Einheitsschule – im Galopp!

Elternschaft und Philologenverband laufen – wohl aussichtslos – Sturm gegen die geplante Kürzung von Lehrerstunden an allgemeinbildenden Schulen und Gymnasien durch die Stuttgarter Landesregierung. Die Schwäbische Zeitung berichtet heute darüber. Dazu unser Leserbrief:

„Schleichende Erosion der Gymnasien“ meint der Landesvorsitzende des Philologenverbands, Bernd Saur, zur Streichung von Lehrerstunden. Erosion ja, aber nicht schleichend, sondern im Galopp. Denn der grün-roten Regierung geht es bei der angekündigten Maßnahme doch gar nicht um Einsparungen, sondern um die zügige Durchsetzung der ganztägigen Einheitsschule! Dabei verfolgt sie pfiffig ihren angekündigten Plan. Erster Schritt: Abschaffung der Grundschulempfehlung, 2. Schritt: Kinder strömen in Scharen aufs Gymnasium, 3. Schritt: eine Großzahl der Schüler fühlt sich überfordert, braucht Nachhilfe, 4. Schritt: viele Eltern sehen sich dazu nicht imstande und fordern die Ganztagsschule ohne Hausaufgaben – und schon hat man die vermeintliche „Chancengleichheit“ hergezaubert! Der erwünschte grün-rote Nebeneffekt: Der Störfaktor Kind ist verlässlich eliminiert, so dass die Eltern vollzeitig ihrem Erwerb nachgehen, und wenigstens tagsüber so leben können, als hätten sie keine Kinder.

Bärbel Fischer

Politiker der Parteien kneifen

Der Staat benachteiligt die Familien massiv. Doch Politiker wollen sich dazu nicht äußern. Familienverbände hatten sie zu einer Tagung eingeladen.

MARTIN HOFMANN
„Wir haben alles versucht“, sagen Siegfried Stresing und Stephan Schwär. Der eine ist Geschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, der andere Vorsitzender des baden-württembergischen Familienbundes der Katholiken. Bereits im Oktober haben sie angefragt – in den Parteizentralen von FDP, Union, SPD und Grünen sowie ihren Bundestagsfraktionen. Doch zur Podiumsdiskussion der Mannheimer Fachtagung über „Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung“ wollte am Wochenende kein Politiker erscheinen. Dabei ist Wahljahr und in den Familien dieser Republik leben 29 Millionen Menschen.

Vielleicht lag es am streitbaren Sozialrichter Jürgen Borchert als Mitdiskutanten. Er spricht von „Transferausbeutung der Familien“ und davon, dass Familienpolitik vor allem aus ökonomischen Gründen zwingend notwendig sei. Eine Gesellschaft, die zu wenig Kinder in die Welt setze, gefährde nicht nur alle Sozialsysteme, sondern ihren Wohlstand. Nicht nur die Finanzierung der Renten, der Kranken- und Pflegeversicherung hänge von der Zahl künftiger Erwerbstätiger ab. Auch kapitalgedeckte Versicherungen beruhten auf der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.

Siegfried Stresing fordert „keine Almosen vom Staat, sondern Gerechtigkeit“. Eine Gesellschaft, die meine, sich der finanziellen Last des Kindererziehens entziehen zu können, ignoriere alle Zusammenhänge eines Staatswesens.

Borchert erklärt das so: Primär werde das Erwirtschaftete über Löhne und Gehälter verteilt. Da frage niemand, wie viele Münder ein Erwerbstätiger versorge. Dem Staat obliege, das über Steuern und Abgaben auszugleichen. Doch die Politik versage kläglich. Das Ergebnis rechnet Stresing vor: Einer Familie mit zwei Kindern fehlten bei 30 000 Euro Bruttogehalt im Jahr nach Abzug des Existenzminimums an frei verfügbarem Einkommen 3427 Euro, einem Ledigen blieben 11 169 Euro. Hinzu kommt: Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern, büßen das im Alter durch eine geringere Rente. Kein Thema für die Politik? Sie ereifern sich lieber über Homo-Ehe und Betreuungsgeld, beklagen die Familienexperten.

 

Wo bleibt der Protest?

Die Opposition und die „klugen“ Ersteller von Studien zur Effektivität familienpolitischer Leistungen konnten in letzter Zeit nicht laut genug wettern gegen das herkömmliche Ehegattensplitting für Mann-Frau-Ehen. Das Geld sei hinausgeworfen, sei eine bloße Subventionierung des Trauscheins, ein Anachronismus aus den Fünfzigerjahren etc. Vergessen die Absicht, die hinter der steuerlichen Erleichterung steht, nämlich, dass in Not geratene Partner füreinander einstehen, ohne dem Sozialstaat zur Last zu fallen. Das hat bis zum heutigen Tag zwar funktioniert, passt aber nicht mehr in das ideologische Konzept unserer grün-rot-linken Opposition.

Daher verwundert es, dass nun genau dieses „antiquierte Relikt Ehegattensplitting“  homosexuellen Paaren gewährt werden soll, und niemand nimmt daran Anstoß. Kein grün-rot-linker Proteststurm bricht los, wenn jetzt zusätzlich auch noch gleichgeschlechtliche Paare  nach dem Ehegattensplitting rufen. Keine wüsten Beschimpfungen, kein Aufschrei, kein Geifer vor dem Mund! Nein, es herrscht Ruhe im Karton, gespenstische Ruhe, ja sogar Grabesstille! Selbst die CDU will sich wahlkämpfend nun von ihrer letzten Bastion verabschieden, die Ehe als nachwuchsbereite Gesellschaftsform gegenüber nachwuchslosen Paarbeziehungen besser zu stellen.

Riecht es hier nicht stark nach Gesellschaftsveränderung?

Wir meinen: Keiner will, dass homosexuelle Paare diskriminiert werden. Aber warum soll ausgerechnet Ehen der Steuervorteil gestrichen, eingetragenen Lebensgemeinschaften dieser aber mit Handkuss gewährt werden?                                                              Gleiches Recht für alle?                                                                                                    Dann aber bitte auch gleicher Protest für alle!

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Landkreis Ravensburg                                         i. A. Bärbel Fischer

Wendehals Steinbrück

Also eines, Herr Steinbrück, wissen wir Eltern seit dem report-münchen-Bericht vom 12. 02. 2013 ganz sicher: niemals SPD, niemals Steinbrück! Ein Kanzlerkandidat, der ein Interview verweigert, weil er damit selber als Wendehals dastünde, spricht Bände. Da kann einer seelenruhig auf den Wendehals Seehofer draufhauen und verdrängen, dass er als ehem. Finanzminister noch das Ehegattensplitting retten wollte, weil diese Maßnahme genau uns Eltern mit mehr als 2 Kindern besonders hart träfe. Und sie trifft uns tatsächlich besonders hart.

Alles vergessen, Herr Steinbrück?

Da können Sie noch so flotte Wahlkampfsprüche absondern von wegen „schwachsinnigem Betreuungsgeld“  und „ineffektivem Lastenausgleich“. Wir Eltern haben von unserem Auskommen eine völlig andere Wahrnehmung als die SPD. Nur, wir Eltern werden ja nie gefragt. Die Bonzen haben das Wort!

Glauben Sie wirklich, Pluspunkte zu sammeln, wenn Sie Ihre sozialistische Ideologie höher schätzen als uns Eltern und unsere Kinder? Oder machen Sie bewusst Politik für ein kinderloses Wählerklientel? Ein Mann, der Kanzler werden will, und auf uns Familien wild drauf los haut, ohne unsere prekäre Situation nur im geringsten zu realisieren,  der hat verspielt!

Endgültig!
Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de

 

 

Sehr geehrter Herr Gabriel!

Ihre jüngsten Äußerungen im SPIEGEL zur Streichung des Ehegattensplittings für junge Ehepaare bewirken bei uns von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT heftiges Kopfschütteln.  Ihre Ansicht, die Aufgabe des Staates sei nicht die Unterstützung der Alleinverdienerehe, sondern der Familie, halten wir, mit Verlaub, für sehr naiv. Von der SPD hätten wir wirklich mehr soziale Kompetenz erwartet. Daher wollen wir dazu aus der Sicht von Familien mit mehreren Kindern Stellung nehmen:

Dieses Vorhaben ist aus unserer Sicht demographisch, gesellschafts- und familienpolitisch völlig verfehlt.

1. steht neben der Familie auch die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes.

2. ist  der von Ihnen behauptete Gegensatz zwischen Alleinverdienerehen und Familien  beim Ehegattensplitting sachlich unzutreffend. Bereits Peer Steinbrück hat als Bundesfinanzminister der schwarz-roten Regierungskoalition errechnen lassen, daß der Splittingeffekt zu 90% Ehepaaren mit Kindern zu gute komme. Deshalb warnte er sogar ausdrücklich von einer Abschaffung des Splittingvorteils.

3. zeigt die jüngste Basisanalyse führender Bevölkerungsforscher zur Entwicklung von Kinderwunsch- und Kinderlosigkeit den hohen demographischen Stellenwert von verheirateten Ehepaaren und Alleinverdienerehen.

4. ist die Ehe die kleinste, institutionalisierte Solidargemeinschaft unserer Gesellschaft, die dem Sozialstaat nicht nur dient, weil er dessen Etats entlastet.

5. ist das Ehegattensplitting Ausdruck einer leistungsgerechten Besteuerung von Ehepaaren mit dem gleichen Haushaltseinkommen, und

6. nur eine bescheidene Anerkennung der nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit immer noch mehrheitlich von Müttern geleisteten Haus- und Familienarbeit, und

7. nutzt das Splitting nicht nur Alleinverdienerehen, sondern auch erwerbstätigen Müttern/Frauen, die am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt sind und durch die „Agenda 2010“-Politik der SPD-geführten rot-grünen Bundesregierung noch weiter ins Hintertreffen geraten sind.

Hätten Sie, Herr Gabriel, ein Durchschnittseinkommen wie die meisten Bundesbürger, dazu noch zwei oder drei Kinder, deren Mutter sich ganz persönlich um die individuelle Betreuung und Erziehung Ihrer Söhne und Töchter kümmern will, dann hätten Sie vielleicht eine realistischere Sicht auf den Gewinn des Ehegattensplittings, das Sie so kaltschnäuzig abwerten. Die kinder- und erwerbslosen Chefarztgattinnen, die als unberechtigte Nutznießerinnen des Ehegattensplittings gelten, fallen doch kaum ins Gewicht. Bevor Sie, Herr Gabriel, bei gewonnener Wahl, das Kind mit dem Bade ausschütten, rechnen Sie bitte durch, welcher Schaden dem Steuerzahler entsteht, wenn Ehegatten keine Verantwortung mehr füreinander übernehmen, und die Sozialkassen auch noch jene Leistungen stemmen müssen, die bislang selbstverständlich von Eheleuten gegenseitig erbracht werden.

Mit freundlichem Gruß

i. A. Bärbel Fischer

 

Steine statt Brot!

Die aus der ehem. DDR stammende Autorin des Buches: „Kinder brauchen Mütter“ dankte in ihrem Schreiben an den Bundestag den Abgeordneten für ihre Stimmen zur Einführung des Betreuungsgeldes. Uneinsichtig und unbelehrbar fiel die Antwort der SPD aus.

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,

zunächst möchte ich Ihnen recht herzlich dafür danken, dass Sie – und damit meine ich die Abgeordneten von CDU,CSU und FDP – nun endlich das Betreuungsgeld per Gesetz auf den Weg gebracht haben.
Es ist eine, wenn auch geringe, Anerkennung einer Lebenshaltung, die zum gedeihlichen Großwerden von Kindern maßgeblich beiträgt. Es ist auch die Anerkennung des Wunsches vieler Eltern, ihr kleines Kind selbst zu betreuen. Elternliebe und vor allem eine sichere Bindung in den ersten drei Lebensjahren ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch eine Krippe bester Qualität. Im Gegenteil: Internationale Forschungsergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Kinder selbst bei einer Einrichtungsbetreuung sehr guter Qualität, Risiken für ihre seelische und körperliche Gesundheit mit ins Erwachsenenleben nehmen. Eine sichere frühe Familienbindung ist dagegen zutiefst nachhaltig und zukunftsgewandt – schafft sie doch die Basis für die Entfaltung von Intelligenz, Beziehungsfähigkeit, Empathie, Motivation, Schöpfertum, also alles das, was eine moderne, aufgeklärte und hochindustrialisierte Gesellschaft zum Überleben braucht.
Es ist eine Schande, dass z. B. Herr Steinbrück als der Vertreter der SPD in Bezug auf das Betreuungsgeld von „rückwärtsgewandtem Schwachsinn“ und von „überholten Rollenbildern“ redet. Die oben erwähnten Forschungsergebnisse sind hochaktuell, also sehr modern, während das Bild von einer pausenlos voll erwerbstätigen Mutter bzw. Doppelverdienereltern, die ihre ganze Kraft der Produktion widmen, aus dem Gedankengut des Kommunismus stammen: Marx hat diese Gedanken erstmalig im Kommunistischen Manifest Mitte des 19. Jahrhunderts geäußert. Das heißt: die Gedankenwelt der SPD, der Grünen und der Linken ist im vorvorigen Jahrhundert gefangen. Sie ist „überholt“ und von gestern! Ferner haben sie diesbezüglich die Basis des Grundgesetzes verlassen, wo Erziehung eindeutig als Elternrecht und -aufgabe geregelt ist und nicht als Aufgabe des Staates. Die Absicht der linksideologischen Parteien einer primär staatlich angebundenen Erziehung empfinde ich besonders bedenklich und erschreckend, denn ich habe den Sozialismus in der DDR erlebt.

Das Betreuungsgeld ist notwendig und richtig. Selbst wenn es noch keine echte Walhfreiheit herstellt, weil es viel geringer ist als die Subventionen für einen Krippenplatz, möchte ich ihnen nochmals für Ihren Einsatz und Ihr zähes Ringen darum danken.

Verbunden mit guten Wünschen für Ihre weitere Arbeit und Ihr persönliches Wohlergehen
verbleibe ich hochachtungsvoll

Hanne Kerstin Götze

Sehr geehrte Frau Götze,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.11.2012 an den Deutschen Bundestag, welches u.a. unserer Fraktion zugeleitet wurde
Derzeit erreichen uns zahlreiche Briefe und Resolutionen, in denen die Ablehnung des Betreuungsgelds zum Ausdruck kommt. Bei Ihnen ist das anders.

Stellungnahmen von Fachverbänden und Umfragen machen deutlich, dass es der richtige Weg wäre, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und stattdessen den Kita-Ausbau zu forcieren. Vielen Eltern in Deutschland drückt der Schuh, weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, die Qualität weiter verbessert werden muss oder die Öffnungszeiten nicht passen. Hier haben wir – trotz der enormen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren – noch Nachholbedarf. Ein Blick in unsere Nachbarländer, in denen die soziale Infrastruktur für Familien teilweise erheblich besser ausgebaut ist, bestätigt dies. Zu Recht haben EU und OECD Deutschland schon mehrfach ermahnt, den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung voranzutreiben. Erst, wenn wir hierzulande über ein bedarfsdeckendes Angebot an qualitativ hochwertigen Krippen und Kitas verfügen, haben Eltern tatsächlich Wahlfreiheit. Erst dann sind sie frei, sich für ein Leben mit Kindern und Erwerbstätigkeit zu entscheiden oder eben auf Erwerbstätigkeit zu verzichten.

Es bleibt selbstverständlich allein den Eltern überlassen, ob sie ihre Kinder in eine wie auch immer organisierte familienergänzende Betreuung geben möchten/müssen (gerade Alleinerziehende sind oft gezwungen, nach dem Erziehungsjahr wieder arbeiten zu gehen und deshalb auf eine qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen) oder nicht. Niemand zwingt sie dazu.
Allerdings werden die Chancen von Kindern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien auf frühkindliche Förderung, soweit diese nötig ist, ausgerechnet den Kindern verweigert, die sie am dringendsten bräuchten. Es ist nämlich leider davon auszugehen, dass gerade solche Familien lieber Geld für die Nichtinanspruchnahme staatlicher bzw. kommunaler Leistungen beziehen, als Geld für bezuschusste Kinderbetreuung zu bezahlen.

Im Übrigen gehen Sie fehl in der Annahme, dass das Betreuungsgeld der Würdigung der familiären Kinderbetreuung dienen soll ( schließlich betreuen auch berufstätige/arbeitssuchende Eltern ihre Kinder, da der Tag nicht nur 6 oder 8 Stunden, die Woche nicht nur 5 Tage hat) und damit nur den Eltern zukommt, die ihre Kinder nicht fremd betreuen lassen. Eltern, die ihre Kinder privat – beispielsweise von Au pair, Kindermädchen, Großeltern, Bekannten oder in einer nicht aus öffentlichen Mitteln geförderten Kita – betreuen lassen, sollen das Betreuungsgeld auch erhalten, während Eltern, deren Kinder in einer (öffentlich geförderten!) Kita betreut werden, leer ausgehen sollen, ebenso wie Eltern, die Sozialleistungen (SGB II, XII oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) beziehen. Das ist nach unserer Ansicht nicht nur ungerecht, sondern auch absurd und wird die Familien spalten.

Es bestehen zudem verfassungsrechtliche Bedenken, auf die verschiedene Juristinnen und Juristen bereits hingewiesen haben. Ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion macht deutlich, dass das geplante Betreuungsgeld verfassungswidrig ist. Er nennt dafür vier Gründe:

Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz für Eltern, ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu geben. Damit verletzt das Betreuungsgeld das Gebot, dass – nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz – die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat in diese Entscheidung nicht lenkend eingreifen darf.

Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Familien, die ein staatliches Angebot wie Kitas nicht in Anspruch nehmen, dürfen nicht besser gestellt werden als Familien, die Kitas für ihre Kinder nutzen. Eine solche Regelung stellt unser gesamtes System der öffentlichen Infrastrukturfinanzierung auf den Kopf.

Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Eltern mit 13 und 14 Monaten alten Kindern zum Teil Betreuungsgeld bekommen, zum andern Teil nicht – und das bei ansonsten gleichen Bedingungen. Auch das verstößt gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz).

Und schließlich ist es unvereinbar mit dem staatlichen Gleichstellungsgebot (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz). Danach ist der Staat verpflichtet, mit positiven Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen zu fördern – mit dem Betreuungsgeld tut die Bundesregierung das Gegenteil: Sie verfestigt traditionelle Rollenbilder.

Derzeit ist übrigens auch nicht klar, wie die schwarz-gelbe Koalition das milliardenteure Betreuungsgeld im Bundeshaushalt seriös finanzieren will.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass viele gewichtige Gründe gegen die Einführung des – auf Betreiben der CSU durchgepeitschten – Betreuungsgeldes sprechen.
Es ist und bleibt Ihr gutes Recht, sich diesen Gründen inhaltlich nicht anschließen zu können.

Angefügte Links zu Ihrer Information:

Fernhalteprämie ist rückwärtsgewandt

Betreuungsgeld

Mit freundlichen Grüßen
Monika Mayerosch

Nahles ignoriert Freiheitsrechte der Eltern

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles kündigte an, die SPD werde eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, wenn das geplante Betreuungsgeld Gesetz würde (laut „Bild am Sonntag“ vom 04. 11. 2012). Als Begründung führte sie an, der Staat greife mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien ein, „indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohnt und somit seine gebotene Neutralität verletzt.“

Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., Gertrud Martin: “Wird der verqueren Logik von Frau Nahles gefolgt, dann wäre die staatliche Krippenförderung mit mindestens 1000 € pro Monat und Kind , also mit dem im Vergleich zum Betreuungsgeld etwa siebenfachen Betrag, weit mehr verfassungswidrig, da der Staat die Abgabe eines Kindes in der Krippe einseitig finanziell subventioniert und somit seine gebotene Neutralität verletzt“.

Martin weiter: „Mit ihrer einäugigen Sichtweise zeigt Frau Nahles, dass sie das Recht der Eltern, über die Art der Kindererziehung zu entscheiden, nur dann gelten lässt, wenn sie sich an den ideologischen Vorgaben der SPD orientieren. Damit missachtet sie die Freiheitsrechte der Eltern. Es gibt sogar Stimmen in der SPD, die die Standards der Kinderkrippen herunterfahren wollen, um das SPD-Ziel der `Lufthoheit über den Kinderbetten` nicht zu gefährden.“

Der stellvertretende Vorsitzende und Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Johannes Resch meint: „Die Äußerung von Frau Nahles dient dem erneuten Schulterschluss von SPD und Wirtschaftslobby, die sich die eine `preiswerte` Verfügbarkeit möglichst aller Eltern und vor allem der Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt wünscht. Um die wahren Motive zu vertuschen, wurde besonders von der Wirtschaft und nicht zuletzt auch von SPD-Ideologen die Legende in die Welt gesetzt, Kinderkrippen hätten eine günstige Auswirkung auf die kindliche Entwicklung. Die am Kind orientierte Forschung zeigt dagegen, dass die Bindung zu Bezugspersonen für Kleinkinder (u 3) weit wichtiger ist als `Bildung` im schulischen Sinne. Dafür sind die Voraussetzungen bei den Eltern aber in der Regel weit besser als in einer Krippe.“ „Bildung“ stehe dann im Kindergarten und in der Schule stärker im Vordergrund.

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.


Gutachten für die SPD: Betreuungsgeld verfassungswidrig!

Die SPD-Bundestagsfraktion ließ in ihrem hartnäckigen Widerstand gegen das geplante Betreuungsgeld BG ein Gutachten erstellen, mit dem heute veröffentlichten Ergebnis, wonach das BG „gegen die Verfassung verstoße.“

Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer „sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zugleich greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden – indem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze.“ (dpa)

Dem demokratischen Bürger verschlägt es die Sprache! Hier werden die Tatsachen genau auf den Kopf gestellt! Mit den gleichen Worten argumentieren nämlich seit Jahren die Verfechter des Betreuungsgelds für jene Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben wollen, sondern ihr verbrieftes Recht ( Art. 6 GG ) auf persönliche Betreuung wahrnehmen wollen. Es handelt sich übrigens um ca.65 % aller Eltern. Denn die staatliche Subventionierung von 1200 € mtl. pro Krippenplatz ist nur für 35% aller Unter-Dreijährigen vorgesehen. Ist nicht eher dieser  Anreiz verfassungswidrig, weil er die Gruppe erwerbstätiger Eltern um das Achtfache bevorzugt ? ( s.o.)

Vergleicht man zwei Familien, deren Jahreseinkommen mindestens  34 000 Euro beträgt, deren drei Kinder jeweils im Abstand von 2 Jahren geboren wurden, so erhält die Familie, die ihre Kleinkinder selbst betreut,  im Laufe der ersten 7 Jahre  110 500 Euro  w e n i g e r  als die Familie, die volles Elterngeld + drei subventionierte Krippenplätze beansprucht. Bei einem gesetzlichen Betreuungsgeld von mtl. 150 Euro beläuft sich die Differenz immer noch auf 99 720 Euro. Man braucht kein Rechenkünstler zu sein; jedem Grundschüler wird klar, welches Spiel hier gespielt wird. Man braucht auch kein Freund des  überaus dürftigen Betreuungsgeldes zu sein, um zu begreifen, wie sehr unsere linken Volksvertreter die mühevolle und aufwändige Familienarbeit liebevoller Eltern  missachten.

Es ist also genau umgekehrt: Die Krippenmilliarden für Erwerbseltern bieten einen achtfachen Anreiz, Kinder außer Haus betreuen zu lassen – eine verfassungswidrige Einmischung in elterliches Recht und eine ebenso verfassungswidrige achtfache Ungleichbehandlung von Bürgern.

Bärbel Fischer