Leserbrief an die Schwäbische Zeitung auf ihren heutigen Artikel zum Urteilsspruch des BverfGs bezüglich der steuerlichen Gleichbehandlung von homo-und heterosexuellen Lebensgemeinschaften unter dem Titel: FDP drückt bei Gleichstellung aufs Tempo
Das BverfG hat gesprochen und die völlige steuerliche Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften gefordert. Außer Teilen der CDU haben es alle anderen Parteien sehr eilig, das Urteil umzusetzen. Und genau an dieser Stelle drängen sich zwei Fragen auf: Weshalb feiern, völlig schizophren, nach diesem Urteil gerade die Grünen, die sich doch schrill für die Abschaffung des Ehegattensplittings einsetzen, plötzlich ein Freudenfest? Und zweitens: Warum werden die vier Urteile des BverfGs zur Gleichstellung von Eltern und Nichteltern seit Jahrzehnten n i c h t umgesetzt? Längst könnte die Benachteiligung der Familien mit Kindern beseitigt sein, wenn sich die Politik nicht konstant weigerte, die Urteile aus Karlsruhe zu beherzigen. Hätte sie diesen überfälligen Schritt getan, so könnten Eltern, genau so wie der Arbeitnehmer ohne Nachwuchs, über 11 000 Euro jährlich frei verfügen. Denn schon ab dem zweiten Kind bleibt bei einem Jahreseinkommen von 30 000 € kein Cent mehr zur freien Verfügung übrig. Eltern mit drei und mehr Kindern rutschen dem entsprechend weit unter ihr Existenzminimum. Wo bleibt da die Gleichstellung der Eltern mit Zeitgenossen, die keinen generativen Beitrag leisten?
Nicht die Berechtigung auf Steuersplitting für zumeist kinderlos homosexuelle Paare ist das eigentliche Problem, sondern die strukturelle Vernachlässigung derjenigen, die sich unter enormen Einbußen tagtäglich, und nicht nur mit ihrem Einkommen um den Nachwuchs des Landes kümmern.
Bärbel Fischer, Leutkirch
Pingback: Wo bleibt die Gleichstellung der Eltern? | Familien-Schutz.de
Pingback: BVerfG-Urteile zur Gleichstellung der Eltern umsetzen! | Kreidfeuer