AKTION – Bitte mitmachen!

Bitte wenden Sie sich so oder ähnlich wie u. a. mit einer E-Mail an:
Peer Steinbrück, Andrea Nahles, Frank-Walter Steinmeier, Sigmar Gabriel
und/oder an Ihre SPD-Abgeordneten.
Wenn überhaupt, kann nur massiver Protest etwas bewirken.


Die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet für alle Ehepaare, bei denen ein Partner beruflich kürzer tritt, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, eine ganz massive Steuererhöhung. 
Dabei ist Deutschland bereits das kinderärmste Land Europas. Als Hauptgrund für den Verzicht auf Kinder nennen Paare immer wieder die massive finanzielle Benachteiligung von Eltern  gegenüber Kinderlosen und die hohen Unterhaltskosten für Kinder. Ohne den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting werden sich noch weniger Menschen Kinder leisten können, und das Aussterben unseres Volkes, politisch korrekt “demografischer Faktor” genannt, wird sich verschärfen. Wer soll später die ganzen Alten pflegen und versorgen, geschweige denn deren Renten verdienen, wenn es keine Jungen mehr gibt?
Von daher entbehrt dieses Ansinnen der SPD jeglicher Vernunft und ist nur durch  blinde sozialistische Ideologie zu erklären, alle Frauen an die Werkbänke zu prügeln. Schafft es eine blühende Wirtschaftsnation nicht mehr, ihre Familien zu schützen?  Die SPD entpuppt sich als Familienzerstörungspartei und tritt den Schutz von Ehe und Familie nach § 6 GG mit Füßen. 
Eine solch unsoziale Partei bekommt meine Wählerstimme nicht!
Unterschrift

SPD stellt Grundrechte von Familien in Frage

Was sich wie eine Heilsbotschaft unter dem Titel: „Familienland Deutschland“ liest, entpuppt sich als einziges Familien-Zerstörungsprogramm:

Damit Frauen und Männer Familienarbeit und Berufstätigkeit vereinbaren können, brauchen sie bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Auch die finanzielle Förderung von Familien soll gerechter werden. Eltern, die weniger als 3.000 Euro brutto monatlich verdienen, sollen beim Kindergeld stärker unterstützt werden als Eltern mit hohen Einkommen. Die SPD will die bisherigen Kinderfreibeträge in den oberen Einkommensgruppen begrenzen und strebt stattdessen ein nach Einkommen gestaffeltes Kindergeld an. Anstelle des Ehegattensplittings wird eine Individualbesteuerung von Ehegatten eingeführt, die für künftige Ehen ab einem Stichtag gilt.


Die SPD will die Arbeitswelt familienfreundlicher gestalten und Eltern, die wegen ihrer Kinder Teilzeit arbeiten, besser fördern. Väter und Mütter sollen nicht nur sieben, sondern in Zukunft 14 Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen können. Und auch nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes sollen Eltern sich Beruf und Erziehung ohne große finanzielle Einbußen teilen können, indem eine „große Familienteilzeit“ mit einem Lohnzuschuss über die Bundesagentur für Arbeit eingeführt wird.


Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege soll verbessert werden, indem die zehntägige Auszeit vom Beruf für die Pflege von Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld gekoppelt wird. Der Anspruch auf sechs Monate Freistellung von der Arbeit soll zu einem flexiblen 1000-Stunden-Budget mit Lohnersatzleistung weiter entwickelt werden, das in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar ist und auch über mehrere Jahre zeitlich gestreckt werden kann. „

Die geplante, eingeschränkte Wirkung der Kinderfreibeträge würde in unserem progressiven Steuersystem faktisch zur Besteuerung des existentiellen Mindestbedarfs von Kindern führen. Gleichzeitig würde dies eine Schlechterstellung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber Paaren ohne Kinder bedeuten. Beide Effekte wären klar verfassungswidrig. Dessen ist sich die SPD bewusst, jedoch hofft sie auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dessen personelle Zusammensetzung sich in  letzter Zeit entscheidend verändert hat.


http://www.freiewelt.net/nachricht-8731/spd%3A-ende-des-ehegattensplittings-und-begrenzung-der-kinderfreibetr%E4ge.html

 

Sehr geehrte Frau Dr. Sacksofsky,

in Ihrem Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes nach § 16 Abs. 4 SGB VIII mit Art. 3 und Art. 6 GG“ vom Oktober 2010 verbreiten Sie Unwahrheiten, die so nicht hingenommen werden. Weder werden Familien durch eine „beitragsfreie Mitversicherung“ begünstigt, noch durch das Ehegattensplitting.
Folgende Kommentare im TAGESSPIEGEL vom 22. 07. 11 mögen dies verdeutlichen:

150 Euro Betreuungsgeld reichen nicht (klippundklar)
Frau Professorin Sacksofsky sollte sich einmal Nachhilfestunden geben lassen bez. „beitragsfreier Mitversicherung der Familienangehörigen“. Denn wenn ein dreifacher Familienvater 4000 Euro Brutto verdient, dann muss er dieses Einkommen sofort mit Frau und Kindern teilen. Es stehen also jedem Mitglied der Familie 800 Euro zur Verfügung. Jede Person zahlt von ihren 800 Euro den entsprechenden Beitrag an die Krankenversicherung, in der Summe also den Beitrag, den der Vater tatsächlich abführt. Beitragsfrei wären Frau und Kinder erst dann, wenn der Vater nur für seine 800 Euro Beiträge zahlen müsste.

Wir haben es hier also wieder einmal mit bewusster Täuschung der Öffentlichkeit zu tun. Von einer Jurakapazität sollte man schon korrekte Informationen erwarten können.

Augenwischerei
Ehegattensplitting ( ES ) als Förderung familiärer Kinderbetreuung? Weit gefehlt, Frau Sacksofsky. Sie als Fachfrau sollten selbst am besten wissen, dass auch kinderlos verheirateten Frauen das ES zusteht, wenn ihr Einkommen geringer ist als das des Gatten. Mütter von drei und mehr Kindern haben – unrechtmäßig bis heute – gar kein Einkommen, weil ihr Arbeitsplatz zuhause ist. Also: Das ES hat mit Kindern überhaupt nichts zu tun. Nur – und das ist absolut richtig – ohne ES stünde es um das Familienbudget noch übler als ohnehin. Seit Renate Schmidt und Ursula v.d. L. werden öffentliche Leistungen bedenkenlos als Transferleistungen gepriesen, obwohl sie gar keine sind, z. B. auch die oben beschriebene „beitragsfreie Mitversicherung.“

Was ist der Grund für diese Augenwischerei? Sicher nicht Unwissen, sondern Absicht. Man will offenbar alle familienpolitischen Ressourcen in neue Kindertagesstätten stecken. Eltern sollen Kinder haben als hätten sie keine. Für die „Parkplätze“ sorgt der Steuerzahler.

Werte Frau Dr. Sacksofsy, Sie sind der Ansicht, dass durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes an SelbsterzieherInnen der Staat ein bestimmtes Familienmodell begünstigt. Ja wo leben Sie denn? Die unrechtmäßige Begünstigung zugunsten des Modells der vollerwerbstätigen Mutter haben wir doch seit 2007 bereits, wenn jeder Krippenplatz mit monatlich 800 Euro staatlich subventioniert wird. Hier und nur hier lohnte es sich, rechtliche Bedenken einzubringen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Was bedeuten dagegen schon 150 Euro Betreuungsgeld, die umgerechnet einen Stundenlohn von 52 Cent ausmachen?

Mit der Bitte, Ihre populistischen Behauptungen öffentlich zu korrigieren grüßt Sie freundlich
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT