„Selbstbestimmungsgesetz“

Herr Dr. med Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. wandte sich besorgt über den „Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung des Geschlechts“ an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

 zur Zeit gibt es einen Gesetzentwurf zur Ablösung des bisherigen Transsexuellen-Gesetzes, mit dem alle Personen ab 14 Jahren das Recht erhalten sollen, ihr Geschlecht „selbst zu bestimmen“.

Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass sich unsere gegenwärtige Gesellschaftspolitik immer mehr von der Wirklichkeit entfernt und von vorgegebenen Ideologien geprägt wird, die in der Konsequenz auch nicht vor dem Missbrauch und der körperlichen Schädigung von Minderjährigen zurückschrecken.

 Der Entwurf versteckt sich hinter der Behauptung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, ignoriert aber selbst grundlegende biologische Gegebenheiten. Das Gesetz bezieht sich auf Beschlüsse des BVerfG, nach denen neben dem Geschlechtseintrag männlich oder weiblich, auch abweichende Möglichkeiten zu berücksichtigen sind. Das ist auch sinnvoll in Bezug auf die wenigen Fälle, in denen die Biologie eine klare Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht zulässt. Diese kleine Minderheit von etwa 0,1 % der Menschen lässt es aber keinesfalls zu, die Zuordnung der restlichen 99,9% als der „Selbstbestimmung“ zugänglich zu erklären. Hier wird gegen alle Wissenschaft vorgegaukelt, das Geschlecht unterliege grundsätzlich der „Selbstbestimmung“. Diese angebliche Erweiterung des menschlichen Selbstbestimmungsrechts birgt aber erhebliche Gefahren besonders für das sensible Alter der Pubertät, weil es den in diesem Alter oft vorhanden Wunsch nach Änderung des eigenen Geschlechts fördert und damit körperlichen Eingriffen durch hormonelle Behandlungen oder operative Maßnahmen den Weg bereitet, die aber in Wirklichkeit meist schwere körperliche Schädigungen darstellen und nicht mehr rückgängig zu machen sind.

 Bitte lesen Sie dazu den Beitrag aus unserer Mitgliederzeitschrift „Familienarbeit – heute“, 2/2023, der vor dem Gesetz warnt. Als die zentrale Gefahr des Gesetzes betrachten wir, dass sich Jugendliche, die mit ihrem Geschlecht hadern, durch die amtliche Bestätigung eines falschen Geschlechts zu entsprechenden körperlichen Eingriffen ermutigt werden, was eine sachgerechte Behandlung der zugrunde liegenden „Geschlechtsdysphorie“ unmöglich machen kann.

 Beste Grüße

 Dr. med. Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.