Sollen Elternrechte abgeschafft werden?

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.

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PM Kinderrechte

2 Gedanken zu „Sollen Elternrechte abgeschafft werden?

  1. Die ablehnende Rede von Frau Mariana Harder-Kühnel (AfD) im Bundestag zum Vorhaben von SPD, Grünen und Linken: „Kinderrechte in die Verfassung“ hätte längst von der UNION gehalten werden müssen, wollte diese ihr konservatives Profil tatsächlich erneuern. Nein – sie überlässt den Part der AfD! Die Folge: Ablehnung der Ablehnung! So wie alle sinnvollen Vorschläge der AfD (mittels üppig steuerfinanziertem „Kampf gegen RECHTS“) kategorisch abgelehnt werden, nur weil sie nicht von LINKS kommen, wird auch dieses Projekt ganz im Sinne von „DDR 2.0“ durchgehen. Ist die AfD wirklich die einzig verbliebene Fürsprecherin der Familien? Setzt sich sonst niemand mehr für die grundgesetzlichen Elternrechte ein? Stehen Familien-und Elternverbände auf verlorenem Posten?
    Demokratie am Abgrund?

  2. Der Artikel 6 des Grundgesetzes hat sich sieben Jahrzehnte lang bewährt; eine Änderung oder Erweiterung ist nicht nötig, insbesondere keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung. Warum wird aber eine solche so hartnäckig und gegen den Rat der in den Anhörungen 2013 und 2016 zu Wort gekommenen juristischen Sachverständigen verfolgt ? Es mag sein, dass auf rot-grüner Seite der stalinistische Wunsch nach Zersetzung der Familie eine Rolle spielt, die am besten dadurch in die Wege geleitet wird, indem man die Kinder von den Eltern isoliert und die Kinder der staatlichen Indoktrination ausliefert. Aber vielleicht spielt noch eine andere, in Deutschland besonders ausgeprägte Neigung eine Rolle, die Carl Spitzweg ( 1808 – 1885) wie folgt beschreibt.

    Und wird die Welt auch noch so alt,
    der Mensch, er bleibt ein Kind!
    Zerschlägt sein Spielzeug mit Gewalt,
    wie eben Kinder sind!

    Wenn alles erst in klein zerstückt
    Und nichts mehr zu verderben,
    so sucht er wieder – neu beglückt –
    und spielt dann mit den Scherben!

    Unsere Politikerkaste hat eben vor dem überlieferten Grundgesetz keinen Respekt; sie geht damit um wie das nervöse Kind mit dem Spielzeug. Diese Verachtung gegenüber dem Überlieferten, die Geringschätzung des von der vorhergegangenen Generation Geleisteten wurde übrigens auch sichtbar, als Anfang der neunziger Jahre die sog. Abtreibungsdebatte geführt wurde. Auf die Nicht-Strafbarkeit in Fällen von Vergewaltigung oder Gefährdung des Lebens der Mutter hätte man sich rasch verständigen können, aber es musste partout noch eine „soziale Indikation“ her. Eine soziale Indikation im Lande Ludwig Erhards, in dem zum ersten Mal in der deutschen Geschichte niemand mehr hungern oder verelenden musste? In dem das Neugeborene vom ersten Tag seines Lebens an auf die Unterstützung der Gemeinschaft rechnen konnte? Die CDU hätte wie folgt argumentieren müssen: In Deutschland ist zum ersten Mal in der Geschichte das heulende Elend gebannt. Das ist wunderbar, das ist die Lebensleistung der Generation der Aufbaujahre, und das erledigt die Frage nach einer „sozialen Indikation“. Aber die Deutschen achten das Überlieferte und zuvor Geleistete nicht. Der Dreiklang: Ändern, Reformieren, Deformieren ist ihre Devise.

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