WIR JAMMERN NICHT, WIR KLAGEN!

Das Bündnis  RETTET  DIE FAMILIE schweigt nicht zu der so genannten Bundesnotbremse. Daher hat es beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht ( s. u.), um Schulkinder von Masken- und Testpflicht zu befreien. Es geht nicht an, dass man Kindern Lasten aufbürdet, die sie psychisch nicht stemmen können, und die ihnen schweren Schaden zufügen.

Bitte helfen Sie mit, die Klage finanziell zu unterstützen. DANKE!

 WIR JAMMERN NICHT, WIR KLAGEN!!

Am 10. Mai wurde für eine unserer Bündnisfamilien – exemplarisch für alle Familien – Klage mit Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Aus unserer Sicht wurde die Klage notwendig, angesichts der unhaltbaren Zustände, die durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) für die Schulkinder entstand.  Testpflicht und Maskenpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch sind ein Eingriff in grundlegende Persönlichkeitsrechte unserer Kinder (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (Allgemeines Persönlichkeitsrecht  Art. 2 Abs. 2 S. 2)

Der Klageschwerpunkt  in Bezug auf die Situation von Schulkindern ist auf Seite 4 bis 6 und 19 bis 22 zu finden.   Die komplette Klageschrift finden Sie  HIER

Wir freuen uns über jede Unterstützung – besonders für die Anwaltskosten, die unser Bündnis trägt. Haben Sie herzlichen DANK!

Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau        IBAN: DE57 7955 0000 0000 0066 50

Für die Spendenbescheinigung bitte Name und Anschrift angeben!