Am 8. März will der Koalitionsausschuss beraten, ob und in welcher Form „Kinderrechte“ ins Grundgesetz eingefügt werden sollen. Bitte schicken Sie eiligst eine – persönlich abgeänderte – Protestmail (s.u.) an Herrn Brinkhaus: ralph.brinkhaus@bundestag.de
Danke!
Bärbel Fischer
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Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
demnächst soll im Koalitionsausschuss darüber beraten werden, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Wie mehrere Gutachten von verschiedenen Rechtswissenschaftlern bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, ist eine Grundgesetzänderung zugunsten der Kinderrechte zum einen nicht notwendig und zum anderen sogar gefährlich!
Als Großmutter von 10 Enkeln möchte ich Sie bitten, dieses Vorhaben abzulehnen, denn
- Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz – https://www.youtube.com/watch?v=HI-u1gQ6kkM
- „Kinderrechte“ hebeln das Elternrecht aus – https://www.familienbund.org und https://familienarbeit-heute.de/kinderrechte-und-grundgesetz-stellungnahme-des-verband-familienarbeit-e-v
- „Kinderrechte“ verändern die Struktur des Grundgesetzes
- Es gibt keine Verpflichtung durch die UN-Kinderrechtskonsvention zur Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung
Wenn es um das Wohl der Kinder geht, wäre eine Politik sinnvoll,
- die die Eltern sowohl finanziell stärkt,
- als auch durch qualitativ hochwertige Bildungs- und Unterstützungsangebote fördert.
Damit unsere Kinder stark, bildungs-, leistungsfähig und glücklich werden und zu einer sozialen und toleranten Gesellschaft beitragen können, benötigen sie in erster Linie
- eine gute und sichere Bindung zu ihren Eltern, v.a. in den ersten Lebensjahren https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/
In den Fällen, in denen die Eltern versagen, wäre es notwendig, dass
- ausreichend Mitarbeiter beim Jugendamt zur Verfügung stehen, um eingreifen zu können.
Einer Grundgesetzänderung bedarf es dafür jedoch sicherlich nicht.
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
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