Drei Ziele für die Koalitionsverhandlungen
Bei der Bundestagswahl am 22. September erzielte die Christlich Demokratische Union in Deutschland ein hervorragendes Ergebnis. Weit über den Kreis der Stammwähler hinaus gaben auch in den Wahlkreisen Waiblingen und Backnang-Schwäbisch Gmünd viele Wählerinnen und Wähler der CDU und den CDU-Wahlkreiskandidaten Dr. Joachim Pfeiffer und Norbert Barthle ihre Stimme. „Nicht nur Steuererhöhungen, Folgen der Energiewende für den Verbraucher oder die europäische Wirtschafts- und Finanzkrise waren Themen im Wahlkampf. Auch zentrale gesellschaftliche Fragen, wie zum Beispiel die Familienpolitik, spielten für viele Wählerinnen und Wähler eine wichtige Rolle bei ihrer Wahlentscheidung“, bilanziert David Müller, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU im Rems-Murr-Kreis.
Das Wahlergebnis überträgt der Union als mit Abstand stärkster Partei die Verantwortung für Koalitionsverhandlungen und für eine Regierungsbildung. Der EAK der CDU Rems-Murr hat nun Verantwortliche in Bund und Land aufgefordert, in diese Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung von CDU und CSU drei wichtige familien- und sozialpolitische Ziele einzubringen, die Ausdruck der grundsätzlichen Werte christlich demokratischer Politik sind.
1. Ablehnung eines Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Für den EAK der CDU Rems-Murr steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Kinder brauchen zu ihrer Entwicklung die Betreuung und Erziehung durch Mutter und Vater. Dies ist in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht der Fall. Forderungen von gleichgeschlechtlichen Partnern zur Adoption fremder Kinder sind daher abzulehnen.
2. Beibehaltung des Betreuungsgeldes
Mit dem ab diesem Jahr eingeführten Betreuungsgeld wurde ein wichtiger Schritt getan, um Eltern die Entscheidung zwischen der Selbstbetreuung und der Fremdbetreuung ihrer Kleinkinder möglich zu machen. Der EAK der CDU Rems-Murr fordert , dieses Betreuungsgeld dauerhaft festzuschreiben, um diese Wahlfreiheit weiter zu gewährleisten.
3. Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rente
Für die nach 1992 geborenen Kinder werden drei Erziehungsjahre in der Rentenversicherung angerechnet. Der EAEK der CDU Rems-Murr begrüßt, dass die Union beabsichtigt, für die vor 1992 geborenen Kinder die angerechnete Erziehungszeit auf zwei Jahre anzuheben. Er fordert, mittelfristig alle Kinder mit dem gleichen Wert, d.h. mit drei Erziehungsjahren, in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.