Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit, Teil I

In einer Serie über mehrere Tage veröffentlichen wir einen Beitrag des renommierten Arztes und Experten der Sozialpolitik  Dr. Johannes Resch,  ( Quelle: ÖkologiePolitik Nr. 153 – Februar 2012) zum Thema „Pervertierter Generationenvertrag“ und „Scheinauswege der Politik“, wie „Nachhaltigkeitsfaktor“, „Krippenoffensive“, „Elterngeldgesetz“. Die Serie erscheint demnächst  in Gänze hier unter der Rubrik STUDIEN.

Generationenvertrag verachtet Erziehungsarbeit

Adenauers Rentenreform verkehrte den Begriff „Generationenvertrag“ ins Gegenteil seiner ursprünglichen Bedeutung. Sie verschaffte Kein-Kind- und Ein-Kind-Paaren große Vorteile gegenüber Mehr-Kind-Familien. Diese Ungerechtigkeit wurde bis heute nicht korrigiert. Im Gegenteil: Das 2007 eingeführte Elterngeldgesetz wertete die Erziehungsleistung von Eltern nochmals deutlich ab.

Der Begriff „Generationenvertrag“ geht auf den Sozialrechtler Wilfrid Schreiber zurück. Seine Vision war es, den seit Menschen Gedenken bestehenden familiären Vertrag der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und Kindern auf eine gesellschaftliche Ebene zu heben.
Derfamiliäre Generationenvertrag: Eltern versorgen ihre Kinder und erwerben damit das Recht im Alter wieder von ihnen versorgt zu werden. 
Gesellschaftlicher Generationenvertrag (sog. „Schreiber-Plan“): Alle arbeitsfähigen Erwachsenen sorgen für den Unterhalt der Kinder und erwerben damit ein Anrecht, in ihrem Alter von den erwachsen gewordenen Kindern eine Rente zu erhalten. 
Die Zielvorstellung Schreibers war es, die individuellen wirtschaftlichen Risiken des Kindes- und Rentenalters, wie z. B. bei vorzeitigem Tod oder Krankheit von Eltern oder Kindern durch ein solidarisches System abzufangen. Außerdem sollten Kinderlose, die bisher ihr Alter mit vergleichbar hohen Risiken durch Ansparen von Kapital sichern mussten, in die gesellschaftliche Solidarität der Generationen einbezogen werden.
Nach den Vorstellungen Schreibers sollte seine Vision die Blaupause für ein Sozialsystem mit dynamischer Kindheits- und Jugendrente einerseits und dynamischer Altersrente andererseits sein.  
Adenauers Rentenreform negiert Schreibers Idee
Bei der Rentenreform 1957 wurde von der damaligen Adenauer-Regierung ein System geschaffen, das ziemlich genau das Gegenteil von dem war, was Schreiber vorgeschlagen hatte: Die Arbeitsfähigen wurden lediglich gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt der Alten durch eine Rente zu sichern, während eine entsprechende Gegenleistung für Kinder unterblieb. Die Kinderkosten blieben also nahezu allein bei den Eltern.
Mehr noch: Die Rentenansprüche wurden sogar fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten der Erwerbstätigen allein durch deren Kinder bezahlt werden müssen. So ergab sich die geradezu absurde bis heute bestehende Situation, dass z. B. kinderreiche Eltern, die am meisten für die Kinder getan haben, gegenüber den gleichen Kindern die geringsten Ansprüche haben. Wer dagegen, keine Kinderkosten getragen hat, dem werden die größten Ansprüche gegenüber der Kindergeneration zugestanden. 
Der Gegensatz zwischen „Schreiber-Plan“ und Rentenreform 1957 wird in den unterschiedlichen Definitionen deutlich: 
Der Generationenvertrag nach Wilfried Schreiber:
„Aus der Gesamtheit der Arbeitseinkommen wird sowohl dem Kinde und Jugendlichen (vor Erreichung des 20. Lebensjahrs) wie dem Alten (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) ein maßgerechter Anteil zugesichert.“ (S. 24)
„In der vorindustriellen Gesellschaft ließ sich ein solcher ‚Solidarvertrag‘ ohne Mühe im kleinsten Sozialgebilde , in der Familie. verwirklichen. Die Eltern zogen die Kinder groß und erwarben dadurch den selbstverständlichen Anspruch, in ihrem Alter von den Kindern unterhalten zu werden.“ (S. 33, Nachdruck des Schreiber-Plans durch den Bund Katholischer Unternehmer, 2004)
Die verfälschende Definition der Bundesregierung:  
„Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene `Vertrag` zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden 
Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.“ ( www.bundesfinanzministerium.de ) – Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Fortsetzung folgt.

 

Veranstaltungstipp

 

BEVORZUGT UNSERE RECHTSORDNUNG KINDERLOSE? – STAATLICHE UMVERTEILUNG ZULASTEN DER FAMILIEN
Mittwoch 8. Februar 19.30 Uhr
Erbacher Hof, Ketteler-Saal, Grebenstr. 24-26, Mainz, Deutschland

Werden Kinderlose materiell besser gestellt als Familien mit Kindern? Dieser Frage wollen wir im Rahmen dieser Abendveranstaltung nachgehen und mit Ihnen und unseren namhafte Referenten diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!

Mit:
  • Prof. Dr. Udo Di Fabio Bundesverfassungsrichter a.D
  • Dr. Jürgen Borchert Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht
  • Staatsministerin Christine Haderthauer Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
  • Christian Baldauf, MdL Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender in RLP u. stellv. CDU Landesvorsitzender
  • Bettina Wiesmann, MdL, Familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Hessen

Moderation: 
  • Robin Alexander, Redakteur „Die Welt“ und Autor

Die Familie und ihre Zerstörer

Mit geballter Wucht zählt www.dfuiz.net die einzelnen Faktoren unseres Familien zerstörenden Systems auf, das nur ein Ziel hat, die künftigen Generationen unter staatliche Aufsicht zu stellen, sie abhängig und gefügig zu machen. Die Autoren wollen eine überfällige gesellschaftliche Debatte darüber anstoßen, was schief läuft und was anders werden muss.
http://www.dfuiz.net/kap_3/index.html

Mal was zum Schmunzeln

Welche Blüten der Gender-Wahn treiben könnte, zeigt ein Leserkommentar, der unseren Lesern nicht vorenthalten bleiben soll:

YGeneration – 12.12.2011 – 22:23
Sehr geehrte Elter 1Z9483 und Elter 2Z9382
Um Ihnen den neuen Harzt IV Satz für das Jahr 2025 genehmigen zu können, fehlen uns noch drei neue Menschlinge.
Laut aktuellen Gender-Richtlinien wird der/die Schwerpunkt für das Jahr 2020/2025 auf XX-Menschlinge gelegt. Daraus ergibt sich folgende Bonus Points Zulage: Sex-XX+Gender-80%-100% Homosexuell = 8 bis 10 Points, Sex-XX +Gender-100% Heterosexuell =5 Points. (NEU! Sie/Er/Es können ihre Points nun auch bei jedem Reisebüro einlösen!)
Die zu erbringenden Menschlinge werden wie gewohnt im Alter von 2 Monaten bei ihrer Domestizierungs Anstalt; bis spätestens 01.03.2024 abzugeben sein.
Das Gender-Team möchte sie/er/es noch mal darauf Hinweisen, dass eine ungebührliche Prägung (Namensgebung, Gesang e.t.c) die reine Androgynität des Menschlings beschneidet und ein Verstoß gegen die Gender-Programmtik darstellt. Eine wiederholte Vertragsverletzung könnte eine Senkung ihres HatzIV Satzes zu folge haben.
Wenn sie/er/es noch Fragen haben, sind wir gerne für sie/er/es unter folgender Hotline erreichbar: 0190-666 666.
Wird bedanken uns.
Ihr Gender-Team

 

Elternrechtspreis an VFFM

 

Der „Verband der Familienfrauen und -männer“ bekommt den „Elternrechtspreis“, den der „Familienbund der Katholiken“ gemeinsam mit der „Katholischen Elternschaft Deutschlands“ ausgelobt hat. Einen würdigeren Preisträger hätten sie nicht finden können in der Republik, und auch in Bayern nicht, sagt Gisela Häfele, die Vorsitzende der Katholischen Elternschaft in der Erzdiözese München und Freising.


Lesen Sie bitte den Zeitungsbericht von Michael Lehner ( SZ 19. 12. 2011), hier am 22. 12. veröffentlicht.

Lautes Geschrei um "stille Reserve"

 

„Nur“ 28 Prozent der westdeutschen Mütter wollen nach der Erziehungsphase wieder Vollzeit in ihren Beruf einsteigen, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Studie „Frauen zwischen Beruf und Familie“. In Ostdeutschland strebten dagegen fast 81 Prozent eine Vollzeitstelle an. Dies sei vor allem auf ein besseres Betreuungsangebot gerade für Kleinkinder und eine „bereits in DDR-Zeiten positivere Einstellung zur Erwerbstätigkeit von Müttern“ zurückzuführen. Von staatlicher Seite müßte daher der Ausbau von Ganztagsangeboten vorangetrieben und die Anreize für Teilzeitarbeit und Minijobs sowie das Ehegattensplitting abgeschafft werden, empfiehlt das IAB. 

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2011/12/kb2311.pdf



Zitat:  „Von staatlicher Seite könnten vermehrt Anreize
für die zumindest vollzeitnahe Erwerbstätigkeit von
verheirateten Frauen gesetzt werden. Dazu beitragen würden zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings und der spürbare Abbau steuerlicher
Begünstigungen für geringfügige Erwerbstätigkeit.
Daneben wären auch die Einrichtung kostengünstiger Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze und der
Ausbau von Ganztagsschulen wichtig….“

Zur Abschaffung des Ehegattensplittings lesen Sie bitte unseren Beitrag vom 12. 12. 2011: Lust auf Harakiri….

Starke Eltern – starke Kinder

 
Im Auftrag von UNICEF Deutschland haben Hans Bertram, Steffen Kohl und Wiebke Rösler von
der Humboldt-Universität in Berlin die aktuell verfügbaren empirischen Daten zum Wohlbefin-
den von Kindern für die einzelnen Bundesländer ausgewertet. Sie legen dabei die von UNICEF
definierten sechs Dimensionen zu Grunde: Die materielle Situation, Gesundheit und Sicherheit,
Verhalten und Risiken, Bildung und Ausbildung, Beziehungen zu Familie und Gleichaltrigen
subjektives Wohlbefinden. Besonderen Stellenwert hat die subjektive Sicht der Kinder, die bis-
lang von Forschung und Politik vernachlässigt wird. 

http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/I_0020_Lage_der_Kinder_in_Deutschland_2011-12.pdf