Krippenbetreuung zwischen Politik und Elternhaus

Der Psychiater, Psychoanalytiker und Autor Dr. Hans-Joachim Maaz hat als einer von 24 Fachexperten einen Appell gegen die massive staatliche Krippensubvention unterzeichnet, der vor den negativen Auswirkungen von Krippenbetreuung eindringlich warnt.

http://www.freiewelt.net/nachricht-11455/interview-mit-fachexperte-dr.-hans-joachim-maaz.html

Dr. Johannes Resch, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, nimmt dazu Stellung:

Von fachlicher Seite halte ich die Ausführungen von Dr. Maaz für uneingeschränkt zutreffend. Von politischer Seite her plädiere ich allerdings dafür, die Entscheidung Krippe oder keine Krippe den Eltern zu überlassen, und zwar aus zwei Gründen:

1. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern lässt sich auf das Grundgesetz stützen, das für alle Bürger und auch für die Politik verbindlich ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden immer nur von denen akzeptiert werden, die entweder diese Erkenntnisse selbst nachvollziehen können oder den entsprechenden Wissenschaftlern vertrauen. Das ist in der Regel nur ein begrenzter Teil der Bevölkerung.

2. Meine Überzeugung ist es, dass dann, wenn Eltern wirklich frei entscheiden können, sie in der Regel den besten Weg für ihre Kinder einschlagen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keinem äußeren Druck ausgesetzt sind. Die jetzige von Politik und Wirtschaft lautstark propagierte und einseitig finanziell geförderte Krippenbetreuung ist zweifellos eine massive staatliche Einflussnahme, die eine freie Entscheidung der Eltern unmöglich macht.

Mein Fazit: Die politische Forderung muss daher heute lauten: Gleichberechtigung für alle Eltern in Form gleicher Finanzierung der Kindererziehung, unabhängig davon, ob
das Kind in einer Krippe, von den Eltern oder sonst wie betreut wird. Das ist allein schon durch Art.3 und Art. 6 GG zu rechtfertigen. Ausnahmen nur bei Gefährdung des Kindeswohls. Unabhängig davon sollten Eltern über alle wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kleinkindbetreuung informiert werden, damit sie sich selbst ein
möglichst umfassendes Bild machen können.

Dr. Johannes Resch
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
www.johannes-resch.de

Demografiegipfel

„Politik für alle Generationen“ verheißt der Demografiegipfel der Bundesregierung. Der Arbeitskreis „Familie als Gemeinschaft stärken“ befasst sich jedoch weder mit Familie noch mit den Ursachen für den ausbleibenden Nachwuchs, sondern mit Vereinbarkeitsstrategien:

Professor Dr. Hermann Adrian von der Uni Mainz sieht die Stärkung der Familie als Gemeinschaft vielmehr so:

Wir können die Familien massiv stärken, wenn wir endlich ihre Ausbeutung beenden!

Den kleinen Beitrag Kinderloser zur Kinderfinanzierung zahlen die erwachsenen Kinder bereits dadurch zurück, dass sie alle staatlichen Einrichtungen wie z.B. Rettungsdienste und Polizei finanzieren, die auch kinderlose Alte retten und schützen.

Weil Kinderlosen heute aber in ökonomisch absurder weise auch noch Ansprüche an fremde Kinder auf Rente, Gesundheit und Pflege zugesprochen werden, allein dafür, dass sie durch ihre Beiträge die Alterskosten ihrer eigenen Eltern getragen haben, bekommen sie sehr viel mehr zurück als ihrem kleinen Anteil an den Kinderkosten entspricht. Diese Geschenke an Kinderlose von 400.000 Euro für ein Paar werden finanziert durch eine Ausbeutung einer Familie mit 2 Kindern von 200.000 Euro, die sich in ungerechten Rentenkürzungen, reduzierten Gesundheitsleistungen und unwürdiger Pflege der alten Eltern, aber insbesondere auch in einer ungerechten, übermäßigen Belastung der erwachsenen Kinder manifestiert.
Relativ zum Aufziehen zweier Kinder belohnt der Staat lebenslange Kinderlosigkeit so mit 600.000 Euro und unterdrückt damit den natürlichen Kinderwunsch. Eine Verbesserung der Familienförderung um 20.000 Euro pro Kind durch Erhöhung des Kindergeldes und Einführung des Elterngeldes kann gegen diesen „Moral Hazard“ von 300.000 Euro pro Kind die Geburtenrate nicht erhöhen.
Kardinalfehler der Gesetzlichen Rente ist ihre Beitragsbezogenheit. Dadurch wird sie behandelt, als wäre sie durch das eingezahlte Kapital gedeckt, das die Eltern längst verbraucht haben. Die Rente ist umlagefinanziert und deshalb ausschließlich durch die Kinder gedeckt. Deshalb kann nur die Kindererziehungsleistung ökonomisch gerechtfertigte Ansprüche begründen. Lebenslang Kinderlose haben keinen gerechtfertigten Anspruch auf Renten-, Gesundheits- und Pflegeleistungen im Alter. Sie müssen die ersparten Kinderkosten kapitalgedeckt anlegen, um ihre Alterskosten selbst zu bezahlen. Nur so werden die Sozialsysteme „demografiefest“, die Ausbeutung der Familien wird beendet und die Geburtenrate steigt.
Wir stehlen einen Teil unseres Wohlstands von den Kindern der Familien durch ausufernde Staatsverschuldung, mangelnde Investitionen und ungerechtfertigte Belastung durch kinderlose Alte. Wenn wir das nicht endlich beenden, werden unsere Kinder und Enkel zu Arbeitssklaven für Kinderlose herabgewürdigt.

http://www.politik-fuer-alle-generationen.de/DE/Mitreden/01_Familie/Einzelansicht/Einzelansicht_node.html?idIdea=26

Brauchen Hausfrauen und -männer ein Gehalt?

Auf diese Umfrage bei Publik-Forum antworteten von 623 Teilnehmern 79 % mit  „JA, denn ihre Aufgabe ist komplex und unverzichtbar. Daher sollte sie vom Staat existenzsichernd bezahlt werden“. 9 % meinten, ein Gehalt sei wichtig, um mehr Männer für die aktive Sorge um Kinder und Ältere zu gewinnen. Nur 3 % antworteten mit NEIN, weil dieses Gehalt nicht finanzierbar sei. Wie Frauen und Männer die Sorge um Haushalt, Kinder und Ältere organisieren, sei ihre Privatsache, meinten 9 % der Teilnehmer.

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

es ist noch gar nicht so lange her, dass wir von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie darauf hinwiesen, dass Sie mit Begriffen argumentieren, die den realen Sachverhalt gar nicht abbilden. In Ihrem Interview mit der WELT vom 1. 12. 2012 müssen wir leider feststellen, dass dies nicht gelungen ist.

Sie nennen wiederholt unter der „Vielzahl familienpolitischer Leistungen“ die „kostenfreie Krankenmitversicherung“ der Familie des Arbeitnehmers. Dieses Argument geht völlig an den Tatsachen vorbei, denn der Familienvater darf nicht, wie ein Single seinen Lohn für sich behalten, sondern er muss sein Verdienst mit der Lohnauszahlung sofort mit seiner Familie teilen.  Beispiel: Verdient der Vater 4000 Euro brutto, so stehen ihm bei drei Kindern und der erwerbslosen Mutter nur noch 20% zu, also 800 Euro. Auch Mutter und Kinder verfügen über je 800 Euro und führen davon den prozentualen Beitrag ab. Kostenfrei wäre die Familie nur dann mitversichert, müsste der Alleinverdiener lediglich  den KV-Beitrag für seine eigenen 800 Euro abliefern. Der Familienvater zahlt aber 5 x 20%. Ein familienloser Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 100%, weil dieser seinen Bruttolohn mit niemandem teilen muss. Der Familienvater aber muss teilen. Tut er das nicht, so macht er sich wegen verweigerter Unterhaltspflicht strafbar. Mit der Geburt seiner Kinder hat er die unkündbare Verpflichtung auf sich genommen, den Kindesunterhalt zu bestreiten. Man darf also nicht so tun, als seien die Kinder aus Luft und hätten keinen Unterhalt zu fordern. Ein Vater ist eben kein Single, sondern er leistet für die Gesellschaft einen unschätzbaren Dienst. Werte Frau Ministerpräsidentin, Sie sehen also, es kommt auf die Wortwahl an. Es ist keine Gunst des Staates für Familien, „nur“ 100% zu fordern. Oder soll man dem Familienvater 200% bis 500 % aufbürden?  Staatliche Gnade oder schlichte Rechtmäßigkeit? Daher, Frau Kramp-Karrenbauer, verwahren wir uns dagegen, dass Sie weiterhin die so genannte kostenfreie Kranken-Mitversicherung als „familienpolitische Leistung“ preisen. Sie ist mitnichten eine staatliche Leistung, sondern die rechtmäßige Konsequenz aus Art. 2 GG, dass jeder Bürger vor dem Gesetz gleich ist, sei er erwachsen oder Kind.

Genausowenig ist das Kindergeld eine staatliche Gunst gegenüber Familien, sondern nichts anderes,  als die Rückerstattung jener Steuern, die der Staat auf die Existenzminima der Kinder bereits  mit der Bruttobesteuerung (unrechtmäßig) erhoben hat.

Auch wenn Sie es nicht extra erwähnten, so schafft das mit dem Tagesbetreuungsgesetz eingeführte Elterngeld eine Schieflage unter Müttern, die nach unserer Einschätzung sogar verfassungswidrig ist.

Was das Ehegattensplitting angeht, handelt es sich ebenfalls um einen Rechtsanspruch.

Auch den Kita-Ausbau rechnen wir nicht zu den familienpolitischen Leistungen, weil er nur einem Drittel aller Eltern von U3-Kindern Vorteile bringt. Entsprechend sollen sich die anderen zwei Drittel mit einem Betreuungsgeld abfinden, das nur etwa 13% der Krippensubvention ausmacht. Solange nicht  a l l e  Eltern gleich bedacht werden und der Staat erhebliche Unterschiede macht zwischen Eltern und Eltern kann man nicht von einer familienpolitischen Leistung reden.

Wir empfinden es auch als Benachteiligung, dass das Rentenniveau für  a l l e   Arbeitnehmer, also auch für Eltern, abgesenkt wurde, obwohl gerade sie durch ihren Nachwuchs am meisten für die langfristige Stabilität der Altersrenten oder der Pflegeversicherung leisten. Es gilt festzustellen: Mit Kindern haben Erwachsene das höchste Armutsrisiko und deutlich schlechtere berufliche Perspektiven, wenn sie ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung erziehen wollen, anstatt sie weg zu organisieren.

Fazit: Die „Vielzahl familienpolitischer Leistungen“ sind also gar  keine Leistungen, sondern teils Rechtsanspruch, teils Subventionen mit der Absicht, junge Eltern aus dem Kinderzimmer  in die Betriebe zu drängen. Wir Eltern werden diese Entrechtung nicht länger hinnehmen. In der Bevölkerung hat es sich längst herumgesprochen, dass es einem finanziellen Ruin gleichkommt, in Deutschland  Kinder zu unterhalten. Oder glauben Sie, der Gebärstreik sei vom Himmel gefallen? Wenn man auf immer noch mehr Vereinbarkeit setzt und immer noch mehr Kitaplätze baut, ohne jedoch die strukturellen Missstände in der Generationenpolitik anzugehen, dann werden sich immer noch mehr Paare gegen Kinder entscheiden.

Jawohl, Frau Kramp-Karrenbauer, in Ihrer Einschätzung, die deutsche Familienpolitik sei im Vergleich zu Frankreich Flickschusterei ohne Nachhaltigkeit, haben Sie absolut recht. Die Ursache für dieses Flickwerk liegt darin, dass in Deutschland die Familie immer als „Klotz am Bein“ des Staates gesehen wird, anders als in anderen Ländern, wo Familiengründung und Familienarbeit als Investition in die Zukunft begriffen wird. Daher spricht man bei uns von „Familienförderung, -unterstützung, -hilfen“ und kleckert mit Almosen, anstatt Eltern und Kinder als gleichwertige Bürger anzuerkennen. Familien sind keine Bittsteller, sondern das Fundament unserer Gesellschaft.  Das BverfG hat in mehreren Urteilen der letzten Jahrzehnte angemahnt, Familien mit Kindern bei Steuern und Abgaben gleichberechtigt mit Nichtfamilien zu behandeln, was bedeutet, dass der geleistete generative Beitrag berücksichtigt werden muss. Die Botschaft heißt: Niemand darf wegen seiner Kinder benachteiligt werden. Aber genau diese Benachteiligung ist gängige Praxis in unserm Land. Wie könnte es denn sonst sein, dass bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30 000 Euro dem Arbeitnehmer ohne Fürsorgepflicht für Kinder 11 000 Euro an frei verfügbarem Einkommen bleiben, während der Vater von drei Kindern 8 000 Euro drauf zahlt ( Differenz: 19 000 Euro/ Quelle: Deutscher Familienverband 2012). Doch weder Politik noch Medien nehmen noch Anstoß an diesem Skandal. Die notwendige Reform zugunsten einer Gleichbehandlung unterbleibt.

Bei uns Eltern kann die Familienpolitik der CDU / FDP genauso wenig punkten wie die grün-rot-linken Parteien mit ihren sozialistischen Programmen, was sich bei den nächsten Wahlen deutlich zeigen wird. Uns bleiben die Familienpartei und die ÖDP. Diese legen realistische Konzepte vor, die Gerechtigkeit schaffen

1. zwischen den Generationen ( die Umlage darf nicht den Nachwuchs ausklammern)      2. zwischen Menschen mit und ohne Verantwortung für den Nachwuchs                            3. zwischen erwerbstätigen und erwerbslosen, d. h. in eigener Verantwortung erziehenden Eltern

Werte Frau Kramp-Karrenbauer, Ihr Interview bei WELT-online war für uns Eltern sehr aufschlussreich. Wir bitten Sie, unsere Bedenken in Ihre parteiinterne Diskussion einzubringen, in der Hoffnung, dass die CDU sich weg bewegt von Ihrem wahltaktisch „modernen“ Familienbild ( Eltern im Hamsterrad, Kinder in Ganztagsbetreuung ) hin zu längst überfälligen Reformen. Die Liebe zu Kindern und die Beachtung ihrer Bedürfnisse ist  und war niemals der Mode unterworfen.

Damit grüße ich Sie in Vertretung der mit uns verbundenen Elternschaft voller Zuversicht   i. A. Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben wird auf mehreren Internetportalen veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr Rentengerechtigkeit für ältere Mütter ist keine Finanzierungsfrage

Verband Familienarbeit e. V.         

Pressemeldung

Mehr Rentengerechtigkeit für ältere Mütter ist keine Finanzierungsfrage

Positives von den CDU-Frauen

Die Ehrenvorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V., Wiltraud Beckenbach, äußertsich zur von der CDU-Frauen-Union geforderten Erhöhung der Renten älterer Mütter:

„Nach dem erbärmlichen Gezerre um das Betreuungsgeld ist die Forderung der CDU-Frauen-Union auf Anrechnung von drei Erziehungsjahren für vor 1992 geborene Kinder mal etwas Positives und ein Stück mehr an Gerechtigkeit. Auch die Lebensleistung von Müttern muss sich in der Altersversorgung niederschlagen. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade diejenigen, die den wichtigsten Beitrag für die Zukunft unseres Landes geleistet haben, immer wieder benachteiligt werden.“

Der stellv. Vorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, ergänzt: „Mehr Erziehungsjahre für ältere Mütter bei der Rente sind ohne Zusatzfinanzierung möglich.“ Er erläutert: „Die Rentenhöhe orientiert sich am `aktuellen Rentenwert`, der nach dem `Durchschnittsentgelt` vollbeschäftigter Arbeitnehmer/innen bestimmt wird. Das bildet aber die Lebenswirklichkeit von Arbeitnehmer-Familien ungenügend ab, weil die unbezahlte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt wird. Es werden ausschließlich die Lebensverhältnisse von Nur-Erwerbstätigen zugrunde gelegt. Es ist wirklichkeitsnäher, die unbezahlte Erziehungsarbeit bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts teilweise zu berücksichtigen. Damit wird der aktuelle Rentenwert etwas gesenkt. Schon eine Minderung um 5% spart etwa 13 Mrd. € ein. Das ist etwa der Betrag, der zur Finanzierung von zwei zusätzlichen Erziehungsjahren für alle vor 1992 geborenen Kinder erforderlich ist. Eine finanzielle Zusatzbelastung für die Rentenversicherung oder den Staat wird vermieden. Im Ergebnis würden Ansprüche aus Erwerbsarbeit geringfügig sinken. Die Erziehungsleistung würde aber deutlich aufgewertet.“

Resch weiter: „Dann wird Altersarmut, die vor allem Mütter mehrerer Kinder betrifft, gemindert und ein Stück Generationenvertrag zwischen Eltern und Kindern wiederhergestellt. CDU/CSU und FDP können jetzt beweisen, dass sie aus ihren Fehlern bei der Rentenreform 1957 gelernt haben.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

Wissen, was läuft!

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT macht aufmerksam auf den Infodienst des HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

An alle familienpolitisch interessierte, kritische Mitbürger!

Die Medienberichterstattung über Familien und ihre Bedürfnisse in unserem Land ist kurzatmig, oft einseitig und fast durchgängig ohne tiefere Sachkenntnis. Deshalb gibt es nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern selbst bei Eltern große Informationslücken, die es der Politik ermöglichen, ihren fatalen Kurs der „strukturellen Rücksichtslosigkeit“ (Familienbericht der Bundesregierung, 1994) gegenüber Familien ungebremst fortzusetzen. Mit dem Heidelberger Büro für Familienfragen: http://www.heidelberger-familienbuero.de gibt es jedoch seit 17 Jahren ein wirkungsvolles Gegenmittel: Tagesaktuelle Meldungen mit soliden Hintergrundinformationen.  Mit einem genauen Blick auf die Presse, Experten und Politik berichtet der Leiter des Büros, Kostas Petropulos, über wesentliche Entwicklungen, Entscheidungen und Auswirkungen des Handelns von Politik und Wirtschaft auf die Gesellschaft, insbesondere auf Familien, Frauen und Jugend. Der/Die Leser/in erhält zudem eine Übersicht zu den journalistischen Einschätzungen, um  sich dann beispielsweise selbst über die einschlägigen Leserforen zu äußern. Über ein  reichhaltiges Schlagwortverzeichnis lassen sich zudem viele Hintergrundinformationen und Daten auf der HBF-eigenen Internetseite abfragen. Vom Echo und Stellenwert dieses einzigartigen familien- und sozialpolitischen Dienstes können Sie sich ein eigenes Bild auf der Internetseite http://www.heidelberger-familienbuero.de/HBF-Echo-Medien.htm machen.

Daher möchten wir hier für diesen überaus wichtigen partei- und verbandsunabhängigen Service werben. Testen Sie das einwöchige HBF-Schnupper-Abo oder nutzen Sie den kostenlosen den E-Mail-BasisService oder abonnieren Sie den erweiterten Basis/Premiumservice gegen einen steuerlich absetzbaren Monatsbeitrag von 5.- oder 10.- Euro! Es zahlt sich aus!

Nähere Informationen zum HBF-Angebot finden Sie unter:

http://www.heidelberger-familienbuero.de/Aboinfos-HBF-Infodienst.htm

Papa, Papa, Kind -Homo-Ehe ohne Grenzen?

Die kommende Hart-aber-fair-Sendung am Montag, 3. 12. um 21 Uhr ARD  befasst sich mit der geforderten Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren und Ehepaaren. Herr Lohmann und Frau Kelle sprechen sich zugunsten von Ehe und Familie aus. Über den Link:  http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/index.php5  können Sie sich vorab in die Diskussion einbringen. 

Betriebliche Betreuung ist dem Staat 400 Euro wert, elterliche nur 100 Euro!

BMFSFJ 
Pressemitteilung Nr. 110/2012
Veröffentlicht am Fr 30.11.2012
Thema: Familie

Finanzielle Anreize für Unternehmen zur Einrichtung von Betriebskitas

Unternehmen können ab sofort am neuen Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilnehmen. Dabeierhalten Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Damit leistet das Bundesfamilienministerium einen weiteren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland.

„Der Ausbau der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Dabei sind neben öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen auch betriebliche Angebote gefragt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir Unternehmen motivieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Davon profitieren Eltern genauso wie Arbeitgeber. Denn Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier und effizienter.“

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Unternehmen können sich Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Hochschulen, und Behörden an dem Programm beteiligen. Gefördert werden auch Verbundlösungen von Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen. Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert.

Das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung ist Teil des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot 2013. Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium auch Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit einer betriebseigenen Kindertagespflege unterstützen wollen. Mit dem“AktionsprogrammKindertagespflege“ erhalten Unternehmen Zuschüsse, wenn sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anstellen.

Informationen hierzu finden Sie unter www.fruehe-chancen.de
<http://www.fruehe-chancen.de>. Mehr Informationen zum Förderprogramm
Betriebliche Kinderbetreuung finden Sie unter
www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung
<http://www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung>.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de <mailto:poststelle@bmfsfj.bund.de>
Internet: http://www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>