Steine statt Brot!

Die aus der ehem. DDR stammende Autorin des Buches: „Kinder brauchen Mütter“ dankte in ihrem Schreiben an den Bundestag den Abgeordneten für ihre Stimmen zur Einführung des Betreuungsgeldes. Uneinsichtig und unbelehrbar fiel die Antwort der SPD aus.

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,

zunächst möchte ich Ihnen recht herzlich dafür danken, dass Sie – und damit meine ich die Abgeordneten von CDU,CSU und FDP – nun endlich das Betreuungsgeld per Gesetz auf den Weg gebracht haben.
Es ist eine, wenn auch geringe, Anerkennung einer Lebenshaltung, die zum gedeihlichen Großwerden von Kindern maßgeblich beiträgt. Es ist auch die Anerkennung des Wunsches vieler Eltern, ihr kleines Kind selbst zu betreuen. Elternliebe und vor allem eine sichere Bindung in den ersten drei Lebensjahren ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch eine Krippe bester Qualität. Im Gegenteil: Internationale Forschungsergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Kinder selbst bei einer Einrichtungsbetreuung sehr guter Qualität, Risiken für ihre seelische und körperliche Gesundheit mit ins Erwachsenenleben nehmen. Eine sichere frühe Familienbindung ist dagegen zutiefst nachhaltig und zukunftsgewandt – schafft sie doch die Basis für die Entfaltung von Intelligenz, Beziehungsfähigkeit, Empathie, Motivation, Schöpfertum, also alles das, was eine moderne, aufgeklärte und hochindustrialisierte Gesellschaft zum Überleben braucht.
Es ist eine Schande, dass z. B. Herr Steinbrück als der Vertreter der SPD in Bezug auf das Betreuungsgeld von „rückwärtsgewandtem Schwachsinn“ und von „überholten Rollenbildern“ redet. Die oben erwähnten Forschungsergebnisse sind hochaktuell, also sehr modern, während das Bild von einer pausenlos voll erwerbstätigen Mutter bzw. Doppelverdienereltern, die ihre ganze Kraft der Produktion widmen, aus dem Gedankengut des Kommunismus stammen: Marx hat diese Gedanken erstmalig im Kommunistischen Manifest Mitte des 19. Jahrhunderts geäußert. Das heißt: die Gedankenwelt der SPD, der Grünen und der Linken ist im vorvorigen Jahrhundert gefangen. Sie ist „überholt“ und von gestern! Ferner haben sie diesbezüglich die Basis des Grundgesetzes verlassen, wo Erziehung eindeutig als Elternrecht und -aufgabe geregelt ist und nicht als Aufgabe des Staates. Die Absicht der linksideologischen Parteien einer primär staatlich angebundenen Erziehung empfinde ich besonders bedenklich und erschreckend, denn ich habe den Sozialismus in der DDR erlebt.

Das Betreuungsgeld ist notwendig und richtig. Selbst wenn es noch keine echte Walhfreiheit herstellt, weil es viel geringer ist als die Subventionen für einen Krippenplatz, möchte ich ihnen nochmals für Ihren Einsatz und Ihr zähes Ringen darum danken.

Verbunden mit guten Wünschen für Ihre weitere Arbeit und Ihr persönliches Wohlergehen
verbleibe ich hochachtungsvoll

Hanne Kerstin Götze

Sehr geehrte Frau Götze,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.11.2012 an den Deutschen Bundestag, welches u.a. unserer Fraktion zugeleitet wurde
Derzeit erreichen uns zahlreiche Briefe und Resolutionen, in denen die Ablehnung des Betreuungsgelds zum Ausdruck kommt. Bei Ihnen ist das anders.

Stellungnahmen von Fachverbänden und Umfragen machen deutlich, dass es der richtige Weg wäre, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und stattdessen den Kita-Ausbau zu forcieren. Vielen Eltern in Deutschland drückt der Schuh, weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, die Qualität weiter verbessert werden muss oder die Öffnungszeiten nicht passen. Hier haben wir – trotz der enormen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren – noch Nachholbedarf. Ein Blick in unsere Nachbarländer, in denen die soziale Infrastruktur für Familien teilweise erheblich besser ausgebaut ist, bestätigt dies. Zu Recht haben EU und OECD Deutschland schon mehrfach ermahnt, den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung voranzutreiben. Erst, wenn wir hierzulande über ein bedarfsdeckendes Angebot an qualitativ hochwertigen Krippen und Kitas verfügen, haben Eltern tatsächlich Wahlfreiheit. Erst dann sind sie frei, sich für ein Leben mit Kindern und Erwerbstätigkeit zu entscheiden oder eben auf Erwerbstätigkeit zu verzichten.

Es bleibt selbstverständlich allein den Eltern überlassen, ob sie ihre Kinder in eine wie auch immer organisierte familienergänzende Betreuung geben möchten/müssen (gerade Alleinerziehende sind oft gezwungen, nach dem Erziehungsjahr wieder arbeiten zu gehen und deshalb auf eine qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen) oder nicht. Niemand zwingt sie dazu.
Allerdings werden die Chancen von Kindern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien auf frühkindliche Förderung, soweit diese nötig ist, ausgerechnet den Kindern verweigert, die sie am dringendsten bräuchten. Es ist nämlich leider davon auszugehen, dass gerade solche Familien lieber Geld für die Nichtinanspruchnahme staatlicher bzw. kommunaler Leistungen beziehen, als Geld für bezuschusste Kinderbetreuung zu bezahlen.

Im Übrigen gehen Sie fehl in der Annahme, dass das Betreuungsgeld der Würdigung der familiären Kinderbetreuung dienen soll ( schließlich betreuen auch berufstätige/arbeitssuchende Eltern ihre Kinder, da der Tag nicht nur 6 oder 8 Stunden, die Woche nicht nur 5 Tage hat) und damit nur den Eltern zukommt, die ihre Kinder nicht fremd betreuen lassen. Eltern, die ihre Kinder privat – beispielsweise von Au pair, Kindermädchen, Großeltern, Bekannten oder in einer nicht aus öffentlichen Mitteln geförderten Kita – betreuen lassen, sollen das Betreuungsgeld auch erhalten, während Eltern, deren Kinder in einer (öffentlich geförderten!) Kita betreut werden, leer ausgehen sollen, ebenso wie Eltern, die Sozialleistungen (SGB II, XII oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) beziehen. Das ist nach unserer Ansicht nicht nur ungerecht, sondern auch absurd und wird die Familien spalten.

Es bestehen zudem verfassungsrechtliche Bedenken, auf die verschiedene Juristinnen und Juristen bereits hingewiesen haben. Ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion macht deutlich, dass das geplante Betreuungsgeld verfassungswidrig ist. Er nennt dafür vier Gründe:

Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz für Eltern, ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu geben. Damit verletzt das Betreuungsgeld das Gebot, dass – nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz – die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat in diese Entscheidung nicht lenkend eingreifen darf.

Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Familien, die ein staatliches Angebot wie Kitas nicht in Anspruch nehmen, dürfen nicht besser gestellt werden als Familien, die Kitas für ihre Kinder nutzen. Eine solche Regelung stellt unser gesamtes System der öffentlichen Infrastrukturfinanzierung auf den Kopf.

Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Eltern mit 13 und 14 Monaten alten Kindern zum Teil Betreuungsgeld bekommen, zum andern Teil nicht – und das bei ansonsten gleichen Bedingungen. Auch das verstößt gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz).

Und schließlich ist es unvereinbar mit dem staatlichen Gleichstellungsgebot (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz). Danach ist der Staat verpflichtet, mit positiven Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen zu fördern – mit dem Betreuungsgeld tut die Bundesregierung das Gegenteil: Sie verfestigt traditionelle Rollenbilder.

Derzeit ist übrigens auch nicht klar, wie die schwarz-gelbe Koalition das milliardenteure Betreuungsgeld im Bundeshaushalt seriös finanzieren will.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass viele gewichtige Gründe gegen die Einführung des – auf Betreiben der CSU durchgepeitschten – Betreuungsgeldes sprechen.
Es ist und bleibt Ihr gutes Recht, sich diesen Gründen inhaltlich nicht anschließen zu können.

Angefügte Links zu Ihrer Information:

Fernhalteprämie ist rückwärtsgewandt

Betreuungsgeld

Mit freundlichen Grüßen
Monika Mayerosch

Ein Gedanke zu „Steine statt Brot!

  1. Ca. 600000 Geburten im Jahr multipliziert mit 100 Euro Betreuungsgeld für drei Jahrgänge entspricht 180 Millionen. Die Subventionierung staatlicher Betreuungseinrichtungen für die gleiche Anzahl Geburten, multipliziert mit 1100 Euro für 3 Jahrgänge entspricht: ca. 2 Milliarden.
    Anscheinend beherrscht Frau Monika Mayerosch die Grundrechnenarten nicht. Denn nur so ist ihre Anwort zu erklären: derzeit ist übrigens auch nicht klar, wie die schwarz-gelbe Koalition das milliardenteure Betreuungsgeld im Bundeshaushalt seriös finanzieren will.
    Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich solch einen Blödsinn von mir gegeben hätte.

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