Ein Gedanke zu „Was kommt, wenn Familie geht?

  1. Was Birgit Kelle sagt, halte ich durchweg für richtig und berechtigt. Trotzdem möchte ich eine vorsichtige Kritik anbringen. Wenn sie fordert, der Staat solle selbst betreuende Eltern gegenüber Krippeneltern gleichberechtigt behandeln, also nicht nur die Krippenbetreuung finanzieren, sondern auch die elterliche Betreuung, so ist das sicher richtig. Aber: Es klingt so, als solle der Staat die Familie „fördern“. Diese Tonlage erleichtert dann das Gegenargument, dass dafür das Geld fehle.

    Anders herum ist es schlüssiger: Der Gesetzgeber hat durch seine Sozialgesetzgebung, bes. das Rentenrecht, die Eltern enteignet, indem er die Altersversorgung durch die Kinder von der Kinererziehung löste und an Erwerbsarbeit band. Dadurch mussten die Eltern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft zunehmend verarmen und Familie immer unattraktiver werden. Wenn Art. 1 GG wirklich ernst genommen werden soll, haben die Eltern einen Anspruch auf Entschädigung, der nicht zur „Förderung“ der Familie umgemünzt werden darf. Es handelt sich vielmehr um eine notwendige Gegenleistung, die nicht von einem bestimmten Vehalten der Eltern abhängig gemacht werden darf. Wenn der Staat die aufgrund der Enteignung der Eltern erforderliche Gegenleistung daran bindet, dass Eltern ihr Kind in eine Krippe geben, so ist das eine Bevormundung der Eltern, zu der er laut GG Art 6, 2 nicht berechtigt ist. Wir dürfen uns nicht damit zufrieden geben, eine „Förderung“ der Familie zu fordern. Die kann leicht unter Hinweis auf das fehlende Geld zurückgewiesen werden. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Schädigung der Familie durch unser Sozialrecht wieder ausgeglichen wird. Das ist keine „Förderung“ sondern eher ein „Lohn“, den es früher auch gegeben hat, in Form der Versorgung der alten Eltern durch die eigenen Kinder.

    Johannes Resch, Verband Familienarbeit e.V.
    http://www.familienarbeit-heute.de

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