Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Deutsche Familienverband hat am 29. 03 2016 zusammen mit dem Familienbund, vertreten durch Universitätsprofessor Dr. Kingreen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 bzgl. bestimmter Vorschriften des Sozialgesetzbuches, die Familien bei den Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung massiv benachteiligen. Die Kampagne ELTERKLAGEN richtet sich gegen die doppelten Beiträge, die Eltern abverlangt werden, indem sie zusätzlich zum Unterhalt für die Kinder (künftige Beitragszahler) auch monetäre Beiträge zu entrichten haben. Pro Kind und Monat geht es um 238 Euro.

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Auf zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

Beitragsgerechtigkeit für Familien nur über das Bundesverfassungsgericht erreichbar – Familien entsetzt und empört

(Berlin). Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage der Freiburger Familie Essig auf familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge abgewiesen. Nach erschöpftem Rechtsweg ist nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Der Familienbund der Katholiken (FDK) sagte der Familie und ihren Rechtsbeiständen Prof. Kingreen und Dr. Borchert auch dabei Unterstützung zu.

Verwundert zeigte sich der Vertreter des Deutschen Familienverbandes (DFV), der Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing: „Das Bundessozialgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf seine frühere Rechtsprechung zurück gegriffen. Das Urteil vom 05.07.2006 war in der Fachwelt wegen Rechtsfehler heftig umstritten. In der gestrigen Verhandlung vorgetragene Gegenargumente der Klagevertreter wurden nicht berücksichtigt.“

Für Überraschung sorgte das Gericht, indem es in seiner Begründung neue, in der Verhandlung nicht angesprochene Daten und Statistiken einbrachte. Die Kläger hatten keine Chance, auf diese für niemandem nachvollziehbare und teilweise geradezu abwegigen Behauptungen zu entgegnen. „Das verletzt in eklatanter Weise das Recht der Kläger auf Gehör“, so der Prozessbeobachter Stresing. Dies sei umso empörender, als die Kläger ausdrücklich zu einer umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert hatten, was der 12.Senat des Gerichts aber ablehnte. Kläger Markus Essig: „Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“

Hinter der Klagefamilie, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht nun konsequent weiter geht, stehen mehrere tausend weitere Familien. „Unsere Berichterstattung vom Prozess hat mehr als 35.000 Personen erreicht“ so Siegfried Stresing (DFV), der zusammen mit Georg Zimmermann (FDK) den größten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik unter www.elternklagen.deorganisiert. „Uns erreichen Emails und Kommentare, die voller Entsetzen über so viel Ignoranz gegenüber Familien sind. Die darin zu spürende Wut findet nun ein Ventil, indem sich mehr als 1.500 Familien ebenfalls auf den Klageweg machen. Und täglich werden es mehr“, so Stresing.

Für Familie Essig heißt es jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine solche wurde vom Gericht nicht vor Dezember angekündigt. Dann bleibt Ihnen 1 Monat zur Verfassungsbeschwerde. Fröhliche Weihnachten und eine schöne Bescherung?

01.10.2015

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

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