Wetten, Sie wussten noch nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?

Dann lassen Sie sich belehren vom Gesetzentwurf für die Reform des Mutterschutzes aus dem Hause Schwesig! Hier heißt es unter

§ 2
Begriffsbestimmungen
(1)
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein
Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen
Geschlecht.
 
Quelle:

 

Das bedeutet, dass auf dem Standesamt für das neugeborene Mädchen irgendeines von den angeblich 60 bis 4000 „Geschlechtern“ eingetragen werden kann. Ob das Mädchen eine Frau ist, wird sich spätestens bei einer Schwangerschaft herausstellen. Welch ein Schock für die werdende Mutter, auf ihr biologisches Geschlecht reduziert zu werden!

Oder aber, es meint einen mit Hormonen behandelten, stillfähig gemachten Mann. Dieser ist dann eine “Frau im Sinne des Gesetzes”.Wunderbare Genderwelt! Dass den Staatssekretären so ein Schwachsinn überhaupt aus der Feder läuft ……! Wer kann es fassen?!

An dieser Stelle sei auf ein YouTube-Interview mit dem Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera hingewiesen, der Gender Mainstreaming als Unfug und feministische Sekte bezeichnet.Gönnen Sie sich das erhellende VIDEO unter

https://www.youtube.com/watch?v=rbWhlsb_Tzs