Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?

PM KInderrechte Jan 2021

 

2 Gedanken zu „Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

  1. Kinderechte in das GG zu verankern ist eine absurde Idee; denn die Menschenrechte sind zu genügend im GG verankert. Da nun auch Kinder Menschen sind, ist es nicht nötig sie noch separat hinzufügen zu müssen. Es wird nur damit versucht eine Hintertür aufzutun, damit der Staat das Elternrecht willkürlich ausheben kann, was immer der Staat als Kindeswohl definieren mag.
    Das Kindeswohl ist in der Bindung zu seinen Eltern am besten aufgehoben. Kinder brauchen Bindung und nicht Bildung in den ersten Lebensjahren. Somit tut der Staat gut daran eine bessere Familienpolitik hervorzubringen und die Eltern entlasten und zu fördern, wo immer es benötig wird!

  2. Eingestellt im Auftrag von Frau Ursula Prasuhn

    Die Väter und Mütter des GG hatten nicht nur das wichtige Naturgesetz im Auge, sondern auch die Verantwortung für eine Verfassung, die einen Horror-Staat wie den von 1933 bis 1945 unmöglich machte.
    Die Regierungen sollten u. a. nie wieder die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ erobern können und den Nachwuchs nie wieder zu willfährigen Werkzeugen ihrer Ideologie machen dürfen.

    Wer die Axt ans Grundgesetz legen will, hat nichts begriffen oder handelt in trügerischer Absicht.
    Er spricht zwar von „Modernisierung“ oder „Verbesserung“, verfolgt jedoch Pläne, die herzlich wenig mit dem Geist des GG zu tun haben.
    Statt mehr Demokratie – wie vorgegaukelt – will er mehr Staatsmacht und -eingriff. Die gezielte Verstümmelung der grundgesetzlich festgeschriebenen Bürgerrechte und -pflichten sollen den Weg dazu ebnen.
    Er brüllt sogar „Nie wieder Faschismus!“ und bewegt sich doch in eine Richtung, die Bevormundung und Freiheitsberaubung zum angeblichen Wohl der Gesellschaft erneut praktiziert. Er erinnert an einen Piraten, der unter falscher Flagge segelt, um möglichst ungestört auch noch das GG kapern zu können.

    Ursula Prasuhn

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