Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

3 Gedanken zu „Familienpolitischer Scherbenhaufen

  1. „Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht…“ Der ist mir längst abhanden gekommen! Und die Trendwende dort erklärt sich ganz einfach durch die personellen Neubesetzungen der Richterstühle u.a. mit zwei Damen, die ausgewiesene Hardlinerinnen in Sachen Feminismus und Genderideologie sind. Angesichts der fraglos inzwischen allgemein sehr eingeschränkten Meinungs- und Gewissensfreiheit vermute ich, dass die männlichen Richterkollegen wenig Widerstand riskieren, selbst wenn sie anderer Auffassung sind. Es menschelet halt überall.

  2. Zur Zeit kämpfen die Erzieherinnen und Soz.Päds um eine Aufwertung ihres Berufsstandes mit neuen angekündigten Streiks.
    Wenn Sie erfolgreich sind, kommt es vielleicht – ob gewollt oder nicht – auch zu einer Aufwertung des Berufsbildes MUTTER.

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