FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

 Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung

                                                                                                                                             Datum 27.09.2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern

Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=190182.html), dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:

Die Verfassungskonformität des definitiv beschlossenen Rechtsanspruchs auf öffentlich finanzierte Krippenbetreuung für alle 1–2-Jährigen ist mehr als zweifelhaft, denn dieses Konzept schließt alle anderen Betreuungsformen, die Eltern als für ihre Kinder förderlicher ansehen, von der Bezuschussung aus. Es ist aber laut Grundgesetz das den Eltern vorrangig zustehende Recht, die Art und Weise der Betreuung für ihre Kinder zu bestimmen.“ Martin verweist auf das Bundesverfassungsgericht:

Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“(BVerfG 24, 119, S. 143)

Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienste des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ (BVerfGE 99, 216, S. 234)

Martin kritisiert: „Mit der einseitigen milliardenschweren Finanzierung nur der Krippenbetreuung werden diese verfassungsrichterlichen Vorgaben eindeutig unterlaufen. Für alle anderen Formen der Betreuung – einschließlich der durch die Eltern – ist eine gleichwertige Finanzierung zu fordern!“

Und im Blick auf den aktuellen schwarz-gelben Koalitionsstreit um das Betreuungsgeld macht die Bundesvorsitzende deutlich: „Die Blockadehaltung der FDP ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Seit jeher präsentiert sich die FDP als die Partei der persönlichen Freiheit und privaten Verantwortlichkeit. Wo bleibt diese Maxime im Zusammenhang mit der Freiheit der Eltern und ihrer privatesten Verantwortlichkeit für ihre Kinder? Es geht der FDP ganz offensichtlich nur um die Freiheit der Wirtschaftsunternehmen und deren Versorgung mit preisgünstigen Arbeitskräften. Deshalb hat für die FDP die gnadenlose Gängelung der Eltern und die Verhinderung des Betreuungsgeldes als Minimalansatz zur Verbesserung von Wahlfreiheit für Eltern oberste Priorität.“

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Ein Gedanke zu „FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

  1. Ein wichtiger für das Betreuungsgeld sprechender Faktor wird selten gesehen, denn ein
    bezüglich der sehr frühen Krippenaufbewahrung nicht ausreichend beachtetes Problem ist die mögliche Störung bzw. Verzögerung der frühkindlichen Sprachentwicklung mit der Folge von Lese- und Rechtschreibstörungen und letztlich ungünstiger kognitiver Entwicklung.
    Für unsere Zukunft ist es unsinnig, die jungen Mütter für momentan scheinbar dringend benötigte Arbeitskräfte und um parteipolitisch gewollt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu dokumentieren aus der Familie zu entfernen und dadurch die wichtigste Resource, welche unser Volk besitzt, nur ungenügend sprachlich und kognitiv entwickelt zu ernten. (Siehe Ärztereport der Barmer Ersatzkasse vom Januar 2012 mit bereits jetzt schon ca. 40% sprachgestörten Kindern im Alter von 5-6 Jahren (Gründe: Zunahme Tagesmütter; enorme Lärmpegel in Kitas); logopädische Behandlungskosten etwa 1 Milliarde Euro).

    Bereits ab der 20. Gestationswoche hört der Foet im Mutterleib die Mutterstimme und ist nach der Geburt massiv darauf fixiert, sodass eine längere (max. bis zu 3 Jahren) dyadenspezifische Beziehung zwischen diesen beiden Personen notwendig ist, zumal in diesem Zeitraum zumindest zwei kürzere Phasen besonders begierigem Sprechlernen des Kleinkindes individuell verschieden auftreten (siehe Buch„Vergewaltigung der menschlichen Identität; über die Irrtümer der Gender-Ideologie“)

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