Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona

2 Gedanken zu „Elterngeld unter der Lupe

  1. Kommentar von Herrn Eduard Grabherr:

    Nach von der Leyen ist das Elterngeld als „Ersatzleistung“ für entgangenen Lohn definiert. Jeder Jurist wird Ihnen bestätigen, dass es Ersatzleistungen nur für einen erlittenen Schaden gibt. Demnach ist es nach vdL und ihren zeitgeistigen Anhängern, ein Kind zu bekommen, kein freudiges Ereignis, sondern ein Schaden. Daraus resultiert dann unser demographisches Desaster. Das habe ich von Anfang an gesehen und genau dies war ein gewichtiger Grund für meinen Austritt aus der CDU. Dank Klima und Corona gelingt es Frau Merkel wieder einmal ganz mit der von ihr gewohnten Rafinesse ein Problem in die Zeit nach ihr zu verdrängen. Aber unsere Enkel werden diese Zeche teuer bezahlen müssen. Als ob auf diese nicht schon genug andere Probleme warten. Ehrlich gesagt, ich mag gar nicht daran denken. Da hilft wohl nur hoffen wider alle Hoffnung, für mich mit die christliche Haupttugend schlechthin, um den Humor nicht zu verlieren. Letzterer gilt nach Martin Luther ja als der „Doktorhut“ des Glaubens.
    In diesem Sinne grüßt Sie
    Eduard Grabherr mit Anne

  2. Danke, Herr Grabherr!
    Wer die Geburt eines Kindes als Schadensfall begreift, hat gar nichts begriffen, auch als Mutter von sieben Kindern nicht! Klar, im Haus v.d. L. haben auch sieben Kinder optimale Verhältnisse, ganz im Gegensatz zu Familien mit geringerem Einkommen. Schon ab dem 2. Kind gerät ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 35 000 € Einkommen unter sein Existenzminimum mit monatlich – 232 €. Wie wäre es , wenn sich Frau Giffey einmal den Horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbands zu Gemüte führte? Mit fünf Kindern fehlen der Familie dann monatlich 1 487.- € !
    Jedes Kind ist für jeden Staat ein PLUS. Nur begreifen das dumpfbackige Politiker eben nicht.

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