Vor 30 Jahren, am 22. Okt. 1982, wurde vom Vatikan die ‚Charta der Familienrechte‘ herausgegeben.
Darin befinden sich u.a. folgende Aussagen:
„Familien haben ein Recht auf eine soziale und wirtschaftliche Ordnung, in der die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse es den Familienmitgliedern gestattet, zusammenzuleben, und nicht die Einheit, das Wohlergehen, die Gesundheit und den Zusammenhalt der Familie behindert, sondern sogar die Möglichkeit gemeinsamer Erholung bietet“ (Art. 10)
„Eltern haben das Recht, Schulen und andere Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen.“ (Art. 5b)
„Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.“ (Art. 5)
Der komplette Text findet sich hier:
http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/family/ documents/rc_pc_family_doc_19831022_family-rights_ge.html
Die deutsche Übersetzung verkürzt übrigens die Elternrechte. Im verbindlichen lateinischen Text wird den Eltern der Vorrang in der „educatio“ eingeräumt. „Educatio“ bedeutet mehr als nur „Erziehung“, nämlich „Bildung, Betreuung und Erziehung“.
Dr. Johannes Schroeter
Landesvorsitzender,
Familienbund der Katholiken in Bayern
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