Stefan Fuchs, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie e. V. IDAF, zeigt die fatalen Irrtümer auf, die sich die deutsche Familienpolitik leistet. Nachhaltigkeit ? Fehlanzeige!
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Kinderschwund toppen statt stoppen!
Vorsicht: Satire!
Deutschland ist in vielerlei Hinsicht Spitze. So auch im Geburtenschwund, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes erneut verraten. Europarekord, bravo! Doch auch dieser lässt sich auf Vorstoß von BW und NRW im Bundesrat mit Sicherheit noch toppen, indem die „Pille danach“ künftig rezeptfrei zu haben sein soll, griffbereit sozusagen. (Was sagt dazu der grüne Christ Winfried Kretschmann?) Aber es gibt noch genügend andere Vorschläge, den Kinderschwund zu unterbieten, als da wären die ideologie-triefenden Rezepte der linksorientierten Parteien, die in der gängigen Familie ihr Feindbild Nr. 1 ausmachen.
- Zunächst gehören demnach Kindergeld und Freibetrag eingefroren,
- das Ehegattensplitting,
- die beitragslose (?) Mitversicherung von Kindern
- und das Betreuungsgeld abgeschafft und
- eine höhere Mütterrente als unbezahlbar verteufelt.
Denn wer als junge Frau schon weiß, dass sich Kindererziehung in jungen Jahren mit extrem knapper Kasse, und im Alter überdies mit bitterer Armut rächt, der hat kaum noch eine Wahl. Kluge Akademikerinnen kapieren das am schnellsten.
Außerdem könnte man die immateriellen Schwundschrauben durchaus noch weiter anziehen. Hier sind besonders Medien und Wirtschaftsinstitute gefragt:
- Familien permanent als die Schmarotzer der Nation zu verunglimpfen, dürfte weder Journalisten noch Ökonomen schwerfallen, auch wenn die Fakten genau das Gegenteil beweisen.
- Praktikabel ist auch, „wissenschaftliche“ Gutachten über die „Rentabilität“ familienpolitischer Leistungen durch Wirtschaftsinstitute erstellen zu lassen. Auch wenn die Ergebnisse wissenschaftlich unhaltbar sind und den Steuerzahler zweistellige Millionenbeträge kosten, mit ihnen lässt sich – unter Vermeidung professioneller Methoden – fabelhaft nachweisen, dass Familiengerechtigkeit blanker Unsinn ist.
- Als sehr effektiv hat sich auch das mediale Totschweigen der „Rendite“ erwiesen, die jedes einzelne geborene und ausgebildete Kind in seiner Erwerbskarriere für die Gesellschaft erwirtschaftet. Sie macht nämlich den fünffachen Betrag dessen aus, was der Staat in den jungen Menschen einst investiert hat. Dass Eltern den Löwenanteil der ihnen gewährten “Leistungen” paradoxerweise aus eigener Tasche bezahlen ( Steuern, Abgaben, Verbrauchssteuern ), darf natürlich weder evaluiert werden, noch in die Öffentlichkeit dringen.
- Aus dem Rechtsanspruch auf elternferne Ganztagsbetreuung von 1-14-jährigen Kindern muss dringend eine Pflicht werden, damit Eltern so ungestört erwerbstätig sein können, als hätten sie keine Kinder.
- Und natürlich gehört Artikel 6 ( Schutz von Ehe und Familie ) schnellst möglich aus dem Grundgesetz zugunsten alternativer Lebensmodelle gestrichen.
- Am allerwichtigsten aber wird sein, dass alle künftigen Regierungen, egal welcher Couleur, sich weiterhin weigern, die familienbezogenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes seit 1992 umzusetzen. Denn sonst würde der finanzielle Aufwand von Eltern für ihre Kinder auch auf diejenigen umgelegt, die keinen Nachwuchs groß ziehen – anstatt umgekehrt!
Hat es Deutschland geschafft, die Geburtenzahl seit 1965 von 1,3 Millionen auf 650 000 zu halbieren, so könnten die oben genannten Maßnahmen durchaus geeignet sein, diese auf ein Drittel oder besser auf ein Viertel zu senken. Denn schließlich befinden wir uns bereits auf der Zielgeraden zur Weltmeisterschaft in der Disziplin NO KIDS.
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
info@familiengerechtigkeit-rv.de
Eine Schande für die Sozialpolitik
Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“
Bereits 1992 forderte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich „eine familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn es sei eine Benachteiligung der Familien, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird , obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt. 21 Jahre ist dieses Urteil alt. Umgesetzt? Keineswegs! Bis heute haben unsere Regierungen sich dieser Maßgabe verweigert und noch nicht einmal erreicht, dass Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, gleich viel Rente erhalten wie Frauen, die später entbunden haben. Eine Schande! Eltern fragen zu Recht: Soll unser Rentensystem kollabieren? Das wäre eine Katastrophe besonders für diejenigen, die sich auf den Nachwuchs derer verlassen, die heute überhaupt noch bereit sind, Kinder aufzuziehen.
Joachim Heumos, Wangen
Ist die fast sträfliche Mütterrente wirklich zu teuer?
Pflegestation FAMILIE
Iris Emmelmann, Deutscher Familienverband e. V., widmet sich dem Thema PFLEGE DURCH FAMILIENANGEHÖRIGE. Welchen Unterschied macht es, ob Eltern Kinder aufgezogen haben oder ob sie keine Kinderkosten zu stemmen hatten?
Dazu drei Zitate von Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, Landessozialgericht Hessen:
„Es ist ein auffallender Widerspruch der Rechtsordnung, dass die nur der Bemessung nach Leistungsfähigkeit verpflichtete Einkommensteuer das Existenzminimum schont, hingegen die dem Solidarprinzip verpflichteten Solidarsysteme dies nicht tun; sie belasten vom ersten verdienten Euro an.“
„Bei Familien kumulieren und kulminieren die Verteilungsfehler des Systems, die alle Arbeitnehmer in der unteren Hälfte treffen – je schwächer, umso brutaler.“
„Ausgerechnet hinter der ehrwürdigen Fassade unserer ‚Solidarsysteme‘ findet eine Umverteilung von unten nach oben, von Jung zu Alt und von Familien zu Kinderlosen statt, die auf breiter Front Armut und Unterversorgung hervorruft und insbesondere für die doppelte Kinderarmut ursächlich ist.“
Bundeszuschuss missbraucht!
Herr Kostas Petropulos, Leiter des Heidelberger Büros für Familienfragen und soziale Sicherheit, rechnet vor, dass der Bundeszuschuss von bisher 156 Mrd. Euro gar nicht für die vorgesehene Mütterrente verwendet wurde, sondern als allgemeiner Lückenstopfer diente:
Die Gesamtevaluation – wissenschaftlich inkompetent und teuer
Pressemitteilung zum Beitrag von Familienexperten Jürgen Borchert bei der Fachtagung zur Einschätzung der „Familienförderungs“leistungen des paritätischen Gesamtverbands, 23.10.2013 in Berlin:
Auf einer Fachveranstaltung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands am 23. Oktober 2013 in Berlin übte Familienexperte und Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht Jürgen Borchert mit deutlichen Worten Kritik an der 13 Millionen Euro schweren “Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen” durch mehrere Wirtschaftsinstitute. Diese hätten “156 Leistungen mit einem Volumen von insgesamt 200,3 Milliarden Euro” ausgemacht, was schon deswegen absurd sei, weil Familien den Löwenanteil der ihnen gewährten “Leistungen” aus eigener Tasche bezahlten. Im Folgenden nahm er die Gesamtevaluation auseinander: Staatliche Eingriffe wie direkte Steuern, Verbrauchssteuern und Sozialabgaben (“Revenuen”) seien überhaupt nicht in Rechnung gestellt worden. Zu fast 70 Prozent handele es sich dabei um Revenuen mit familienfeindlicher Wirkung, welche sich unschwer an Kinderarmut und Demografiedaten ablesen lasse.
Mit Einfrieren des Kindergelds, Abschaffen des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ausbau von Kindertagesbetreuung als Fazit ihrer Gesamtevaluation fordern die Wirtschaftinstitute Maßnahmen, welche Eltern zunehmend finanziell strangulieren, gemeinsame Familienzeit verknappen, Eltern und Kinder unter gesundheitsgefährdenden Stress setzen und Mütter und Väter weiterhin um den finanziellen Ertrag innerfamiliärer Arbeitsleistungen bringen. Borchert erinnerte an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, welches bereits vor weit mehr als 10 Jahren die verfassungswidrige Überlastung der Familien im Steuer- und Sozialsystem beanstandet habe. Statt dass die Politik hier endlich nachbessere, würden die Urteile bis heute ignoriert – ein Verfassungsbruch, den die Wirtschaftsinstitute mit ihrem Fazit auf die Spitze zu treiben gedächten.
Der Familienexperte und Politikberater resümierte, die Ergebnisse der Gesamtevaluation seien wissenschaftlich unhaltbar und familienpolitisch schädlich. Der in den Abschlussberichten des Bundesfamilienministeriums (BMSFSJ) und der beteiligten Wirtschaftsinstitute zutage getretene Dissens offenbare die sehr späte Einsicht der Politik, dass sowohl Grundannahmen als auch Ziele der Gesamtevaluation fundamental falsch gewesen seien. Abschließend wies Jürgen Borchert darauf hin, dass den Familien am meisten gedient sei, wenn die verfassungswidrige Behandlung der Familien im Steuer- und Sozialsystem beendet und die unerledigten Reformaufträge des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt würden.
4. November 2013
(Nachtrag: Hinsichtlich der Kosten von 13 Millionen Euro für die Gesamtevaluation hat der Familienbund Bayern Beschwerde beim Bundesrechnungshof eingelegt).
Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.
Nachhilfe für den ARD-Presseclub
Sehr geehrte Damen und Herren vom heutigen Presseclub, sehr geehrte Frau Weidenfeld, sehr geehrte Frau Vates, sehr geehrter Herr Schönenborn, sehr geehrter Herr Hickel, sehr geehrter Herr Alexander!
Der Presseclub beschäftigte sich heute mit der Bezahlbarkeit der Wahlversprechen von CDU/CSU und SPD. In Ihrer Diskussion hatten Sie auffallend wenig zur heißen Generationenproblematik und deren erforderlichen Prioritäten zu sagen.
Warum täuschen Sie Ihr Publikum wider besseres Wissen über die Verwendung der Rentenbeiträge, indem Sie die Rentenkasse irreführend als eine „Versicherung“ bezeichnen? Versicherungen können nur Schadensfälle absichern. Das Alter ist aber kein Schaden, sondern der Normalfall, und kann daher gar nicht abgesichert werden. Daher werden die Beiträge der Arbeitnehmer vom 1. November 2013 nicht für ihre eigene Altersabsicherung verwendet, sondern am 1. November 2013 komplett an die heutigen Rentner weitergegeben, und zwar an alle alten Menschen, ob sie zum Nachwuchs des Gemeinwesens beigetragen haben oder nicht. Für die Zukunft der Erwerbsgeneration wird also kein Cent zurück gelegt. Im Klartext: Die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer sind keine Rücklage für das eigene Alter, sondern symbolisieren lediglich einen „Anspruch auf Altersversorgung“, den einzulösen aber davon abhängt, ob es künftig genug junge Leute gibt, die in die Rentenkasse einzahlen und bereit sind, alte Menschen zu versorgen. Fehlen die jungen Leute, so bleibt der Anspruch lediglich ein Anspruch, nicht mehr und nicht weniger!
Früher war das anders: Kinder sorgten sich aus Dankbarkeit für erhaltene Fürsorge in Kindheit und Jugend mit entsprechender Alimentation und Pflege bei Ihren alten Eltern, so dass diese einen umsorgten Ruhestand genießen konnten. Wer schicksalhaft keine Kinder hatte, der musste sein Alter selbst absichern. Das konnte er/sie auch, denn die Kosten, die Kinder nun einmal verursachen, sparte der/die Kinderlose in seine Altersabsicherung.
Seit 1957 allerdings müssen Kinder über ihre Beiträge a l l e Alten alimentieren und zähneknirschend zusehen, dass ihre eigenen Mütter, wegen ihrer „unterbrochenen Erwerbsbiografie“ mit wenigen Almosen abgespeist werden oder sogar in Armut fallen. Nach dieser Logik ist es ein vermeidbares Missgeschick Kinder zu tragen, zu gebären, sie groß zu ziehen und sie ins Leben zu begleiten, ein Missgeschick, das die Erwerbsbiografie von Frauen unterbricht, also schädigt. Offenbar dienen Frauen dem Gemeinwesen erst, wenn sie un-unterbrochen dem Wirtschaftsstandort Deutschland zur Verfügung stehen. Kinder werden zu einem Hindernis für die Karriere. Daher müssen sie über Jahre weitestgehend eliminiert werden. Eine selbstmörderische Täuschung!
Auch will ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, darauf aufmerksam machen, dass bis zum heutigen Tag der Beitrag zu den Sozialversicherungen von jedem Arbeitnehmer in gleicher Höhe abgezogen wird, egal, wie viele Mäuler dieser zu stopfen hat. Wer jährlich 30 000 Euro brutto verdient, zahlt 3 875.- in die Krankenkasse, 5670.- in die Rentenkasse, 900.- in die Arbeitslosenversicherung, 484.- in die Pflegeversicherung. Summe 10 929.-, ob er nur eines oder sechs Kinder zu versorgen hat. Ein Skandal, der zur Verarmung von Familien ganz wesentlich beiträgt. Wie sonst erklärte sich wohl der Umstand, dass ein kinderloses Ehepaar bei 30 000.- brutto jährlich über ein frei verfügbares Einkommen von 5 977.- verfügt, ein Vater von 3 Kindern trotz Kindergeld jedoch mit einem Fehlbetrag von 3 427.- ins existenzielle Minus rutscht? Die Differenz beträgt immerhin 9404.- jährlich! http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2013.pdf )
Im Übrigen hat die Bertelsmannstiftung durch Prof. Frank Niehaus im März 2013 errechnet, dass Familien mit beitragsfreien Kindern zugunsten der Krankenkosten von gebrechlichen Menschen die GKV sogar stützen, und nicht belasten, wie gemeinhin völlig falsch verbreitet wird: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-31409C40-37193168/bst/ xcms_bst_dms_37769__2.pdf
Alle diese Tatsachen werden von den Medien, einschließlich des ARD – PRESSECLUBS stur ignoriert.
Presseleute interessieren sich viel zu selten dafür, weshalb gerade Familien die am meisten geschröpfte Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind. Deswegen empfehlen wir Ihnen die Lektüre: „SOZIALSTAATS-DÄMMERUNG ( Riemann-Verlag München 2013 ), geschrieben von dem Vorsitzenden des Hessischen Sozialgerichts Dr. Jürgen Borchert. Sein Statement gipfelt in dem Satz: „Der Staat klaut den Familien die Sau vom Hof und gibt ihnen in Spendermanier zwei Koteletts zurück“. Alle seine Vorwürfe an unser praktiziertes Sozialgesetz konnten und können weder von Politikern oder Juristen noch von Medien widerlegt werden, weil sie einfach glasklar belegen, dass unser Sozialgesetz, anstatt die Familien zu schützen, diese ins Elend treibt.
Woher also soll eine stabile nächste Generation kommen, wenn potentielle Eltern sich auf allen Ebenen missachtet und benachteiligt sehen? ( Die so genannte Aufstockung der Mütterrente ist ebenfalls eine Augenwischerei, weil den älteren Müttern schließlich 3 Rentenpunkte zustehen und nicht bloß zwei, also zusätzlich 56 Euro statt nur 28.-!)
Meine Damen und Herren vom Presseclub, für Ihre künftige Arbeit bitten wir Sie um mehr Orientierung an Fakten, damit die Bevölkerung endlich reinen Wein eingeschenkt bekommt.
- Weder weiß die Bürgerschaft, dass das so genannte Kindergeld größtenteils die Rückerstattung derjenigen Steuern sind, die zu Unrecht auf das Kinderexistenzminimum abgeführt wurden,
- noch weiß die Bevölkerung, dass die Beitragsfreiheit der GKV für Kinder kein Geschenk darstellt, sondern dass die Beiträge der Eltern im Gegenteil gerade den gebrechlichen alten Menschen nützen.
- Auch weiß die Bevölkerung nicht, dass unser Sozialsystem ausgerechnet Familien im Würgegriff hat, obwohl es unabdingbar auf deren Nachwuchs angewiesen ist.
Dies zu kommunizieren wäre die Aufgabe der Medien, anstatt sich hinter den Verschleierungen der Politik zu verstecken. Noch immer gehen wir davon aus, dass die Medien eine Wächteraufgabe haben. Insofern hoffen wir als Eltern, dass Sie sich künftig Ihrer Verantwortung stellen.
Mit freundlichem Gruß für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Siehe auch:
http://www.freiewelt.net/wenn-tochter-ihren-muttern-hohere-renten-verweigern-10015149/
Christlich-Sozial-Liberale Diskriminierung!
„Mütterrente könnte Sozialkassen teuer zu stehen kommen“, so titelt die Schwäbische Zeitung heute.
Dazu ein Leserbrief:
Die Koalitionäre fragen sich, ob die „teure Mütterrente“ aus der Steuer- oder der Rentenkasse finanziert werden soll. Dabei wird tunlichst verschwiegen, dass den Müttern, die vor 1992 entbunden haben, nicht nur ein weiterer Rentenpunkt zusteht, sondern deren zwei! Selbst wenn für diese Mütter 6,5 Milliarden vorgesehen sind, so sind sie noch immer benachteiligt. Wer füllt denn heute die Rentenkasse? Es sind mehrheitlich die Arbeitnehmer/innen, die vor 1992 geboren, und von ihren Müttern, meist unter Verzicht auf eigenes Einkommen, großgezogen wurden. Selbst nach der vorgesehenen Erhöhung fehlen damit einer Mutter von vier Kindern noch immer jährlich 1344 Euro, während ihr Nachwuchs ( ausgehend von 30 000.- Jahresbrutto ) 11 340 Euro in die Rentenkasse spült. Diese nackten Zahlen verdeutlichen die mangelnde Wertschätzung der Mütter in unserem Land, sowie die Versäumnisse vergangener Regierungen, die ihre Politik doch so gerne als „christlich“ oder/ und „sozial“ preisen.
Bärbel Fischer
Es gibt kein „Recht auf Abtreibung“
Mit aller Entschiedenheit hat sich der Kreisvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr gegen einen Vorschlag des „Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter“ im Europäischen Parlament gewandt. Dies teilte der EAK-Kreisvorsitzende David Müller nach der Sitzung des Kreisvorstands am 24.Oktober 2013 mit.
Der Parlamentsausschuss hatte in einem Bericht vom 26. September 2013 über „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ vorgeschlagen, europaweit ein Recht der Frauen auf Abtreibung zu postulieren.
Der EAK Rems-Murr hatte daraufhin alle CDU-Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg am 15. Oktober aufgefordert, diesen Bericht und diese Forderung abzulehnen. „Es gibt ein ethisch, religiös und normativ begründetes Recht auf Leben, welches auch das ungeborene menschliche Leben umfasst. Dieses fundamentale Menschenrecht schließt ein dazu konträres, generelles Recht einer Frau auf Abtreibung grundsätzlich aus“, so die Begründung des EAK.
Mit klarer Mehrheit und vor allem mit den Stimmen der Fraktion der Europäischen Volkspartei hat das Europäische Parlament am 22. Oktober 2013 diesen Ausschussbericht und die Forderung nach einem Recht der Frauen auf Abtreibung abgelehnt. „Die CDU-Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg haben gegenüber dem EAK Rems-Murr klar erklärt, dass sie aufgrund unserer christlich-demokratischen Tradition das Recht auf Leben, jedoch niemals ein Recht auf Abtreibung unterstützen“, so David Müller.
In der Debatte im Europäischen Parlament ist den verantwortlichen Verfassern des Berichts außerdem deutlich signalisiert worden, dass die europäische Ebene in dieser Frage keinerlei Kompetenz hat, da sie unter das Subsidiaritätsprinzip und damit in die Kompetenz jedes einzelnen Mitgliedsstaates fällt.