Liebeserklärung an alle Mütter

Der Autor Michael Klonovsky verbindet mit dem Wort  MUTTER Trost. „ Mütterlichkeit, das ist die Bereitschaft zu engelsgeduldiger Selbstverleugnung und dienender Aufmerksamkeit, ein liebevolles Sich-Aufopfern, das nicht nach Grund und Honorar fragt. Es ist das, was eine Feministin sofort „Ausbeutung der Frau“ nennt. Es ist ein Verzicht zugunsten anderer, wie ihn der Zeitgeist einfach nicht mehr vorsieht, und nur die enorme Kraft der Blutsbande vermag der Allgewalt dieses Zeitgeistes zu widerstehen. Deswegen finden wir in den Familien immer noch die Asymmetrie der Lastenverteilung, die sich in außerfamiliären Strukturen sofort als Ungerechtigkeit angeprangert sähe. Innerhalb der Familie darf noch gedient werden.“

http://www.michael-klonovsky.de/content/view/150/42/

Was Müttern in Europa wichtig ist

Dies zeigt eine Umfrage 2011 unter Müttern in Europa von MMM ( Mouvement Mondial des Meres-Europe ) Diese Studie ist mit über 11.000 Teilnehmerinnen sehr repräsentativ und wurde mit Unterstützung der EU-Kommission erstellt. Drei Aspekte ergaben sich aus der Studie:

  • Mütter wollen mehr Zeit für die Familie
  • Mütter wollen möglichst beides: Zuerst Familie, dann Beruf und fordern dafür Unterstützung.
  • Mütter wollen mehr Anerkennung für ihre Tätigkeit in der Familie.

 

http://frau2000plus.net/wp-content/uploads/2011/12/Studie-MMM-Europe-_Was-M%C3%BCttern-in-Europa-wichtig-ist_Deutsche-%C3%9Cbersetzung_weboptimierte-Version.pdf

Politik und Wirtschaft bedrohen Grundrechte von Eltern und Kindern

 

Der Verband der Familienfrauen und -männer vffm protestiert mit je einer Pressemeldung gegen die geplante Streichung des Landeserziehungsgeldes durch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg und gegen die Ablehnung des Betreuungsgeldes für Vollzeitmütter durch die  vereinte deutsche Wirtschaftslobby. Der Verband befürchtet, dass die grundgesetzliche Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihr Familienmodell zu leben, noch weiter eingeschränkt werden soll.




Pressemitteilung


zur 2012 geplanten Streichung des Landeserziehungsgeldes 

 

in Baden-Württemberg
Die von der rot-grünen Regierung in Baden-Württemberg für 2012 geplante Streichung des Landeserziehungsgeldes wird vom Verband der Familienfrauen und -männer scharf kritisiert.
Dazu die Bundesvorsitzende des Verbandes Gertrud Martin: 
„Die Empfänger von Landeserziehungsgeld sind Eltern, die knapp über der Armutsgrenze sich in aller Regel redlich bemühen, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Ausgerechnet ihnen diese Unterstützung zu streichen, ist eine familienpolitische Streubombe. Die Idee, das dort weggenommene Geld dann zum Teil den Hartz-IV-Eltern zu geben, ist nur noch zynisch: Die einen Armen werden gegen die anderen Armen ausgespielt.“ 
Ergänzend führte sie aus, dass es gerade in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes wichtig sei, das Zusammenwachsen der Familie zu unterstützen. Der kostenintensive Ausbau der außerhäuslichen Betreuungsangebote für Kleinkinder sei angesichts der meist völlig ungenügenden Betreuungsschlüssel nicht als Familienfreundlichkeit sondern eher als Krücke für Notfälle anzusehen.
                                                                                                                         Pressestelle des vffm

 




Diktat der Wirtschaft bedroht Grundrechte von Eltern und Kindern
Der Vorstand des Verbandes der Familienfrauen und -männer (vffm) nimmt scharf Stellung zur  offensichtlich abgesprochenen Aktion der geballten Wirtschaftslobby gegen das geplante und  ohnehin viel zu geringe Betreuungsgeld für Eltern.
Unter Ausnutzung ihrer Medienmacht haben sich am Jahresende sowohl die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als auch die Wirtschaftsinstitute HWWI, RWI, DIW u. a. gegen das geplante Mini-Betreuungsgeld für Eltern gewandt. In perfider Weise wird es als „Herdprämie“ diffamiert. Dagegen wird die etwa 7-mal so hohe staatliche „Krippenprämie“ zur Finanzierung der Fremdbetreuung, die Eltern zur Krippenbetreuung ihrer Kinder verleiten soll, als „Infrastrukturmaßnahme“ bezeichnet. Die Familie wird also nicht mehr zur „Infrastruktur“ gezählt. Damit soll die nach Art 6 Abs 2 des Grundgesetzes garantierte Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihre Kinder so zu betreuen, wie sie es selbst für richtig halten, ausgehebelt werden, um der Wirtschaft durch ein größeres Arbeitskräfteangebot höhere Profite zu verschaffen.
Um zu vertuschen, dass Wirtschaftsinteressen rücksichtslos auf Kosten von Kindern und Eltern durchgesetzt werden sollen, wird versucht, die öffentliche Meinung zu manipulieren und rundheraus behauptet, dass Krippenbetreuung der Betreuung durch die Eltern überlegen sei, obwohl dafür keinerlei seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. – Soweit es dazu überhaupt Langzeituntersuchungen gibt, zeigen sie erhöhte Risiken für die soziale Entwicklung bei früher Krippenbetreuung. 
Diese Risiken bestehen selbst dann, wenn es sich um gut organisierte Krippen handelt. Aber bei  der in Deutschland überwiegend unzureichenden Personalausstattung ist mit entsprechend höheren Risiken zu rechnen. – Auch die Folgen prekärer Familienverhältnisse lassen sich durch Krippenbetreuung nicht erkennbar bessern. Eine günstige Wirkung wäre dagegen zu erwarten, wenn die hohen Krippenkosten zur Behebung der prekären Verhältnisse und damit zur Besserung der familiären Erziehungsbedingungen eingesetzt würden.
Zu denken geben muss auch die Tatsache, dass die in allen neuen Bundesländern aufgewachsenen Jugendlichen, die überwiegend in Krippen betreut wurden, bei der PISA-Untersuchung durchweg eine im Durchschnitt geringere soziale Kompetenz aufwiesen als die Gleichaltrigen, die in den alten  Bundesländern noch ganz überwiegend von ihren Eltern betreut wurden.1
1. PISA 2000, Ein differenzierter Blick auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland; Zusammenfassende Befunde; Kapitel 5 (S. 29 ff)

                                                                                                                    Pressestelle des vffm


Die Familie und ihre Zerstörer

Mit geballter Wucht zählt www.dfuiz.net die einzelnen Faktoren unseres Familien zerstörenden Systems auf, das nur ein Ziel hat, die künftigen Generationen unter staatliche Aufsicht zu stellen, sie abhängig und gefügig zu machen. Die Autoren wollen eine überfällige gesellschaftliche Debatte darüber anstoßen, was schief läuft und was anders werden muss.
http://www.dfuiz.net/kap_3/index.html

Mal was zum Schmunzeln

Welche Blüten der Gender-Wahn treiben könnte, zeigt ein Leserkommentar, der unseren Lesern nicht vorenthalten bleiben soll:

YGeneration – 12.12.2011 – 22:23
Sehr geehrte Elter 1Z9483 und Elter 2Z9382
Um Ihnen den neuen Harzt IV Satz für das Jahr 2025 genehmigen zu können, fehlen uns noch drei neue Menschlinge.
Laut aktuellen Gender-Richtlinien wird der/die Schwerpunkt für das Jahr 2020/2025 auf XX-Menschlinge gelegt. Daraus ergibt sich folgende Bonus Points Zulage: Sex-XX+Gender-80%-100% Homosexuell = 8 bis 10 Points, Sex-XX +Gender-100% Heterosexuell =5 Points. (NEU! Sie/Er/Es können ihre Points nun auch bei jedem Reisebüro einlösen!)
Die zu erbringenden Menschlinge werden wie gewohnt im Alter von 2 Monaten bei ihrer Domestizierungs Anstalt; bis spätestens 01.03.2024 abzugeben sein.
Das Gender-Team möchte sie/er/es noch mal darauf Hinweisen, dass eine ungebührliche Prägung (Namensgebung, Gesang e.t.c) die reine Androgynität des Menschlings beschneidet und ein Verstoß gegen die Gender-Programmtik darstellt. Eine wiederholte Vertragsverletzung könnte eine Senkung ihres HatzIV Satzes zu folge haben.
Wenn sie/er/es noch Fragen haben, sind wir gerne für sie/er/es unter folgender Hotline erreichbar: 0190-666 666.
Wird bedanken uns.
Ihr Gender-Team

 

Erziehungs-und Pflegeeinkommen

Der Verband der Familienfrauen und -männer vffm hat ein „Positionspapier zum Erziehungs-und Pflegeeinkommen“ erstellt. Dieses Einkommen ersetzt das fehlende Glied im Generationenvertrag,  sichert den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung und eröffnet wieder Zukunftsperspektiven für die Gesellschaft.
http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/

 

ERZIEHUNGS- UND PFLEGEEINKOMMEN
Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung
Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*
Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.
Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten. 
Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. 
Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.
Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.
Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.
Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum. 
Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen
  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht. 
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind. 
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.
Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven: 
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft. 
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert. 
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden. 
Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen. 
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Familienduell

Kita oder nicht, das ist hier die Frage. In die politische Debatte um das größte Kinds- und Familienwohl mischen sich unangenehm ideologische Töne. Als Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels taugen solche Reaktionen nicht. 


Eine Einschätzung von Richard Schütze, Politik- und Kommunikationsberater, Berlin.

Elternrechtspreis an VFFM

 

Der „Verband der Familienfrauen und -männer“ bekommt den „Elternrechtspreis“, den der „Familienbund der Katholiken“ gemeinsam mit der „Katholischen Elternschaft Deutschlands“ ausgelobt hat. Einen würdigeren Preisträger hätten sie nicht finden können in der Republik, und auch in Bayern nicht, sagt Gisela Häfele, die Vorsitzende der Katholischen Elternschaft in der Erzdiözese München und Freising.


Lesen Sie bitte den Zeitungsbericht von Michael Lehner ( SZ 19. 12. 2011), hier am 22. 12. veröffentlicht.