kirche.“

Weitere Informationen: Diözesanvorsitzender Dr. Johannes Schroeter, Tel. 0171-5411761 Landesverband Bayern, Geschäftsstelle Rochusstr. 5                                                   80333 München, Telefon 089-2137-2226, Telefax 089-2137-2225

www.familienbund-bayern.de

 

Nichts für schwache Nerven!

Die Journalistin und Mutter von vier schulpflichtigen Kindern, Birgit Kelle,  hat sich die Mühe gemacht, Lehr-und Lernmittel zum Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zu prüfen – mit ekelerregendem Ergebnis! Während die Medien blumige Vorstellungen von Toleranz haben, geht es in den Klassenzimmern der Republik um Dildos, Potenzmittel oder Vaginalkugeln. 

Eltern, zieht euch und eure Kinder warm an!                                                               

Außerdem fragt Frau Kelle, warum Ministerpräsident Kretschmann für sein Gesprächsangebot weder den Initiator der Petition Gabriel Stängle, noch Lehrerverbände, noch Elterninitiativen, noch katholische oder Islamische Vertreter eingeladen hat. Lediglich Vertreter der evangelikalen Gemeinden sind geladen. Damit scheint Kretschmann demonstrieren zu wollen, dass die Ablehnung der Lehrplanreform ein ausschließlich evangelikal-fundamentalistisches Problem sei. Eine reine ALIBI-Veranstaltung!

DEMO: ELTERNRECHT  WAHREN!  5. April um 15 Uhr in Stuttgart          Anmeldung auf http://www.familien-schutz.de/demo/

Unbedingt lesen!

http://www.freiewelt.net/puff-fur-alle-als-padagogisches-stilmittel-10027903/

 

 

 

Leserbrief zur Weiterverbreitung

Der katholische Familienbund Freiburg bittet um die Veröffentlichung des folgenden Leserbriefes. Bitte kopieren Sie den Wortlaut und schicken Sie ihn als Leserbrief unter Ihrem Namen plus Postadresse an Ihre Regionalzeitung und weitere Zeitungen und an politisch Verantwortliche!

Herzlichen Dank! Bärbel Fischer

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„Nur Kinder reicher Leute sind der Bundesregierung etwas wert“

Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf gebilligt und der Finanzminister lobt sich. Weniger neue Schulden und im nächsten Jahr gar keine mehr. Wie das finanziert wird? Der Griff in die Rentenkasse und in die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Bruch des Wahlversprechens einer Kindergelderhöhung machen es möglich. Beides belastet die zukünftige Generation.

Aber halt, ein Teil der Gesellschaft wird locker mal ausgespart: Wer ein hohes Einkommen hat und Steuerfreibeträge geltend macht statt Kindergeld, der wird entlastet. Bei den Wohlhabenden, bei den Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung und bei den Diäten für die Abgeordneten wird nicht gespart, wohl aber bei der Normalfamilie bis hinunter zu den noch Bedürftigeren. Das bedeutet: die Entschuldung des Bundeshaushalts tragen allein die Arbeitnehmer ohne Steuervorteile. Merke: Wer Kinderfreibeträge geltend machen kann oder lieber erst gar keine Kinder aufzieht, ist fein heraus. Normalfamilien mit zwei und mehr Kindern schauen wieder mal in die Röhre.

  • Wen wundert‘s, dass viele Wissenschaftler ein immer weiteres Auseinanderdriften der Einkommen und der Vermögen feststellen?
  • Wen wundert‘s, dass  ausgerechnet die dringend benötigten Kinder in unserer Gesellschaft für ihre Eltern ein absolutes Armutsrisiko darstellen?
  • Wen wundert´s, dass Paare unter diesen Umständen auf Nachwuchs gerne verzichten?
  • Mit welchem Recht nennen sich unsere Regierungsparteien „christlich“ und „sozial“?

Auf Kosten der Schwächsten den Haushalt sanieren – eine wahrhaft  „christlich-soziale “ Glanzleistung!

Vor-und Familienname                                                                                                        Straße, Hausnummer                                                                                                          PLZ und Wohnort

 

Elterngeld auf dem Prüfstand

Gestern hatte ich Gelegenheit, dem Klagetermin einer Familie G. beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die unterschiedliche Behandlung von Eltern beim Elterngeld beizuwohnen.

Die Mutter erhielt für ihr drittes Kind den Mindestbetrag von 300.-, obwohl sie zugunsten dreier Nachkommen auf ihr vorausgegangenes, akademisches Gehalt verzichtet hatte. Hätte sie ihre 2 älteren Kinder in Krippenverwahrung gegeben und ihren Beruf weiterhin ausgeübt, so würde sie sich um weit mehr als 1000.- besser stellen. Genau darin sehen sich die Eltern betrogen, denn laut Art. 6 GG steht es ihnen frei, ob sie ihre Kinder selbst betreuen, oder ob sie sie in öffentlichen Einrichtungen durch Dritte betreuen lassen wollen. Die Eltern G. klagten also gegen die massive Ungleichbehandlung von Müttern, welche die Konstruktion des Elterngeldgesetzes bewirkt.

Nur 25 Minuten brauchten der Richter, die Beisitzer und die beiden Schöffen, um das Anliegen abschlägig zu bescheiden. Sie könnten keine Verfassungswidrigkeit feststellen, das Elterngeld sei in seiner einkommensabhängigen Struktur verfassungskonform. Schließlich sei in den letzten Jahren ein politisch beabsichtigter Paradigmenwechsel vollzogen worden, nach dem Frauen sich aus ihrem Muster als Familienmutter  zugunsten einer Erwerbskarriere ( zur Alterssicherung, da der generative Beitrag durch Kinder keine Rentenzahlung rechtfertige! ) verabschieden sollen. Ob dieser Paradigmenwechsel mit Art 3 und 6 GG vereinbar sind, stand überhaupt nicht zur Debatte, ebensowenig wie die Rechte der Kinder auf elterliche Pflege und Erziehung.  Umsonst auch die Bitte des Familienvaters, Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht zu verwechseln. Familienarbeit müsse gleichberechtigt mit Erwerbstätigkeit gewertet werden ( wie es auch Urteile des BverfGs in den letzten Jahrzehnten vorsahen ), während Gleichstellung  bedeute, Frauenarbeit ausschließlich  als Erwerbsarbeit zu definieren. Kurzum – in nullkommanix war die Klage abgehakt ohne Revisionsmöglichkeit.

Es bleibt die Frage nach dem Recht des Bürgers, Gesetze anzufechten, wenn sie allem Anschein nach gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Wie steht es mit der demokratischen Gewaltenteilung , wenn sich die Rechtsprechung mit dem Gesetzgeber gemein macht?

Ausführlich legt Herr Dr. Johannes Resch dar, warum das Elterngeldgesetz von 2007 gegen unsere Verfassung verstößt.

Bärbel Fischer

Lesen Sie: http://familienarbeit-heute.de/?p=3378

Vom Wert des Menschen

„Der Wert des Menschen soll nicht darauf beschränkt, oder daran gemessen werden, was er produziert und was er konsumiert.“

Papst Franziskus, 2013

Zur aktiven Sterbehilfe:                                                                                                      „Das Angebot der leichten Lösung könnte fatale Folgen haben, ….. dass nämlich  Schritt für Schritt die Nützlichkeitserwägungen immer größer werden.“

Franz Müntefering, 2014

Anmerkung der Redaktion: Auch die massenhafte Abtreibung folgt Nützlichkeitserwägungen. Für die Allgemeinheit hat dies verheerende Folgen, weil mit jedem abgetriebenen Kind dem Staat ein kreativer, aktiver Mensch und Steuerzahler fehlt, der  selbst  hätte Nachkommen zeugen können. Auf diese Nachkommen wäre unsere Gesellschaft dringend angewiesen gewesen, z. B. als Fachkraft  oder als Keimzelle künftiger Generationen. Nicht nur Abtreibung, sondern auch der freiwillige Verzicht auf Kinder schadet dem Generationenvertrag. Man darf den Paaren nicht nur egoistische Motive zu ihrer Kinderlosigkeit unterstellen, solange unser familienfeindliches Sozialgesetz Elternschaft finanziell mit deutlicher Mehrbelastung bestraft und Väter und Mütter mit mehr als einem Kind unweigerlich in Armut treibt.

Religiöse Motive zum Verbot der Tötung von Embryos gründen meist auf gesellschaftlichen Erfordernissen zum Überleben einer Nation, wie man heute unschwer erkennen kann. Jedes Jahr wird in Deutschland eine Zukunftsgesellschaft von mehr als 100 000 künftigen Bürgern ( Kindern, künftigen Eltern und Großeltern als Motor der Gesellschaft ) ausgerottet.

Sterbehilfe für Unheilbare, wie die Abtreibung von Föten, als den Schutzbedürftigsten unter uns, sind unter pragmatischen Erwägungen der Tod einer humanen, nachhaltigen Gesellschaft.  Feministische oder grüne Forderungen ( Mein Bauch gehört mir ) blenden die sozialen Folgen ihrer Forderungen zum Schaden unserer Gesellschaft  total aus. Bislang gehört der Bauch von Müttern leider am wenigsten ihnen selbst, sondern jenen, die sich über das Umlagesystem von den Beiträgen anderer Kinder ein angenehmes Leben und einen sehr auskömmlichen Ruhestand leisten können.

 

Kindergeld – eine Lachnummer!

Unrechtmäßig besteuert der Finanzminister die Existenzminima der Kinder,  bevor er den Eltern, vom BverfGericht verordnet,  in Gönnerpose 184.- als so genanntes „Kindergeld“ zurückerstattet. Das deutsche Durchschnittskind kostet die Eltern monatlich 100.- direkte Steuer plus mindestens 120.- an Verbrauchssteuern. Somit zahlen die Eltern pro Kind und Monat über das Kindergeld hinaus den Betrag von monatlich 36.- allein dafür, dass sie überhaupt ein Kind aufziehen. Einen Vater von 3 Kindern  kostet demnach sein generativer Beitrag zum Sozialstaat monatlich zusätzlich  108.-, jährlich also fast 1 300.-! Merke: Je mehr Kinder eine Familie aufzieht, um so mehr Strafsteuer zahlt sie.

Weil das so genannte Kindergeld reine Rückerstattung bereits entrichteter Steuern ist, darf es nicht zur staatlichen „Familienförderung“ gezählt werden, wie das in zweifelhaften Studien und in den Medien genüsslich und wider besseres Wissen behauptet wird. Wollte der Staat, wie in Frankreich, Eltern von Steuern entlasten, so wären pro Kind und Monat 220.- nötig.

Nicht nur die irreführende Bezeichnung, sondern auch die erbärmliche Dürftigkeit des Kindergelds sind an sich schon eine Lachnummer, für die sich leider niemand schämt. Wer keine Kinder erzieht spart sich neben Kinderkosten auch diese 36.- Luxussteuer. Mit der geringeren Erhöhung des Kinderfreibetrages als bei Erwachsenen und dem Verschieben der Kindergelderhöhung vergrößert sich der Einkommensnachteil für Familien noch weiter.

Herr Schäuble, wo bleibt Ihr überfälliges Dankeschön an uns Väter und Mütter? Oder könnten Sie sich evt. dazu durchringen, Familien das Lasteseljoch  endlich abzunehmen?
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014

Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124