Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,                              sehr geehrter Herr Erb,                                                                               

haben Sie Dank für Ihre freundliche Antwort. Wir erlauben uns, Ihr Antwortschreiben mit unseren Bemerkungen zu ergänzen, wohl wissend, dass Sie diese möglicherweise ignorieren. Im Interesse der GRÜNEN würden wir Ihnen unsere Sichtweise trotzdem wärmstens ans Herz legen, denn aus Sicht vieler Familien in Deutschland liegen sowohl GRÜNE wie auch SPD, FDP und LINKE im Clinch mit Familien, weil diese endlich, endlich verfassungsgemäß behandelt, und nicht nur mit lächerlichen Almosen abgespeist werden wollen.                  

Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, ist genau das Gegenteil dessen, was Familien selber wollen. Sie wollen ihre Kleinkinder nämlich nicht auswärts deponieren, sondern solange in ihren eigenen Armen halten, bis ihre Knirpse in stabiler Bindung an die Eltern mit drei Jahren selbst die Welt erobern wollen. Das bedeutet, dass die Politik  für jedes geborene Kind mindestens drei Jahre Familienzeit  gewähren muss, ohne Mütter mit drohender Altersarmut zu ängstigen. Als eines der reichsten Länder muss es möglich sein, Familie und Beruf  n a c h e i n a n d e r  zu befrieden. Nützt uns ein stabil gebundenes, kreativ – resilientes Kind, oder nehmen wir vorlieb mit einem defizitär sozialistisch angepassten  jungen Menschen?

Kleinkinder wie Greise in Ghettos zu halten, macht keine menschenwürdige Gesellschaft. Gilt jedoch ( paradoxerweise) auch für die Grünen die neoliberale Profitmaxime, so werden wir in wenigen Jahren eine narzisstische Gesellschaft geschaffen haben, der das Wohl der Mitbürger mehr als schnuppe ist.

Die BTWahl 2017 wird entscheiden, ob wir so blind und taub weitermachen wie bisher, oder ob wir aufwachen und die Reißleine in Richtung Humanität ziehen.

Entscheiden Sie selbst, Herr Kretschmann, was GRÜNE Politik ist, ob der Mensch mindestens so viel zählt wie der Juchtenkäfer im Schlossgarten.  Meine zehn Enkel wollen  nicht zusammenbrechen unter der generationen-vergessenen Politik von 2017.

In diesem Sinne grüße ich Sie zuversichtlich

i. A. des FORUMS FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

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Bitte beachten Sie:

Die jeweilen Bemerkungen unsererseits sind fettgedruckt und in Klammern gesetzt. Bärbel Fischer

 

Sehr geehrte Frau Fischer,

haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.

Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ (also waren sie damals noch autonom ! ) und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ ( Ist das heute anders? Darf eine Frau wegen ihrer Berufstätigkeit ihre Pflichten in Ehe und Familie vernachlässigen? Nein, sonst ist die Ehe kaputt und die Kinder  müssen vom Jugendamt betreut werden ). Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. ( Das AGG stellt Diskriminierung von Minderheiten unter Strafe. Homosexuellen Paaren darf wegen ihrer sexuellen Orientierung eine Wohnung nicht verweigert werden. Wenn jedoch ein Paar mit 2 oder drei Kindern eine Wohnung sucht, darf sie straflos abgewiesen werden, weil Kinder als wertmindernd gelten. Eine brutale, aber akzeptierte Diskriminierung !) .Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr ( nein,  immer noch ) gesellschaftsfähig.

 

Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. ( Hat das BverfG die Definition EHE je in Zweifel gezogen? Oder waren es doch eher die Ideologen?) In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung –  auch wenn gesetzlichen Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durch das Parlament. ( Kaum jemand fühlt sich in unserem Land noch durch das Parlament vertreten – leider! )

 

Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt ( Die  gesellschaftliche Entwicklung könnte z. B. auch den Sonntag als Ruhetag abschaffen wollen oder das Kindergeld oder die Strafbarkeit von Drogenhandel ) und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. ( Im Parlament spiegelt sich schon längst keine Mehrheitsmeinung wieder, sondern eine medial linksgrünfeministische Ideologie ) In diesem Zusammenhang muss auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr. ( Warum wollen die einstigen EHE-Schmäher plötzlich vor  das Standesamt? Anerkennung wofür? Für Treueschwüre? Nun also steht der Trauschein, losgelöst von der staatstragenden  Generativität unter staatlichem Schutz ).

Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert.      ( Ich würde Ihnen zustimmen, wenn diese Paare ihre Altersbezüge allein erwirtschafteten, anstatt sie von den Kindern jener Eltern zu erwarten, die noch die Mühe und den Verlust, nicht nur an Einkommen, sondern auch an Wertschätzung auszuhalten hatten.) 

Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie. ( Genau dies können Eltern nicht nachvollziehen, weil sie von der Gesellschaft seit Jahrzehnten als die Deppen der Nation behandelt werden, wie Sie leicht dem horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes DFV entnehmen können:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Hier wird ersichtlich, wie Familien durch unser Sozialgesetz systematisch ins Prekariat getrieben werden. Mit jedem weiteren Kind gerät die Familie tiefer ins Minus beim frei verfügbaren Einkommen. Keine Regierungsinstitution konnte diesem Vergleich widersprechen, weil er FAKT ist. Doch das linksgrüne Geschrei beim Betreuungsgeld von lächerlichen 150.- war hämisch, entwürdigend, diffamierend und einer demokratischen Gesellschaft höchst unwürdig.)

Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus.                      Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Steffen Erb

P. S. Obiges  Schreiben inkl. zweier Kommentare ging heute per Post ans  Staatsministerium Stuttgart.

4 Gedanken zu „Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,

  1. Liebe Frau Fischer,
    also, wenn ich bei einer Fee die berühmten drei Wünsche offen hätte:
    Einer wäre, dass Sie oder jemand Ihres Sinnes Familienministerin
    wird. Als weiterer Beleg für Ihre Eignung der Brief nach Stuttgart!
    Wenn Sie wollen können Sie gerne noch „Gedanken“ eines Freundes
    des Forums Familiengerechtigkeit an die Herren Erb/Kretschmann
    nachschieben.

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
    in einem Schjreiben an Frau Fischer vom Forum Familiengerechtigkeit
    verweist Ihr Referent Herr Erb auf eine angebliche Neudefintion des Ehebegriffs.
    Zwischen der generativen Ehe und dem Treueversprechen eines gleich-
    geschlechtlichen Paares soll demnach kein Unertschied mehr erkennbar
    sein.
    Dazu kam mir ganz spontan eine Assoziation in den Sinn, die ich Ihnen weitergeben möchte und die ich einfach „natürlich“ und in keinster Weise diskrimnierend verstanden haben möchte.
    Vor einigen Jahren empfahl mir meine Hausärztin durchaus mal Nüsse in meine
    „Ernährungspyramide“ einzubauen. Also besorgte ich mir auf dem Wochenmarkt ein ordentliches Quantum. Beim Verzehr merkte ich, dass immer wieder Nüsse kernlos waren. Da sich das bei weiteren Einkäufen wiederholte entschloss ich
    mich nun mal Nüsse in einem renommierten aber hochpreisigen Bio-Laden
    zu kaufen. Und in der Tat, die Nüsse waren ihr Geld wert! Alle mit Kern und sehr schmackhaft! Übrigens würden die gegebenenfalls auch zu neuen Nussbäumen keimen. Die verbliebenen Nüsse vom Marktkauf habe ich nicht weggeworfen, sondern meiner Schwester für dekorative Zwecke überlassen.
    Der wohlfeile Schluss: auch wenn Nüsse gleich aussehen, ist Nuss nicht gleich Nuss. Und analog Ehe nicht gleich Ehe.
    Demnach sollte auch eine Neudefiniton der Ehe den Unterschied zwischen einer generativen (kernigen) und nichtgenerativen(kernlosen) Ehe ungterscheiden. Und da Erstere reichlich gute Keimlinge zur Erhaltung der Art hervorbringen sollte, bedürfte sie auch einer ganz besonderen Zuwendung und Schutzes des Gärtners (=Staat).
    Ich hoffe mit den obigen Gedanken gerade die biologisch doch so sensiblen Grünen zum Nachdenken annzuregen.
    Es grüßt freundlichst
    Eduard Grabherr

    .

    • Wird gemacht, Herr Grabherr, mit Freuden! Aber wahrscheinlich landet unser Schreiben doch im ministeriellen Papierkorb.
      Zu den Nüssen:
      Wo ich es gelesen habe, fällt mir nicht mehr ein:
      Es gibt neuerdings eine G-EHE /generative Ehe und eine ST-EHE / sterile Ehe). GEHEN bedeutet Fortschritt, Entwicklung, Zukunft. STEHEN bedeutet Stillstand, Blockade, Infarkt.
      Kann man es noch deutlicher sagen?

  2. Sehr geehrter Frau Fischer,

    die Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Benachteiligung von Familie in der Sozialversicherung (Trümmerfrauenurteil / Urteil zur Pflegeversicherung) werden seit Jahren (aktuell wieder durch das Bundessozialgericht) ignoriert. Das Urtreil eines Verwaltungsgerichtes zum Dieselthema bewirkt dagegen massive Reaktionen.

    Ich bin jetzt kein Jurist aber haben Verfassungsgerichtsurteile eine geringere Relevanz als Verwaltungsgerichtsurteile ? Wer ist für die Umsetzung von Verfassungsgerichtsurteilen zuständig bzw. wie wird das vom Gericht nachgehalten ?

    Freundliche Grüße
    Albert Otten

    • Sehr geehrter Herr Otten,
      danke für Ihren Kommentar. Leider, so habe ich mir sagen lassen, haben die BVerfG -Urteile keinen Gesetzesauftrag. Sie sind nur eine Aufforderung an den Gesetzgeber (Parlament). Werden sie ignoriert wie fast alle Urteile zur Familiengerechtigkeit, gibt es keine Handhabe zur Durchsetzung. Das ist die traurige Wahrheit. Man braucht sich also vom BVG nicht viel zu erhoffen, zumal in den letzten Jahren die Feministinnen dort das Sagen haben.
      Mit besten Grüßen
      Bärbel Fischer

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