Ein ordnungspolitischer Irrweg?

LESERBRIEF  AN  DEN  DEUTSCHEN  FAMILIENVERBAND

Ob man nun für oder gegen das Betreuungsgeld ist, der Beitrag von Renate Schmidt „Ein ordnungspolitischer Irrweg“ ( DFV Familie 4/12 ) schreit förmlich nach einer Erwiderung. Vorweg: Unsere einzige Übereinstimmung mit den Äußerungen der SPD-Politikerin: Ein Betreuungsgeld von 100/150 € kann niemals als Wertschätzung der Leistung von Familien gelten, weil es lächerlich gering und völlig unzureichend ist. Die Begründungen aber, die Frau Schmidt in o.g. Artikel anführt, können keinesfalls unwidersprochen hingenommen werden.

  • „Die Nichtinanspruchnahme einer (notwendigen) staatlichen Institution kann niemals eine finanzielle Leistung begründen“ Hier wird bewusst populistisch argumentiert, denn übertragen auf das zitierte Verkehrsmittel-Beispiel hieße das: der Busverkehr darf hoch subventioniert werden, der Straßenbahnverkehr aber mit o,oo Cent. Um an sein Ziel zu kommen heißt die Frage doch nicht: Busfahren oder zuhause bleiben, sondern: Busfahren oder Tramfahren? Beides muss dem Bürger freigestellt, und beides muss in gleicher Höhe subventioniert sein. In unserem Kontext heißt daher die Frage nicht: Kindererziehung ja oder nein, sondern Kindererziehung innerfamiliär oder außerfamiliär? Es geht überhaupt nicht um Nutzung oder Nichtnutzung, sondern um die verfassungsmäßige Gleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen. Ein verfassungsgemäßer Ausgleich ist erst erreicht, wenn alle Formen der Betreuung in der gleichen Höhe subventioniert oder aber keinerlei Subventionen für Kinderbetreuung gezahlt werden. Die Subventionierung des Krippenausbaues mit 1500 € pro Krippenplatz und Monat stellt daher eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen dar.
  • „.. die Betreuung in der Kinderkrippe, mit ausgebildetem Personal, von den Eltern mit nicht wenig Gebühren bezahlt, führt zum Verlust des Betreuungsgeldes“.  Wer versteht diese Logik? Sollen etwa Eltern einen hoch subventionierten Krippenplatz buchen und zusätzlich noch Betreuungsgeld kassieren? Zudem weiß auch Frau Schmidt, wie schlecht es um die  Professionalität und Qualität deutscher Krippen bestellt ist. Die Pläne ihrer Nachfolgerin,  heute Arbeitsministerin, arbeitslose Schleckerfrauen im Schnellverfahren als Erzieherinnen einzusetzen spricht eine deutliche Sprache, wie viel  dem Staat qualitative Kinderbetreuung und die andauernd beschworene „frühkindliche Bildung“ wert ist. Weshalb hat man nicht zu Kanzler Schröders Zeiten sofort damit begonnen, junge Leute auszubilden? Nein – so viel Engagement durfte man nicht erwarten. Nun sind die überfüllten Krippen mehrheitlich zu Verwahranstalten verkommen. Der Ruf nach Fachkräften verhallt solange, bis eine gerechte Bezahlung dieses verantwortlichen Dienstes gewährleistet ist.
  • „Zudem wird das Zuhause-bei-den-Kindern-bleiben durch steuerliche Erleichterungen (Ehegattensplitting), kostenlose Krankenversicherung der nicht erwerbstätigen Ehefrau anerkannt, oder sagen wir lieber berücksichtigt“. Hier haben wir es mit einer bewusst gewählten Verdummung der Bevölkerung zu tun. Zum einen wird das Ehegattensplitting  allen verheirateten Paaren unabhängig von eigenem Nachwuchs gewährt. Daher kann diese Leistung nicht als steuerliche Erleichterung für Eltern gelten. Zum anderen: Auch Frau Schmidt weiß, dass das Brutto-Einkommen eines Familienvaters sich sofort in die Anzahl seiner Familienmitglieder teilt. Verdient er  brutto 4000.- Euro, so hat bei einer fünfköpfigen Familie jedes Familienmitglied Anspruch auf  lediglich 800 Euro/ Monat. Würde der Vater wie ein Single sein Einkommen für sich allein beanspruchen und seine Familien darben lassen, so würde er strafrechtlich verfolgt! Also versichert sich auch die erwerbslose Ehefrau über ihr “Einkommen“ von 800 Euro selbst, wie jedes der drei Kinder auch, und sind somit mitnichten beitragsfrei mitversichert. Trotzdem wird die Lüge von der beitragsfreien Mitversicherung von Ehefrau und Kindern permanent weiter verbreitet. Dies ist Frau Schmidt sehr wohl bekannt. Ohne Skrupel aber  verwendet sie dieses Scheinargument für ihre zweifelhafte Rechtfertigung.
  • Als absolut unangemessen werten wir die Behauptung von Frau Schmidt, Eltern würden die 100 /150 Euro lieber in Unterhaltungselektronik oder Alkohol umsetzen, anstatt diese ihren Kindern zugute kommen zu lassen. Auch wenn es Eltern gibt, denen ihre Kinder schnurzegal sind, die Mehrheit wünscht sich eine gerechte, der Kinderzahl entsprechend verminderte Abgabenlast und keine Almosen!  In unserer Mitgliedschaft haben wir sehr viele Akademiker, die auf ein Einkommen zugunsten Ihrer Kinder verzichten, damit diese geborgen und stabil aufwachsen können. Die Frage bleibt: Legt der Staat überhaupt Wert auf eine wohlerzogene, disziplinierte und kulturell gebildete Jugend ?
  • Dass die OECD  natürlich Fremdbetreuung favorisiert, das verwundert niemanden, geht es ihr doch ausschließlich um Vollbeschäftigung  und Wachstum. Nicht das Kindeswohl hat Priorität, sondern das Wirtschaftswachstum. Dass die meisten Eltern bisher auch ohne Betreuungsgeld ausgekommen sind, ist doch kein Argument gegen diese Leistung! Man kann sich mit Obst oder ohne Obst ernähren. Die Frage ist, ob man sich das Obst noch leisten kann. Es geht doch um gerechte Gleichbehandlung! Dass Kleinkinder von einer außerfamiliären Betreuung profitieren, das ist aus ärztlicher und psychologischer Sicht wissenschaftlich bereits mehrfach widerlegt worden. Auch behauptet Frau Schmidt fälschlich, Thüringen wolle sein Erziehungsgeld ( Betreuungsgeld ) wieder abschaffen. Auf Anfrage beim Sozialministerium Thüringen  bestehen  keine derartigen Überlegungen.
  • Zum Thema Wahlfreiheit: Solange Eltern  finanziell benachteiligt werden, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen, solange ist weder Wahlfreiheit noch Gleichstellung gegeben. Subventionen haben immer  Lenkungsfunktion. Die Krippenmilliarden werden nur  gewährt, damit Eltern möglichst frühzeitig und möglichst ganztägig dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Der Hintergrund ist der demographische, strukturell aber selbst verschuldete Fachkräftemangel in Deutschland, sowie unsere Staatsverschuldung von 2 Billionen. Die Babies sollen nun dafür bezahlen. Man lässt sie zu Tausenden vergeblich nach ihrer Mama schreien. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34, 165 <184>).Und wenn die Eltern sich für die Betreuung durch die Nachbarin entscheiden, hat das der Staat zu akzeptieren. Keinesfalls kann die Betreuungsinfrastruktur als öffentliches Gut gelten, eher „als ein öffentliches Übel, das niemanden besser-, einige aber schlechter stellt“, wie der Ökonom Christian Müller darlegt.
  • „In den allermeisten Familien müssen heute meist beide Eltern erwerbstätig sein, damit es langt…!“ Dass sich eine Politikerin nicht schämt, diesen Satz zu Papier zu bringen. Genau hier liegt doch das Problem. Warum müssen eigentlich Eltern, als diejenigen, die sich zwar freudig, aber unter großen finanziellen Opfern  für ihren Nachwuchs krumm legen, aus materieller Not zusätzlich noch einem Erwerbsberuf nachgehen? Damit wird den Familien auch das noch gestohlen, wovon sie leben, nämlich von der verlässlichen Präsenz der Eltern.  Dass man den Familien gegenüber Kinderlosen viel zu hohe Abgaben abverlangt ( Sozialabgaben vom Brutto, mehrfache Unterhaltskosten, Verbrauchssteuern pro Kind mtl. ca. 220.-) hat bisher noch keinen Politiker ernsthaft interessiert. Wie kann es denn sein, dass den Eltern von drei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 30 000 € über 19 000 € an frei verfügbarem Einkommen gegenüber dem kinderlosen Arbeitnehmer fehlen? ( plus 11 179.- hier/ minus 8028.- dort)  Damit wird die Familie monatlich um 669.- € betrogen (s. Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens nach Familiengröße, DFV-Familie 1/2012 ) Hier hat die SPD samt den anderen Parteien komplett versagt, weil ihnen das Auskommen von Familien mit mehreren Kindern völlig egal ist. Längst hätten SPD, CDU, FDP Gelegenheit gehabt, Recht zu schaffen, aber es geht hier ja nur um „Gedöns“ ( Gerhard Schröder )! Wäre es nicht die vordringlichste Aufgabe der Politik, die grundgesetzlich garantierte materielle Basis für Familien mit mehreren Kindern endlich einzufordern?  Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen werden Kleinstkinder brutal von den Eltern getrennt und in Kitas ausgelagert.
  • Das geplante Betreuungsgeld besser in die Qualifizierung der Kitas zu stecken oder das Elterngeld 18 Monate lang zu zahlen, entbehrt wiederum jeglicher rechtlichen Basis. Denn genau die Eltern, die ihre Kinder lieber selbst betreuen, müssen dann steuerlich für die Krippenplätze und das Elterngeld derjenigen aufkommen, die über zwei Einkommen verfügen und zusätzlich noch die Kinderbetreuung hoch subventioniert bekommen. Für Mütter von mehr als einem Kind hat Vater Staat sowieso nur den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld vorgesehen, wenn sie nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein konnten. Schon bei 12-monatigem Bezug beläuft sich die Diskrepanz zwischen der gut verdienenden und der erwerbslosen Mutter auf 18 000 €, bei 18-monatigem Bezug bereits auf  27 000 € ! Junge Paare hören die Botschaft sehr wohl: Mehr als ein Kind  – unerwünscht und unerschwinglich!

Das Almosen Betreuungsgeld könnte man sich locker schenken, wenn endlich die Vielfachbelastung von Eltern per Gesetzesreform beendet würde. Doch daran denken weder Regierungsparteien noch oppositionelle grüne, rote oder dunkelrote Parteien. An der mehrfach staatlich verordneten Mehrbelastung lässt sich ablesen, welch geringen Stellenwert Familien gegenüber Vollerwerbstätigen einnehmen. Das ist das Werk aller unserer Regierungen seit Kanzler Schröder. Ihre fatale Rechnung ist leider aufgegangen, ohne dass sich die Verantwortlichen den „Erfolg“ auf ihr Butterbrot streichen dürften. Denn wenn man Familien zuerst aushungert, dann wundert es doch nicht, dass sie eiligst zum Futternapf Erwerbsarbeit laufen und nach einem Krippenplatz schreien.  Ein Ruhmesblatt ist dieser Run keinesfalls, eher ein Armutszeugnis und der Beweis, dass Familien in Deutschland zu einem Störfaktor verkommen sind. Diese Tatsache mit populistischen Argumenten zu verdrehen oder zu beschönigen ist inzwischen gängige Praxis  der Parteienpolitik geworden.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  im Lkr. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer

EU gefährdet Rettungsschirme für Familien

(Berlin). Als befremdlich bezeichnet der Deutsche Familienverband Berichte über die Kritik der EU-Kommission an den wirtschaftspolitischen Folgen des Betreuungsgeldes. Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh: „An vielen Stellen werden inzwischen Rettungsschirme aufgespannt, aber ausgerechnet Familien wird, bevor es überhaupt einen Gesetzentwurf gibt, ein solcher weggezogen.

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=3976