Wahlrecht ab Geburt

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU, EAK Stuttgart, beschäftigt sich dankenswerterweise damit, die Bundesrepublik vor einer „Gerontokratie“ zu bewahren, also zu verhindern, dass sich die Politik in erster Linie auf die Bedürfnisse der Rentner einstellt und dabei, wie bislang, die Bedürfnissen von jungen Menschen und Familien mit Kindern vergisst. Daher setzt sich die Initiative für ein Familienwahlrecht ein, bei dem jeder Bürger ab Geburten Wahlstimme bekommt,  welche die Eltern als Vormund ihrer Kinder zu deren Interessen nutzen. Nur so können die Ansprüche der nachwachsenden Generation garantiert werden.

Stadtrat Dr. Klaus Nopper hielt vor der EAK-Versammlung einen Vortrag über die Relevanz der Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Er hatte hierüber auch seine Doktorarbeit geschrieben. Eine schriftliche Dokumentation seines Vortrags finden sie als Video unter folgenden Links auf YouTube:

https://www.youtube.com/watch?v=JxkREhL-jM8 —> Wahlrecht ab Geburt – warum nötig?

https://www.youtube.com/watch?v=l9ABN6-2iZo —> Wahlrecht ab Geburt – rechtlich zulässig?

Im Anschluss an den Vortrag hat der EAK den Beschulss gefasst, sich für ein solches Wahlrecht ab Geburt einzusetzen, damit die Interessen der jungen Generation und Familien nicht zuletzt angesichts der (negativen)  demografischen Entwicklung gewahrt bleiben können.

In schriftlicher Form können Sie den Vortrag im nächsten Blog-Beitrag lesen.

 

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