Wenn Eltern Fremde sind

Die Frontal 21 -Sendung vom 12. Februar 2019 brachte ab Minute 27 einen Beitrag zu den Wochenkrippen der DDR.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-12-februar-2019-100.html

Im Hinblick darauf, dass bereits ein Trend auf immer längere Fremdbetreuung an Fahrt aufnimmt, sollte dieser Beitrag zu denken geben.

Reichlich späte Erkenntnis!

Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert:                                        „CDU will Familiengeld einführen“ ( 27. 02. 2019, S. 2 )

Bereits bei ihrer Klausur im Januar ( und im Angesicht der bevorstehenden EU-und Kommunalwahlen! *) habe die CDU-Fraktion darüber diskutiert, wie das Land die Familien in BW besser unterstützen könne. Es gehe um Wertschätzung, um Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung und um verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Im Blick auf die Bayrische Landesregierung und deren nobles Familienprogramm sei es für viele Eltern ein (wahlentscheidendes*) Ärgernis, dass Milliarden in den Krippenausbau investiert wurde, in die elterliche oder selbst organisierte Betreuung jedoch NULL Cent. Bevor man jedoch in Jubel ausbricht über diese CDU-Selbsterkenntnis muss man schon fragen dürfen: „Warum erst jetzt?“, wo bereits mehrere Generationen von Eltern und Kindern durch die Missachtung elterlicher Erziehungs- und Unterhaltsleistungen beschädigt wurden!

*) persönliche Anmerkung

 

Leserbrief zu:  „CDU will Familiengeld einführen“ + Kommentar  27. 02. 2019, S. 2

Erfreulicherweise hat die CDU mit Blick auf Bayern erkannt, dass Eltern echte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung nur dann haben, wenn auch ihre persönliche Erziehungsleistung honoriert wird. Statt aber die Eltern-und Familienverbände nach deren Forderungen zu befragen, streiten sich die Parteien separat um alternative Lösungen. 

 

Der Deutsche Familienverband klagt bereits beim Bundesverfassungsgericht gegen die     d o p p e l t e  Abgabenbelastung, die Eltern einmal durch den steuerbelasteten Kindesbedarf trifft und zusätzlich durch die familienblinden, die Kinderzahl ignorierenden Abgaben ins Sozialsystem. Durch eine entsprechende Korrektur im Sozialgesetz könnte einerseits eine verfassungsgemäß gerechte Gleichstellung aller Eltern je nach Familiengröße, und andererseits  eine Gleichstellung mit Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung erreicht werden. Andere Verbände plädieren für ein zeitlich begrenztes steuer-und abgabenpflichtiges Erziehungsgehalt mit Rentenanspruch, das den Eltern wirkliche Wahlfreiheit verspricht. 

Es ist an der Zeit, Familien nicht mehr als Almosenempfänger zu betrachten, sondern sie als Quelle unserer staatlichen Gemeinschaft zu würdigen.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

P.S: Dieses Schreiben geht nachrichtlich auch an Herrn MdB Axel Müller CDU  und an die Landesregierung in Stuttgart.

Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach,

Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach,

soeben habe ich mir Ihren Redebeitrag zum Kompromissvorschlag der Koalition bzgl.       § 219 a STGB im Bundestag angehört. Es war viel von Frauendiskriminierung, Frauenrechten und Diskriminierung von Ärzten zu hören, aber  n i c h t s   von der tödlichen Diskriminierung des gezeugten Kindes. Dies ist für uns unerträglich, denn für uns hat das gezeugte Kind die gleiche Achtung der Menschenwürde und den grundgesetzlichen Schutz seines noch gefährdeten Lebens zu beanspruchen. Fußen unsere demokratischen Werte nicht darauf, gerade die Schwächsten, also die Ungeborenen, besonders zu schützen? In diesem demokratischen Wertekodex jedenfalls bin ich noch aufgewachsen. Was nützen alle Ihre Parolen zur Gleichstellung, wenn Sie die Gleichstellung der Menschen – geboren oder ungeboren – missachten?

Leider kam in Ihrem Beitrag auch die Verantwortung der Väter  für das gezeugte Kind mit keinem Wort zur Sprache. Dabei ist mir bewusst, dass so mancher Mann sein gezeugtes Kind voller Glück in seine Arme würde schließen wollen.

Was bewirkt also dieser Koalitions-Kompromiss? Unter Missachtung der Tatsache, dass Beratungsstellen bereits jede Frau mit Adressen abtreibungswilliger Ärzte versorgen kann, es heute also gar keinen Info-Bedarf gibt, stellt die SPD ihren Antrag auf Änderung der Gesetzeslage ohne begründeten Bedarf. Daher vermute ich, dass es Ihnen allein darum geht, die gesetzlichen Hürden für die Tötung von Embrionen zu schleifen, wie es Ihre JUSOs radikal vorhaben.

Als Mutter von vier Kindern und Großmutter von zehn Enkeln will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eben diese jungen Menschen durch ihre Kreativität, ihre Bildung, ihre soziale Einstellung mit ihren Steuern dafür werden sorgen müssen, dass auch generativ sich verweigernde Paare im Alter von den noch geborenen und ausgebildeten jungen Menschen alimentiert werden, so als hätten sie selbst unter vergleichbaren Opfern Kinder groß gezogen.

Die SPD als die Partei der GERECHTIGKEIT versagt hier vollkommen und auf ganzer Linie. Mich wundert nur, dass ein gebildeter Mensch wie Sie, Herr Lauterbach, diesen Missstand nicht erkennen will. Wenn ein Staat seiner primären Aufgabe nicht nachkommt, wirtschaftlich für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, um seinen Generationenvertrag zu erfüllen, so hat er sich selbst sein Todesurteil gesprochen. Seit Jahrzehnten verweigert unsere  Politik Familien die Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und fertigt sie mit Almosen ab, während sie Singles trotz höherer Steuern mit üppigem Profit  belohnt, Eltern aber mit familienblinden Abgaben bestraft. Der deutsche Familienverband rechnet vor:

Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach, Blindheit schadet der SPD. Wir vermuten, dass durch solche SPD-Scheindebatten die gesamte Elternschaft sich von der SPD ab-, und der AfD zuwenden wird, weil genau diese Partei allein den generativen Aspekt noch berücksichtigt.

Mit besten Grüßen

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Scheindebatte um § 219 a. Der wahre Angriff gilt dem § 218.

Frau Birgit Kelle, Vorsitzende des Initiative FRAU 2000 plus , erklärt in ihrem Newsletter, worum es der SPD bei dem Disput um die Abschaffung des Werbeverbots ( §219 STGB ) für Abtreibungen durch Ärzte in Wirklichkeit geht. Sie hält diesen Disput für eine Scheindebatte, um die Hürden gegen Schwangerschaftsabbrüche  Zug um Zug abzubauen. Der § 219 a sollte ursprünglich im Sinne der Väter*) des Grundgesetzes  das Leben künftiger Bürger*) im Sinne des Generationenvertrags schützen. Doch scheint 2019 dieses Vorhaben für die Politik wenig Bedeutung zu haben. Es geht der SPD ausschließlich um  Frauenrechte. Kinderrechte und Zukunftsfragen sind offenbar obsolet.

*) wie ehedem sind unter diesen Begriffen weibliche Mitmenschen selbstverständlich mit gemeint.

Lesen Sie die Ausführungen von Birgit Kelle:

Wer die Debatte um die Neuregelung des § 219a Werbeverbot für Abtreibung verfolgt, kam an der Sendung von Anne Will nicht vorbei. Ein Tiefpunkt öffentlich-rechtlichen Fernsehens aus vielen Gründen, da nutzt auch Framing nicht mehr viel. Für FOCUS Online hatte ich ( Birgit Kelle ) die Sendung und die Gefühlslage dahinter analysiert. Klar ist, dass die wahre Intension nicht die Frage nach erlaubter Werbung ist, sondern tiefer geht: Man will Abtreibung insgesamt legalisieren. Hier ein Ausschnitt aus dem Text: „Nun will die „Mein-Bauch-gehört-mir“-Fraktion im feministischen Lager aber gar nicht über Moral, Demographie, oder gar die Vermeidung von Abtreibungen, sondern genaugenommen über die Ausweitung der möglichen Abtreibungen reden. Endziel ist die Abschaffung des §218 Strafgesetzbuch. Das ist erklärtes Ziel. Abtreibung, egal aus welchem Grund, egal zu welchem Zeitpunkt. Also das, was man in New York gerade beschlossen hat, wo es nun gesetzlich erlaubt ist, Babys bis zum Einsetzen der Wehen noch im Mutterleib zu töten, während im Kreissaal nebenan ein Frühchen mit 500 Gramm Lebendgewicht mit allen Mitteln der ärztlichen Kunst gerettet wird. Pervers ist noch eine freundliche Beschreibung dieser Entmenschlichung von lebensfähigen Kindern. Auch die Jusos, die jungen und naiven Nachwuchs-Sozis, haben genau dies auf ihrem letzten Parteitag  als politisches Ziel beschlossen. Es geht also ehrlicherweise um eine völlige Legalisierung der Abtreibung. Gerade diskutieren wir bloß über den Umweg des § 219a, Werbeverbot für Abtreibung, um den heißen Brei herum, anstatt das zu tötende Kind beim Namen zu nennen.“

Dazu auch: https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/10/harald-martenstein-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-usa-geburt

GINK – Verzicht auf Kinder zur Rettung des Planeten!

„In den USA bezeichnen sich Kinderlose gern als „childfree“, als Kinderfreie, oder als „Gink“ (Green inclination, no kids), was so viel heißt wie „kinderlos aus ökologischen Gründen“. Wenn die „Ginks“ behaupten, jedes dritte und weitere Kind sei ökologisch nicht zu verantworten, so gilt dies prinzipiell auch für das zweite und erste, also für jedes Kind, und ebenso für jeden Erwachsenen. Denn jeder von uns hinterlässt seinen ökologischen Fußabdruck.

Krude Vorstellung: Streng genommen sollte man total auf die Menschheit verzichten, um die Erde zu retten. Ginks jedoch beanspruchen bedenkenlos  für sich  s e l b s t , was dritte, zweite und erste Kinder an Werten für die Gesellschaft erzeugt haben wie Infrastruktur, Forschung, Entwicklung, Kunst, Alterssicherung etc.,  o h n e  selbst einen generativen Beitrag zu erbringen. Dies zeigt, dass der Begriff GINK eine schlecht verschleierte Umschreibung von radikalem Egoismus ist.

Lesen Sie dazu den folgenden Artikel von Jürgen Liminski, erschienen bei IDAF:

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2019/02/18/artikel/mutter-erde-statt-muttersein.html

 

 

 

 

 

„Kindern geht es so schlecht wie nie zuvor in der Geschichte“

Der Kindheitsforscher Michael Hüter hat als Autor dem Thema KINDHEIT ein ganzes Werk gewidmet. In “Kindheit 6.7″ (Edition Liberi & Mundo, 2018) erzählt der Historiker die Geschichte der Kindheit und zeigt anhand von zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass diese so wichtige Lebensphase mehr denn je bedroht ist. Aus Sicht des Forschers muss sich dringend und umgehend die Art und Weise ändern, wie Kinder heute aufwachsen.

https://www.focus.de/familie/erziehung/familie-aufschrei-eines-kindheitsforschers-jedes-zweite-kind-ist-in-gefahr_id_10319047.html

40 Jahre Verband Familienarbeit e.V.

Die Gründung des Verbandes Familienarbeit e. V. vor 40 Jahren hatte als Anliegen und Ziel war vor allem, die Enteignung der Eltern durch die Rentenreform 1957 und deren Folgen sichtbar zu machen und durch finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit zu beheben. Seit der Rentenreform 1957 werden  die Eltern der wirtschaftlichen Rendite ihrer Investitionen in die Kinder beraubt, da die Renten fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gekoppelt sind.

12. 02. 2019   Pressemeldung                                 

40 Jahre Kampf für die finanzielle Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit

PM Jubiläum

Siehe auch:

https://www.n-tv.de/panorama/Der-Begriff-Hausfrau-hat-gelitten-article20838551.html

Bittere Versäumnisse

Die Zeitschrift Publik-Forum beurteilt die einjährige Arbeit der fünf Neulinge in den Ministerien: Scheuer (Verkehr), Spahn (Gesundheit), Klöckner (Landwirtschaft), Schulze (Umwelt) und Giffey ( Familie, Frauen, Jugend). Alle außer Frau Giffey bekommen „ihr Fett weg“. Deren GUTE und STARKE Politik scheint alle Wünsche aus Sicht der Journalistin Ulrike Scheffer zu erfüllen.  Doch Eltern selbst hat sie offenbar nicht nach deren Einschätzung gefragt.

 

Betr.:  „Die Frischlinge“ Publik-Forum 3/2019

Sehr geehrte Frau Scheffer,

im Gegensatz zu den kritischen Beurteilungen der einjährigen politischen Arbeit der „Frischlinge“ ( PF 3/ 2019 ) kommt Frau Franziska Giffey eindeutig zu gut weg. Ihr haben wir das „Gute- Kita-Gesetz“ und das „Starke-Familien-Gesetz“ zu verdanken, deren Titel allein schon skeptisch machen. GUT und STARK sind nämlich beide Gesetze nicht. Ja sicher, Frau Giffey hat ein Herz für Geringverdienerfamilien, und sie schießt jährlich zusätzliche 700 Millionen in deren Alimentierung. So nötig die Betroffenen das Geld brauchen, GERECHT ist das allemal nicht. Denn Familien weiter im Bittstellermodus zu stabilisieren, anstatt endlich unser familienblindes Sozialgesetz zu reformieren, das ist wahrlich keine Heldentat. 

Was Not tut hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahrzehnten bereits in entsprechenden Urteilen gefordert, nämlich Familien gegenüber Bürgern ohne Unterhaltspflichten  n i c h t   weiter zu benachteiligen. Doch bis heute belasten familienblinde Abgaben, Verbrauchssteuern, Mobilitäts-, Wohn-und Energiekosten Familien mit jedem weiteren Kind zunehmend mehr. Das ist die eigentliche Ursache für die steigende Kinderarmut. Im vergangenen Jahr geriet eine Familie mit zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 35 000 € bereits mit 2 319 € unter ihr Existenzminimum, während der Single sich über ein frei verfügbares Einkommen von 13 307 € bei gleichem Einkommen freut.             

Differenz: 15 626 € !  Bei vier Kindern beläuft sich die jährliche Differenz                     bereits auf 25 382 € !
Siehe Deutscher Familienverband – Horizontaler Vergleich:
 

Eltern investieren noch immer  d o p p e l t  in die Zukunft unseres Staates: einmal durch Kindererziehung und zusätzlich durch starre Beiträge, welche die Anzahl der Kinder ignorieren. Familien müssen von ihrer Arbeit leben können und ihre Erziehungsleitung honoriert bekommen, denn schließlich sind deren Kinder die Träger des Sozialstaates von morgen.

Bis zum heutigen Tag hielt es kein Familienminister, einschließlich Frau Giffey für nötig, Nägel mit Köpfen zu machen, so dass keine Familie mehr entwürdigt auf Almosen angewiesen ist. Bis heute wird Familien das X-fache dessen weggenommen (s.o.), was man ihnen in Gönnerpose zurück gibt. Da kann die Ministerin ihre Gesetze mit noch so wohlklingenden Adjektiven schmücken. Um lediglich das Geld des Steuerzahlers zu verteilen braucht es weder Fantasie noch Sachverstand.

Die seit U.v.d. Leyen gespaltene Elternschaft in erwerbstätige, die den Steuerzahler pro Kind und Monat ca.1300 € kosten, und in Eltern, die ihre Kleinkinder selbst oder privat betreuen und dafür 0,00 € Ausgleich bekommen, ist auch für Frau Giffey kein Ärgernis, obwohl diese verfassungswidrige Ungerechtigkeit zum Himmel schreit.

Zum Anderen dürfte Ihnen, werte Frau Scheffer, nicht entgangen sein, dass Frau Giffey in ihrem Vorwort zu der „Ene-mene-muh“ – Anleitung für Kita-Erzieher, im so genannten „Kampf gegen rechts“ die Bespitzelung von Eltern guthieß und dies sogar noch gegen Kritik verteidigte. Sind wir schon wieder so weit?

Man kann das Hohelied auf Frau Giffey nur singen, wenn man die Augen verschließt vor den bitteren Versäumnissen im Familienministerium.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Legaler Kindsmord

Forscher rechtfertigen Tötung Neugeborener
Abtreibung, Baby umbringen

https://www.focus.de/familie/geburt/forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener-legaler-kindsmord_id_2450059.html

„Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung“. Mit dieser Begründung plädierten vor einigen Jahren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“ dafür, dass Mütter und Väter deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling töten zu lassen. Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“!

Als ob „Bewusstheit“ eine Kategorie für Menschenwürde sein könnte! Demzufolge wären auch geistig Behinderte und Demente zum „Abschuss freigegeben“, wie einst vor achtzig Jahren! Grundgesetzlich gilt nach den satanischen Erfahrungen des Dritten Reichs das Grundrecht auf Unversehrtheit für  j e d e n   Menschen egal, über welchen Intelligenzquotienten er verfügt.

Auch wenn das o.g. barbarische Plädoyer den Gipfel der Menschenverachtung darstellt, man kann es auch umdrehen. Dann wird nämlich daraus ein glasklares Argument gegen Abtreibung. Die „Wissenschaftler“ definieren hier, genau wie auch alle Lebensschützer, Abtreibung als MORD. Ob die bewusste Tötung vor oder nach der Geburt geschieht – sie ist und bleibt MORD und müsste als solcher gewertet werden.

Bisher ist nichts bekannt, dass sich die Gesetzeslage in Europa entsprechend geändert hätte. Noch immer werden nicht nur gesunde, sondern auch sehr schwache oder frühgeborene Kinder mit viel ärztlicher Kunst und Fürsorge am Leben erhalten, weil gerade für sie noch immer die unantastbare Menschenwürde gilt.

Doch leider weicht der deutsche Gesetzgeber den Schutz Ungeborener immer weiter auf, sodass es kaum verwundert, wenn am Ende eines solchen Prozesses dann tatsächlich Kindsmord legalisiert werden könnte. Dazu genügt dann offenbar die lapidare Erklärung, die Eltern fühlten sich durch ihr Kind „gestresst“. Welcher Erfolg, welche Meisterschaft im Leben lässt sich ohne Mühe und Opferbereitschaft, ohne Verzicht und ohne Frust erreichen? Elternschaft ist eben eine solche Karriere, die nur leider – aus welchen Gründen auch immer –  statt zu Anerkennung nur zu Missachtung  führt. Vielleicht liegt auch hier die Antwort auf die Frage, warum unser Sozialsystem zu implodieren droht.

Wenn man PERSON als ein verantwortungsbewusstes und vernunftgeleitetes Wesen definiert, so zählen die o.g. Wissenschaftler selbst zu den „möglichen Personen“, denn „wirkliche Personen“ kämen nie auf derart barbarische Ideen.

Laufen eigentlich solche Nazis immer noch frei herum?

Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT