Gleichheit statt Familienförderung!

Prof. Dr. jur. Anne Lenze, Professorin für Familien-, Jugend- und Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt, will Familien nicht „gefördert“, sondern  „gleichwertig“ behandelt wissen. Familien dürfen nicht wegen ihrer Kinder benachteiligt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Im Gegenteil: sie selbst sind die „Förderer“ unseres Sozialwesens. Ohne Familien keine Renten!

Frau Lenzes Forschungsfeld umfasst die Reform des Sozialstaates, Generationengerechtigkeit, die Sozialversicherung sowie das Steuerrecht.

http://elternklagen.de/gleichheitssatz-statt-familienfoerderung/

 

 

Geht doch!

CDU-Beschluss zu Beitragsentlastung – DFV-Präsident: Großer Schritt in Richtung Familiengerechtigkeit

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Gladskih(Berlin). Als zukunftsweisend begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den Beschluss des CDU-Bundesparteitags, Familien bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.„Eltern erbringen durch die Kindererziehung die entscheidende Leistung für die Zukunft der Sozialversicherung, denn die Kinder von heute sorgen morgen als zukünftige Beitragszahler für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. Aber weil der generative Beitrag Kindererziehung nicht beachtet wird, zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern verfassungswidrig doppelt in die Sozialversicherung ein. Das Bekenntnis der CDU zur Beitragsgerechtigkeit für Familien ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Politik endlich wach geworden ist“, so Zeh.

Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung auf der Beitragsseite zu entlasten – mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, wenn sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind.

Mit der Beitragsentlastung greift die CDU eine zentrale Forderung des Deutschen Familienverbandes auf, der gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken unter den Motto „Wir jammern nicht, wir klagen!“ derzeit Tausende Familien auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht begleitet.

Die klagenden Eltern wehren sich gegen die Beitragsgestaltung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und fordern die konsequente Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht 2001 entschieden hat, dass Eltern bei den Sozialbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zur Entlastung von Familien fordern die beiden größten deutschen Familienverbände einen Kinderfreibetrag für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

„Wegen der familienblinden Sozialversicherungsbeiträge kann sich heute schon ein Facharbeiter keine zwei Kinder mehr leisten, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen. Der Beschluss zur Beitragsgerechtigkeit gehört sobald wie möglich an den Kabinettstisch – und zwar auch bezogen auf die Krankenversicherung. Denn Rente, Pflege und Krankenversicherung sind Generationenverträge und leben von der Erziehungsleistung der Eltern“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Weitere Informationen zur Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ finden Sie unter www.elternklagen.de.

 

 

Armutsfeste Rente nur bei ausreichendem Nachwuchs!

Die Schwäbische Zeitung vom 1. 12. 2015 hält unter dem Titel: „Die Rente armutsfest machen“ ein Interview mit dem Wirtschaftswissenschaftler Gert G. Wagner vor, der wie Politik, Wirtschaft und Medien zwar die Wirkung der Rentenmisere beschreibt, deren Ursache, nämlich den bundesdeutschen Mangel an Kindern, völlig ignoriert.

Leserbrief

Die Aussichten für die künftigen Rentner, eine ausreichende Altersversorgung zu genießen, werden immer geringer. Am schlimmsten wird es die geburtenstarken Jahrgänge treffen, weil der Nachwuchs nach 1980 stark eingebrochen ist. Die Rentenmisere ist aber hausgemacht, weil die Politik deren Hauptursache, nämlich den Kindermangel, standhaft ignoriert. Da die so genannte Rentenversicherung keine  Rücklagen vorhält, hängt die Höhe der Altersversorgung gänzlich von der Anzahl Nachgeborener ab. Nur autarke Familien sind nachwuchsbereit. Seit mehr als 35 Jahren fordern Elternverbände eine spürbare Entlastung der Familienbudgets von verfassungswidrigen Abgaben – vergeblich! Anstatt selbst zukunftsorientiert in Nachwuchs zu investieren, lässt die Politik die Beschäftigten im Regen stehen und rät ihnen, sich privat abzusichern. Eine gerechte Ausstattung der Familien jedoch ist das A und O für die Altersversorgung unserer Kindeskinder und deren Nachkommen. Doch für selbsternannte Rentenexperten scheint sich das Problem ab 2050  in Luft aufzulösen.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Gleichstellung durch Diskriminierung

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute von der Forderung des baden-württembergischen SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid nach einer „Ehe für alle“ als Reaktion auf die Meldung des Statistischen Landesamtes, dass in BW 813 eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2014 standesamtlich vollzogen wurden.

Leserbrief

Gegenüber der 62-fachen Anzahl von Heiraten 2014 ( real 50 752 ) bleiben die 813 eingetragenen Lebenspartnerschaften in BW im Minimalbereich. Trotzdem sieht sich der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid angesichts dieser Statistik genötigt, erneut für die gesetzliche „Ehe für alle“ zu werben.

Da aber gleichgeschlechtliche Ehen in der Regel ohne Nachwuchs bleiben, würden sie zwar alle ehelichen Rechte genießen können, bei den Pflichten für eine neue Generation    (Erziehung, Unterhalt, Pflege ) aber naturgemäß passen. Durch eine Aufwertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft schafft, bzw. festigt der Gesetzgeber mithin erneut eine wirtschaftliche  U n g l e i c h h e i t  zwischen nachwuchsbereiten und nachwuchslosen Ehepaaren, was eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Eltern bedeutet: Die Gleichstellung bei der „Ehe für alle“  wird durch die Diskriminierung derer erkauft, die für den Fortbestand des Sozialstaats buckeln.

Läge dem Gesetzgeber die Gleichstellung aller Paare wirklich am Herzen, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren fordert, so müsste er  z u e r s t  die wirtschaftliche und rentenwirksame Gleichstellung von Eltern mit nachwuchslosen Paaren schaffen,   b e v o r  er die „Ehe für alle“ öffnet.

Bärbel Fischer

 

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Schreiben an Herrn Nils Schmid, Landesvorsitzender der SPD Baden-Württemberg:

 

Sehr geehrter Herr Schmid!

Als sozialdemokratischem Landesvorsitzenden müsste es Ihnen, Herr Schmid,  doch ein hochrangiges Anliegen sein, Familien gegenüber Nichtfamilien gleichzustellen. Insofern bemängelt unsere INITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT die Tatenlosigkeit der Landes-SPD, was die Gleichstellung von Familien betrifft. Wir hören nur von der Gleichstellung von homo-erotischen Paaren, nicht aber von der überfälligen Gleichstellung von Eltern gegenüber nachwuchslosen Paaren. Irgendwas läuft hier schief und den Grundsätzen der SPD entgegen, die sich doch Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern auf ihre Fahnen geschrieben hat. Es wäre längst an der Zeit, dass sich die Landes-SPD mit den übermäßigen Lasten befasst, die Familien mit mehreren Kindern für unser Gemeinwesen zu stemmen haben. Eine Gleichstellung von homo-erotischen Paaren mit Eltern wird so lange Unrecht bleiben, als die Leistungen von Eltern nicht in voller Höhe und auch rentenwirksam anerkannt werden.

Daher, Herr Schmid, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Familien mit Kindern  gegenüber Ihrer Partei auf deutliche Distanz gehen. Ihre Äußerung zugunsten homo-erotischer Paare wird den Wählern solange ein Dorn im Auge bleiben, wie Sie Ihr Engagement den Familien mit Kindern verweigern. Sollten Sie auf Wählerstimmen von Eltern mit Kindern für die kommende Landtagswahl hoffen, so müssten Sie Ihr Eintreten zu deren Gunsten deutlich optimieren. Leider ist bisher dazu kein Anzeichen zu erkennen.

Auch Ihnen als zweifachem Familienvater ist bewusst, dass hierzulande Kinder eher als eine Karrierebremse, denn als Stütze gesellschaftlicher Zukunft wahrgenommen werden. Dies aber ist in unseren Augen eine Diskriminierung ersten Ranges, vergleichbar mit Rassismus. Wie können Bundes-und Landesregierungen den empathischen und finanziellen Einsatz von Eltern derart missachten, dass die Gleichstellung nachwuchsloser Paare wichtiger erscheint als Gerechtigkeit für Familien?

Sehr geehrter Herr Schmid, ich weiß nicht, ob dieses Schreiben tatsächlich auf Ihrem Schreibtisch landet. Falls ja, so möchte ich Sie um eine Antwort bitten, die wir, wie dieses Schreiben, auf unserer HP veröffentlichen werden. Im anderen Fall wissen baden-württembergische Eltern, was sie künftig von einer GRÜN-ROTEN Regierung zu halten haben, nämlich NICHTS.

In diesem Sinne grüße ich Sie im Namen sehr vieler Eltern in BW

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Eltern werden allein gelassen

In der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen finden Sie ein Interview mit dem Experten Dr. Johannes Resch zu dem Vorschlag der Jungen Union, für Neugeborene ein Begrüßungsgeld von 1000 Euro locker zu machen. Warum dieser Vorschlag kontraproduktiv ist, lesen Sie hier:

http://www.hna.de/politik/interview-ju-vorschlag-einer-sonderabgabe-kinderlose-eltern-werden-allein-gelassen-5169944.html

Was ist Deutschland die familiäre Versorgung von Kindern wert?

Verband Familienarbeit e.V.

                                                    Pressemeldung

Internationaler Welttag der Hauswirtschaft 21.03.2015

Zum internationalen Welttag der Hauswirtschaft 2015 macht der Verband Familienarbeit e.V. auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird:

Ersten Schätzungen zufolge beträgt deren Wert in Großbritannien ca. 3,8 Billionen Euro. Die Schweiz errechnete 2010 eine Haushaltsproduktion von rd. 44 % der Gesamtwirtschaft.

Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für 2001 in einer Zeitbudgetstudie 56 Mrd. Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Mrd. Std. unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Leider wird nirgends differenziert, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. Schließlich kann nur dafür eine finanzielle Honorierung gefordert werden, weil er unter den in Westeuropa bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen der Gesamtgesellschaft zugute kommt. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf. Sie können sich dieses „Ehrenamt“ immer weniger leisten, weil die Rahmenbedingungen es nicht zulassen.

Im Gegensatz zur Kindererziehung in der Familie, kostet diese in einer Krippe in Deutschland ca. 1000 Euro und in der Kinder- und Jugendhilfe 3000 – 7000 Euro/ Monat. Diese Summen müssen von der Gesamtbevölkerung aufgebracht werden,während Eltern, die ihre Kleinkinder selbst aufziehen, mit 150 € Betreuungsgeld abgespeist werden.

Kleiner Grundkurs KINDERGELD

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG  gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch von dem „üppigen“ Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert  sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Leicht redigierte Fassung des Kindergeld-Kapitels aus dem Buch des Autors: Sozialstaatsdämmerung, München 2013, S. 94 – 97

 

Schwesig will Alleinerziehende entlasten

„Als Frau zuhause zu bleiben und einen reichen Mann zu haben“, soll sich am steuergünstigsten auswirken, meint unsere Familienministerin medienwirksam. Ob die besagte Frau Kinder hat, erwähnt sie nicht. Mit dieser dümmlichen Bemerkung entlarvt Frau Schwesig ihre totale Unkenntnis der Struktur bundesdeutscher Steuer- und Sozialpolitik. Denn sie übersieht, dass nicht nur Alleinerziehende, sondern auch Elternpaare, nicht etwa wegen ausschweifenden Lebenswandels,  sondern allein wegen ihrer Kinder ins ökonomische Hintertreffen geraten, und zwar mit jedem weiteren Kind dramatischer.      http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/

Bevor Frau Schwesig bei Herrn Schäuble ausschließlich für Alleinerziehende eine bessere Entlastung erstreitet, sollte sie begreifen, dass die Verarmung  aller  Familien in Deutschland die logische Konsequenz aus einem, um den Faktor Jugend amputierten Sozialgesetz ist. Ohne intellektuellen Spagat könnte die Familienministerin den drei Grundübeln auf die Spur kommen, die unserem Sozialsystem zugrunde liegen.

  • Erstens begünstigt das Umlageprinzip in der  Altersversorgung vor allem diejenigen, die keine Kinder großziehen. Als Senioren profitieren sie von den Beiträgen ihrer Nachbarskinder, ohne jemals selbst Kinderkosten aufgebracht zu haben.
  • Zweitens ignoriert unser Sozialsystem, wie viele Mäuler ein unterhaltspflichtiger Arbeitnehmer zuhause zu stopfen, bzw. an wie viele Familienmitglieder er sein Einkommen aufzuteilen hat. Denn die Beiträge in die Sozialversicherungen werden familienblind aus dem Brutto errechnet, so als sei das Paar, bei vergleichbarem Lohn, kinderlos.
  • Weil drittens sich in Haushalten mit Kindern die Belastung durch die Mehrwertsteuer vervielfacht, bestreiten vor allem  Familien den Löwenanteil in der Steuerkasse. Dies bedeutet eine Umverteilung von unten nach oben. Sollte das Herrn Schäuble noch nicht aufgefallen sein?

Der Einwand, das Kindergeld sei Lastenausgleich genug, zieht absolut nicht. Denn das so genannte Kindergeld ist zum größten Teil die Rückerstattung bereits (zu Unrecht) entrichteter Steuern auf das Existenzminimum der Kinder.  So, als ob das Existenzminimum von Erwachsenen zuerst besteuert, und anschließend als Lastenausgleich gönnerhaft wieder ausbezahlt würde!                                                Anders ausgedrückt: Die Eltern zahlen sich das Kindergeld größtenteils selbst.

Ein Sozialsystem, das nicht mehr solidarisch ist, hat ausgedient.

Weshalb sahen und sehen denn ausgerechnet Sozialdemokraten wie Frau Schwesig hier keinen Handlungsbedarf? Wenn sich die Sozialdemokratin also Verdienste als Familienministerin erwerben will, so müsste sie vordringlich dafür sorgen, dass endlich umgesetzt wird, was das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten fordert:

ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Familien,

  • nämlich durch die längst überfällige Beteiligung von Singles an den Kosten für die nachwachsende Generation,
  • durch familiengerechte Abgaben in die Sozialversicherungen und
  • durch die Rückerstattung von Steuern auf den Verbrauch von Kindern.

Also keine Minilösung per Almosen für 19 % Alleinerziehende, sondern eine solidarische, generationengerechte Maximalsanierung, die auch die 70% Paarfamilien einbezieht. Zugegeben, eine Herkulesaufgabe!

Dass unsere Gesetze ausgerechnet diejenigen schröpfen, die das System überhaupt noch am Laufen halten, mag als Treppenwitz in die deutsche Sozialgeschichte eingehen! Als NachwuchsVerhinderungsProgramm mit einer Quote von 1,38  Kindern pro Frau schreibt unser System international bereits seit Jahren blamable Erfolgsgeschichte.

Für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

Dieses Schreiben geht in Briefform an Frau Familienministerin Schwesig.

Horizontaler Vergleich 2015

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands DFV fragt:

Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland?

Wie gewohnt haben wir nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich 2015, wie stark Familien durch Abgaben und Steuern belastet werden. Neu ist, dass sich unser Rechenbeispiel auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 35.000 Euro bezieht. In der Vergangenheit haben wir uns an einem „Facharbeiterlohn“ von 30.000 Euro im Jahr orientiert. Im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren stellen wir auch diese Zahlen zur Verfügung.

Wie viel Geld bleibt Familien im Portemonnaie?

Sollte die Abgaben- und Steuerlast nicht geringer werden, je mehr Kinder Eltern haben? Auch 2015 ist das nicht der Fall!

www.deutscher-familienverband.de

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website.pdf

 

 

 

EfmP

Zehntausende gehen in Deutschland auf die Straße. Davon sollen laut Polizei etwa 200 bis 500 Rechtsradikale / Nazis sein, also 200 bis 500 zuviel. Doch die übergroße Mehrheit  protestiert nicht gegen Asylanten, Migranten oder Muslime, sondern gegen unsere Regierung selbst, die den Menschen tagtäglich durch ihre Finanz-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkts-, Bildungs- oder Sozialpolitik vermittelt, die Nöte ihrer eigenen Bevölkerung, seien doch nicht der Rede, oder gar der Behebung wert!

Hinsichtlich deutscher Generationenpolitik kann ich diesen Vorwurf jedenfalls nur bestätigen. Denn die verweigerte Anerkennung der generativen Leistung von Eltern, die Beschimpfung von Familienmüttern als arbeitsmarktvergessene Subjekte, die Ungleichbehandlung von Erwerbs- gegenüber Familienmüttern durch das Elterngeldgesetz von 2007, die verweigerten Rentenpunkte, die überhöhte Verbrauchssteuerbelastung wegen des Kindesunterhalts, die Benachteiligung von Eltern gegenüber nachwuchslosen Bürgern in den Sozialversicherungen ( ein Facharbeiter  gerät wegen seiner zwei Kinder jährlich mit 3700 € ins MINUS, während sich der kinderlose Facharbeiter 11 000 € auf die hohe Kante legen kann), die schlagen heftig zu Buche. All dies führt dazu, dass uns die nächsten Generationen weg brechen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten die Benachteiligung von Eltern wegen ihrer Kinder untersagt und entsprechende Korrekturen durch die Regierung gefordert hat, überließ man die Familien seither aus wahltaktischen Gründen ungerührt ihren Nöten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG vom August 2006 schützt Minderheiten aller Art, nicht aber Eltern wegen ihrer Kinder vor Diskriminierung (s.o.)

Wann endlich formiert sich in Deutschland eine EfmP – Europäer für menschenwürdige Politik? Törichterweise geben die tumben Rechtsradikalen bei Pegida  unserer Parteienprominenz sogar noch eine wunderbare Steilvorlage, sich gegenseitig selbstzufrieden  auf die Schulter zu klopfen und ihren generationen-blinden Kurs bis zum endgültigen Crash beizubehalten.

Bärbel Fischer