Auf zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

Beitragsgerechtigkeit für Familien nur über das Bundesverfassungsgericht erreichbar – Familien entsetzt und empört

(Berlin). Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage der Freiburger Familie Essig auf familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge abgewiesen. Nach erschöpftem Rechtsweg ist nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Der Familienbund der Katholiken (FDK) sagte der Familie und ihren Rechtsbeiständen Prof. Kingreen und Dr. Borchert auch dabei Unterstützung zu.

Verwundert zeigte sich der Vertreter des Deutschen Familienverbandes (DFV), der Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing: „Das Bundessozialgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf seine frühere Rechtsprechung zurück gegriffen. Das Urteil vom 05.07.2006 war in der Fachwelt wegen Rechtsfehler heftig umstritten. In der gestrigen Verhandlung vorgetragene Gegenargumente der Klagevertreter wurden nicht berücksichtigt.“

Für Überraschung sorgte das Gericht, indem es in seiner Begründung neue, in der Verhandlung nicht angesprochene Daten und Statistiken einbrachte. Die Kläger hatten keine Chance, auf diese für niemandem nachvollziehbare und teilweise geradezu abwegigen Behauptungen zu entgegnen. „Das verletzt in eklatanter Weise das Recht der Kläger auf Gehör“, so der Prozessbeobachter Stresing. Dies sei umso empörender, als die Kläger ausdrücklich zu einer umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert hatten, was der 12.Senat des Gerichts aber ablehnte. Kläger Markus Essig: „Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“

Hinter der Klagefamilie, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht nun konsequent weiter geht, stehen mehrere tausend weitere Familien. „Unsere Berichterstattung vom Prozess hat mehr als 35.000 Personen erreicht“ so Siegfried Stresing (DFV), der zusammen mit Georg Zimmermann (FDK) den größten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik unter www.elternklagen.deorganisiert. „Uns erreichen Emails und Kommentare, die voller Entsetzen über so viel Ignoranz gegenüber Familien sind. Die darin zu spürende Wut findet nun ein Ventil, indem sich mehr als 1.500 Familien ebenfalls auf den Klageweg machen. Und täglich werden es mehr“, so Stresing.

Für Familie Essig heißt es jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine solche wurde vom Gericht nicht vor Dezember angekündigt. Dann bleibt Ihnen 1 Monat zur Verfassungsbeschwerde. Fröhliche Weihnachten und eine schöne Bescherung?

01.10.2015

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Seelingstr. 58 • 14059 Berlin • Tel: 030 – 30 88 29 60
presse@deutscher-familienverband.de

4 Gedanken zu „Auf zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

  1. Mehrere tausend Familien stehen gegenwärtig hinter der Klägerfamilie aus Freiburg, die eine Anerkennung ihrer Erziehungsleistung über die Reduzierung ihrer Beiträge zur Kranken-und Rentenversicherung einfordert. Das abschlägige Urteil des Bundessozialgerichts empört betroffene Eltern umso mehr, als der 12. Senat die Argumente der Klagevertreter weder aufgriff, noch berücksichtigte. Es kann nicht sein, dass die Beitragsbelastung von Eltern sich nicht unterscheidet von der nachwuchsloser Arbeitnehmer, angesichts der Tatsache, dass gerade Familien mit mehreren Kindern den Löwenanteil an Verbrauchssteuern in die Staatskasse abführen. Zudem erwartet alte Eltern ein wesentlich ungemütlicherer Ruhestand als jene, die statt in den Nachwuchs in ihre eigene Altersversorgung investieren konnten. Es ist daher nur konsequent, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

    • Oh je, liebe Bärbel Fischer,
      wir sollten uns vom BVerfG nicht zu viel erhoffen. Des isch au nemme dees! Da sitzen inzwischen gestandene Gender-Mainstreamer/innen an den Schalthebeln, die den Marsch durch die Institutionen absolviert haben, während die letzten Mütter unsere letzten Kinder aufzogen. Nicht anders scheint es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu sein. Unsere Beschwerde gegen das mütterfeindliche Elterngeldgesetz (Mütter mehrerer Kinder bekommen nur den Mindestsatz von 300 € wenn sie vor einer weiteren Geburt ihre älteren Kinder nicht mit einem Jahr in die Kita brachten, um wieder wieder erwerbstätig zu sein, sondern ihre Kinder selbst betreuten. Gut verdienende Frauen bekommen bis zu 1800 € mtl. beim ersten, dann meist einzigen Kind). Von beiden Instanzen wurden unsere Beschwerden gegen dieses Gesetz mit Nichtbefassung beantwortet bzw. mit nicht nachvollziehbarer Begründung abgelehnt.

  2. Liebe Gertrud Martin,

    ich weiß, ich weiß! Trotz geringer Hoffnung setze ich darauf, dass es noch Richter gibt, die RECHT sprechen und sich nicht vom gängigen Mainstream einlullen lassen.

    Dass die Chancen in Zeiten der Flüchtlingskrise auf gerechte Behandlung einheimischer Familien schlecht stehen, dürfte jedermann klar sein. Niemand wird für deutschen Nachwuchs plädieren, wenn die Hoffnung der Verfassungsrichter nicht mehr auf deutschen, sondern ausschließlich auf den Kindern aus Afghanistan, Iran, Irak und Syrien ruhen. Auch wenn diese Kinder in ihren Heimatländern dringend gebraucht würden – in Deutschland sind sie evtl. willkommener, weil noch billiger zu haben als die Kinder deutscher Eltern. An deutscher Jugend zu sparen war nie leichter als heute.

    Soviel zu Blauäugigkeit und Realismus.

  3. Alternativ kann man auch aus der Kirche(nsteuer) austreten, hat in meinem Fall über 1000,00 Euro mehr nettoeinkünfte p.A. gebracht…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert