Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit, Teil I

In einer Serie über mehrere Tage veröffentlichen wir einen Beitrag des renommierten Arztes und Experten der Sozialpolitik  Dr. Johannes Resch,  ( Quelle: ÖkologiePolitik Nr. 153 – Februar 2012) zum Thema „Pervertierter Generationenvertrag“ und „Scheinauswege der Politik“, wie „Nachhaltigkeitsfaktor“, „Krippenoffensive“, „Elterngeldgesetz“. Die Serie erscheint demnächst  in Gänze hier unter der Rubrik STUDIEN.

Generationenvertrag verachtet Erziehungsarbeit

Adenauers Rentenreform verkehrte den Begriff „Generationenvertrag“ ins Gegenteil seiner ursprünglichen Bedeutung. Sie verschaffte Kein-Kind- und Ein-Kind-Paaren große Vorteile gegenüber Mehr-Kind-Familien. Diese Ungerechtigkeit wurde bis heute nicht korrigiert. Im Gegenteil: Das 2007 eingeführte Elterngeldgesetz wertete die Erziehungsleistung von Eltern nochmals deutlich ab.

Der Begriff „Generationenvertrag“ geht auf den Sozialrechtler Wilfrid Schreiber zurück. Seine Vision war es, den seit Menschen Gedenken bestehenden familiären Vertrag der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und Kindern auf eine gesellschaftliche Ebene zu heben.
Derfamiliäre Generationenvertrag: Eltern versorgen ihre Kinder und erwerben damit das Recht im Alter wieder von ihnen versorgt zu werden. 
Gesellschaftlicher Generationenvertrag (sog. „Schreiber-Plan“): Alle arbeitsfähigen Erwachsenen sorgen für den Unterhalt der Kinder und erwerben damit ein Anrecht, in ihrem Alter von den erwachsen gewordenen Kindern eine Rente zu erhalten. 
Die Zielvorstellung Schreibers war es, die individuellen wirtschaftlichen Risiken des Kindes- und Rentenalters, wie z. B. bei vorzeitigem Tod oder Krankheit von Eltern oder Kindern durch ein solidarisches System abzufangen. Außerdem sollten Kinderlose, die bisher ihr Alter mit vergleichbar hohen Risiken durch Ansparen von Kapital sichern mussten, in die gesellschaftliche Solidarität der Generationen einbezogen werden.
Nach den Vorstellungen Schreibers sollte seine Vision die Blaupause für ein Sozialsystem mit dynamischer Kindheits- und Jugendrente einerseits und dynamischer Altersrente andererseits sein.  
Adenauers Rentenreform negiert Schreibers Idee
Bei der Rentenreform 1957 wurde von der damaligen Adenauer-Regierung ein System geschaffen, das ziemlich genau das Gegenteil von dem war, was Schreiber vorgeschlagen hatte: Die Arbeitsfähigen wurden lediglich gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt der Alten durch eine Rente zu sichern, während eine entsprechende Gegenleistung für Kinder unterblieb. Die Kinderkosten blieben also nahezu allein bei den Eltern.
Mehr noch: Die Rentenansprüche wurden sogar fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten der Erwerbstätigen allein durch deren Kinder bezahlt werden müssen. So ergab sich die geradezu absurde bis heute bestehende Situation, dass z. B. kinderreiche Eltern, die am meisten für die Kinder getan haben, gegenüber den gleichen Kindern die geringsten Ansprüche haben. Wer dagegen, keine Kinderkosten getragen hat, dem werden die größten Ansprüche gegenüber der Kindergeneration zugestanden. 
Der Gegensatz zwischen „Schreiber-Plan“ und Rentenreform 1957 wird in den unterschiedlichen Definitionen deutlich: 
Der Generationenvertrag nach Wilfried Schreiber:
„Aus der Gesamtheit der Arbeitseinkommen wird sowohl dem Kinde und Jugendlichen (vor Erreichung des 20. Lebensjahrs) wie dem Alten (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) ein maßgerechter Anteil zugesichert.“ (S. 24)
„In der vorindustriellen Gesellschaft ließ sich ein solcher ‚Solidarvertrag‘ ohne Mühe im kleinsten Sozialgebilde , in der Familie. verwirklichen. Die Eltern zogen die Kinder groß und erwarben dadurch den selbstverständlichen Anspruch, in ihrem Alter von den Kindern unterhalten zu werden.“ (S. 33, Nachdruck des Schreiber-Plans durch den Bund Katholischer Unternehmer, 2004)
Die verfälschende Definition der Bundesregierung:  
„Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene `Vertrag` zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden 
Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.“ ( www.bundesfinanzministerium.de ) – Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Fortsetzung folgt.

 

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