DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

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Ein Gedanke zu „DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

  1. Insgesamt „sparen Familien“ mit den für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen rund 9,8 Milliarden Euro, gibt die Bundesregierung bekannt – ein gewaltiges „Geschenk“! Doch für den Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Klaus Zeh, handelt es sich dabei um einen Etikettenschwindel, hatte Frau Merkel vor der Bundestagswahl doch mehrfach versprochen, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag gleichzustellen. Davon sind die Neuerungen meilenweit entfernt. Statt den ab 2020 verfassungsrechtlich existenzsichernden 330.- bekommen die Eltern nur magere 219.- . Es fehlen also 111.- pro Kind und Monat. Zur Enttäuschung der Familien ist die Bundesregierung abermals wortbrüchig geworden. Wer kennt sie nicht, die koalitionären Sprüche: „Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein“. „Kein Kind soll mehr in Armut leben müssen“. „Wir schaffen Gerechtigkeit für Kinder“?

    Was wie ein spendables Geschenk aussehen soll, genügt bei Weitem nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das „Entlastungsgesetz“ mindert zwar minimal das Defizit, unter dem Familien seit Jahrzehnten ächzen. Von Sparen aber kann keine Rede sein. Vielmehr spart unsere Regierung, indem sie Kindern vorenthält, was ihnen rechtmäßig zusteht.

    Konstant ignorieren unsere Regierungen außerdem den Skandal, dass Eltern von mehreren Kindern der gleiche Betrag in die Sozialversicherungen einbehalten wird wie Arbeitnehmern ohne Kinderkosten. Dabei leisten Eltern für den Erhalt unseres Sozialsystems durch Kindererziehung ungleich mehr als diese. Unser System privatisiert die Kinderkosten und lädt sie den Eltern auf die Schultern. Der Profit aus der Kindererziehung durch beitragszahlenden Nachwuchs wird dagegen sozialisiert, indem a l l e Arbeitnehmer profitieren, auch wenn sie nie Unterhaltskosten zu stemmen hatten. Eine Beitragsreduzierung je nach Kinderzahl würde für mehr Generationengerechtigkeit sorgen.

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