Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit, Teil II

 

Die Umdeutung des Begriffs „Generationenvertrag“ ist ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft

Bis heute ist es kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen, dass spätestens durch die Rentenreform 1957 der familiäre Generationenvertrag, in dem die Altersversorgung der natürliche Lohn der Kindererziehung war, ins Gegenteil verkehrt wurde. Trotzdem wurde der Begriff „Generationenvertrag“ in euphemistischer Weise bis heute für dieses familienfeindliche System verwendet. Die Umdeutung des Begriffs von einem soliden Konzept sozialer Sicherung zu einer Frondienstverpflichtung der Eltern mit Kettenbriefcharakter zu Lasten der jeweils jungen Generation ist ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft.


Es ist heute müßig darüber zu streiten, ob Adenauer, der seine Rentenreform gegen erhebliche sachliche Bedenken, nicht zuletzt von Wilfrid Schreiber, durchsetzte, die Aushöhlung der Familie bewusst in Kauf nahm, um seine damals von ihm als höherwertig erscheinenden außenpolitischen Ziele verfolgen zu können oder ob er einfach das Wesen des Generationenvertrags nicht begriffen hatte. 

Es wäre zu erwarten gewesen, dass spätestens mit dem Einsetzen des Geburtenrückgangs in den 70-er Jahren ein Prozess des Umdenkens einsetzt, um Konsequenzen aus den Fehlern von 1957 zu ziehen. Hier hat nicht nur die CDU/CSU versagt, sondern alle Parteien, die seitdem Regierungsverantwortung getragen haben.
Aber auch die Medien haben versagt, weil sie sich mit einer Art Hofberichterstattung zufrieden gegeben haben, wenn es um die sozialen Rechte der Eltern und der nachfolgenden Generation ging. – Die politisch Verantwortlichen wie auch die Medien haben sich bis heute gegenüber den vielen kritischen Stimmen von Juristen, Soziologen und anderen meist taub gestellt.

Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache
Aus Platzgründen werden nur zwei Zitate angeführt:   
 „Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter.“                                                                                                 Eva Marie von Münch, Handbuch des Verfassungsrechts 1994, S. 321)
„Indem Eltern die zukünftigen Arbeitskräfte aufziehen, welche die Renten auch der Kinderlosen durch ihre Beiträge werden finanzieren müssen, finanzieren sie über ihren Beitrag zur Humankapitalbildung indirekt die Renten der Kinderlosen mit, die zudem im Durchschnitt vergleichsweise höhere Rentenanwartschaften erwerben können. Die so genannte `Transferausbeutung der Familien ` lässt sich in weniger krasser Form auch in den übrigen Transfersystemen nachweisen.“                                                                                                       Franz-Xaver Kaufmann, Stellv. Vorsitzender der Sachverständigenkommission für den 5. Familienbericht, in „Herauforderungen des Sozialstaats, Suhrkamp 1997, S.170
Es ist auch zu fragen, welchen Wert ein Grundgesetz hat, das die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt, aber gleichzeitig nicht verhindern konnte, dass eben diese staatliche Ordnung per Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche und damit letztlich auch die ideelle Grundlage entzogen hat. 
Inzwischen ist in Politik und Medien zumindest deutlich geworden, dass unser Sozialsystem in der vorliegenden Form keinen Bestand haben kann. Aber statt über die Zerstörung der Grundlagen nachzudenken und daran etwas zu korrigieren, werden Scheinauswege verfolgt, die nur noch weiter in die Sackgasse führen.


Fortsetzung folgt