Wähler, schau genau!

Antwort aus dem Staatsministerium von BW

Der Begriff der EHE sei im Sinne des gesellschaftlichen Normen-und Wertewandels auszulegen und zu begreifen. Mit dieser Begründung rechtfertigt der grüne Ministerpräsident von BW das  Format  „Ehe für alle“. Der Gesetzgeber habe die Aufgabe, bei der Ausgestaltung des Gesetzes, die „a k t u e l l e n Normen und Werte zu berücksichtigen“, so die Antwort aus dem Staatsministerium auf unsere Bedenken, auf die im Einzelnen überhaupt nicht eingegangen wurde. 

 

Fazit: Der Gesetzgeber übergeht kaltschnäuzig die bestehenden Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung,  als wären diese nicht mehr aktuell. Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte „aktuell“ sind? Gab es dazu eine Volksabstimmung? Nein!  Dürfen Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden?  Falls JA, so haben sie ihre Bedeutung als solche bereits   verloren. Die Linken ( SPD, LINKE, Grüne) scheren die ganze Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm, ohne die geringsten demokratischen Bedenken.

  • Brauchen wir überhaupt noch ein Grundgesetz, wenn wir es alle paar Jahre einem  Wertewandel opfern, der gerade „en vogue“ ist?
  • Wer wandelt eigentlich Werte und Normen? Mit welcher Berechtigung?
  • Haben wir nicht grauenvoll erleben müssen, wie die Nazis die Gesetze „aktualisiert“ haben, nach ihren eigenen Normen und Werten?

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf

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13 Gedanken zu „Wähler, schau genau!

  1. Es ist ein sehr massiver Eingriff in das Grundgesetz. Ich protestiere gegen diese fatale Entscheidung, der das Wohl der Familien angreift und auch unsere Gesellschaft zerstört.

  2. Also von einem Ministerpräsidenten und gerade biologisch wie sozialethisch besonders sensiblem Grünen würde ich erwarten, dass er noch zwischen Wertewandel und Werteverlust zu differenzieren vermag.
    Ebenso wäre zu erwarten, dass einer, der die Verantwortung für das „W a c h s t u m“ und Gedeihen eines Staatsvolkes (des baden-württembergischen) übernommen hat, ganz besonders und sehr wohl den „Mehrwert“ einer verbindllichen – generativen Beziehung von Mann und Frau (genannt Ehe) zu erkennen, zu schätzen und zu fördern weiss.
    Wenn nicht, frage ich mich, ob das der richtige Mann am richtigen Ort ist.

  3. Ehe und Familie sind die tragenden Elemente einer funktionierenden Gesellschaft. Deshalb sind ihr besonderer Schutz im Grundgesetz verankert.
    Alle anderen Formen von Beziehungen und Gruppierungen sind zwar zu tolerieren, eine Gleichsetzung kann aber nicht unterstützt werden.
    Ich halte daher eine Verfassungsklage zum Thema „Ehe für alle“ für dringend notwendig.

  4. Wenn wir alles nach Belieben verändern, worauf kann sich unsere Gesellschaft dann noch verlassen? Ich bin homosexuell, aber es wäre mir wahrlich peinlich, von der Politik und unserem Land zu erwarten, dass man wegen dieser Minderheit, zu der ich gehöre, die Begrifflichkeit der „Ehe“ so an unseren Zeitgeist anbiedert, dass das passend gemacht wird, was nicht passt.

    Denn die Ehe zwischen Mann und Frau ist nicht dasselbe wie eine Lebenspartnerschaft zwischen zwei Gleichgeschlechtlichen. Auch dann nicht, wenn wir sie beide fortan unter dem selben Namen laufen lassen. Denn abseits der Argumentation, ein Miteinander aus Mann und Frau sei das einzige, das Kinder hervorbringen könne, gibt es noch ganz andere Gründe, die eine Gleichstellung ad absurdum führen.

    Schon allein die natürliche Geschaffenheit von Mann und Frau, sie zeigt uns, wie evolutionär bedingt ein sich Ergänzen gewollt sein muss. Das Schmiegen aneinander, das beim Geschlechtsverkehr zwischen zwei Homosexuellen zu einer eher verkrampften Verpflichtung wird, weil nicht ohne Grund manch eine Lust noch viel stärker ausgeprägt ist als in einer sexualisierten Gesellschaft ohnehin, in der Trieb und Befriedigung die Zweisamkeit übersteigen, fehlt bei Mann und Mann oder Frau und Frau vollends.

    Und auch bei den Charaktereigenschaften zeigt sich, dass mit der Unterschiedlichkeit der Geschlechter ein jeweiliges Pendant geschaffen ist, das mit seinem Gegenüber eine Vervollkommnung eingeht, die wir bei Homosexuellen nicht finden. Nein, ich bin mit mir nicht unzufrieden, denn ich bin schwul und zufrieden damit.

    Doch werte ich die Gemeinschaft zwischen zwei Gleichgeschlechtlichen keinesfalls ab, wenn ich eingestehe, dass Mann und Frau aufgrund ihrer schützenswerten Korrelation einen besonderen Status in unserem Rechtssystem einnehmen.

  5. Unser Grundgesetz stellt „Ehe und Familie“ „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Art. 6 GG). Das ist nur zu rechtfertigen, wenn die Ehe als Grundlage einer Familie, also der Gemeinschaft von Eltern und Kindern betrachtet wird, weil nun mal Kinder eine besondere Belastung für die Eltern bedeuten, die abgesichert werden muss. Ein „besonderer Schutz“ allein einer Zweier-Beziehung von Erwachsenen wäre als Diskriminierung aller Alleinstehenden nicht zu rechtfertigen. Seit es zunehmend bewusst kinderlose Ehen gibt, ist zu fragen, ob der „besondere Schutz“ nicht stärker auf Ehen und Partnerschaften konzentriert werden sollte, die tatsächlich Verantwortung für Kinder haben. – Wenn der Gesetzgeber aber die „Ehe für alle“ beschließt, bedeutet das auch „besonderer Schutz für alle“, was gleichbedeutend ist mit einem Verlust des „besonderen Schutzes“. So wird eine Schlüsselforderung des Grundgesetzes, nämlich die eines besonderen Schutzes der Gemeinschaft von Eltern und Kindern aus den Angeln gehoben. Sollte sich tatsächlich niemand für eine Normenkontrollklage vor dem BVerfG finden, wäre ein wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes auf kaltem Wege beseitigt worden.

  6. „Ehe für alle“, statt Ehe für einen Mann und eine Frau, hat in einer halben Stunde die Kultur und die Errungenschaften des christliches Abendlandes wegrasiert. Eine Ehe zwischen Mann und Frau entspricht nicht nur der normalen Biologie, worin neues Leben entstehen kann, sondern auch der Sehnsucht des Menschen, treu bis ans Lebensende exklusiv von einer Person des anderen Geschlechtes als Gegenüber geliebt zu werden. Auch wenn das sich manchmal nicht erfüllt, ist „Ehe für alle“ mit den weiteren Forderungen nach einen Recht auf ein Kind, verbunden mit Leihmutterschaft (der weiteren Versklavung armer Frauen dieser Welt), oder der Viellehe bei den Moslems, das Unwürdigste, was ich mir vorstellen kann – gegenüber Frauen und Kindern. Den Kindern wird das Recht auf Mutter und Vater genommen, in deren verbindlicher Gemeinschaft sie, wissenschaftlich nachgewiesen, die besten Gedeihmöglichkeiten haben. Und warum sollte man nicht auch seinen Hund heiraten? Abgesehen davon, dass wir unser Grundgesetz dem ideologischen Reißwolf überlassen, nähern wir uns in Riesenschritten Sodom und Gomorra. Und es behaupte bitte keiner, dass das modern ist.

  7. Der „besondere Schutz der Ehe“ in unserer Verfassung rührt daher, weil nur die Verbindung aus Mann und Frau fortpflanzungsfähig ist und damit die Zukunft unseres Landes und unsere eigene Altersversorgung (Renten) sichern kann. Im der Verfassung der Weimarer Republik stand das noch so deutlich geschrieben, in unserem Grundgesetz leider nicht mehr.
    Deutschland ist schon jetzt das kinderärmste Land der Erde – und das ist der Grund, warum die Renten in Zukunft sinken und sich Altersarmut ausbreiten wird. Doch dieser logische und unausweichliche Zusammenhang aus Familien, Kindern und Renten wird von allen politischen Parteien tabuisiert und bewusst verschwiegen. Es gehört zur Pflicht eines Staates, die Voraussetzungen für ausreichenden Nachwuchs zu stellen, damit wir im Alter versorgt sind. Und deswegen gebührt der besondere Schutz nur der fortpflanzungsfähigen Ehe aus Mann und Frau. Gleichgeschlechtliche Paare können dies nicht leisten und dürfen daher nicht mit der Ehe auf eine Stufe gestellt werden. Im Gegenteil: gleichgeschlechtliche Paare beuten heterosexuelle Paare aus, wenn sie sich von deren Kindern die Renten erwirtschaften lassen.

  8. Das Grundgesetz und die gesamte bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstehen unter „Ehe“ die bekannte Gemeinschaft von Mann und Frau. Wer die sog. „Ehe für alle“ will, muss das Grundgesetz ändern. Das war und das ist sicherlich jedem Abgeordneten bekannt. Es war ein beschämendes, ganz und gar unwürdiges Schauspiel, ja ein rechtes Lumpenstück, das der Bundestag bot, als die Abgeordneten wider besseres Wissen und ohne nennenswerte Diskussion die gewünschte Änderung per einfachem Gesetz durchgedrückt haben. Die Narrenposse der grünen Fraktion, welche ihren Erfolg wie einen Kindergeburtstag per Luftschlangen im ehemals so genannten „Hohen Haus“ feierten, war der passende Abgesang in dieser todtraurigen Angelegenheit. Vermutlich wird niemand die fällige Normenkontrollklage erheben; das Getöse aus Bayern dazu ist wie jeder aus dem Seehoferland zu vernehmende Lärm nicht ernst zu nehmen.

  9. Eine Mehrheit ist für die Ehe für alle.Den meisten ist es aber doch egal ,denken nicht darüber nach.
    Ehe ist einfach die Verbindung von Mann und Frau,war so und ist doch auch für die Mehrheit das Lebensmodell jetzt auch noch.
    Die totale Gleichberechtigung wird es nie geben und wenn Männer mit Männern und Frauen mit Frauen leben wollen,konnten sie das auch ohne Ehe machen und we rden akzeptiert.Die Zeiten der Diskriminierung sind doch überwunden,denke ich.

  10. Ich denke darüber nach, wie es dazu kam, dass die linke Lobby allein aufgrund der B e h a u p t u n g eines Wertewandels in der Bevölkerung die „Ehe für alle“ durchwinken konnte. Hat sich die am Grundgesetz orientierte Bevölkerung zu wenig positioniert? Warum ging sie nicht auf die Barrikaden, z. B. bei der DEMO FÜR ALLE?

    Die Zeiten sind vorbei, als wir es uns auf dem Sofa bequem machen konnten. Die Linken sitzen nicht auf dem Sofa. Sie agitieren.

    Daher stellt uns auch die bevorstehende BTWahl auf die Probe. Überlassen wir der grün-rot-schwarzen Dekonstruktion das Feld, oder rühren wir uns für unsere Überzeugung?

  11. Wir sind sehr betroffen über diesen geplanten, beliebig auslegbaren Wertewandel, der am Ende die Wehrlosesten, die Kinder, betrifft. Wohin sollen sich diese „Werte“ wandeln? Hat sich nicht Hitler auch diese „Freiheiten“ genommen.

  12. Mich irritiert immer wieder der Begriff „Wertewandel“, weil ich mir unter ihm eine eigenständige Entwicklung über einen längeren Zeitraum hinweg vorstelle – ohne massive Geburts- oder Nachhilfe einflussreicher Kräfte. Ein Wandel wird im Gegensatz zur bewussten und gezielten Veränderung nicht inszeniert oder gefordert – auch nicht unter moralischer Flagge. Er vollzieht sich von allein und in Trippelschritten.

    Bei vielem, was als Wertewandel bezeichnet wird, habe ich den Eindruck, dass entscheidende – weil die Identität ausmachende – Werte unserer Gesellschaft in kürzester Zeit und höchst willentlich erst ins Abseits geredet und dann ins Abseits gestellt wurden.
    Wer ihnen nachtrauert oder sie gar zu verteidigen sucht, hat mit dem Pranger zu rechnen und mit Vorwürfen wie dem von Rechtspopulismus und böser Gesinnung.

    Ein massiver Wertewandel innerhalb weniger Jahre, wie er z. B. durch die „Ehe für alle“ oder „institutionelle Ganztagsbetreuung von Kleinst- bis Schulkindern“ sowie „gendergerechte Sprache“ und „gendergerechte Sexualerziehung“ stattgefunden hat, ist für mich auf natürlichem Weg nicht zu erklären. Meinem Eindruck nach wurde hier vieles forciert und einfach durchgesetzt – dank lautstarker Minderheiten- bzw. Lobbygruppen und fragwürdiger Ideologen. Erst machte man in den Medien (nicht zuletzt den öffentlich rechtlichen) Stimmung für erwünschte Positionen, dann bemächtigte man sich des Willens der Alt-Parteien und ihrer politischen Entscheidungen.

    Nein, ein Wertewandel hat nach meinem Verständnis nie stattgefunden. Ich würde eher von „eigenwilligen Neubewertungen“ sprechen, die den Menschen zunächst ins Hirn geblasen wurden, um anschließend möglichst unangefochten in entsprechenden Verordnungen, Gesetzen u. ä. zu landen.

    „Luther predigte noch spirituelle Freiheit in politischer Knechtschaft; wir haben heute spirituelle Knechtschaft in politischer Freiheit.“
    (Norbert Bolz, Medienwissenschaftler)

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