Der Bundesverfassungsrichter a. D., Paul Kirchhof, spricht sich für eine Wahlrecht ab Geburt aus, das die Eltern stellvertretend wahrnehmen, bis das Kind volljährig ist. Er erteilt dem Ansinnen der Familienministerin, Franziska Giffey, Jugendlichen das Wahlrecht zu erteilen, eine Absage.
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